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Nutzungsbedingungen des BR für den Musik-Upload zur Space Night

28.11.2013

Liebe CCler,

unlängst veröffentlichte der Bayerische Rundfunk seine „Nutzungsbedingungen und Rechte“ für den Musik-Upload zur Space Night.

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/spacenight/upload-nutzungsbedingungen-100.html

Insbesondere der Absatz 5 dieser Bedingungen sorgt für große Bedenken.

5. Es handelt sich bei den hochgeladenen Stücken um Musik, die von Ihnen andernorts unter einer Creative Commons Lizenz verbreitet wird. Sie versichern des Weiteren, nicht Mitglied der GEMA oder einer entsprechenden ausländischen Verwertungsgesellschaft zu sein.

Deshalb schrieben wir am 14.11. eine Mail an Dr. Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, und an Prof. Dr. Enjott Schneider, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, in der der CC darauf aufmerksam machte und seine Auffassung äußerte, dass die GEMA hier unbedingt Stellung beziehen müsse.

Inzwischen haben wir eine Antwort erhalten. Dr. Heker teilte mit, dass die o.g. Nutzungsbedingen bei der GEMA bekannt seien. Die GEMA habe wiederholt beim Bayerischen Rundfunk, auch persönlich beim Intendanten des BR, Herrn Wilhelm, gegen die Benachteiligung der durch die GEMA vertretenen Urheber und ihrer Verlage interveniert.

Es steht zu befürchten, dass der BR sein Experiment „Space Night“ zunächst weiter führen wird, aber Dr. Heker machte deutlich, dass die GEMA in ihren Bemühungen nicht nachlassen wird, diese Ungleichbehandlung ihrer Mitglieder zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Euer Vorstand