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Verteilungsungerechtigkeit SR / SWR

Liebe Mitglieder,

nach mehrfacher Korrespondenz mit dem GEMA-Vorstand möchten wir Euch über eine spezifische Ungerechtigkeit in der GEMA-Verteilung hinsichtlich der Sender SR (Saarländischer Rundfunk) und SWR (Südwestrundfunk) in den Abrechnungszeiträumen 2013 bis 2015 hinweisen. Ein relativ großer Anteil des SWR-Programms wird zeitgleich auf dem SR ausgestrahlt, jedoch wurden die in diesem Zusammenhang stehenden SR-Nutzungen nicht separat vergütet. Der Vorstand der GEMA bestätigte uns gegenüber, dass diese SR-Nutzungen bereits in den SWR-Koeffizienten eingerechnet seien. Wir sehen darin eine unnötig ungerechte Verteilung, da bei der Vergütung von SWR-Nutzungen keinerlei Unterschied dahingehend gemacht wurde, ob SWR-Sendungen tatsächlich zeitgleich auf dem SR ausgestrahlt wurden. Im Verteilungsverhältnis wurden, wie wir unmittelbar aus den uns von der GEMA gemachten Angaben schließen können, reine SWR-Nutzungen zu hoch vergütet, da sie von der Einrechnung gar nicht gegebener SR-Parallelausstrahlungen profitierten. Gleichzeitig wurden SR-Parallelausstrahlungen zu gering vergütet, da die Einrechnung in den SWR-Koeffizienten nicht sachgerecht den tatsächlichen SR-Parallelausstrahlungen zugewiesen wurde.

Darüber hinaus haben wir Zweifel daran, ob reine SR-Nutzungen (ohne Übernahme von SWR-Programm) in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 sachgerecht abgerechnet wurden. Nach Inkrafttreten der Rundfunkverteilungsreform war der SR-Koeffizient für das Geschäftsjahr 2013 auf 0,27 festgesetzt worden, was wir in Anbetracht des niedrigen Senderinkassos für plausibel halten. Im Geschäftsjahr 2014 lag der SR-Koeffizient dann plötzlich bei 3,5 und im Geschäftsjahr 2015 bei 2,8 (vgl. https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/information_verteilung_fernsehen.pdf). Begründet wurde diese Auffälligkeit durch einen niedrigen Musikverbrauch beim SR in den betreffenden Verteilungsjahren. Wir können uns aber nicht vorstellen, dass von einem Jahr zum nächsten der Musikverbrauch auf grob ein Zehntel absinkt. Daher haben wir die GEMA-Verwaltung mehrfach gefragt, ob nicht ein Zusammenhang mit der Nicht-Einzelabrechnung von Parralelausstrahlungen besteht. Es könnte schließlich sein, dass alle auf den SR entfallenden Inkasso-Anteile unter den wenigen ausschließlich dem SR zuzurechnenden Nutzungen verteilt wurden. Der GEMA-Vorstand hat hierzu leider keine Stellung bezogen, sondern infolge unseres Nachhakens nunmehr bekannt gegeben, dass die Verteilung ab dem 1.1.2017 neu geregelt wird.

Ab sofort wird es einen SWR-SR-Einheitskoeffizienten geben, der in voller Höhe nur noch dann angewendet wird, wenn tatsächlich eine Nutzung in allen zugehörigen Sendegebieten (inklusive SR) stattfindet. Fällt ein Sendegebiet aus der Ausstrahlung heraus, wird eine Abstufung vorgenommen.

Falls jemand von Euch negativ von der nicht sachgerechten Verteilung betroffen ist oder weitere Fragen hat, kann er sich gern beim Vorstand des Composers Club zur weiteren Besprechung melden.

Euer Vorstand

Nachverrechnungen für sog. „Bagatellsender“ 2009 bis 2012 Wichtige Frist!

Liebe Mitglieder,
bekanntlich haben die TV-Sendeunternehmen aufgrund der rückwirkenden Gesamtverträge für die Jahre 2009 bis 2012 Nachzahlungen an die GEMA geleistet. Dies führt im Falle einiger „kleinerer“ Sender, die bisher unterhalb der Programmverrechnungsgrenze lagen, zu der Möglichkeit einer nachträglichen werkbezogenen Abrechnung.
Wir empfehlen denjenigen unter Euch, deren Musik in den Jahren 2009 bis 2012 in größerem Umfang auf Sendern wie Das Vierte, HSE24, N24 oder n-tv gelaufen ist, bis zum 30. September einen Antrag zur Nachverrechnung an die GEMA zu schicken.
Der Antrag muss lt. GEMA „nachprüfbare Angaben zu Werktitel, Beteiligten, Rundfunkveranstalter und Sender, Titel der Sendung, Sendeterminen und Sendedauer des Werkes“ enthalten.
In den „Informationen zu den Verteilungen im Fernsehen“ der GEMA heißt es dazu weiter:
„Antrag auf Verrechnung (…) Mit Annahme des Antrags zur Reform der Rundfunkverteilung hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass die Berechtigten einmalig noch bis zum 30.9.2014 einen solchen Antrag auf Verrechnung für die Geschäftsjahre 2009 – 2012 nachreichen können. Hierdurch sollen auch solche Berechtigten, die bislang keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Möglichkeit erhalten, an der Zuschlagsverrechnung der Nachzahlungen zu partizipieren, die die GEMA aufgrund des rückwirkenden Abschlusses der neuen Gesamtverträge von den Sendeunternehmen für die genannten Geschäftsjahre erhält.“
Den Verantwortlichen in der GEMA dürfte bekannt sein, dass die Recherche von Sendeterminen zurückliegender Jahren für die Mitglieder relativ aufwändig ist. Insofern hoffen wir, dass die Anträge auf Nachverrechnet unbürokratisch bearbeitet werden.
Euer Vorstand

Umfrage-Ergebnisse zur Neuverteilung Rundfunk

Liebe Kollegen,

in den letzten Wochen befragten wir unsere Mitglieder zur Rundfunkverteilung. 79 Mitglieder haben an der Umfrage teilgenommen, dafür möchten wir uns bedanken! Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Mitglieder bei derartigen Umfragen äußern, damit wir ein möglichst klares Meinungsbild bekommen.

Zu den Ergebnissen:

Die Umverteilung durch Kulturfaktoren wird grundsätzlich begrüßt, der Umfang wird allerdings als zu hoch angesehen.

Die Ergebnisse im Detail:

Frage 1: Ich begrüße die kulturelle Umverteilung durch die Radio-Kulturfaktoren.

Ja                                    46,84%

Nein                                41,77%

Unentschieden             11,39%

Frage 2: Das Ausmaß der Umverteilung halte ich für

zu hoch                                        62,03%

angemessen und vertretbar    26,58%

zu gering                                             0%

unentschieden                            11,39%

Frage 3: Meiner Meinung nach sollte die maximale durch Kulturfaktoren bedingte Einbuße im Privatradio (Eingabefeld) % betragen.

Die Mitglieder sprachen sich im Durchschnitt für eine maximale Einbuße im privaten Radio von 12,26% aus, die tatsächliche Einbuße beträgt hingegen 37,8%.

Frage 4: Ich lehne Umverteilung in Form von Radio-Kulturfaktoren grundsätzlich ab, da es bereits andere Formen der kulturellen Umverteilung gibt.

Ja                                           39,24%

Nein                                      45,57%

Unentschieden                   15,19%

 

Euer Vorstand

Bericht von der CC-Mitgliederversammlung am 6. April in Berlin

Liebe CCler,
am vergangenen Montag fand im Hotel Estrel in Berlin unsere Mitgliederversammlung statt. Es war eine konstruktive und relativ gut besuchte Veranstaltung, 44 Mitglieder und 5 Gäste nahmen teil. In Kürze hier die Wichtigsten Ergebnisse:
Nach dem üblicherweise am Anfang der Tagesordnung stehenden Kassenbericht, den Reinhard Besser vortrug, entlastete die Versammlung den Vorstand einstimmig. Damit konnten wir zügig zur Neuwahl des Vorstands übergehen.
Sowohl Mickie Duwe als auch Wilbert Hirsch erklärten, dass sie nicht wieder für den Vorstand kandidieren würden. An dieser Stelle sei beiden ein herzlicher Dank für ihr Engagement und die geleistete gute Arbeit in den vergangenen Jahren ausgesprochen! Die anderen „alten“ Vorstände stellten sich erneut zur Wahl, wobei Marcus Loeber aus persönlichen Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen konnte aber mitgeteilt hatte, dass er bereit für eine weitere Amtszeit sei. Neue Kandidaten waren Eike Hosenfeld aus Berlin und Dr. Anselm Kreuzer aus Köln.
Der Vorstand wurde in einem Wahlgang einstimmig gewählt. Gratulation an alle, ein kleiner Sonderapplaus geht an die „Neuen“, die sich nun den ihnen noch unbekannten Herausforderungen stellen wollen. So setzt sich der Vorstand nun zusammen (alphabetisch geordnet): Reinhard Besser, John Groves, Hans Hafner, Eike Hosenfeld, Dr. Anselm Kreuzer, Marcus Loeber, Andreas Lucas, Christoph Rinnert und Christian Wilckens.
Im Anschluss wurde über den Antrag zur Satzungsänderung abgestimmt. Auch hier gab es Zustimmung. Die Änderung ermöglicht nun eine Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht im CC zu erwerben. Die Neufassung der Satzung wird in wenigen Tagen online nachzulesen sein.
Da alle Anwesenden konzentriert dabei waren, kamen wir gut voran und hatten noch ein wenig Zeit, bevor die Vertreter der GEMA eintrafen. Diese Zeit wurde zum Gedankenaustausch zur anstehenden GEMA-MV genutzt.

Statt der angekündigten zwei Vertreter der GEMA kam ein ansehnliches Aufgebot: Der GEMA-Vorstand Herr Oeller, der Verwaltungsdirektor Dr. Brandhorst, der Justiziar Dr. Holzmüller und der Direktor Sendung und Online Herr Steiner. Sie stellten sich geduldig den Fragen der CCler, die sich weitgehend um den Antrag 10 drehten. Auch unsere Justiziarin, Dr. Rossbach, nahm an der Frage-und-Antwort-Runde teil. Knapp zwei Stunden lang wurde in freundlicher Stimmung sachlich debattiert, im Wesentlichen sprachen Christian für den CC und Dr. Holzmüller für die GEMA.

Die Frage, ob der bisherige Verteilungsplan rechtswidrig sei, wie behauptet wurde, wurde ausweichend – also de facto nicht beantwortet. Auch die Frage, ob das DPMA angeordnet habe, dass im Falle der Ablehnung des Antrags keine Ausschüttung erfolgen dürfe, wurde nicht eindeutig beantwortet. Auch konnten die Vertreter der Gema uns nicht sagen, wie sehr sich der Radio-Minutenwert durch Anwendung der Kulturfaktoren reduziert. Dr. Holzmüller räumte ein, dass etwaige gravierende Einbußen Legitimationsprobleme nach sich ziehen könnten. Dr. Brandhorst stellte in Aussicht, eine Berechnung bis zur MV vorzunehmen, musste dann aber bei der MV zugeben, dass eine solche Berechnung sich schwierig gestalte.
Die von uns angefragten (aber im Vorweg nicht gelieferten) Prognosen für TFS hat Dr. Brandhorst am Morgen der Kurienversammlung (Dienstag) nachgereicht. Allerdings geht aus diesen hervor, dass die Berechtigten in der Sparte TFS – über die ursprüngliche Prognose der GEMA hinaus – eine Einbuße von weiteren 10 % erwarten müssen.
Herr Dr. Holzmüller gab klar zu erkennen, dass uns weitere gewichtige Abstimmungsprozesse zu Verteilungsfragen – auch in Form von Optimierungen der Rundfunkverteilung – in den nächsten Jahren bevorstehen. Der CC wünscht sich hier (Beispiel Radio-Minutenwert) umfangreichere Berechnungen und Zahlen als Grundlage der Entscheidungsprozesse. Auch wünscht sich der CC einen Verzicht auf vernebelnde Berechnungen. So hatte Herr Dr. Holzmüller ausgeführt, dass
sich für mehr als 90 % (92% bei den Komponisten, 95% ist der Durchschnitt über alle Kurien) der Gema-Mitglieder durch die Verteilungsreform keine Abweichungen von mehr als 500 Euro ergeben. Diese Berechnung ist angesichts der Vielzahl von Mitgliedern, die fast kein oder gar kein Aufkommen haben, regelrecht irreführend. Angemessen wäre eine Angabe in Prozent-Abweichungen gewesen. Wer von gewohnten 500 Euro im Jahr 250 Euro verliert, verliert schließlich 50 %!
Um 19:30 Uhr haben wir dann die Sitzung beendet, die letzten beiden Punkte auf unserer Tagesordnung entfielen aus Zeitgründen. In einem weiteren Newsletter, der noch folgen wird, werden wir Euch dann von der GEMA- Mitgliederversammlung berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand

Geplante neue TV-Verteilung: Wie die GEMA zukünftig 10 Millionen Euro pro Jahr umverteilt

Liebe Mitglieder,
der in der neuen Rundfunkverteilung vorgesehene pauschale Verteilungsschlüssel für die Rundfunkeinnahmen (66,7% Senderecht AR zu 33,3% mechanische Rechte VR) bedeutet für den TV-Bereich eine erhebliche Umverteilung zulasten des Senderechts. Erheblich benachteiligt werden dadurch Komponisten in der Sparte TFS.
Lest unbedingt den aktuellen CC-Report!
Euer Vorstand