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Nachverrechnungen für sog. „Bagatellsender“ 2009 bis 2012 Wichtige Frist!

Liebe Mitglieder,
bekanntlich haben die TV-Sendeunternehmen aufgrund der rückwirkenden Gesamtverträge für die Jahre 2009 bis 2012 Nachzahlungen an die GEMA geleistet. Dies führt im Falle einiger „kleinerer“ Sender, die bisher unterhalb der Programmverrechnungsgrenze lagen, zu der Möglichkeit einer nachträglichen werkbezogenen Abrechnung.
Wir empfehlen denjenigen unter Euch, deren Musik in den Jahren 2009 bis 2012 in größerem Umfang auf Sendern wie Das Vierte, HSE24, N24 oder n-tv gelaufen ist, bis zum 30. September einen Antrag zur Nachverrechnung an die GEMA zu schicken.
Der Antrag muss lt. GEMA „nachprüfbare Angaben zu Werktitel, Beteiligten, Rundfunkveranstalter und Sender, Titel der Sendung, Sendeterminen und Sendedauer des Werkes“ enthalten.
In den „Informationen zu den Verteilungen im Fernsehen“ der GEMA heißt es dazu weiter:
„Antrag auf Verrechnung (…) Mit Annahme des Antrags zur Reform der Rundfunkverteilung hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass die Berechtigten einmalig noch bis zum 30.9.2014 einen solchen Antrag auf Verrechnung für die Geschäftsjahre 2009 – 2012 nachreichen können. Hierdurch sollen auch solche Berechtigten, die bislang keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Möglichkeit erhalten, an der Zuschlagsverrechnung der Nachzahlungen zu partizipieren, die die GEMA aufgrund des rückwirkenden Abschlusses der neuen Gesamtverträge von den Sendeunternehmen für die genannten Geschäftsjahre erhält.“
Den Verantwortlichen in der GEMA dürfte bekannt sein, dass die Recherche von Sendeterminen zurückliegender Jahren für die Mitglieder relativ aufwändig ist. Insofern hoffen wir, dass die Anträge auf Nachverrechnet unbürokratisch bearbeitet werden.
Euer Vorstand

Umfrage-Ergebnisse zur Neuverteilung Rundfunk

Liebe Kollegen,

in den letzten Wochen befragten wir unsere Mitglieder zur Rundfunkverteilung. 79 Mitglieder haben an der Umfrage teilgenommen, dafür möchten wir uns bedanken! Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Mitglieder bei derartigen Umfragen äußern, damit wir ein möglichst klares Meinungsbild bekommen.

Zu den Ergebnissen:

Die Umverteilung durch Kulturfaktoren wird grundsätzlich begrüßt, der Umfang wird allerdings als zu hoch angesehen.

Die Ergebnisse im Detail:

Frage 1: Ich begrüße die kulturelle Umverteilung durch die Radio-Kulturfaktoren.

Ja                                    46,84%

Nein                                41,77%

Unentschieden             11,39%

Frage 2: Das Ausmaß der Umverteilung halte ich für

zu hoch                                        62,03%

angemessen und vertretbar    26,58%

zu gering                                             0%

unentschieden                            11,39%

Frage 3: Meiner Meinung nach sollte die maximale durch Kulturfaktoren bedingte Einbuße im Privatradio (Eingabefeld) % betragen.

Die Mitglieder sprachen sich im Durchschnitt für eine maximale Einbuße im privaten Radio von 12,26% aus, die tatsächliche Einbuße beträgt hingegen 37,8%.

Frage 4: Ich lehne Umverteilung in Form von Radio-Kulturfaktoren grundsätzlich ab, da es bereits andere Formen der kulturellen Umverteilung gibt.

Ja                                           39,24%

Nein                                      45,57%

Unentschieden                   15,19%

 

Euer Vorstand

Die neuen Kulturfaktoren: Umverteilung zulasten des privaten Hörfunks

22. Mai 2014 
Liebe Mitglieder,
 
bekanntlich ist bei der GEMA-Mitgliederversammlung im Zuge der neuen Rundfunkverteilung die Einführung von „Kulturfaktoren“ für den Hörfunk beschlossen worden. Es fällt auf, dass für Wellen des öffentlich-rechtlichen Hörfunks durchschnittlich deutlich höhere Faktoren vorgesehen sind als für private Radiosender. Um herauszufinden, in welchem Umfang eine Umverteilung vom privaten Radio hin zum öffentlich-rechtlichen Radio stattfindet, haben wir den Vorstand der GEMA um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
 
Fragen des Composers Club:
 
1.) Wie hoch wären die prognostizierten Verteilungssummen für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk und für den privaten Hörfunk ohne Anwendung der Kulturfaktoren?
 
2.) Wie hoch sind die prognostizierten Verteilungssummen für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk und für den privaten Hörfunk mit Anwendung der Kulturfaktoren?
 
Die GEMA antwortet: 
 
„Vorausgeschickt, dass wir für die Ermittlung dieser Zahlen die Daten der auf Basis der Daten des Geschäftsjahres 2012 durchgeführten Testabrechnung herangezogen haben, die insoweit lediglich eine Annäherung darstellen kann und zudem die letzten Verfeinerungen am Modell in diese Kalkulation nicht einbezogen wurden, haben wir dazu folgendes Zahlenszenario vorliegen:

 1.) Verteilungssummen (Testabrechnung) für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk und für den privaten Hörfunk ohne Anwendung der Kulturfaktoren 
            –           öffentlich-rechtlicher Hörfunk: 46,1 Mio EUR 
            –           privater Hörfunk: 41,3 Mio EUR
 
2.) Verteilungssummen (Testabrechnung) für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk und für den privaten Hörfunk unter Anwendung der Kulturfaktoren
            –           öffentlich-rechtlicher Hörfunk: 61,7 Mio EUR
            –           privater Hörfunk: 25,7 Mio EUR“

 
Das bedeutet, dass die neuen Kulturfaktoren folgende Umverteilung bewirken:
 
            –           Die Verteilungssumme für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk steigt um 33,8% 
            –           Die Verteilungssumme für den privaten Hörfunk sinkt um 37,8%

 
Berücksichtigt man darüber hinaus den 10%-Abzug für Kulturelles und Soziales, so errechnet sich eine Reduzierung der Verteilungssumme für den privaten Hörfunk von ca. 43%. Oder anders ausgedrückt: 
 
Privates Radio:          Von zu verteilenden 100,- Euro bleiben durchschnittlich 57,- Euro übrig.
Öff.-rechtl. Radio:    Aus 100,- Euro werden in der Verteilung trotz des 10%-Abzugs durchschnittlich 120,- Euro. 

 
Wir möchten darauf hinweisen, dass der CC eine kulturelle Förderung grundsätzlich befürwortet. Es stellt sich allerdings die Frage, in welcher Höhe eine Umverteilung zu diesem Zweck angemessen ist. 
 
Um die Meinung möglichst vieler CC-Mitglieder zu dieser Problematik zu erfahren, werden wir in den nächsten Tagen einen Online-Fragebogen „Umverteilung durch Kulturfaktoren“ an Euch alle verschicken. Bitte beteiligt Euch zahlreich an der Umfrage!
 
Euer Vorstand

GEMA-Mitgliederversammlung beschließt neuen Verteilungsplan: Endlich Nutzungs- und Inkasso-bezogene Vergütung, allerdings mit einigen Ungereimtheiten inklusive Förderung von Repertoire auf Schlagerwellen

Liebe CCler,

vorab ist zu sagen, dass alle Kurien (Komponisten, Textdichter und Verleger) der Neuordnung der Rundfunkverteilung mit sehr deutlicher Mehrheit zugestimmt haben und somit die nächste Ausschüttung (1. Juli 2014) voraussichtlich nach dieser Neuordnung vorgenommen wird.

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung hatte es einige Irritationen gegeben:

1)     Es war durch ein GEMA-Mitglied moniert worden, Verwaltung und Aufsichtsrat hätten den Antrag zur Neuordnung nicht fristgerecht eingereicht. Der Composers Club hatte schon im Vorfeld eine Klärung durch das DPMA sowie Stellungnahmen der GEMA gefordert. Daraufhin war seitens der GEMA-Verwaltung bekräftigt worden, sie selbst und der Aufsichtsrat seien nicht an die in der Satzung verankerte Eingangsfrist gebunden, da Anträge von Aufsichtsrat und Verwaltung nicht erst bei der GEMA „eingehen“ müssten.

2)     Viele GEMA-Mitglieder fühlten sich zu einer Annahme der Neuordnung genötigt, da bereits auf der Mitgliederversammlung 2013 durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Heker in Frage gestellt worden war, ob im Falle der Nicht-Annahme der Neuordnung überhaupt eine reguläre Ausschüttung zum 01.07.2014 erfolgen könnte. Auch hier hatte der CC im Vorfeld versucht, die Dinge zu klären, vor allem die Frage, ob tatsächlich das DPMA die GEMA unter Druck gesetzt und einen Ausschüttungsstopp im Falle der Nicht-Annahme angeordnet hatte. Jedoch waren weder von der GEMA noch vom DPMA eindeutige Direktiven vorgelegt worden, vor allem keine schriftliche Anordnung des DPMA.

Beide Irritationen blieben auf der Mitgliederversammlung letztlich bestehen. Die vereinsrechtlich durchaus zweifelhafte Auffassung (Punkt 1) zur Handhabung der Eingangsfristen war auch auf der Mitgliederversammlung durch den Justiziar Dr. Holzmüller bekräftigt worden, damit die Abstimmung durchgeführt werden konnte. Zu Punkt 2 (Eindruck der Nötigung) hatte vor der Abstimmung Dr. Heker Stellung genommen: Im Falle der Nicht-Annahme sei definitiv keine reguläre Ausschüttung möglich. Allenfalls könne eine Abschlagszahlung (Vorschuss) in nur sehr geringem Umfang erfolgen.

Der CC moniert ausdrücklich, dass die GEMA keine Handlungsanweisung des DPMA vorgelegt hat und bei so einer brisanten (für manche Mitglieder existenzbedrohenden) Abstimmung kein klares Prozedere für den Fall der Nicht-Annahme vorgelegt hat. Zu keinem Zeitpunkt ist offenbart worden, in welcher Höhe (und auf Basis welcher Bemessungsgrundlage) Abschlagszahlungen geleistet würden. In der Hauptversammlung am 9. April waren hierzu Fragen von GEMA-Mitgliedern an die Vertreter des DPMA gestellt worden. Da zu diesem Zeitpunkt die drei Kurien der Neuordnung bereits zugestimmt hatten, flüchtete die DPMA-Repräsentantin auf die Position, dass es recht theoretisch sei, darüber zu sprechen, was im Fall der Nicht-Annahme eines Antrags passiert wäre, der ja bereits angenommen wurde. Eine erneute Rückfrage eines Mitglieds mit der Bitte um eine klare JA/NEIN-Antwort wurde dann von Dr. Heker abgefangen mit dem Hinweis, das DPMA habe ja bereits Stellung genommen.

Bei der Abstimmung in der Komponisten-Kurie am 8. April ist es dennoch gemäßigter zugegangen als erwartet. Die Diskussion um die Neuverteilung war sachlich und ohne jede Eskalation. Ein Grund war möglicherweise die Angst vieler Mitglieder vor einem Ausschüttungsstopp, jedoch waren viele Mitglieder sicherlich mit dem Antrag in seiner vorgelegten Form hinreichend zufrieden. Dennoch wurde einige Kritik in der Komponisten-Kurie geäußert.

Der Kern der Neuordnung ist eine stärker Nutzungs- und Inkassobezogene Verteilung von Einnahmen, die die GEMA von den TV- und Radiosendern oder in Form von „sonstigen Zuflüssen“ (etwa Kabelweiterleitung und ZPÜ) erhält. In der Vergangenheit waren Gelder im Bereich der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten pauschal nach Reichweite verteilt worden. Durch neue Gesamtverträge der GEMA mit den Sendern werden aber mittlerweile (vor allem auf Druck der Privatsender) auch von den ÖR-Sendern getrennte Inkassi erhoben, was zu einer entsprechenden Differenzierung bei der Verteilung zwingt.

Der CC begrüßt diesen Versuch einer weniger pauschalierenden und stärker auf tatsächliche Nutzungs- und Inkasso-Verhältnisse eingehenden Verteilung ausdrücklich und dankt Verwaltung, Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA für die Vorlage eines Verteilungsprinzips, das mit Sicherheit zukunftsfähiger ist als der bislang gültige Verteilungsplan. Die GEMA kann schließlich ihre Legitimation zunehmend nur dadurch aufrecht erhalten, dass sie Gelder gerecht und trotz des immer kleinteiliger werdenden Nutzungsmarktes in direktem Bezug zu Inkasso und Nutzung ausschüttet. Bereits zwei Jahre zuvor hatte es mit der Ablösung des PRO-Verfahrens durch das weniger pauschalierende INKA-Verfahren im Bereich der U-Musik eine einschneidende und dringend notwendige Veränderung gegeben. Der CC vertritt den Standpunkt, dass die GEMA hier auf einem guten Weg ist und so weit wie möglich auf pauschale Verteilungen zu verzichten hat, um Gelder unter Wahrung kultureller Aspekte nutzungs- und inkassobezogen ausschütten zu können.

Allerdings weist der nunmehr verabschiedete Rundfunk-Verteilungsplan noch deutliche Mängel in dieser Hinsicht auf, so dass der CC sich hier Nachbesserungen wünscht. Bereits in der Mitgliederversammlung des CC am 7. April hatte GEMA-Justiziar Dr. Holzmüller angemerkt, dass den GEMA-Mitgliedern in den kommenden Jahren wohl noch einige gewichtige Abstimmungen hinsichtlich der Verteilung bevor stehen. Grundsätzlich begrüßt der CC, dass die GEMA-Verwaltung mehr und mehr in einen Dialog mit Verbänden und Mitgliedern tritt, um die Bedürfnislage zu erforschen.

Zu den Kritikpunkten:

1)     Bei der Neuverteilung werden Erlöse, die die GEMA bei den Sendern erzielt, nicht nutzungsbezogen zwischen Aufführungsrechten (AR-Anteil) und Vervielfältigungsrechten (VR-Anteil) differenziert. Obwohl Sender für den Umfang an Sendungen, auf die kein (oder nur ein geringer) VR-Anteil entfällt, ihre Vergütung reduzieren können, werden alle gezahlten Sender-Vergütungen von der GEMA in einen Topf geschmissen, der dann pauschal im Verhältnis 2/3 (AR) zu 1/3 (VR) verteilt wird. Auf diese Weise findet eine Umverteilung von AR-Anteilen zu VR-Anteilen in Höhe von geschätzten 10 Mio Euro pro Jahr statt. Dadurch werden Komponisten, die vor allem in der Sparte T-FS abgerechnet werden, nicht unwesentlich benachteiligt. Bedauerlich ist auch, dass die GEMA eine Berechnung der neuen Minutenwerte nie für die Sparte T-FS vorgelegt hatte. Die Prognose in diesem Bereich sieht nämlich wesentlich schlechter aus als im Bereich FS, wo im Bereich privater Fernsehsender bereits deutliche Ausschüttungs-Einbußen für Musikaufführungen hinzunehmen sind.

2)     Gelder, die die GEMA von der ZPÜ infolge des gesetzlichen Vergütungsanspruchs von Privatkopien erhält, werden nicht nutzungsbezogen verteilt. Vielmehr schlägt die GEMA diese Gelder proportional (pauschal) auf den nach Inkasso berechneten Sender-Minutenwert auf. Dadurch werden Aufführungen auf Sendern mit starkem Inkasso (z. B. DasErste) zusätzlich belohnt, während Aufführungen auf Sendern mit schwächerem Inkasso trotz vergleichbaren Nutzungsumfangs weniger vom gesetzlichen Vergütungsanspruch bekommen. So bekommen Aufführungen, die auf dem ZDF stattfinden, verglichen mit DasErste ca. 40 % weniger vom gesetzlichen Vergütungsanspruch, obwohl der Sender nicht weniger genutzt wird.

3)     Im Radio werden nach neuem Verteilungsplan sogenannte Kulturfaktoren angewendet, da es ansonsten zu drastischen Einbußen bei öffentlich-rechtlichen Radio-Aufführungen kommen würde. Nunmehr steigt ein Sender-Koeffizient (teils deutlich) an, wenn das überwiegend auf dem Sender gespielte Repertoire gewissen im Verteilungsplan definierten Kultur-Kriterien genügt. Die Kulturfaktoren gelten prinzipiell auch für private Radiosender, wirken sich aber statistisch eher günstig auf die Verteilung im öffentlich-rechtlichen Sektor aus. Grundsätzlich begrüßt der CC, dass der kulturelle Gedanke auf diese Weise in die Verteilung eingebaut wurde. Jedoch hat die GEMA zu keinem Zeitpunkt vor der Abstimmung bekannt gegeben, wie stark der Radio-Minutenwert durch Anwendung der Kulturfaktoren absinkt. Somit bestand für Mitglieder nie die Möglichkeit, sich ein echtes Bild davon zu machen, wie sehr die kulturelle Umverteilung das Aufkommen für Aufführungen auf Sendern schmälert, die keinen (oder nur einen geringen) Kulturfaktor bekommen.

4)     Manche der Kultur-Kriterien bei der Radio-Verteilung sind durchaus fragwürdig. So erhalten Sender mit überwiegend deutschsprachigem Repertoire eine nicht unerhebliche Kulturförderung, und zwar unabhängig von der Art des Repertoires. Das führt zu einer umstrittenen kulturellen Förderung des deutschen Schlagers. Dieses Thema wurde in der Komponisten-Kurie diskutiert und vom Aufsichtsratsvorsitzenden der GEMA Enjott Schneider damit kommentiert, dass es dem Schlager derzeit recht schlecht ginge. Allerdings dürfte die unmittelbare Intention, den Schlager zu fördern, nie maßgeblich gewesen sein. Vielmehr ist es für die GEMA nicht argumentierbar, deutsches Repertoire (auch solches ohne Text) zu fördern. Die deutsche Sprache dürfte mehr eine Notlösung gewesen sein, um zumindest in gewissem Umfang das deutsche Repertoire zu fördern. Der CC vertritt die Auffassung, dass deutschsprachiges Repertoire allenfalls auf anderer Ebene (etwa nach französischem Vorbild durch eine Radio-Quote), jedoch in keinem Fall durch die GEMA durch ein letztlich unausgewogenes Modell gefördert werden sollte.

Sowohl der Aufsichtsrat als auch die GEMA-Verwaltung stellte Mitgliedern, die Kritik und Verbesserungswünsche geäußert hatten, die Möglichkeit von Nachbesserungen in Aussicht. Auch Vertretern des CC wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert. Der CC wird also am Ball bleiben und sich für Korrekturen sowie mehr Transparenz in den Entscheidungsgrundlagen einsetzen.

Ein weiteres auf der Mitgliederversammlung im Zusammenhang mit der Rundfunkverteilung vom CC vorgebrachtes Thema betrifft die von der GEMA bei Privatsender-Vergütungsberechnungen zugrunde gelegten Musikanteile. Schon im Report vom Dezember 2013 hatte der CC festgestellt, dass der Sender N24 wahrscheinlich deutlich zu geringe Vergütungen bezahlt. Diese Vermutung konnte im Report vom März 2014 auch auf den Sender RTL II ausgeweitet werden. Hier ist mit Nachdruck auf Aufklärung durch die GEMA-Verwaltung zu drängen, denn insbesondere die Ausschüttungen für Aufführungen auf privaten Sendern sind infolge der Neuverteilung deutlich abgesunken. Zwar liegt ein wesentlicher Grund nicht in den faktisch nur leicht gesunkenen Sender-Inkassi, sondern in einer neuen Verteilungsstruktur der „sonstigen Zuflüsse“ zwischen Radio und Fernsehen (Fernsehen bekommt fortan insgesamt deutlich weniger von den sonstigen Zuflüssen, die stärker dem Radio zufließen). Aber es ist in jedem Fall ein korrektes Vorgehen der GEMA bei den Musikanteils-Berechnungen zu fordern.

In der Hauptversammlung zeichnete Dr. Heker ein recht positives Bild über die Situation der GEMA. Die Bundesregierung habe sinnvolle und wichtige Reformpunkte in den Koalitionsvereinbarungen festgehalten, vor allem eine Verschärfung der Host-Provider-Haftung. Jetzt müsse die Regierung aber auch Ergebnisse liefern. Die Inkasso-Gesamtsituation der GEMA sei trotz stetig sinkender physischer Tonträgerverkäufe stabil mit einer Gesamtertragssteigerung von 3,9 %. Insbesondere seien im Rundfunk-Bereich die Sender-Erlöse auf einem Höchststand (Zuwachs von 31,4 % auf 282,2 Mio. EUR). Auch die Online-Erlöse seien im Aufwind (Steigerung von ca. 56 % auf insgesamt 26,4 Mio EUR). Es sei der GEMA gelungen, mit vielen Streaming-Anbietern mit ähnlichen Strukturen wie Youtube, Vergütungsvereinbarungen zu erzielen. Das zeige auch, dass es richtig sei, im Fall von Youtube (wo noch keine Einigung erzielt werden konnte) auszuharren und nicht nach der nächstbesten Lösung zu greifen. Auch manche ausländische Verwertungsgesellschaft hätte der GEMA Respekt für ihre Beharrlichkeit bekundet. Stellvertretend für den Vorstand der GEMA bekam Dr. Heker von den Mitgliedern lang anhaltenden Applaus für eine gute Performance der GEMA in recht schwierigen Zeiten. Gleichwohl räumte Dr. Heker auf Nachfrage auch ein, dass die Gefahr, dass Sendeunternehmen infolge der neuen GEMA-Gesamtverträge vermehrt auf gemafreies Repertoire ausweichen könnten, nicht gebannt sei.

Am Ende der GEMA-Hauptversammlung wurde übrigens deutlich, wie sehr der GEMA-Aufsichtsrat – wohl wegen persönlicher Haftung im Fall der Anwendung eines unzulässigen Verteilungsplans – unter Druck gestanden haben muss. Daher moniert der CC an dieser Stelle ausdrücklich die wenig transparente und in seiner Auskunftsbereitschaft sehr gebremste Haltung des DPMA. Wenn, wie zu erwarten steht, noch viele Verteilungsplan-Fragen in Zukunft zu klären sind, haben die GEMA-Mitglieder ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Direktiven das DPMA gibt. Die wirtschaftliche Existenz vieler Komponisten hängt entscheidend von ihren Gema-Tantiemen ab. Es kann daher nicht sein, dass auch in Zukunft Entscheidungen nach dem Prinzip „friss oder stirb“ forciert werden. Das DPMA hat die Pflicht, darauf zu achten, dass die GEMA ihren Pflichten bei der Wahrnehmung von Urheberrechten nachkommt. Da die Mitgliederversammlung ein entscheidendes Organ der GEMA ist, sieht der CC es auch als die Pflicht der GEMA an, umfassende Informationen für eine fundierte Willensbildung zur Verfügung zu stellen. Wenn das DPMA über Direktiven nicht informiert, sorgt es – entgegen seiner Aufsichtsfunktion – dafür, dass die GEMA dieser Pflicht nicht nachkommen kann. Natürlich sieht es der CC auch als die Pflicht von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA an, entsprechende Klarheit vom DPMA nachdrücklich einzufordern.

Mit kollegialen Grüßen

Euer Vorstand

Geplante neue TV-Verteilung: Wie die GEMA zukünftig 10 Millionen Euro pro Jahr umverteilt

Liebe Mitglieder,
der in der neuen Rundfunkverteilung vorgesehene pauschale Verteilungsschlüssel für die Rundfunkeinnahmen (66,7% Senderecht AR zu 33,3% mechanische Rechte VR) bedeutet für den TV-Bereich eine erhebliche Umverteilung zulasten des Senderechts. Erheblich benachteiligt werden dadurch Komponisten in der Sparte TFS.
Lest unbedingt den aktuellen CC-Report!
Euer Vorstand