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Künstliche Intelligenz (KI): Forderungen für Maßnahmen zum Schutz vor generativer KI in der Europäischen KI Verordnung

Künstliche Intelligenz (KI) muss reguliert werden – im Sinne der Gesamtgesellschaft wie auch der schöpferisch Tätigen!

Der Composers Club e.V. begrüßt und unterstützt die Forderung der Initiative Urheberrecht nach Schutz vor generativer KI: „Forderungen für Maßnahmen zum Schutz vor generativer KI in der Europäischen KI Verordnung“.

Die explosionshafte Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz überfordert die in der EU bislang auf den Weg gebrachten Regulierungsansätze. Während Berlin nach wie vor keinen Handlungsbedarf sieht, wurde der europäische Ansatz zu einem Zeitpunkt konzipiert, als Ausmaß, Neugier/Akzeptanz und Folgen generativer KI nicht absehbar waren. Inzwischen ist klar, dass die mittelbaren und unmittelbaren Folgen Anlass zu großer Sorge geben.

Alle weiteren Informationen erhaltet ihr hier:
Forderung von Urheber*innen und Künstler*innen zu Maßnahmen zum Schutz vor generativer KI in der Europäischen KI Verordnung: https://t1p.de/m6nab 

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht: https://urheber.info/diskurs/ruf-nach-schutz-vor-generativer-ki

Kommentar zur KI-Stellungnahme der Initiative Urheberrecht: https://urheber.info/diskurs/machines-don-t-give-you-goose-bumbs

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: ein Schritt in Richtung faires Urheberrecht

Liebe Mitglieder,

nach über 20 Jahren Haftungsdiffusion im Internet zum Nachteil von Urheber*innen ist gestern (20. Mai 2021) das neue „Internetgesetz“ vom Bundestag beschlossen worden. Der CC Composers Club e.V. hat sich in enger Zusammenarbeit mit der Initiative Urheberrecht, der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) und weiteren Institutionen seit vielen Jahren maßgeblich für eine solche Änderung eingesetzt und begrüßt den Beschluss. Manches an der konkreten Ausgestaltung ist kompromisshaft und wird in Praxis und Rechtsprechung geschärft werden müssen.

Aber fest steht, dass es nunmehr einen überfälligen Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness und Nachhaltigkeit gibt: Internet-Plattformen müssen Lizenzen erwerben und für Inhalte Vergütungen leisten, durch deren Verbreitung sie Geld verdienen – zu Gunsten derer, die die Inhalte erschaffen haben und ohne die das milliardenschwere Geschäftsmodell „Plattform für User Generated Content“ nicht existieren würde. Das neue Gesetz ist eine Chance für Kreativschaffende sowie die für ihre Vergütung existenziell wichtigen Verwertungsgesell-schaften, mit Plattformen auf Augenhöhe über angemessene Vergütungen zu verhandeln. Zusätzlich bietet das neue Gesetz, das auf der Basis der 2019 verabschiedeten EU-Direktive zum Urheberrecht ausgestaltet wurde, erweiterte Auskunftsansprüche für Urheber*innen über die Nutzung ihrer Werke.

Der Composers Club wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz in der Praxis trotz einiger darin enthaltener Kompromisse zu einer nachhaltigen künstlerischen und wirtschaftlichen Zukunft für Komponist*innen beitragen wird. Der nachfolgenden Presseerklärung der Initiative Urheberrecht schließt sich der Composers Club an.

Viele Grüße
euer Vorstand

 

Presseerklärung der Initiative Urheberrecht

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht

Berlin, 20.05.2021. Mit der heutigen Abstimmung über das „Internetgesetz“ hat der Deutsche Bundestag nicht nur einen wesentlichen Schritt in Richtung einer fairen Beteiligung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen an den Gewinnen der Plattformen, die deren Werke und Leistungen nutzen, gemacht. Wichtig ist auch die klare Verpflichtung der Plattformen, die Rechte für die Nutzung der Werke zu klären. Auch im Urhebervertragsrecht wurde für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt, indem die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt wurden. Sie sind die Grundlage für die Geltendmachung angemessener Vergütungen. Leider wurde über die Einführung stärkerer Verbandsklagemöglichkeiten der Verbände und Gewerkschaften in der Koalition keine Einigung erzielt. Die Initiative Urheberrecht stellt fest: Das Ziel der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Kreativen zu stärken, wurde im Wesentlichen erreicht.

Die Initiative Urheberrecht (IU), die über ihre mehr als 40 Organisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen vertritt, betrachtet die Umsetzung der EU-Direktive in deutsches Recht als Paradigmenwechsel: „Nach acht Jahren harter Verhandlungen gibt es endlich faire Spielregeln im Netz. Die Klärung der Verantwortlichkeit für die Nutzung geschützter Werke und Leistungen im Netz dient allen, nicht nur Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, sondern auch den Nutzer:innen und nicht zuletzt auch der Kulturwirtschaft“, betont Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. „Auch wenn das Gesetz mit der umstrittenen Bagatellregel, also der Erlaubnis über die kostenfreie Nutzung von kurzen Musikstücken und kleinen Bildausschnitten unter bestimmten Voraussetzungen, der Einführung einer weiten Pastiche-Schranke und der Ablehnung der Verbandsklage nicht alle Erwartungen erfüllt, wurde insgesamt ein annehmbarer Interessenausgleich gefunden“, ergänzt Pfennig.

Die IU betrachtet insbesondere den neuen Direktvergütungsanspruch als Meilenstein für die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen nicht nur gegenüber den Diensteanbieter auf Plattformen, sondern langfristig auch bei der sonstigen Werkverwertung.

Insgesamt stellt das Gesetzespaket die Weichen in Richtung der Herstellung des seit langem geforderten fairen „Level Playing Fields“, besonders im Digitalen. So kommentiert Micki Meuser, Komponist und Musikproduzent: „Eine faire Lizenzierung bringt dem Urheber mehr als Sperrungen.“ Aelrun Goette, Autorin und Regisseurin, betont: „Unsere Filme werden an unzähligen Stellen gezeigt. Davon wissen wir in den wenigsten Fällen etwas. Um eine faire Folgevergütung zu erreichen, sind wir Autor:innen und Regisseur:innen auf eine klare Regelung des Anspruchs auf Auskunft angewiesen.“

Die IU erwartet nun die zügige Umsetzung des Gesetzespakets in die Praxis der verschiedenen Branchen.

Meldung der IU hier: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen

Lesen Sie in Kürze einen Kommentar von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht: www.urheber.info

Die Initiative Urheberrecht vertritt die Interessen von rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in den Bereichen Belletristik und Sachbuch, Bildende Kunst, Design, Dokumentarfilm, Film und Fernsehen, Fotografie, Illustration, Journalismus, Komposition, Orchester, Schauspiel, Spieleentwicklung Tanz, und vielen mehr.

Rückfragen und Kontakt:
Initiative Urheberrecht I Katharina Uppenbrink | Geschäftsführung | Taubenstr. 1 | D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 2091 5807| katharina.uppenbrink@urheber.info | www.urheber.info

 

Urheberrechtskonferenz: Forderung nach fairer Aufteilung der Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits

Auszüge aus: 12.11.2019. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Urheber und Künstler wollen das Internet und die Plattformen als Transportmedium für Kunstwerke aller Art nutzen, es ist die Basis ihrer Kommunikation mit den Usern, den Fans, das beste Mittel zur Verbreitung ihrer Werke. In seinem jetzigen rechtlichen Zustand ist es allerdings auch eine große Herausforderung: bewährte Geschäftsmodelle brechen zusammen, neue entwickeln sich unter den Bedingungen des Raubtierkapitalismus – ich erinnere nur an ein gerade erschienenes Gespräch in der FAZ vom 8. November 2019 zu manchen Praktiken bei Facebook unter dem Titel „Die Märkte sollen nicht die menschliche Zukunft verkaufen“.  Wir sind hier noch weit entfernt von den geregelten Verhältnissen in der analogen Vergangenheit, in der nicht nur für demokratische Binnenstrukturen in der Medienwirtschaft Sorge getragen wird sondern – mehr oder weniger effizient – auch dafür, dass die professionellen Kreativen von ihrer Arbeit, von der Nutzung ihrer Werke durch die Öffentlichkeit und private Nutzer angemessen leben können, was uns in der Initiative Urheberrecht naturgemäß ganz besonders interessiert.

………..

In der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Verabschiedung der Richtlinie wird unter Punkt 3 ausgeführt: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber, letztlich alle Kreative“ und, so im Folgenden, „die Durchsetzung der angemessenen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, deren Werke und Leistungen im Netz genutzt werden.“ In der Richtlinie geht es jedoch nicht nur um die Sicherung der Existenzgrundlage der schöpferisch tätigen Menschen, der Urheber und ausübenden Künstler. Sie eröffnet wesentlich weiterreichende Perspektiven für den Weg in die digitale Zukunft. Sie bietet vielen Beteiligten am kulturellen Leben und den Akteuren aus der Kulturwirtschaft eine Fülle von neuen Chancen, die Vermittlung von Werken über Plattformen aller Art wird auf eine neue, sichere Basis gestellt, Nutzer werden entlastet, Lizenzierungen werden erleichtert. Diese Möglichkeiten, die die Richtlinie eröffnet, gilt es jetzt im Umsetzungsprozess im Interesse aller Beteiligten optimal nutzbar zu machen.

„Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen.“

Mit wesentlichen Aspekten dieser Herkulesaufgabe haben wir uns in unserer Konferenz am 11.November 2019 beschäftigt.

Es ging im Einzelnen um folgende Punkte:

  • Die Erleichterung des Zugangs zu gesetzlich erlaubten Nutzungen für Wissenschaft und Kultur, soweit die legitimen Vergütungsansprüche der Urheber gesichert bleiben. Dies unterstützen die Urheber und ausübenden Künstler uneingeschränkt; dazu gehört z.B. auch die Verbesserung des Zugangs zu vergriffenen Werken.
  • Die Einführung neuer bzw. verbesserter Lizenzierungsverfahren für neuartige Werknutzungen (z.B. Video – Abrufdienste), um möglichst breiten Bevölkerungsschichten die Nutzung der Möglichkeiten, die die digitale Technologie bietet, umfangreich zu erschließen; hierzu gehört auch die Verbesserung der Möglichkeiten zum  Erwerb von Nutzungsrechten ganz allgemein, sofern die Verwaltung der Rechte in der Hand der Verwertungsgesellschaften liegt und individuelle Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben: auch dies unterstützen wir. Alles, was den Zugang zu Werken für die Nutzer erleichtert, ist auch in deren Interesse. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die zweite Richtlinie dieses Pakets erwähnen, die sich mit der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehsendungen und begleitender Dienste in neuen digitalen Formaten beschäftigt.
  • In der Plattformwirtschaft kommt es zu einem Paradigmenwechsel: zukünftig sollen nicht mehr die individuellen User für den Rechteerwerb verantwortlich sein – und notfalls haften müssen. Vielmehr sollen die großen Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften bzw. Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen; Filtersysteme, die bisher und seit langem im Einsatz sind, werden dann weitgehend überflüssig und lediglich zur Werkidentifizierung benötigt, um die Vergütungen fair zu verteilen. Plattformen sollen auch Presseverlagen und Journalisten für die Nutzung von Werkteilen Vergütungen zahlen, weil sie davon in erheblichem Umfang profitieren. Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass dies noch nicht reicht: gerade bei neuen Nutzungen von Werken auf Plattformen und durch neuartige Dienste muss eine faire Aufteilung der erzielten Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits – notfalls auch durch Gesetzesänderungen – gewährleistet werden, um die oben zitierten Ziele der Richtlinie zu erreichen.
  • Die Zusammenarbeit von Urhebern mit Verlegern, die in Europa eine lange Tradition hat, soll zukünftig auf eine rechtssichere Basis gestellt werden. Ziel ist, Erlöse aus Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen sinnvoll und gerecht in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zu verwalten. Und zu verteilen. Diese Zusammenarbeit sollte sich zukünftig auch auf weitere Felder der Rechteverwertung erstrecken, wo eine derartige Zusammenarbeit für beide Seiten erforderlich und sinnvoll ist.
  • Weiter führt die Richtlinie zu erforderlichen Regelungen bzw. Klarstellungen im deutschen und europäischen Urhebervertragsrecht, die in manchen Staaten erstmals eingeführt und in Deutschland Lücken schließen werden, die nach der jüngsten Reform in der vergangenen Legislaturperiode offengeblieben sind, besonders im kollektiven Urhebervertragsrecht.
  • Dem Zweck, Zugang zu erleichtern, dienen auch zahlreiche Vorschläge für Schlichtungen und die Einrichtung von auf konsensuale Lösungen zielenden Institutionen bzw. Verfahren. Sie müssen allerdings vereinfacht und vereinheitlicht werden, um die Verfahren zu erleichtern und abzukürzen und gleichzeitig möglichst Prozesse vor Gerichten zu vermeiden.

„Die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.“

  • Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen und faire und einfache Vergütungslösungen zu finden für alle, die allein oder gemeinsam Werke schaffen und Leistungen erbringen, die digital verbreitet werden und möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern im In- und Ausland einfach und schnell zugänglich gemacht werden sollen.

Wir können und wollen jedoch nicht vergessen machen, dass im Beratungsprozess zur Richtlinie insbesondere in Deutschland von denjenigen, denen die ganze Richtung nicht passte, Bedenken geschürt wurden, die viele vor allem junge Menschen zu harter Kritik und zu öffentlichen Demonstrationen bewegt haben. Durch falsche Beschreibungen der Fakten und Leugnung der Realität der Plattformwirtschaft in ihrer gegenwärtigen Form, in der schon heute aufgrund der E-Commerce-Richtlinie seit dem Jahr 2000 vielfältige Uploadfilter angewendet werden – ich verweise nur auf die Google–Stellungnahme zur Umsetzung – wurde die Zielsetzung der Richtlinie auf das Projekt der Einführung eines gigantischen Filtermanövers reduziert. Dadurch wurden Befürchtungen geweckt, dass es um nichts Anderes gehe als um Zensur und die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit.

Parteien und Fraktionen haben diesen Besorgnissen merkwürdige und zum Teil untaugliche Vorschläge gegenübergestellt, die nicht durchdacht sind, statt zu helfen, die Diskussion zu versachlichen.  Die Spaltung in Gegner und Befürworter der Richtlinie bekam dadurch ideologische Dimensionen und ist leider noch nicht überwunden. Uns kann man mit diesen Bedenken keine Vorwürfe machen: nichts liegt den Urhebern und Künstlern ferner als Zensur und ähnliches: die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.

Jüngste Entwicklungen und schwerste Straftaten mit Vorbereitung im oder Unterstützung durch das Netz haben neuerdings aus einer ganz anderen Perspektive zu begründeten Forderungen nach Kontrolle im Netz und besonders auf Plattformen geführt.  Ich erinnere nur an eine Äußerung der Justizministerin in der FAZ vom 7.November 1919, in der sie die Forderung aufstellt, die sozialen Netzwerke „stärker in die Pflicht zu nehmen“, strafbare Äußerungen zu kontrollieren und ggf. sogar Straftaten zur Anzeige zu bringen. Diese Pläne gehen über die Aufgaben der im Frühjahr dieses Jahres in Deutschland, nicht aber in den Nachbarstaaten der EU problematisierten „Uploadfilter“ weit hinaus. Diese sollen im Wesentlichen nichts weiter erreichen, als Werkidentifizierungen zu erleichtern und die Verteilung von Lizenzerlösen zu ermöglichen, also in Zukunft genau das tun, was sie schon seit vielen Jahren unbeanstandet verrichten. In dieser Situation geht es jetzt uns und hoffentlich auch der Politik darum, aufzuklären, Brücken zu bauen und mit denen, die die Befürchtungen mit Umsetzung der Richtlinie verbinden, endlich ins Gespräch zu kommen bzw. zu im Gespräch zu bleiben.

Aus der Keynote von Prof. Dr. Gerhard Pfennig auf der 7. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht am 11.11.2019 in Berlin

https://214138.seu2.cleverreach.com/m/11653884/569358-9f022bc86614a9c2aa325e69e9a07c08

Urheberrechtsreform beschlossen!

 

Liebe Mitglieder,

das neue EU-Urheberrecht ist nun endgültig beschlossen worden. Heute hat der EU-Rat dem vom EP beschlossenen Gesetzesvorhaben zugestimmt. Die Abstimmung war denkbar knapp – hätte Deutschland sich enthalten oder mit „nein“ gestimmt, wäre die Reform gescheitert.

Die nun unumstößliche Gesetzesrichtlinie bewirkt aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Komponist/innen. So werden Plattformen mit User Uploaded Content (etwa Youtube und Facebook) künftig in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen genommen, was dazu führen wird, dass sie in größerem Umfang als bisher Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abschließen werden. Anders als bei den bisherigen Verhandlungen können sich Plattformen dann nicht mehr darauf berufen, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Lizenzvereinbarung gibt. Kleinere Plattformen sowie Startups in der IT-Branche sind jedoch nach gewissen Maßgaben von der Haftung ausgenommen, was wir für angemessen halten.

Zu den in der öffentlichen Diskussion sehr kontrovers besprochenen sogenannten „Upload-Filtern“, die von Nutzern hochgeladene Inhalte schon im Vorfeld blockieren könnten, wird es unserer Einschätzung nach nicht in größerem Umfang als bisher kommen. Wenn Plattformen umfassende Lizenzvereinbarungen treffen, gibt es keinen Grund, in größerem Umfang zu filtern als bisher auch – lediglich muss dann in größerem und zuverlässigerem Umfang vergütet werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Der Composers Club hat sich seit nun vielen Jahren für die Erlangung dieses gesetzlichen Fortschritts engagiert, u. a. über den Dachverband ECSA und die Initiative Urheberrecht, in der die Vorstände des Composers Club fortwährend an der Argumentation und Kommunikation der Richtlinie mitgewirkt haben. Wir sind froh und stolz, dass sich dieser Einsatz nun trotz der erhitzten öffentlichen Debatte in Form einer sachgerechten gesetzlichen Rahmenregelung ausgezahlt hat. Für Urheber/innen erwarten wir mittelfristig eine Verbesserung des Tantiemeneinkommens aus digitalen Nutzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

 

 

Erklärung der UrheberInnen und KünstlerInnen Gemeinsam für ein faires Urhebervertragsrecht!

Es wird höchste Zeit, dass im Urhebervertragsrecht endlich die Instrumente gestärkt werden, die zum fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligter und damit zur Stärkung der Position der Urhe­berInnen und KünstlerInnen führen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Urhebervertragsrecht bildet hierfür eine sehr gute Grundlage.

Die Entwicklung der Medien und die wachsende Macht der Internetkonzerne verlangen ein gemeinsames Auftreten aller Protagonisten der Kultur- und Medienwirtschaft, also der UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und ihrer Verwerter (wie Verleger, Produzenten, Sender), um die zukunftssichere Neuorganisation der Werkschöpfung und Werkvermittlung in der digitalen Welt gemeinsam zu schaffen.
Dies kann aber nur auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und Respekts sowie einer gemeinsamen Strategie geschehen, die auf Augenhöhe ausgehandelt wurde.
Bis heute herrscht jedoch immer noch eine starke Asymmetrie der Verhandlungspositionen zugunsten der Verwerter:

– Die Zeitungsbranche verwendet häufig allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Autoren alle Rechte gegen pauschale Niedrighonorare abfordern. Sie ignoriert zudem oft die für freie Journalisten (Text und Foto) abgeschlossenen Vergütungsregeln und unterläuft damit das Gesetz.

– Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich für die Buchverlage fairen Verhandlungen mit den Autoren und Illustratoren entzogen. Nur einzelne Verlage waren bereit, Vergütungsregeln für Autoren und Übersetzer aufzustellen. Nicht alle Autoren besitzen eine starke Verhandlungsposition, um eine befristete Übertragung ihrer Nutzungsrechte durchzusetzen. Häufig wird vor allem in Wissenschafts- und Sachbuchbereich immer noch eine Übertragung aller Rechte für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts verlangt.

– Im Bereich Film und Fernsehen sind nur wenige Vereinbarungen zustande gekommen. Filmproduzenten und nur sehr wenige Sender haben Vergütungsregeln oder Tarifverträge abge­schlossen, und das auch erst nach jahrelangem Druck oder nach Klagen. Insbesondere die Haupt­auftraggeber ARD und ZDF wehren oftmals Forderungen nach Verhandlungen über Vergütungsregeln ab. Bis heute sind wesentliche Verteilungsfragen offen, von Augenhöhe kann keine Rede sein.

– Auch die für viele Gewerke im Bereich Fernsehen und Hörfunk relevante Frage der Vergütung der längeren Nutzung von Werken in Mediatheken ist ungeklärt.

– Insbesondere im Medienmusikbereich verhindern intransparente Abrechnungssysteme oder verweigerte Abrechnungen der Werknutzungen wie z.B. in Streamingdiensten eine angemessene Vergütung. Auch sind aufgrund niedriger Buyouts und sinkender Tantiemen-Einnahmen über die Wahrnehmungsgesellschaften die Vergütungen von Komponisten und Musikern häufig unangemessen.

Das reformierte Urhebervertragsrecht muss abschließende und befriedigende Lösungen bieten, um das Verhältnis von UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und Verwertern in eine faire Balance zu bringen.
Dazu müssen folgende Grundsätze durchgesetzt werden:

– Die angemessene Vergütung ist die entscheidende Voraussetzung. Sie ist nicht nur Absicherung der Existenz der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, sondern versetzt sie erst in die Lage, neue Projekte zu planen und damit Risiken einzugehen und Innovationskräfte freizusetzen, die für die Kultur- und Medienwirtschaft essentiell sind.

– Jede Nutzung eines Werkes führt zu Wertschöpfung. UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen müssen einen fairen Anteil daran erhalten, auch für Nutzungen im Internet. Pauschale Zahlungen können, bei angemessener Vergütung, weiterhin möglich sein.

– UrheberInnen und KünstlerInnen dürfen nicht gezwungen werden, Rechtepakete abzutreten, deren Umfang den konkreten Bedarf der Verwerter übersteigt und es wahrscheinlich macht, dass einzelne Rechte ungenutzt bleiben.

– Rechtsübertragungen müssen zeitlich befristet und rückrufbar sein. Branchenspezifische Lösungen sind sinnvoll und im Gesetzesentwurf bereits vorgesehen.

– Transparente Abrechnungen müssen jede Nutzung nachvollziehbar machen.

– Vergütungsvereinbarungen zwischen Verwertern und Urheberorganisationen bilden die Grundlage für Individualvereinbarungen zwischen UrheberInnen und KünstlerInnen und Verwertern, d.h. die Vergütungsregeln legen die Mindestbedingungen fest. Dies macht die Produktion von Werken kalkulierbar, insbesondere auch von Werken mit vielen Beteiligten (Film-, Fernseh- und Gamesproduktionen).

– Dies kann nur gelingen, wenn klare Regeln für die Aufnahme und den Abschluss von Verhandlungen bzw. für die verbindliche Schlichtung aufgestellt werden.

– Organisationen der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen müssen das Recht erhalten, für ihre Mitglieder einzutreten und Verbandsklagen durchzuführen, um die faire Vertragsabwicklung im Konfliktfall durchzusetzen.

Die Initiative Urheberrecht unterstützt den Referentenentwurf im Prinzip und hat einige essentielle Änderungsvorschläge dazu erarbeitet. Sie fordert Bundestag und Bundesregierung auf, diesen Referentenentwurf schnell und im Dialog mit den Betroffenen umzusetzen.

Die Initiative ist jederzeit bereit, mit dem Parlament, der Regierung und den Verwertern offene Fragen zu erörtern. Sie setzt dabei auf die Vernunft und den Willen aller Beteiligten zum Konsens.

Februar 2016

In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen vertreten.
www.urheber.info

Wenn Sie UrheberIn oder KünstlerIn sind (oder diese unterstützen wollen) und mitunterzeichnen möchten, unterzeichnen Sie hier:
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