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Composers Club und GEMA: Mitgliederversammlungen 2022

Liebe Mitglieder,

die GEMA-MV 2022 (16. – 19. Mai 2022) fand nach virtuellen Versammlungen 2020 und 2021 erstmals hybrid statt. Es war sowohl die virtuelle als auch die Teilnahme vor Ort möglich. Rund 450 Mitglieder nutzen die Möglichkeit und kamen nach Berlin, um in Präsenz teilzunehmen. Die Mitgliederversammlung des Composers Club fand wie gewohnt im Rahmen der GEMA-Versammlung statt – als reine Präsenzveranstaltung in Berlin. Nachfolgend erhaltet ihr die wichtigsten Informationen zu den beiden Mitglieder- und den Kurienversammlungen.

Kurienversammlungen und GEMA-Mitgliederversammlung:
Vor dem Bericht zur Rede von Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, und dem Rückblick auf das GEMA-Jahr 2021, zunächst die wichtigsten Informationen zu den mit Spannung erwarteten Abstimmungsergebnissen der drei Kurien zu den Tagesordnungspunkten (TOP). Besonderes Interesse für unsere Berufsgruppe lag hier bei TOP 12, TOP 17 und – aus unserer Sicht besonders wichtig – TOP 19.

TOP 12: En-Bloc-Wahl. Nach der beantragten Neuregelung sollte zukünftig grundsätzlich eine En-Bloc-Wahlerfolgen, wenn die Zahl der Kandidierenden die Zahl der zu besetzenden Plätze nicht übersteigt. In den Reihen des CC wurde dieser Antrag kritisch gesehen, weil bei einer En-Bloc-Wahl nicht ersichtlich wird, wieviel Stimmen auf jeden einzelnen Kandidaten entfallen wären. Während die anderen Kurien dem Antrag mit deutlicher Mehrheit zustimmten, lehnte die Komponistenkurie diesen mit nur 51,50 % Zustimmung ab. Der Antrag ist damit gescheitert. Aus unserer Sicht die richtige Entscheidung im Sinne der Transparenz.

TOP 14: Kollektives Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (Zwangsinverlagnahme). Dem Antrag wurde in der Komponistenkurie annähernd einstimmig (auch auf Anraten des CC Vorstands) zugestimmt. Erfreulich war die positive Resonanz bei der Verlegerkurie, so dass TOP 14 von allen drei Kurien positiv beschieden wurde. Das bedeutet eine deutliche Stärkung der Rolle der Verbände, denn durch eine Verbandszugehörigkeit ist es möglich, dass der Verband auf Missstände hinweist. Die Annahme ist ein erster Schritt, die Praxis wird alles Weitere zeigen.

TOP 19: Fälligkeit bei Reklamationen. Der Antrag wurde vom Vorstand des Composers Club als äußerst kritisch eingestuft. Und so gab es in der Kurienversammlung reichlich Gesprächs- und Diskussionsbedarf. Der Antrag konnte schließlich knapp mit 36,63 % Nein-Stimmen abgelehnt werden, möglicherweise auch deshalb, weil viele die Bedenken des CC geteilt haben. Die anderen Kurien stimmten zwar zu, doch das reichte nicht, um TOP 19 positiv zu bescheiden. Der Antrag soll im kommenden Jahr in geänderter Form erneut gestellt werden.

In seiner Rede wies Dr. Heker darauf hin, dass das Geschäftsergebnis immer noch von der Pandemie und den damit für die Urheber*innen verbundenen finanziellen Einbußen geprägt sei. Es gab aber auch Positives zu berichten. Im Bereich „Sendungen“ (Rundfunk und Fern-sehen) lag der Ertrag 2021 bei 338,3 Mio. Euro, ein Plus von 53 Mio. Euro gegenüber 2020 und damit so hoch wie noch nie im Sende-Bereich. Die Erträge der öffentlich-rechtlichen Sender lagen auf Vorjahres-Niveau, die Erlöse der privaten Fernseh- und Hörfunksender erholten sich mit einem Plus von 21,7 Mio. Euro. Maßgeblich beigetragen zu dem guten Ergebnis hat auch ein Einmaleffekt: ein großer Vertragsabschluss im Bereich der Kabelweitersendung, der Altzeiträume mit umfasst.

Weiter berichtete Dr. Heker über aktuelle Tarifverhandlungen mit den Sendern: Ziel sei es, die vollständige Verwendung des GEMA-Repertoires online wie linear sicherzustellen und die Vergütung zu erhöhen. Mit den Verhandlungspartnern der privaten Sender seien bereits neue längerfristige Verträge unterschrieben bzw. grundlegende Einigungen erzielt worden. Gerade für die Online-Angebote der Sender konnten die Konditionen deutlich gesteigert werden. Auch wurde laut Dr. Heker verabredet, wie die Sender die Nutzung des GEMA Repertoires vollständiger erfassen können. Stichwort Monitoring.

Der Bereich „Online“ brachte laut Dr. Heker auch 2021 das stärkste Ertragswachstum: knapp über 238 Mio. Euro (ein Plus von 58,7 Mio. Euro gegenüber 2020). Mit dafür verantwortlich: die europäische Urheberrechtsreform. Vor allem in den Verhandlungen mit z. B. YouTube habe sich die neue Gesetzgebung wirklich ausgezahlt. Die verbesserte Rechtslage in Deutschland erhöhte für YouTube die Risiken einer streitigen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis eines deutlich besseren Vertragsabschlusses. Die Vergütung steigt ab 2022 um fast 50 %.

In diesem Zusammenhang kam Dr. Heker auch auf die Vertragsverhandlungen mit Spotify zu sprechen. Die GEMA will die Lizenzkonditionen von Spotify anpassen, so dass sie angemessen(er) sind. Spotify weigere sich, Konditionen zu bezahlen, die andere (kleinere) Marktteilnehmer längst akzeptiert hätten. Gemeinsam mit den englischen und schwedischen Partnern (Gemeinschaftsunternehmen ICE) streitet sich die GEMA derzeit mit Spotify vor Gericht. Als gut bewertete Dr. Heker, dass die GEMA mit Spotify eine Vereinbarung treffen konnte, die eine Zahlung (und damit auch Verteilung) für die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzung sicherstellt. Nun sei der Verfahrensausgang abzuwarten. Unabhängig davon rechne die GEMA im Bereich Online für das laufende Jahr mit einer weiteren Zunahme der Erträge, getrieben durch Streaming. Weitere Themen der Rede waren u. a. die Rechtmäßigkeit der EU-Urheberrechtsreform, MusicHub, Monitoring und der Bereich Streaming.

Composers Club (CC) Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung 2022 des CC fand am 17. Mai 2022 nach zwei Jahren wieder in Präsenz statt. Insgesamt nahmen 40 Mitglieder persönlich und in Vertretung in Berlin teil. Es gab auf nationaler wie internationaler Ebene viel zu berichten. In Vertretung für den verhinderten Vorstandsvorsitzenden John Groves übernahm Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer den Vorsitz der MV. Nach der Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit verlas Vorstandsmitglied Matthias Krüger (in Vertretung für Reinhard Besser) den Kassenbericht für das Jahr 2021 und stellte den Haushaltsplan für 2022 vor.

An der MV nahm auch CC-Justiziar Gunnar Berndorff teil. Er erläuterte kurz die wesentlichen Punkte der geplanten Satzungsänderung des CC. Da es in der Versammlung keine Fragen und/oder Anmerkungen zu den beantragten Änderungen der Satzung gab, erfolgte die Abstimmung über die Satzungsänderung offen per Handzeichen und nach Nachfrage bei den Mitgliedern en-Bloc. Die Satzungsänderung wurde einstimmig angenommen.

Nach diesem internen Teil der MV wurden auch Gäste zugelassen, der Teilnahme von insgesamt vier Gästen wurde einstimmig zugestimmt.

Es folgen Berichte der Vorstandsmitglieder zu einigen CC-Aktivitäten: Arbeitsgruppe Finger-printing, ECSA, Künstlersozialkasse, Initiative Urheberrecht (Streaming-Gruppe), GEMA-Sozialkasse und Versicherungsangebot der GEMA.

Zum Thema Fingerprinting wurden vom Vorstand die bisherigen Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CC, GEMA und DEFKOM vorgestellt. Ebenso die weitere Planung für die Zukunft bzgl. dieses heiklen Themas. Eike Hosenfeld erläuterte, dass AV-Listen zu TV-Auftragsproduktionen auch eingescannt und an produkte@gema.de gesendet werden können. Er erklärte das Procedere: Es sei wichtig, die Listen zu schicken, auch wenn die Sender das nicht möchten. Durch das Einpflegen der Daten aus den Listen sei es möglich, das Fingerprinting zu überschreiben und so eine genauere Abrechnung zu erhalten. In der nachfolgenden ausführlichen Diskussion berichteten einige Mitglieder von großen Problemen mit dem Fingerprinting und dadurch verursachten massiv fehlerhaften Abrechnungen. Für die nähere Zukunft ist von Seiten des CC ein virtueller Workshop/eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder zum Thema Fingerprinting geplant.

Anschließend berichtete Dr. Anselm Kreuzer als neues Vorstandsmitglied der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) von den internationalen Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der ECSA: Royalty Free Music (GEMA-freie Musik), Music Streaming Royalties, Buyout-Verträge etc.. Das Thema sei inzwischen auch von der GEMA und der GVL aufgenommen worden. Weiter berichtete er über erste positive Wirkungen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die in vielen Ländern bereits gesetzlich verankert ist.

Vorstandsmitglied Christoph Rinnert informierte über die Aktivitäten in Berlin, vor allem über die Künstlersozialkasse (kurz: KSK). Hier sei bei Eintritt in die Rente einiges zu beachten: Die KSK zahlt im Rentenalter den Arbeitgeberanteil bei der Krankenkasse nur, wenn man weiterhin Einkünfte aus soloselbstständiger künstlerischer Tätigkeit bezieht. Ansonsten wird man an die GKV (Gesetzliche Krankenkasse) weitergeleitet und zahlt dann den gesamten Beitrag. Auch die Sozialkasse der GEMA, in der Christoph Rinnert mitarbeitet, war Thema. Hier wird es in Kürze ein gemeinsames Informationsschreiben von Composers Club und GEMA Kuratoren der Sozialkasse zum Thema „Inanspruchnahme wiederkehrender Leistungen durch die GEMA-Sozialkasse“ geben. Zudem informierte er über die Streaminggruppe der Initiative Urheberrecht. Abschließend kam Christoph Rinnert noch auf seine neue Aufgabe als Sprecher im Deutschen Medienrat zu sprechen. Der Deutsche Medienrat ist ein Zusammenschluss von Verbänden, Dachverbänden und anderen Organisationen aus den Bereichen des Films, des Rundfunks und der audiovisuellen Medien, so ist auch der CC seit langer Zeit im Deutschen Medienrat vertreten. Die Mitglieder sind bundesweit organisiert und definieren ihre Aufgabe kulturell. Sie sind Mitglied im Deutschen Kulturrat und bringen sich aktiv in den Sprecherrat und die Fachausschüsse ein.

Es folgte eine Diskussion über die Anträge zur GEMA-MV. CC-Vorstandsmitglied Christian Wilckens erläuterte TOP 14 (Kollektives Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (Zwangsinverlagnahme)) der GEMA-MV näher. In diesem Zusammenhang verwies der Vorstand auch noch einmal auf die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle, die als wichtige Instanz in diesem Zusammenhang angesehen wird. Hierzu wird es für die CC-Mitglieder noch eine gesonderte Information geben.

Wir freuen uns, dass wir einige von euch in diesem Jahr persönlich in Berlin begrüßen konnten. Es gab lebhafte Diskussionen mit vielen interessanten Informationen von euch, liebe Mitglieder, die uns bei unserer Arbeit unterstützen und zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Denn: eure Meinung und eure Stimme zählen und machen uns zu einer starken Gemeinschaft, die viel erreichen kann! Bleibt gesund!

Die GEMA-Mitgliederversammlung 2023 findet voraussichtlich vom 09. bis 11. Mai 2023 in München statt.

Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen guten Überblick über die CC- und GEMA-Mitgliederversammlungen 2022 gegeben zu haben. Weitere Infos der GEMA findet ihr hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit2022/

Viele Grüße
euer Vorstand

GEMA-Mitgliederversammlung 2021 – Rückblick

Liebe Mitglieder,

auch die diesjährige GEMA-MV (08. – 10. Juni 2021) fand wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online statt. Verwaltung, Aufsichtsrat (kurz AR) und Vorstand der GEMA waren sowohl technisch als auch inhaltlich sehr gut vorbereitet – die Erfahrungen der Mitgliederversammlung 2020 und der inzwischen vielen Online-Meetings zeigten sich deutlich. An dieser Stelle vielen Dank an die GEMA und den Technikstab für die gelungene Mitgliederversammlung. Der Ablauf orientierte sich wie in 2020 weitgehend an den gewohnten Vor-Ort-Versammlungen und es gab ebenso Möglichkeiten zu Diskussion und Meinungsaustausch. Insgesamt nahmen 373 Mitglieder teil (144 Komponisten, 34 Textdichter und 195 Verleger; inklusive Delegierter der außerordentlichen Mitglieder).

Die Versammlung war erneut stark von der Pandemie und den damit für die Urheber*innen verbundenen finanziellen Einbußen und Einschränkungen sowie dem veränderten Kultursektor geprägt. In seiner Rede ging Dr. Harald Heker auf diese „Stille in der Musik“ ein und betonte, dass auch in 2021 Hilfen geplant seien: die GEMA werde die Urheber*innen mittels eines neuen „Schutzschirms“ (https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/) sowie eines Stipendienprogramms (Informationen folgen auf der GEMA-Homepage) weiterhin unterstützen.

Dr. Heker ging zudem auf die EU-Urheberrechtsrichtlinie ein, die der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 in nationales Recht umgesetzt hat. Dr. Heker dazu: „Das Kernstück sind die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook sind künftig in der Pflicht. Sie müssen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen, wenn deren Werke auf ihrer Plattform genutzt werden. Die Kreativen werden für die Nutzung ihrer Werke von den Plattformen eine Vergütung erhalten – ohne Wenn und Aber.“ Zudem werde es künftig deutlich schwieriger, Urheber*innen gegen ihren Willen zu Total-Buyout-Verträgen zu zwingen. Außerdem werde die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das bewährte System der kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheber*innen und Verleger*innen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften werde insgesamt gestärkt. Überdies werde aus dem „Notice-and-Takedown“ ein „Notice-and-Staydown“. Das heißt: Auf Verlangen der Rechteinhaber müssen die Plattformen nicht-lizenzierte Werke künftig dauerhaft sperren. Bisher mussten Rechteinhaber dies für jede einzelne Plattform mühsam vor Gericht erstreiten. Ein Aufwand, den viele gescheut haben.

Dr. Heker ging auch auf die so genannten „15-Sekunden-Nutzungen“ für Musik ein. So bleibe es dabei, dass kommerzielle Nutzungen von „Schnipseln“ genehmigungspflichtig bleiben. Auch wurde seiner Ansicht nach das Urheberpersönlichkeitsrecht verbessert, um Missbrauch schneller verhindern zu können. „Wir als GEMA sehen die Regelung nach wie vor kritisch, aber sie wurde auch auf unser Drängen wenigstens entschärft. Uns war besonders wichtig, dass der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Ebenso darf diese Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Vergütung der Musikurheber zur Folge haben“, führte Dr. Heker aus – die freie Nutzbarkeit von Schnipseln im non-kommerziellen Bereich sei an eine Vergütungspflicht der Plattformen gekoppelt.

Weitere Themen waren die Bilanz des Geschäftsjahres 2020 und ein Ausblick auf 2021, die Langfriststrategie der GEMA, Zebralution, der MusicHub, und der Deutsche Musikautorenpreis. Dr. Heker wies auch noch auf die Beteiligung der GEMA am Unternehmen deecoob hin, das mit einer Software Veranstaltungen digital ausfindig machen kann. So könne die GEMA nicht-lizenzierte oder falsch gemeldete Musiknutzungen identifizieren und nachlizenzieren, was die Erträge für die Mitglieder steigere.

Die komplette Rede findet ihr hier als PDF: https://bit.ly/3wMO74T oder hier als Video: https://www.youtube.com/watch?v=pV7026x3aTY&t=4s

Anschließend berichtete AR-Mitglied Dr. Ralf Weigand von den Tätigkeiten des AR. Hier ging es vor allem um die Themen EU-Urheberrechts-Direktive, Hilfe für Mitglieder in Pandemie-Zeiten, wirtschaftliche Aspekte (Einnahmen/Ausgaben der GEMA), die Langfriststrategien zu Zebralution, deecoob, Musik Hub etc. Er lobte auch die ergebnisorientierte Arbeit unter erschwerten Bedingungen in den letzten knapp 1,5 Jahren innerhalb der GEMA, von Verwaltung bis AR. Es folgten kurze Informationen zu den einzelnen Ausschüssen (Tarif-, Hörfunk- und Personalausschuss, Mitglieder Ausschüsse (Werk, Wertung etc.)) sowie zur Arbeitsgemeinschaft GOP. Dr. Weigand dankte auch dem Vorstand für ihren großen Verzicht bei der eigenen Vergütung ihrer Tätigkeiten in Pandemie-Zeiten. Weitere Themen waren die Umsetzung der EU-Urheberrechts-Direktive, Online-Plattformen, Labels und Publisher sowie Verbesserungen des Reklamationssystems und des Fingerprintings/ Monitorings. Abschließend folgten ein Bericht der Abschlussprüfer und ein Auszug aus dem Geschäftsbericht. Es gab keine Einwände gegen Jahresabschluss und Lagebericht.

Unter TOP 5 bis Top 7 folgten die Abstimmung zum Transparenzbericht, die Entlastung des Vorstands und des AR sowie ein Bericht zur Versammlung der außerordentlichen Mitglieder. Insgesamt wurde das gute Engagement der außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder erwähnt. Die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder wünschen sich zudem mehr Vernetzung untereinander.

Weiter (TOP 8 bis TOP 10) berichtete Dr. Weigand über Ersatzwahlen und kam bei TOP 11 zu den AR-Wahlen. Bei den Komponisten wurden CC-Mitglied Jörg Evers, Matthias Hornschuh, Dr. Charlotte Seither; Dr. Ralph Weigand, Micki Meuser sowie Jochen Schmidt-Hambrock gewählt. Als Stellvertreter wurden Alexander Zuckowski und Wolfgang Lackerschmidt gewählt. Der Vorstand des Composers Club gratuliert Jörg Evers ganz herzlich zu seiner erfolgreichen Wiederwahl.

Unter TOP 12 und 13 folgten die Ergebnisse zur Besetzung der unterschiedlichen Ausschüsse. Der Composers Club ist in folgenden Ausschüssen vertreten: Sitzungsgeldkommission (Christian Wilckens als Stellvertreter) Werkausschuss (Dr. Anselm Kreuzer als Stellvertreter), Wertungsausschuss (Christoph Rinnert).

Die TOP 17 bis 34 befassten sich mit den Anträgen zur Mitgliederversammlung (nachzulesen in der Tagesordnung: https://bit.ly/3vNet5P). Sehr lobend wurde der vom Composers Club initiierte Antrag 25 erwähnt (Änderungsantrag zu § 58 Absatz 2 des Verteilungsplans („Verteilungsplan Allgemeiner Teil, Kapitel 2, Abschnitt 5 Ausschüttung“)). Dieser wurde in den drei Kurien mit großer Mehrheit angenommen und sorgt dafür, dass in der Nutzungsaufstellung nunmehr auch der Titel der Sendung sowie die Uhrzeit der Nutzung aufgelistet werden, sofern die GEMA die entsprechenden Daten vorliegen hat. Generell fanden alle Anträge mit einer Ausnahme eine sehr große Akzeptanz und ihnen wurde zugestimmt. Die Ausnahme bildete Antrag 27 (Änderungsantrag zu § 63 Absatz 1 Ziffer 8, § 64 Ziffer 7, § 100 Absatz 4 und § 107 des Verteilungsplans (Jahrbuch Seite 372, 374, 388 und 390 f.) – „Regelmäßige Ausstrahlung im Rundfunkbereich“, den AR und Vorstand der GEMA nach der Ablehnung im vergangenen Jahr erneut gestellt hatten. Diesem wurde von Seiten der Komponisten und Textdichter trotz seiner Kompromisshaftigkeit in hohem Maße zugestimmt, die Verleger lehnten ihn erneut ab. Damit kann der Antrag mit diesem Wortlaut nicht erneut gestellt werden.

Der Composers Club hatte aus pragmatischen Gründen auch in 2021 zur Annahme des Antrags geraten, da die nun über mehr als zwei Jahre laufende Debatte längst zeigt, dass eine Einigung zwischen den Kurien schwer zu erzielen ist bei substanziellerem Eingriff. So haben insbesondere Berufsgruppen, deren Werke wenig in den durch die TV-Koeffizienten geregelten Nutzungszusammenhängen gespielt werden und somit von den Tantiemen-Reduktionen selbst nicht betroffen sind, regelmäßig ein Interesse an indirektem Profit durch die Verbesserung des Minutenwerts, was manche Modifikation hin zu mehr Einzelfall-Gerechtigkeit verhindert. Aus Sicht des Composers Club formuliert der Antrag keineswegs eine langfristig zu begrüßende Verteilung. So sei es, sobald die GEMA genügend Erfahrungen mit der bereits implementierten Fingerprinting-Technologie gesammelt habe, eher kurz- als mittelfristig dringend geboten, Koeffizienten an Fakten zur formatbedingten Repetitivität von Musik anstatt von Mutmaßungen aufgrund pauschaler Format-Einordnungen auszurichten. Überdies weise die GEMA-Satzung ein Manko auf, indem sie an keiner Stelle den Grund dafür benenne, dass Ausschüttungen für Musiknutzungen format- oder auch häufigkeitsabhängig gedeckelt werden müssen. Der Composers Club wird weiterhin intensiv das Gespräch mit AR und Verwaltung der GEMA im Blick auf einen neuen Vorstoß suchen.

Die GEMA-Mitgliederversammlung 2022 ist vom 17. bis 19. Mai 2022 in Berlin geplant. Weitere Informationen folgen auf der Homepage der GEMA: www.gema.de.

Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen guten Überblick über die GEMA-Mitgliederversammlung 2021 gegeben zu haben. Alle Infos seitens der GEMA findet ihr hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit-2021/.

Viele Grüße
euer Vorstand

Virtuelle GEMA-Mitgliederversammlung – Tagesordnung und Informationen

Liebe Mitglieder,

die GEMA hat die Einladung zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung bereits per Post verschickt. Diese ist hoffentlich bei euch angekommen. Wichtiger Hinweis: bewahrt dieses Einladungsschreiben bitte unbedingt bis nach der Mitgliederversammlung auf, sonst ist die Teilnahme trotz Registrierung leider nicht möglich!
Bitte beachtet, dass für die persönliche Teilnahme an der GEMA-Mitgliederversammlung eine vorherige Online-Registrierung in der Zeit vom 05. Mai (10.00 Uhr) – 04. Juni 2021 (24.00 Uhr) erforderlich ist. Weitere Informationen hierzu findet ihr in eurer Einladung (z. B. das Passwort für die Registrierung). Haltet bitte auch eure Mitgliedsnummer parat. Eine Teilnahme ohne vorherige Online-Registrierung ist nicht möglich.
Registrierung: https://gema-registration.polyas.com/#!/

Auf https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/ findet ihr Informationen zur Tagesordnung und zu euren Mitwirkungsmöglichkeiten sowie weiterführende Inforationen (Erklärvideos, Präsentationen, How-to-Tutorial zu euren Mitwirkungsmöglichkeiten). Zudem bietet die GEMA am 02. und 04. Juni 2021 virtuelle technische Schulungen an, in denen ihr die digitale Mitwirkung an der Mitgliederversammlung ausprobieren könnt. Anmeldung:
2. Juni 2021 (15:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldeschluss: 31.05.21 (23:59 Uhr): https://bit.ly/33xzy8l
4. Juni 2021 (15:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldeschluss: 02.06.21 (23:59 Uhr): https://bit.ly/3h53jVP

Die Tagesordnung findet ihr hier: https://bit.ly/3vNet5P

Bitte lest die Tagesordnung und vor allem die Anträge sehr genau. Bei Fragen oder Anmerkungen könnt ihr euch gerne unter contact@composers-club.de an die Geschäftsstelle werden.

Wir freuen uns sehr, dass es unser Änderungsantrag bzgl. der Detailaufstellungen zum Thema „§ 58 Absatz 2 des Verteilungsplans“ (Jahrbuch Seite 366) auf die Tageordnung geschafft hat. Den Antrag findet ihr auf der Tagesordnung auf Seite 39 (V. Anträge zum Verteilungsplan).

n diesem Zusammenhang ist auch Änderungsantrag 27 (Seite 42) von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA besonders erwähnenswert: Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 63 Absatz 1 Ziffer 8, § 64 Ziffer 7, § 100 Absatz 4 und § 107 des Verteilungsplans (Jahrbuch Seite 372, 374, 388 und 390 f.) einen Änderungsantrag („Regelmäßige Ausstrahlung im Rundfunkbereich“). Besonders wichtig wäre hier folgender Abschnitt: § 59 Reklamationen [1] Reklamationen einer regulären Ausschüttung (Hauptverteilung) können nur berücksichtigt werden, wenn sie in den Sparten der Nutzungsbereiche Sendung, Vorführung und Ausland innerhalb einer Frist von 18 Monaten, in den Sparten der Nutzungsbereiche Aufführung und Wiedergabe innerhalb einer Frist von 9 Monaten (bisher 12) und in den übrigen Sparten innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin gemäß § 57 bei der GEMA eingehen. In den Sparten GOP und GOP VR beginnt die Dreimonatsfrist mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung gemäß § 182e.FN). Wir werden den Antrag auch auf der CC-Mitgliederversammlung noch einmal diskutieren.

Als außerordentliche und ordentliche Urhebermitglieder könnt ihr an den jeweiligen Versammlungen persönlich per Live-Stream und Live-Diskussion teilnehmen. Die Wahlen und Abstimmungen werden per digitalem Online-Live-Voting durchgeführt.

Wenn ihr nicht an der Versammlung teilnehmen könnt, steht euch für Abstimmungen im Vorfeld das E-Voting zur Verfügung. Ordentliche Urheber- und Verlagsmitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder, die an den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder am 9. und 10. Juni 2021 nicht teilnehmen können, können ihre Stimme für die Wahlen und Abstimmungen im Vorfeld per E-Voting abgeben. Wenn ihr daran teilnehmen möchtet, registriert euch bitte vom 5. Mai 2021, 10.00 Uhr bis 11. Mai 2021, 18.00 Uhr:
https://gema-registration.polyas.com/#!/

Nach erfolgreicher Registrierung könnt ihr euch beim E-Voting-System vom 19. Mai 2021 (10.00 Uhr) bis 1. Juni 2021 (18.00 Uhr) anmelden und eure Stimme abgeben: https://gema-registration.polyas.com/#!/

Für ordentliche Urheber- und Verlagsmitglieder besteht die Möglichkeit, einen Stellvertreter für die digitale Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu bevollmächtigen. Wenn ihr in der virtuellen Mitgliederversammlung von einem Stellvertreter vertreten werden möchtet, registriert diesen bitte vom 5. Mai 2021 (10.00 Uhr) bis 25. Mai 2021 (24.00 Uhr): https://gema-registration.polyas.com/#!/

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die geänderte Stellvertreterregelung bei der GEMA-Mitgliederversammlung: Eine Übertragung mehrerer Stimmen auf einen Stellvertreter ist mit dem Online-Live-Voting technisch nicht vereinbar. Ein Stellvertreter kann daher in diesem Jahr ausnahmsweise nur ein Mitglied vertreten und für dieses das Stimmrecht etc. ausüben. Für jedes Mitglied muss daher jeweils ein eigener Stellvertreter über das Online-Registrierungssystem angemeldet werden. Bitte beachtet zudem, dass aus dem gleichen Grund nur externe Stellvertreter (= Keine GEMA-Mitglieder) bevollmächtigt werden können.

Beispiel: Ein ordentliches Urhebermitglied kann bei Bedarf ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson als Stellvertreter anmelden. Der Stellvertreter darf kein GEMA-Mitglied sein und kann nur dieses eine Urhebermitglied vertreten.

Im Rahmen der GEMA-Mitgliederversammlung 2021 stehen auch diverse Wahlen an: es werden die Mitglieder des GEMA-Aufsichtsrats, des Beschwerdeausschusses, der Sitzungsgeldkommission, des Werkausschusses, des Wertungsausschusses für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik und der Schätzungskommission der Bearbeiter. Kandidaturen und Wahlvorschläge für die genannten Gremien (mit Ausnahme des Werkausschusses) konnten bis zum 13. April 2021 bei der GEMA eingereicht werden. Kandidaturen in der Mitgliederversammlung sind nicht möglich. Vor Beginn der elektronischen Stimmrechtsausübung im Vorfeld der Mitgliederversammlung (E-Voting) am 19. Mai 2021 findet ihr Kurz- und Videoporträts aller zur Wahl stehenden Kandidaten und Kandidatinnen auf der GEMA-Homepage im Bereich der Mitgliederversammlung

In der Versammlung der außerordentlichen Mitglieder, die am 8. Juni 2021 ebenfalls in rein virtueller Form stattfinden wird, werden die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter für die Mitgliederversammlungen 2022 – 2024 neu gewählt. Eure Kandidatur für diese Wahl könnt ihr bis zum 4. Juni 2021 hier einreichen: https://bit.ly/3nU5qwV

Ihr könnt euch für die Delegiertenwahl und Ersatzdelegiertenwahl (nur Verlagsmitglieder) auf Wunsch mit einem schriftlichen Kurzporträt mit Foto oder mit einem selbst aufgenommenen Handy-Video auf der GEMA-Webseite vorstellen. WICHTIG: Sofern ihr eine solche Vorstellung mit Foto wünscht, reicht eure Kandidatur und Kurz- bzw. Videoporträt bitte bereits bis zum 14. Mai 2021 unter (wahlen.mitgliederversammlung@gema.de) bei der GEMA ein. Vorlage: https://bit.ly/33mSk1Q

Sofern ihr euch mit einem Handy-Video vorstellen möchtet, beachtet bitte die Anleitung und das Beispielvideo zu beachten. Bitte stellt auch das Handy-Video bis spätestens 14. Mai 2021 auf dem in der Anleitung angegebenen Weg zur Verfügung.
Anleitung Video: https://bit.ly/3vFHPCQ
Beispiel Video: https://bit.ly/3b5sgwB

Die Kurz- und Videoporträts werden spätestens am 28. Mai 2021 auf der GEMA-Homepage im Bereich der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Weitere Informationen zur Delegiertenwahl findet ihr in der Ausgabe 4/2020 und in der Ausgabe 1/2021 der „virtuos“.

Solltet ihr Fragen rund um die GEMA-Mitgliederversammlung 2021 haben, so könnt ihr euch gerne unter mitgliederversammlung@gema.de oder unter 030 21245-600 (montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr) an die GEMA oder unter contact@composers-club.de an die CC-Geschäftsstelle wenden.

Viele Grüße
euer Vorstand

Virtuelle GEMA-Mitgliederversammlung vom 08. – 10. Juni 2021

Liebe Mitglieder,

auch im Jahr 2021 wird die GEMA-Mitgliederversammlung nur virtuell stattfinden. Noch ist zwar Zeit bis zur Mitgliederversammlung (08. – 10. Juni 2021), dennoch erhaltet ihr nachfolgend schon einmal die wichtigsten Termine:

bis 16. Februar 2021: Mitgliederanträge können zur Prüfung eingereicht werden

bis 13. April 2021 (24 Uhr): Einreichung von Mitgliederanträgen für die Tagesordnung (gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen) – Mitgliederanträge können per Post (GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München), oder per E-Mail als PDF (antrag.mitgliederversammlung@gema.de) versendet werden

bis 13. April 2021 (24 Uhr): Einreichung der Wahlvorschläge beim Wahlausschuss der GEMA durch ordentliche Mitglieder und die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder für folgende Gremien (mit Ausnahme des Werkausschusses): GEMA-Aufsichtsrat, Beschwerdeausschuss, Sitzungsgeldkommission, Werkausschuss, Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik und Schätzungskommission der Bearbeiter

ab 27. April 2021: Versand der Einladung per Post

ab 04. Mai 2021: Tagesordnung der GEMA-MV sowie GEMA-Transparenzbericht stehen online zur Verfügung

bis 04. Juni 2021: Kandidaturen für Wahl „Delegierte der außerordentlichen Mitglieder; Formular und weitere Informationen in der Druckausgabe der virtuos 2020/4 und hier.

08. Juni 2021: Versammlung außerordentliche Mitglieder

09. und 10. Juni 2021: Versammlung ordentliche Mitglieder

Weitere Informationen zu z. B. Anmeldung, Stellvertreterregelung etc. erhaltet ihr rechtzeitig vor der GEMA-Mitgliederversammlung.
Erste Infos der GEMA: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/ und https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Mitgliderversammlung/2021/virtuos-0420_28-32.pdf) :

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wird die GEMA zudem im Rahmen von virtuellen Informationsveranstaltungen über den Ablauf der Mitgliederversammlung und den Inhalt der Tagesordnung informieren. Einzelheiten hierzu erhaltet ihr mit eurer Einladung zur Mitgliederversammlung.

Über den Termin der diesjährigen CC-Mitgliederversammlung, die ebenfalls nur virtuell stattfinden wird, informieren wir euch demnächst in einer Mitgliederinformation.

Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann

GEMA-Mitgliederversammlung 2020 – Rückblick

Liebe Mitglieder,

die diesjährige GEMA-MV fand am 30.09. und 01.10.2020 wegen der Corona-Pandemie erstmals online statt. Der Verwaltung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der GEMA gebührt Respekt für die technisch ausgefeilte Umsetzung. Der Ablauf orientierte sich weitgehend an den gewohnten Versammlungen und gewährte umfassende Möglichkeiten zu Diskussion und Meinungsaustausch. Kleinere technische Schwierigkeiten wie das „Nicht-Durchstellen“ von Wortbeiträgen oder Textnachrichten konnten im Verlauf der Versammlung behoben werden.

Inhaltlich war die Mitgliederversammlung stark von der Corona-Pandemie sowie auch generell dem Thema Digitalisierung geprägt. Dr. Heker äußerte unmissverständlich, dass das Inkasso aus den gerade für uns wichtigen TV-Sendeeinnahmen ab 2021 weiter sinken wird. Online-Erlöse sind im Steigen, können aber insgesamt bei weitem noch nicht die Verluste kompensieren, auch wenn gerade in Zeiten der Pandemie die Online-Nutzungen erheblich ansteigen. Die große Hoffnung liegt darin, in den laufenden Verhandlungen mit den deutschen TV-Sendern eine faire Übereinkunft für Online-Nutzungen zu finden, bei der Verluste aus dem Sendebereich kompensiert werden können.

Insgesamt prognostiziert Dr. Heker für das nächste Jahr sinkende Einnahmen, was besonders der Coronakrise geschuldet ist. Der Außendienst wird für 2020 erheblich weniger Einnahmen generieren können, da die meisten Veranstaltungen abgesagt werden mussten und – wie jetzt bekannt ist – auch den Rest des Jahres drastisch eingeschränkt werden müssen.

Ein großes Problem bleibt weiterhin die gerechte Verteilung der Einnahmen aus dem Online-Bereich, da es hier noch immer wenig zuverlässige „Sendemeldungen“ gibt.

Dr. Heker berichtete, dass die GEMA 2019 mit den Einnahmen wieder die 1 Milliarde Euro Marke geknackt hat. Es wurden 1,070 Mill. Euro eingenommen. Die Ausschüttungen betrugen über 900 Millionen Euro. Der Kostensatz liegt mit 15,3 % etwas unter dem des Vorjahres.

Das Tonträgergeschäft befindet sich weiterhin im Sinkflug, es wurden nur noch 61,1 Millionen Euro eigenommen, ca. 20 Millionen weniger als im Vorjahr.

Im Online-Bereich wurde das Ergebnis auf 182 Millionen gesteigert also knapp 72% mehr als letztes Jahr (hauptsächlich im Bereich Videostreaming hier auch Nachberechnungen aus vergangenen Jahren). Bei Rundfunk und Fernsehen zeigt sich ein leichter Rückgang auf 295 Millionen Euro. Hauptsächlich gehen die Werbeeinnahmen der Privaten zurück. Sehr wichtig sind deshalb die Verhandlungen über neue Sendeverträge ab 2021. Hier müssen die Verbände (wir alle) wachsam bleiben und die Entwicklungen begleiten und beobachten.

Außerdem wurden erstmals Einnahmen auf der Basis von „elektronischen“ Sendemeldungen (über „Fingerprinting“ erkannte Beiträge zu Sendungen werden digital abgerechnet) verteilt. Zu Recht fragt man sich: wie zuverlässig ist so ein System? Kann es zu einer genaueren und gerechteren Verteilung der Sendereinnahmen führen? Hier sind wir vom CC sehr engagiert und begleiten den Prozess mit Kritik und Unterstützung. Die GEMA agiert hier sehr offen und partnerschaftlich. Auch die beteiligten Sender versuchen, hier eine faire und gute Lösung zu erreichen.

Der Außendienst konnte sein Ergebnis 2019 um knapp 5% steigern.

Das Online-Portal der GEMA ist ein Erfolg: steigende Nutzungszahlen beweisen das. Das trägt tatsächlich zu mehr Transparenz bei, was ja schon seit Jahren eingefordert wird.

Auf den Erfolg des Erwerbs von Zebralution und die Entwicklung des MusicHubs müssen wir in der nächsten Zeit achten. Prinzipiell halten wir es als CC aber in der aktuellen Situation, in der sich immer mehr Abläufe in die digitale und globale Ebene verlagern, für richtig, hier einen Fuß in die Tür zu bekommen.

Dr. Heker sagte: „Das „klassische“ Tätigkeitsfeld einer Verwertungsgesellschaft bringt tendenziell weniger Ertrag als in der Vergangenheit“. Aus CC-Sicht versucht man so zu Recht, hier neue Felder zu bearbeiten.

Hier findet ihr die Rede von Dr. Heker als Video: https://www.youtube.com/watch?v=7i17aTOC2Q8&feature=emb_logo

Und hier zum Lesen als PDF: https://bit.ly/3oOvDNw

Nachfolgend geben wir euch einen Überblick über die Debatten und Abstimmungsergebnisse zu den aus unserer Sicht wichtigsten Anträgen.

Antrag 15 war unter anderem vom Composers Club mitinitiiert worden und sah die Erweiterung des Vereinszwecks dahin gehend vor, dass der Verein GEMA nicht nur alles tun kann, was für die Wahrung und Wahrnehmung der ihm übertragenen Rechte, sondern – so der Antrag – auch für ihre Lizenzierung erforderlich und förderlich ist. Dieser Antrag war verbandsübergreifend von einer Vielzahl an GEMA-Mitgliedern gezeichnet worden und sollte vor allem symbolisch darauf hinweisen, dass es bei der GEMA großen Handlungsbedarf bei der Entwicklung und Abwicklung von Online-Lizenzmodellen gibt. So ist die GEMA einerseits derzeit nicht fähig zum One-Stop-Shop für Online-Only-Lizenzen, selbst wenn ein Teil der Mitglieder die betreffenden Rechte der GEMA gern übertragen würde. Andererseits gibt es viele Online-Geschäftsbereiche, die mit den Tarifen der GEMA nicht adäquat erfasst werden können. Der Antrag wurde vom Komponisten-Aufsichtsrat wohlwollend und mit der Empfehlung zur Annahme besprochen. Sowohl bei den Textdichtern als auch bei den Komponisten ist der Antrag mit satter Mehrheit angenommen, von den Verlegern jedoch knapp abgelehnt worden. Wir sind überzeugt, dass der Denkanstoß, der durch den Antrag gegeben wurde, Basis von konstruktiven Gesprächen mit den Organen der GEMA sein wird.

Antrag 18 von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA sah die Aktualisierung des Berechtigungsvertrags aufgrund der EU-Richtlinie vor. Kurz umschrieben geht es darum, dass der GEMA von ihren Mitgliedern die Herstellungsrechte für User Generated Content (UGC) übertragen werden, damit die GEMA diese Rechte an Plattformen wie YouTube, Facebook etc. lizenzieren kann und damit einer Forderung der Politik bei der Umsetzung der EU-Direktive nachkommt. Wenn nämlich solche Rechte nicht übertragen werden könnten, könnte die kollektive Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften nicht als Alternative zum Blocken von Inhalten dienen. Konkret sieht der Antrag vor, dass die Herstellungsrechte für non-kommerziellen UGC unwiderruflich der GEMA übertragen werden, während Herstellungsrechte für kommerziellen UGC von den Rechteinhabern auf die aus anderen Bereichen bekannte Weise zur eigenen Ausübung zurückgerufen werden können. Der Antrag löste in der Komponistenkurie einige Diskussion aus.

Anselm Kreuzer führte aus Sicht des CC aus, dass einerseits das Anliegen des Antrags im politischen Sinnen unbedingt unterstützt werden müsse, da sich die GEMA sonst gegen all das stellen würde, was politisch als großer Vorteil der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften angesehen wird, nämlich die Fähigkeit zur flächendeckenden Lizenzierung – auch über die Rechte der eigenen Mitglieder hinaus über sogenanntes „Extended Collective Licensing“. Andererseits stellte er die Frage nach möglichen Gefahren, dass GEMA-Mitglieder aktuell funktionierende Geschäftsmodelle wie das Monetisieren von „non-kommerziellen“ Videos verlieren könnten. Dr. Holzmüller führte aus, dass diese Sorge zwar grundsätzlich berechtigt sei, der Antrag aus juristischer Sicht jedoch genügend Rechtekomponenten bei den Mitgliedern belasse, die zu einer Monetisierung berechtigen. Der Antrag wurde von Komponisten und Textdichtern mit großer Mehrheit angenommen, von den Verlegern jedoch in der Kurienversammlung abgelehnt. In der Hauptversammlung wurde die Debatte erneut aufgenommen, und nach spannender wie langer Diskussion zwischen den Kurien konnten die Verleger knapp zu einer Annahme des Antrags bewegt werden. Der Composers Club begrüßt diesen positiven Ausgang einer konstruktiven Debatte sehr.

Antrag 19 bedeutet eine Neuregelung (Vereinheitlichung) der Verteilungsverhältnisse für die an einem Werk Beteiligten (Komponist, Textdichter, Verleger…). Die bisherige Regelung ermöglichte eine unübersichtliche Vielzahl verschiedenster, teils widersprüchlicher Verteilungsschlüssel. Außerdem ist die bisherige Aufteilung in 1/12- und 1/24-Anteile zweifelsohne überholt und international nicht kompatibel. Soweit die Urheber nichts anderes vereinbaren, wird die „Basisaufteilung“ bei textierten Werken zwischen Musik und Text ab 2021 wie folgt sein:

In den Sparten der öffentlichen Wiedergabe:                     64% Musikanteil / 36% Textanteil

In den Sparten der Vervielfältigung und Verbreitung:         50% Musikanteil / 50% Textanteil

Das bedeutet je nach Sparte der öffentlichen Wiedergabe leichte Verschiebungen im Vergleich zu den bisherigen Verteilungsschlüsseln.

Grundsätzlich wird es auch weiterhin die freie Vereinbarkeit von Musik- und Textanteil geben, wobei die frei vereinbarten Anteile nun mindestens 55% der Anteile der Basisaufteilung betragen müssen. Neu ist außerdem, dass die Verlagsanteile (wie bisher 33,33% in AR und 40% in VR) künftig nicht mehr aus dem Gesamtausschüttungsbetrag pro Werk berechnet, sondern konsequenterweise aus dem Musik- bzw. Textanteil abgeleitet werden.

Nachdem der Antrag in den Kurien der Komponisten und Textdichter angenommen wurde, reichte es bei den Verlegern erst am zweiten Tag nach erneuter Abstimmung zu einer Mehrheit.

Antrag 21 wurde angenommen: „Die gesonderte Anmeldung eines für inländische Nutzungen produzierten audiovisuellen Werbespots ist nicht erforderlich, soweit die darin verwendeten musikalischen Werke bei der GEMA angemeldet und der GEMA zu diesen musikalischen Werken Soundfiles zur Verfügung gestellt worden sind, die den Formvorgaben der GEMA entsprechen.“

Das bedeutet demnach, dass man sich ab sofort die Anmeldung von Werbespots auf dem GEMA-Formular ersparen kann. Stattdessen reicht der Upload der Musik-Files in die GEMA-Datenbank. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht für alle Komponisten von Werbemusik. In der Diskussion zu dem Antrag wiesen wir jedoch darauf hin, dass die GEMA-Abrechnung für 2019 der Sparten TFS und FS immer noch große Lücken aufgewiesen hat. Und das, obwohl die GEMA diese Abrechnungen bereits mithilfe von digitalen Monitoring-Dienstleistungen (Soundmouse, BMAT) erstellt hat. Aus diesem Grund plädierten wir dafür, dass die Möglichkeit der Spot-Anmeldung auf dem GEMA-Formular so lange nicht entfallen darf, bis die digitale Musikerkennung hundertprozentig funktioniert.

Antrag 24 von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA sah eine Neuregelung bei den Koeffizienten im Bereich Fernsehen vor. Hier hatte es im vergangenen Jahr bereits einen Vorstoß von Aufsichtsrat und Vorstand gegeben, der seinerzeit vom Composers Club sowie vielen Medienkomponisten anderer Verbände scharf kritisiert und schließlich von der Komponistenkurie mit großer Mehrheit abgelehnt worden war. Dort waren sehr pauschale Häufigkeitskriterien sowie eine subjektive Bewertung von Formaten durch den Werkausschuss vorgesehen. Der nun in der MV 2020 vorgelegte Antrag orientierte sich weitgehend am Status Quo der Verteilung, wonach – stark verkürzt dargestellt – Musik in Formaten, die fünfmal wöchentlich ausgestrahlt werden, von Koeffizient drei auf zwei gedeckelt wird.

Der Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand sah nun eine Korrektur im Bereich der sogenannten Kurz-Serien vor, damit es nicht passieren kann, dass z. B. Musik in einer zehnteilige Kurzserie gedeckelt wird, nur weil die Serie an 2 x 5 Wochentagen ausgestrahlt wird. Die Initiative zu dieser Korrektur war bereits 2018 vom Composers Club in Form eines Antrags gekommen. Dieser Antrag, seinerzeit abgelehnt, wurde nun nahezu identisch durch den Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA in den neuen Antrag übernommen. Zusätzlich wurde eine Verschärfung der Deckelung bei Fremdproduktionen vorgeschlagen, damit hohe Ausstrahlungs-Volumina von fremdproduzierten Serien auch dann zur Deckelung führen, wenn die Ausstrahlungen nur am Wochenende stattfinden.

Der Composers Club hatte aus pragmatischen Gründen zur Annahme des diesjährigen Antrags geraten, da die nun über mehr als zwei Jahre laufende Debatte längst zeigt, dass eine Einigung zwischen den Kurien schwer zu erzielen ist bei substanziellerem Eingriff. So haben insbesondere Berufsgruppen, die wenig von den Deckelungen selbst betroffen sind, regelmäßig ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Minutenwerts, was manche Modifikation hin zu mehr Einzelfall-Gerechtigkeit verhindert. Unmissverständlich machte der Composers Club aber in Kurien- und Hauptversammlung klar, dass der Antrag keineswegs eine langfristig zu begrüßende Verteilung formuliere. So sei es, sobald die GEMA genügend Erfahrungen mit der bereits implementierten Fingerprinting-Technologie gesammelt habe, dringend geboten, Koeffizienten an Fakten zur Repetitivität von Musik anstatt von Mutmaßungen aufgrund pauschaler Format-Einordnungen auszurichten. Überdies weise die GEMA-Satzung ein Manko auf, indem sie an keiner Stelle den Grund dafür benenne, dass Ausschüttungen für Musiknutzungen format- oder auch häufigkeitsabhängig gedeckelt werden müssen. Der Antrag wurde von Textdichtern und Komponisten mit großer Mehrheit angenommen, von den Verlegern jedoch sowohl in ihrer Kuriensitzung als auch in der Hauptversammlung nach Wiederaufnahme der Debatte abgelehnt. Der Composers Club wird nun intensiv das weitere Gespräch mit Aufsichtsrat und Verwaltung der GEMA im Blick auf einen neuen Vorstoß suchen.

Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen umfassenden und informativen Überblick über die GEMA-Mitgliederversammlung gegeben zu haben.

Viele Grüße
euer Vorstand