von Eva Bekker | Feb 20, 2014 | Inhalte, Newsletter, Uncategorized
Liebe Mitglieder,
in der vergangenen Woche hat in Berlin ein Treffen unter Beteiligung von CC- Vorstandsmitgliedern sowie GEMA-Vertretern aus Vorstand, Verwaltung und Rechtsabteilung stattgefunden. Wie außerdem bereits berichtet, hatte das DPMA die GEMA zu einer schriftlichen Stellungnahme zu unserem Report aufgefordert. Diese Stellungnahme lag uns vor.
Die GEMA kam der Bitte des CC nach, die mit den Sendeunternehmen vertraglich fixierten Musikanteile offenzulegen. Nach den uns mittlerweile vorliegenden Informationen kommt der CC zusammenfassend zu folgender Einschätzung: Wir vermuten, dass die im Tarif bzw. in den Gesamtverträgen festgelegten Bezugsgrößen (sendungsbezogene Einnahmen, Musikanteile in den Programmen) im Falle der privaten Sendeunternehmen häufig nicht in Höhe der tatsächlichen Einnahmen und Musikanteile angewendet werden. Dies hat zu geringe Vergütungen von den Sendeunternehmen zur Folge. Aus Sicht des CC sind insbesondere folgende zwei Punkte problematisch:
– Die Angaben der Sendeunternehmen über ihre „sendungsbezogenen Einnahmen“ werden nicht von unabhängiger Seite überprüft.
– Die tatsächlichen Musikanteile in den Programmen der Sendeunternehmen sind der GEMA nicht bekannt.
Bevor wir in einem gesonderten Abschnitt detailliert auf einzelne Passagen in der Stellungnahme eingehen werden, fassen wir hier zunächst wie folgt zusammen:
N24-Report des Composers Club
Der CC steht nach wie vor auf dem Standpunkt, dass seine Berechnungen der Vergütungshöhen sowohl nach dem bisherigen Tarif als auch für den neuen Gesamttarif korrekt sind.
Die GEMA vertritt indes die Meinung, dass die vom CC ermittelten Nettowerbeerträge des Sendeunternehmens N24 mit 55 Mio. Euro in erheblichem Maße zu hoch seien. Konkrete Berechnungen der GEMA oder schriftliche Belege wurden uns allerdings nicht vorgelegt.Diese Aussage der GEMA halten wir aus dem folgenden Grund für fraglich: Die Umsatzerlöse der N24 Media GmbH für 2011 betrugen lt. ihrer im Bundesanzeiger veröffentlichten N24-Bilanz 87 Mio. Euro. Falls die „sendungsbezogenen Einnahmen“ (d.h. das „Kerngeschäft“ von N24!) nun wesentlich niedriger als die vom CC angesetzten 55 Mio. Euro gewesen sein sollten, so stellt sich die Frage: Womit erwirtschaftete N24 die restlichen Millionen?
Die GEMA kündigt nun an, auf Basis der neuen Gesamtverträge in diesem Jahr erstmals eine Abrechnung für N24 vorzunehmen, allerdings zu deutlich niedrigeren als den vom CC errechneten Werten.
Dieser bevorstehenden Abrechnung liegt im Falle von N24 ein von der GEMA ermittelter „vergütungsrelevanter“ Musikanteil von 32,5 % zugrunde. Wie die GEMA ausführt, ist in diesem Wert bereits berücksichtigt, dass die GEMA nicht alle Rechte in Fremdproduktionen wahrnimmt (Herstellungsrecht, mech. Vervielfältigungsrecht).
Diesen Anteil haben wir auf Basis unserer 24-stündigen N24-Stichprobe überprüft: Bei den 15 gesendeten Dokumentationen / Magazinen handelte es sich in 9 Fällen um N24-Eigenproduktionen und in 6 Fällen um Fremdproduktionen. Bei Werbung handelt es sich bekanntlich komplett um Fremdproduktionen. Selbst wenn man nun die Methode der GEMA zugrunde legt und vom Musikanteil der Fremdproduktionen ein Drittel in Abzug bringt, so bleiben von den ursprünglichen 56 % (tatsächlicher Musikanteil) immer noch 45,67 % als „vergütungsrelevanter Musikanteil“ übrig. Der von der GEMA ermittelte Wert liegt demnach – selbst nach der Methode der GEMA – immer noch um 13 % unter dem CC-Ergebnis.
Status Quo auf Basis der Gesamtverträge
Wie die GEMA ausführt, liegen den „sendungsbezogenen“ Einnahmen die Testate der Wirtschaftsprüfer der Sendeunternehmen zugrunde. Eine Überprüfung dieser Zahlen durch die GEMA oder unabhängige Dritte findet nicht statt.
Weiterhin stellt sich die GEMA auf den Standpunkt, dass die von den Sendeunternehmen zu zahlende Vergütungen nicht auf Basis der tatsächlichen Musikanteile, sondern auf Basis so genannter „vergütungsrelevanter“ Musikanteile im Programm der Sender zu ermitteln seien. Als Grund führt sie, wie bereits gesagt, den geringeren Wahrnehmungsumfang im Falle von Fremdproduktionen an.
Die tatsächlichen Musikanteile in den Programmen der Sendeunternehmen sind der GEMA jedoch nicht bekannt.
Der Composers Club steht hingegen auf dem Standpunkt, dass für die Berechnung der Vergütung zunächst ein Wert zugrunde gelegt werden sollte, der dem tatsächlichen Musikanteil so nah wie irgend möglich kommt, bevor Abzüge vorgenommen werden.
Die GEMA führt aus, dass die „vergütungsrelevanten“ Musikanteile mittels der von der GEMA selbst entwickelten „PPS-Methodik“ ermittelt wurden. Hierbei handelt es sich um ein Hochrechnungs- bzw. Schätzverfahren, das
– auf Daten des externen Anbieters PPS (vergleichbar mit den Informationen von Programmzeitschriften wie z.B. Hörzu)
– sowie Programmmeldungen der Sender basiert.
Der CC hat in seinem N24-Report bereits ausgeführt, warum er diese Methode für ungeeignet hält (S. 19 – 21). Wir fassen hier nochmals kurz zusammen:
– Die PPS-Daten bilden nicht das gesamte Programm ab (Werbung, Trailer, Station Design etc. fehlen) und beinhalten keinerlei Informationen über die enthaltene Musik.
– Die Sendeunternehmen liefern bekanntermaßen häufig fehlerhafte und/oder unvollständige Programmmeldungen. N24 lieferte in der
Vergangenheit sogar überhaupt keine Programmmeldungen, weil die GEMA das Unternehmen (aufgrund der geringen Vergütung) von dieser Verpflichtung entbunden hatte.
Situation vor Abschluss der Gesamtverträge
Die neuen Verträge wurden bekanntlich 2013 geschlossen, und zwar rückwirkend bis 2009. Davor (d.h. auch interimistisch im Verhandlungszeitraum 2009 bis 2013) galt der bisherige „Stufentarif“. Die Stellungnahme der GEMA offenbart nun, dass dieser Tarif hinsichtlich der darin vorgesehenen Musikanteile (fünf Stufen) zu keiner Zeit konsequent angewendet worden ist.
Die GEMA räumt ein, dass während dieser Zeit niemals eine Vergütung auf Basis realer Musikanteile gezahlt wurde. Vielmehr sind seinerzeit die Senderprogramme jeweils pauschal einer Stufe des Tarifs zugewiesen worden, wobei N24 als Nachrichtensender in die unterste Stufe mit 0 – 10 % Musikanteil eingeordnet wurde.
So erklären sich die über Jahre hinweg viel zu geringen Vergütungen von Sendeunternehmen wie N24 und damit die erheblichen finanziellen Einbußen für die betroffenen Bezugsberechtigten. Seitens der GEMA äußerte man hierzu die Ansicht, dass man die Vergangenheit ruhen lassen sollte, diese Vorgehensweise sei gängige Praxis gewesen.
Weil, wie gesagt, die neuen Verträge rückwirkend ab 2009 gelten, wird es lt. GEMA nun teils erhebliche Nachzahlungen geben (u.a. auch für N24). Da diese Nachzahlungen allerdings als Zuschlag zu den erfolgten Ausschüttungen zu verteilen sind, werden die Berechtigten, die schon in der Vergangenheit leer ausgegangen sind, auch dieses Mal nichts (oder sehr wenig) bekommen.
Musikanteilsmessung durch externe Anbieter
Die GEMA schreibt in ihrer Stellungnahme, dass „anders als im Hörfunk eine technische Ermittlung des Musikanteils im Fernsehen noch nicht hinreichend präzise möglich“ sei. Dieser Auffassung muss dahingehend ausdrücklich widersprochen werden, als dass es spezialisierte Anbieter gibt, die Musikanteilsmessungen mit größter Genauigkeit vornehmen.Handlungsempfehlungen des Composers Club:
Der Composers Club hält die kurzfristige Veranlassung folgender Maßnahmen durch die GEMA für dringend geboten:
1.) Überprüfung der „sendungsbezogenen Einnahmen“ der Sendeunternehmen auf Plausibilität durch unabhängige Dritte.
2.) Beauftragung eines externen Unternehmens, das die tatsächlichen Musikanteile in allen relevanten Senderprogrammen genauestens ermittelt; Offenlegung der Ergebnisse.
3.) Falls sich anhand dieser Ergebnisse relevante Abweichungen von den vertraglich fixierten Musikanteilen ergeben: Umgehende Nachverhandlungen mit den Sendeunternehmen mit dem Zweck der Anpassung der Verträge.
4.) Angemessener finanzieller Ausgleich für die betroffenen Berechtigten, insbesondere in solchen Fällen, in denen wegen der Anwendung der Programmverrechnungsgrenze bisher überhaupt keine werkbezogenen Ausschüttungen erfolgten.
Fazit:
Mit ihrer Stellungnahme liefert die GEMA das Eingeständnis, dass sie es auf Basis der Annahme zu niedriger Musikanteile jahrelang versäumt hat, nutzungsbezogene und damit angemessene Vergütungen von Sendeunternehmen wie N24 zu erzielen.
Trotz des hohen Kostensatzes im Aufführungs- und Senderecht von rd. 25 Prozent hat die GEMA jahrelang den Musikanteil in Senderprogrammen wie dem von N24 noch nicht einmal oberflächlich überprüft.
Diese – für die GEMA offenbar zu aufwändige – Überprüfung auf Plausibilität hat nun der CC im Falle von N24 vorgenommen, obwohl ihm die personellen und finanziellen Mittel, welche die GEMA hat, nicht zur Verfügung stehen.
Die GEMA müsste auf die Ermittlung der tatsächlichen Musikanteile die größte Sorgfalt verwenden, um die Ergebnisse ihrer „PPS-Methodik“ zu überprüfen. Das tut sie aber nicht.
Im Verteilungsplan der GEMA heißt es unter „III. Programm- und Aufführungserfassung“:
„Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, auf die Erfassung der Programme die größte Sorgfalt zu verwenden. Sie ist berechtigt, jede ihr geeignet erscheinende Maßnahme zur Erfassung der Programme zu treffen. (…)“
Hätte sich die GEMA an diesen Grundsatz gehalten und tatsächlich die größte Sorgfalt auf die Erfassung der Programme verwendet, dann hätte ihr aufgrund der Fülle der genutzten Musik zwangsläufig schon vor Jahren auffallen müssen, dass die Musikanteile in vielen Senderprogrammen deutlich höher sind als angenommen.
von Eva Bekker | Feb 7, 2014 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
im Dezember hatten wir den CC-Report „Musikanteil N24“ veröffentlicht. Der Inhalt des Reports lässt sich in aller Kürze wie folgt zusammenfassen:
Der Sender N24 erzielt jährliche Werbeeinnahmen von mehr als 50 Mio. Euro bei einem Musikanteil in seinem Programm von über 50 Prozent. N24 zahlte weniger als 200.000 Euro pro Jahr an die GEMA, hätte jedoch nach Berechnung des CC eine jährliche Vergütung von 1,5 Mio. Euro zahlen müssen.
Den kompletten Report könnt Ihr hier nachlesen:
http://www.composers-club.de/wp-content/uploads/CC-Report-Musikanteil-N24-Links.pdf
Seitdem ist einiges passiert.
Zunächst hat das Deutsche Patent- und Markenamt, an das wir den CC-Report parallel geschickt hatten, die GEMA zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Nach längerem Hin- und Her wird es nun in der nächsten Woche ein Treffen des CC-Vorstands mit Vertretern der GEMA (Vorstand, Juristen, Direktoren) geben. Von Seiten des CC wurde die Teilnahme an die Bedingung geknüpft, dass die GEMA die mit den Sendeunternehmen vereinbarten Musikanteile offenlegt.
Wir werden Euch im Anschluss über den Verlauf des Gesprächs informieren.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Dez 9, 2013 | GEMA, Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
bestimmt haben sich schon viele von Euch gefragt, warum sie für ihre Musik auf kleineren Privatsendern wie z.B. N24 keine GEMA-Abrechnung bekommen. Die aktuelle Recherche des CC liefert Euch die Antwort – und sollte dabei für einigen Diskussionsstoff sorgen!
Zusammenfassung:
Der Musikanteil im Fernsehprogramm am Beispiel von 24-Stunden im Programm von N24
Fordert die GEMA zu geringe Vergütungen von „kleinen“ privaten TV-Sendern?
Der CC hat in einer Stichprobe für 24 Stunden den exakten Musikanteil im N24-Programm ermittelt und kommt zu folgendem Ergebnis:
1.) Der CC ermittelt für das Programm von N24 in einer Stichprobe einen Musikanteil von 56,1 Prozent.
2.) Die GEMA selbst geht offenbar von einem Anteil von unter 10 Prozent aus, verweigert jedoch dem CC gegenüber die Auskunft.
3.) Nach den Berechnungen des CC hätte N24 für 2011 eine Vergütung von 1,48 Mio. bis 1,77 Mio. Euro zahlen müssen.
4.) N24 hat für 2011 nachweislich nicht mehr als 204.000 Euro gezahlt.
5.) Selbst bei Anwendung des halben vom CC ermittelten Musikanteils hätte N24 739.000 bis 990.000 Euro zahlen müssen.
6.) Den Berechnungen des CC liegen N24-Einnahmen für 2011 von 55 Mio. Euro zugrunde. Hierbei andelt es sich lediglich um „Nettowerbeerträge“, die tatsächlich erzielten Einnahmen waren vermutlich höher.
7.) Allein der Anteil von Musik in Trailern, On Air Design und Werbung im Programm von N24 betrug in der Stichprobe 18 Prozent. Schon auf Basis dieses Musikanteils hätte N24 deutlich mehr als 400.000 Euro zahlen müssen.
8.) Die GEMA müsste Musik auf N24 werkbezogen verrechnen, anstatt die Einnahmen als pauschalen Zuschlag an alle Berechtigten zu verteilen.
9.) Die Urheber von Musik auf N24 erhalten seit Jahren keine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.
10.) Auch für weitere TV-Sender wären die Vergütungen zu überprüfen.
Unser Dank gilt allen, die bei der Recherche mitgeholfen haben!
Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der nun folgenden Diskussion,
Euer Vorstand