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Mehrkosten entstehen durch |
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- das Erstellen von Hörbeispielen
- größeren Kompositions- und Produktionsaufwand
- Gesangskosten
- Musikerhonorare über das durchschnittliche Maß hinaus
- die Erstellung weiterer Musiklängen durch Cut, Edit oder Neuproduktion
- vom Auftraggeber zu verantwortende Änderungen
Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das musikalische Werk in Verbindung mit der her-gestellten Reinzeichnung. Sämtliche Rechte an nicht veröffentlichten Werken und Aufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer. Ausdrücklich nicht berührt von der Übertragung der Nutzungsrechte sind alle Rechte, die von der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden. Sämtliche Informationen bzgl. Spottitel, Spotlänge sowie Musiklänge sind dem Auftragnehmer direkt nach Veröffentlichung mitzuteilen.
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