I don't work for nothing! Offener Brief des CC an LB Films GmbH zur Produktion "Kopf oder Zahl"Liebe CC-Mitglieder, aus gegebenem Anlass verfasste der Vorstand einen offenen Brief an die Firma "Los Banditos" LB Films GmbH. Zu Eurer Information erhaltet Ihr hier den kompletten Text. Selbstverständlich ist der Brief auch auf unserer Website veröffentlicht. Der CC bleibt dabei: I don't work for nothing! Euer Vorstand
Betr.: "Kopf oder Zahl" Film-Score Offener Brief an LB Films GmbH Sehr geehrte Frau Salzig,
der Composers Club ist der Berufsverband der deutschen Auftragskomponisten. Die zu seinen Mitgliedern zählenden zahlreichen Filmkomponisten sind für einen wesentlichen Anteil der Musik in deutschen Filmen verantwortlich. Für Ihr neues Filmprojekt "Kopf oder Zahl" haben Sie kürzlich zahlreiche Komponisten eingeladen, innerhalb einer Ausschreibung einen Trailer in der Länge von ca. 5:30 Minuten zu vertonen. "Nach dieser ersten kleinen Hürde", schreiben Sie, soll dann einer der Teilnehmer "vielleicht der Auserwählte" für den Kompositionsauftrag der kompletten Filmmusik sein. Über die Bezahlung heißt es Ihrem Anschreiben: "Da es sich bei 'Kopf oder Zahl' um ein ambitioniertes Projekt auf Low-Budget-Basis handelt, wird die Vergütung auf Rückstellungsbasis beruhen." Eine, wie wir finden, zumindest erklärungs-bedürftige Formulierung. Zur Information unserer Mitglieder möchten wir Sie daher um kurzfristige Beantwortung folgender Fragen bitten: - Ist Ihr Anschreiben so zu verstehen, dass alle die Komponisten, die den Zuschlag nicht erhalten, für ihren Ausschreibungsbeitrag nicht bezahlt werden?
- Bedeutet darüber hinaus das Prinzip der "Vergütung auf Rückstellungsbasis", dass der "Auserwählte" sein Honorar und die Erstattung des verauslagten Produktionsaufwands für die gesamte Filmmusik erst aus möglichen späteren Erträgen erhalten soll?
Sie werden sicher Verständnis haben, dass wir immer dann hellhörig werden, wenn Komponisten aufgefordert werden, umsonst zu arbeiten. Kein Mensch würde dagegen auf die Idee kommen, zwanzig Kameramänner anzuschreiben, ihnen ein Drehbuch zu senden und sie zu bitten, die ersten zehn Minuten mit ihrer privaten DV-Kamera zu verfilmen, um die Ergebnisse anschließend zu vergleichen. Oder verschiedene Regisseure aufzufordern, die wichtigsten Szenen eines Buches vorab auf eigene Kosten zu verfilmen, um einen Eindruck von den verschiedenen Inszenierungen zu gewinnen. Denkt man diesen Gedanken nämlich konsequent zu Ende, bedeutet das: Irgendwann werden Fernsehsender auf mehrere Produktionsfirmen gleichzeitig zukommen mit der Bitte, umsonst Trailer für Spielfilme herzustellen, die der "Gewinner" dann auf eigenes finanzielles Risiko produzieren darf. Würden Sie sich das gefallen lassen? Auch uns ist klar, dass in Ausschreibungsphasen häufig keine großen Etats für die Teilnehmer bereit stehen, und dass gerade bei ambitionierten Filmprojekten oft das Geld knapp ist. Eine Mindestvergütung für den Komponisten und seinen Aufwand für Studio, Musiker etc. sollte jedoch eine Selbstverständlichkeit sein. Immerhin haben Komponisten gemäß Deutschen Urhebervertragsrecht Anspruch auf eine "angemessene Vergütung", und zwar unabhängig davon, zu welchen Bedingungen der Auftrag vergeben worden ist. Stellen Sie sich vor, alle an Ihrer Ausschreibung teilnehmenden Komponisten würden nachträglich diese angemessene Vergütung einfordern. Wäre es da nicht besser, man sucht sich vorher eine Auswahl geeigneter Komponisten aus, denen man wenigstens eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an der Ausschreibung zahlt? Wir möchten die Hoffnung nicht aufgeben, dass der Inhalt Ihres Anschreibens möglicherweise einfach nur missverständlich formuliert war und sich die momentane Aufregung wieder legt. Insofern würden wir uns - und insbesondere unsere Mitglieder - über Ihre schriftliche Stellungnahme, wenn möglich bis zum 29. Januar 2007, sehr freuen und stehen Ihnen darüber hinaus selbstverständlich für einen Meinungsaustausch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Composers Club e.V. Der Vorstand |