Brief an Jung von Matt Jung von Matt/Alster-Werbeagentur GmbH. Herrn Holger Jung Herrn Jean-Remy von Matt Glashüttenstr. 38 20357 Hamburg Lintig, den 13.01.2006 Sehr geehrter Herr Jung, sehr geehrter Herr von Matt, die Nachricht von der Gründung Ihres Musikverlages "White Horse" ist vom Composers Club mit großem Interesse aufgenommen worden: Immerhin vertritt der CC als Berufsverband der deutschen Auftragskomponisten auch die Interessen der meisten deutschen Werbekomponisten. Gegen die Gründung eines Musikverlages ist zunächst - auch aus Sicht des Komponisten - nichts einzuwenden: Immerhin ist es Aufgabe des Verlages, eine möglichst umfangreiche Verbreitung des verlegten Werkes zu fördern. Außerdem steht dem Komponisten ein angemessenes Honorar für die Übertragung seiner Rechte an den Verlag zu. (Gemeint sind damit natürlich nicht die ohnehin zu zahlenden Produktionskosten für die Herstellung der Musik). Im Gegenzug verzichtet der Komponist zwar auf den Ertrag aus den übertragenen Rechten, darf jedoch damit rechnen, dass für ihn durch die Aktivitäten des Verlegers unterm Strich ein Mehr an Einnahmen herausspringt. Sollte sich der Komponist jedoch trotz all dieser Vorzüge gegen den Abschluss eines Verlagsvertrages entscheiden, so steht es ihm selbstverständlich frei, sein Werk unverlegt, d.h. als sog. Manuskript, oder im Eigenverlag anzumelden, denn er hat (gemäß Deutschem Urhebergesetz) das Recht, frei über die Verwertung seines Werkes zu bestimmen. Nun gibt es leider immer wieder Fälle, in denen unseriöse Auftraggeber die Vergabe von Kompositions- und Produktionsaufträgen an die Bedingung knüpfen, dass ihnen die Verlagsrechte an den Auftragswerken übertragen werden. Der Komponist steht demnach vor der Wahl, entweder gegen seinen Willen seine Verlagsrechte abzutreten oder aber bei der Auftragsvergabe leer auszugehen. Natürlich handelt es sich bei einem solchen Auftraggeber nur um einen "Scheinverleger", der an der Entfaltung einer Verlagstätigkeit überhaupt kein Interesse hat und sich schlicht und einfach auf Kosten des Komponisten bereichern möchte. Diese Praxis der sog. "Zwangsinverlagnahme" ist sittenwidrig und AGB-rechtlich unzulässig. Wir wollen Ihnen gerne glauben, dass Sie im Gegensatz zu solchen Scheinverlegern "richtige" Verleger sein möchten. Allerdings weisen wir darauf hin, dass für die Verwertung von Werbemusik ein Verlag in aller Regel keinen Sinn macht: Die Verbreitung des Musikwerkes, die ja eigentlich zentrale Aufgabe des Verlages wäre, erfolgt hier ohnehin durch die vorher geplanten Sendetermine. Sollte es Ihnen lediglich um die Übertragung von Musiknutzungsrechten gehen, so wäre es sinnvoller, dieses in einem reinen Musiknutzungsvertrag zu tun - so wie zahlreiche andere Werbekunden auch. Der Abschluss eines Verlagsvertrages ist hierfür nicht notwendig. Außerdem entstehen zwangsläufig Probleme zwischen dem Werbetreibenden und einer "verlegenden" Werbeagentur: - Erzielt eine Werbeagentur Erlöse aus Verlagsrechten, die sie sich von ihren Auftragnehmern hat übertragen lassen, handelt es sich hierbei um eine Rückbeteiligung der Agentur durch einen Lieferanten. Damit wird dann ein neues Kapitel in der aktuellen Diskussion zum Thema "Kick-Back" in der Werbung aufgeschlagen - verbunden mit schlechter PR für die Werbeagentur ("Agentur XY zockt Komponisten ab").
- Erteilt eine Werbeagentur Aufträge bevorzugt nur an solche Komponisten, die sich zur Übertragung ihrer Verlagsrechte bereit erklären, nimmt sie einen Qualitätsverlust in Kauf: Die Komponisten, die bereits exklusiv an andere Verlage gebunden sind oder sich einfach weigern, ihre Verlagsrechte an die Agentur abzutreten (und das sind bestimmt nicht die schlechteren), werden zweitrangig oder überhaupt nicht berücksichtigt. Und so steht nur noch eine begrenzte Auswahl kreativen Potenzials zur Verfügung.
Der bekannte Urheberrechtler Prof. Dr. Nordemann (Anwaltskanzlei Boehmert & Boehmert, Potsdam, Justiziar des Deutschen Komponistenverbandes, Berater der GEMA und des Justizministeriums) hat bereits 2003 einen schriftlichen Kommentar zur Inverlagnahme in der Werbung abgegeben, den wir diesem Brief an Sie beilegen. Damals hatte eine Werbeagentur einen Verlag gegründet und Komponisten zur Übertragung ihrer Verlagsrechte "bewegen" wollen. (Dieser Verlag hat seine Tätigkeit übrigens wieder eingestellt.) Schon im Jahr 2000 hatte Prof. Nordemann in einem Musterprozess des Deutschen Komponistenverbandes gegen das ZDF feststellen lassen, dass Auftragskomponisten für Filmmusik nicht zur Inverlagnahme ihrer Werke im Musikverlag des Auftraggebers verpflichtet sind. Es ist ein zentrales Anliegen des Composers Club, der unseriösen "Geschäftsidee" einiger Auftraggeber, als Scheinverleger bei Komponisten abzukassieren, ein Ende zu setzen. Deshalb gehen wir gegen jeden Fall von Zwangsinverlagnahme mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und auf allen Ebenen vor. Wir hoffen, dass Sie unsere Meinung teilen und würden uns gern mit Ihnen über dieses brisante Thema unterhalten. Bei dieser Gelegenheit könnten Sie uns dann auch über die geplanten Tätigkeiten ihres Verlages in Kenntnis setzen. Wir würden uns freuen, bis zum 2. Februar 2006 einen Kommentar von Ihnen bzw. einen Terminvorschlag für ein gemeinsames Gespräch zu erhalten. Unsere Mitglieder (Mitgliederliste unter www.composers-club.de), denen der Wortlaut dieses Briefes selbstverständlich ebenfalls zugeht, sehen einem hoffentlich positiven Gesprächsergebnis mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand |
Erneut Zwangsinverlagnahme in der Werbung?Liebe CC-Mitglieder, die Hamburger Werbeagentur Jung von Matt hat einen Musikverlag ("White Horse") gegründet. Obwohl daran zunächst erst einmal nichts Verwerfliches ist, wollen wir trotzdem sicherstellen, dass dieser Verlag zukünftig nicht als Instrument benutzt wird, Komponisten zur Übertragung ihrer Verlagsrechte an die Agentur zu zwingen. Um den Standpunkt des CC zum Thema Zwangsinverlagnahme eindeutig klarzumachen, haben wir daher einen Brief an Jung von Matt geschrieben, den Ihr hier nachlesen könnt. Nachdem wir schon 2003 über einen Fall von versuchter Zwangsinverlagnahme in der Werbung berichtet hatten (Newsletter 12/2003) und bekanntlich auch in anderen Bereichen von Auftragsmusik gegen diese unseriösen Geschäftspratiken kämpfen, hoffen wir jetzt, dass wir nicht erneut auch im Bereich Werbung gezwungen sind, uns mit diesem unerfreulichen Thema auseinanderzusetzen. Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, Justiziar des Deutschen Komponistenverbandes, hatte damals eine Stellungnahme geschrieben, die Ihr ebenfalls auf der CC-Website nachlesen könnt (Newsletter 12/2003 Nordemann). Jung von Matt war bereits vor zwei Jahren öffentlich von uns kritisiert worden, nachdem sie Komponisten zur Teilnahme an einer unbezahlten Ausschreibung aufgefordert hatten (Newsletter 1/2004). Wir erinnern noch einmal in aller Deutlichkeit daran, dass es gesetzlich verboten ist, die Erteilung von Kompositionsaufträgen von der Übertragung der Verlagsrechte abhängig zu machen, und wir möchten Euch allen dringend davon abraten, die Verlagsrechte an Euren Werbemusiken an Kundenverlage zu übertragen. Mit den besten Grüßen, Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 3/2006 (März) |
White Horse Music GmbH nimmt Stellung zum Brief des CCLiebe CC-Mitglieder, in unserem Januar-Newsletter teilten wir Euch mit, dass der CC auf die Nachricht, die Werbeagentur Jung von Matt habe den Musikverlag "White Horse" gegründet, mit einem Brief an die Herren Jung und von Matt reagiert hat. Inzwischen haben wir eine Antwort von Gerrit Winterstein, Geschäftsleitung des Verlages, erhalten, in welchem er versichert, dass keine Zwangsinverlagnahmen vorgenommen werden, das bedeutet: - dass kein Komponist, der für Werbekunden von Jung von Matt Kompositionen erstellt, der Verpflichtung unterliegt, einen Verlagsvertrag mit White Horse abzuschließen
- dass insbesondere die Vergabe von Kompositionsaufträgen seitens Jung von Matt in keiner Weise an die Bedingung geknüpft wird, Verlagsrechte an White Horse zu übertragen
- dass White Horse selbst durch verlegerische Tätigkeit die Verbreitung der verlegten Werke bewirken wird und
- dass, sollte sich ein Komponist für die Übertragung seiner Verlagsrechte entschließen, White Horse selbstverständlich eine angemessene Vergütung hierfür zahlen wird, die nicht mit dem Produktionshonorar zu verrechnen ist.
Sollte jemand von Euch gegenteilige Erfahrungen machen, so bitten wir Euch, dies dem Vorstand unbedingt mitzuteilen. Wir werden dann - wenn gewünscht auch anonym ohne Nennung des beteiligten Komponisten - entsprechende Maßnahmen einleiten, um solches Vorgehen zu unterbinden. Desweiteren wären wir auch daran interessiert, von Betroffenen, die bereits Werke bei White Horse verlegt haben, zu erfahren, wie sich die "verlegerische Arbeit" gestaltet oder ob diese tatsächlich stattfindet. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 4/2006 (März) |
Artikel in der nmz 03/06 zur Zwangsinverlagnahme Wer sich weigert, kommt auf die schwarze Liste Zur Praxis der Zwangsinverlagnahme: Einschätzungen und Aussichten Gewöhnlich gilt bei Verträgen zwischen Partnern, dass sie gerecht sein sollen und fair. Der eine gibt etwas und der andere bekommt etwas. In der Musik ist das auch so, zum Beispiel beim Abschluss eines Verlagsvertrages zwischen Komponist und Verleger. Der Komponist komponiert ein Stück Musik und der Verlag verlegt das Werk, er druckt es vielleicht sogar, er kümmert sich um seinen Komponisten, erledigt eben die typische Verlagsarbeit. "Die Aufgabe der Musikverlage ist in erster Linie, Noten herzustellen und zu vertreiben", so sieht es das Verlagsgesetz vor. Darüber hinaus kümmert ein Verlag sich ebenso um die Verbreitung des Werkes, beispielsweise durch Vermittlung an Rundfunkanstalten. Auf diese Weise generieren sich dann für den Komponisten und für den Verlag weitere Einnahmen, die über die GEMA ausgeschüttet werden. Allerdings gibt es Musikwerke, für die eine so geartete verlegerische Tätigkeit (Notenherstellung und Vertrieb) keine so bedeutende Rolle spielen. Das ist naturgemäß bei Werbefilmen der Fall, das gilt sicherlich aber auch für einen großen Teil der Fernseh- und Filmmusiken, im Zweifel auch für die so genannte U-Musik (hier vor allem Pop und Schlager). Gewöhnlich sind Verlag und Auftraggeber getrennte Unternehmen. Die Praxis sieht seit vielen Jahren jedoch häufig anders aus. Es kommt immer öfter vor, dass die Auftraggeber selbst Verleger werden. Kürzlich so geschehen bei der Werbeagentur Jung von Matt (jüngst aufgefallen durch die Abwicklung der umstrittenen Werbeoffensive "Du bist Deutschland") durch die Gründung ihres Verlags "White Horse". Es bestehen laut eines "Offenen Briefes" des Composers Clubs (CC) allerdings Zweifel daran, ob dieser Verlag tatsächlich einem sinnvollen Verlagsziel folgt. Der CC schreibt: "Wir wollen Ihnen gerne glauben, dass Sie im Gegensatz zu solchen Scheinverlegern ,richtige' Verleger sein möchten. Allerdings weisen wir darauf hin, dass für die Verwertung von Werbemusik ein Verlag in aller Regel keinen Sinn macht: Die Verbreitung des Musikwerkes, die ja eigentlich zentrale Aufgabe des Verlages wäre, erfolgt hier ohnehin durch die vorher geplanten Sendetermine." Der Composers Club spricht nicht direkt aus, was er hier befürchtet, dass nämlich in Zukunft Komponisten, die mit dieser Werbeagentur zusammenarbeiten wollen, "White Horse" als ihren Verlag akzeptieren müssten. Das aber wäre eine Zwangsinverlagnahme. Denn: "Sollte sich der Komponist jedoch trotz all dieser Vorzüge gegen den Abschluss eines Verlagsvertrages entscheiden, so steht es ihm selbstverständlich frei, sein Werk unverlegt, das heißt als so genanntes Manuskript, oder im Eigenverlag anzumelden, denn er hat (gemäß Deutschem Urhebergesetz) das Recht, frei über die Verwertung seines Werkes zu bestimmen." "White Horse" hat sich mittlerweile gegenüber dem Composers Club so geäußert, dass ein solches Vorgehen wohl nicht in deren Absicht liege. Was genau ist eine Zwangsinverlagnahme? Der Composers Club fasst den Komplex so zusammen: "Von einer Zwangsinverlagnahme spricht man dann, wenn der Auftraggeber die Erteilung eines Kompositionsauftrags davon abhängig macht, dass ihm der Komponist die vertragsgegenständlichen Verlagsrechte überträgt. Eine verlegerische Tätigkeit, wie zum Beispiel die Verbreitung des Werkes, findet hier meist nicht statt. Zwangsinverlagnahme bedeutet darüber hinaus das Partizipieren eines Auftraggebers an den GEMA-Tantiemen für das Auftragswerk meistens ohne angemessene (häufig sogar ohne jede) Gegenleistung für den Komponisten. Zwangsinverlagnahme gibt es vermutlich schon so lange, wie es Verlage gibt, allerdings hat diese Praxis in den letzten Jahren durch die zunehmende Tätigkeit von Sender- und Filmproduzentenverlagen stark zugenommen." Die Vorteile für diese Auftragsverleger sind nahe liegend: "Der Zwangsinverlagnehmer refundiert einen Teil seiner Produktionskosten durch einen Anteil an den GEMA-Einnahmen des Komponisten und verfügt darüber hinaus über die Rechte, das Werk nach Belieben vervielfältigen zu dürfen. Die Nachteile für den Komponisten im Bereich der TV-Auftragsmusik: Er muss meist auf ein Drittel seiner GEMA-Tantieme (Aufführungsrecht und mechanisches Recht) verzichten, um den Auftrag überhaupt zu bekommen. Es macht daher wenig Sinn sich, wie früher üblich, exklusiv an einen unabhängigen Verlag zu binden, der ihn finanziell, künstlerisch und in seinem Bekanntheitsgrad fördern könnte. Und aufgrund der häufig unzureichenden Fachkompetenz der Zwangsverleger muss der Komponist in vielen Fällen sämtliche Anmeldungen sowie die Kontrolle seiner GEMA-Abrechnungen selbst übernehmen." Das Problem ist lange bekannt, dagegen vorzugehen, scheint aber schwer. Komponisten, die sich weigern, derartige Verlagsverträge abzuschließen, werden gerne auf schwarze Listen gesetzt und von weiteren Aufträgen ausgeschlossen. Dem Composers Club liegen schriftliche Verträge von Sendern und Filmproduktionsfirmen vor, die die unerlaubte Kopplung von Kompositions- und Produktionsauftrag mit der Verpflichtung zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Werke zum Inhalt haben. Der Composers Club schreibt ferner, es sei bemerkenswert, "dass die Praxis der Zwangsinverlagnahme von den großen Sendeunternehmen, auch den öffentlich-rechtlichen Sendern, stillschweigend geduldet und teilweise auch selbst betrieben wird. Eine Umfrage unter den CC-Mitgliedern im Bereich Fernsehmusik habe ergeben, dass als Voraussetzung für das Erhalten eines Kompositionsauftrages regelmäßig die Verlagsrechte an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Verlag übertragen werden müssen. Angesichts der Realität von Konkurrenz und Preisdruck müssen sich selbst bekannte und erfolgreiche Komponisten dem wirtschaftlichen Kräfteverhältnis beugen." Nach Ansicht des Rechtsexperten Wilhelm Nordemann ist eine Zwangsinverlagnahme ein eindeutiger Rechtsbruch. Er führte zum Thema "Zwangsinverlagnahme im Bereich der TV-Werbung" im November 2003 aus: "Soweit der Komponist sich zur Zwangsinverlagnahme verpflichtet, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten, ist eine solche Klausel auch sittenwidrig im Sinne von õ 138 BGB. In solchen Fällen liegt ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Auch eine verwerfliche Gesinnung des Auftraggebers kann hier ohne weiteres angenommen werden. Dies ist auch deshalb der Fall, weil der begünstigte Vertragsteil die wirtschaftlich schwächere Position des anderen teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt und sich gleichzeitig der Einsicht verschließt, dass der andere Teil sich nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt." Momentan arbeiten zwei Komponistenverbände, der Composers Club und der Deutsche Komponistenverband in vielerlei Hinsicht auf eine Veränderung der Situation hin, indem sie zum Beispiel das Gespräch mit dem Deutschen-Musikverleger-Verband suchen. Anfangs schienen diese Gespräche allerdings noch nicht sehr Erfolg versprechend. Auch heute spricht der Musikverlegerverband immer noch von "so genannter" Zwangsinverlagnahme, als käme solcherlei Verhalten nicht vor. Der Geschäftsführer des Musikverlegerverbandes, Heinz Stroh, meint jedoch auf Nachfrage, dass mittlerweile "die Gespräche in einer sehr konstruktiven Atmosphäre" verliefen. "Ziel ist es, zu einem gemeinsamen Lösungsansatz zu gelangen." Das spricht für sich. Ebenso aktiv geht man gegenüber der GEMA in Stellung, die ja neben den Textdichtern vor allem Komponisten und Verleger zu Mitgliedern hat. Der Composers Club weist darauf hin, dass im letzten Herbst eine Diskussionsrunde unter Beteiligung von Auftragskomponisten und Verlegern ins Leben gerufen wurde. "Natürlich setzen die Komponisten große Hoffnung in dieses neue Forum: Dass eine solche Runde nicht als Instrument dienen soll, Zeit zu gewinnen und die allgemeine Empörung kurzfristig zu beruhigen. Dass die Gemeinschaft der Verleger tatsächlich gewillt ist, Maßnahmen gegen schwarze Schafe in ihren Reihen mitzutragen. Und dass es zu gemeinsamen, mehrheitsfähigen Anträgen zur diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung kommt, um Scheinverlegern zukünftig ihr Geschäft zu erschweren." Ein Komponist schlägt folgendes Prozedere vor: "Es wäre schön, wenn die GEMA dagegen vorginge und dann bei erwiesenen Zwangsinverlagnahmen den Verleger vom Verteilungssystem ausschließen würde." Die Situation bleibt von Komponistenseite gegenwärtig problematisch. Unter den gegebenen Marktbedingungen für Auftragskomponisten wird es schwer sein, diese Zwangsinverlagnahme-Verlagsverträge nicht zu unterzeichnen. Dagegen später juristisch vorzugehen scheint ebenfalls schwierig, weil man damit inkaufnehmen muss, auf jene "schwarzen Listen" zu kommen und künftig nicht mehr angefragt zu sein. Der Deutsche Musikrat schweigt sich übrigens zum Thema komplett aus und war zu keiner Stellungnahme bereit. Als Dachverband der Musikverbände könnte ein klares Wort von seiner Seite durchaus hilfreich sein. Martin Hufner Veröffentlichung auf dieser Website mit freundlicher Genehmigung der nmz und Dr. Hufner
Quelle: nmz - neue musikzeitung 03/06, Autor: Dr.Martin Hufner |
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Newsletter Nr. 5/2006 (April) |
Bericht von der Gesprächsrunde zum Thema Zwangsinverlagnahme bei der GEMALiebe CC-Mitglieder, am 15. März 2006 fand in Berlin auf Einladung des GEMA-Vorstands ein neuerlicher Versuch statt, für das Problem der Zwangsinverlagnahme durch Senderverlage eine Kompromisslösung zu finden. Um hier endlich die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse dieser Verlage am Fernsehprogramm zu dokumentieren, konnte von Seiten des CC das beeindruckende Ergebnis einer aufwändigen Recherche präsentiert werden: Für den Zeitraum von 4 aufeinanderfolgenden Wochen (8.1.05 bis 4.2.05) wurden vom CC die Verlagsbeteiligungen an bestimmten Fernsehfilmen und Serien im Programm von ARD, ZDF, RTL und SAT ermittelt. Als Quelle hierfür dienten Daten von Hörzu und die GEMA-Online-Repertoiresuche. (Vielen Dank, liebe Eva, für Deine große Mühe!) Um es vorweg zu nehmen: Das Ergebnis dieser Untersuchung ist noch eindeutiger, als im Vorwege befürchtet: Der ermittelte Anteil der großen sendereigenen, senderangeschlossenen sowie filmproduktionseigenen Verlage an den untersuchten Sendungen beträgt 75,3 % (ARD), 76 % (ZDF), 84,3 % (RTL) und 81,8 % (SAT 1). Auf Wunsch wird Euch Eva gern die schriftliche Präsentation der Recherche als PDF zusenden. Noch bei der letzten Sitzung am 5. Dez. 2005 hatte der scheidende Vorstandsvorsitzende der GEMA Prof. Kreile den beiden Seiten, also Verlegern und Komponisten, als "Hausaufgabe" mitgegeben, einen Vorschlag für einen "Pflichtenkatalog" für Verleger von Fernsehauftragsmusik zu erarbeiten. Der nun in Berlin präsentierte Entwurf des Composers Club beinhaltet folgende vier Forderungen an die TV-Verleger als Voraussetzung für eine Beteiligung von 4/12 an den GEMA-Erträgen: 1. Freie Verlagswahl für den Komponisten, d.h. die Übertragung der Verlagsrechte darf in keiner Weise Bedingung oder Voraussetzung für die Erteilung des Kompositionsauftrages sein. 2. Der Verlag zahlt eine angemessene Vergütung für die Übertragung der Verlagsrechte an den Komponisten. 3. Der Verlag muss nicht nur die Erstveröffentlichung, sondern darüber hinaus auch die weitere Verbreitung des Werkes maßgeblich bewirken. 4. Der Verlag hat gewissenhaft und vollständig alle Anmeldungen bei der GEMA vorzunehmen und für den Komponisten die GEMA-Abrechnungen der Aufführungen wirksam zu kontrollieren. Abschließend kam es leider auch bei dieser Sitzung zu keinem konkreten Ergebnis. Es wurde sich jedoch auf die kurzfristige Fortsetzung von Verhandlungen im kleineren Kreis geeinigt. Für den Fall, dass es auch hier nicht zu einem Beschluss über einen gemeinsamen Antrag von Verlegern und Komponisten zur diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung kommen sollte, wird der CC selbstverständlich wieder einen eigenen Antrag stellen, um dieses wichtige und brisante Thema weiter in der Diskussion zu halten. Weiteres werden wir Euch sicherlich in den bevorstehenden Sektionsmeetings - und natürlich bei der CC-Jahreshauptversammlung am 26. Juni 2006 in Berlin - berichten können. Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 6/2006 (Juni) |
Entlassungen bei der GEMALiebe CC-Mitglieder, die Gerüchteküche brodelte ziemlich heftig, als bekannt wurde, dass einige hochrangige GEMA-Mitarbeiter ihrer Posten enthoben worden sind - und das wenige Wochen vor der Mitgliederversammlung. Entlassen wurden Dr. Christian Kröber (Geschäftsbereichsleiter Lizenzen und Inkasso I) sowie Direktor Dr. Gabriel Steinschulte (Beauftragter des Vorstands für europäische Tarifharmonisierung im Aufführungsrecht). Prof. Dr. Michael Karbaum ist ab sofort nicht mehr "Geschäftsbereichsleiter Verteilung", er bleibt der GEMA jedoch als "Sonderbeauftragter des Vorstands für Verteilungsfragen" erhalten (sowie weiterhin als Geschäftsführer der GEMA-Stiftung). In der GEMA-Pressemitteilung "GEMA mit neuer Unternehmensstrategie - Stärkung der Marktposition in Europa" vom 3. Mai werden die Namen der betroffenen Mitarbeiter nicht genannt. Hier heißt es unter anderem: "Ein neues Personalführungssystem soll die Mitarbeiter der GEMA beim Umstrukturierungsprozess unterstützen. Die GEMA wird eine marktorientierte, effektive Aufbau- und Prozessstruktur mit weniger Hierarchieebenen schaffen. Damit soll eine konzise Ausrichtung auf das nationale und internationale Verwertungsgeschäft erreicht werden. In diesem Zusammenhang wurden der 'Generaldirektor' im GEMA-Vorstand und die Geschäftsbereichsleiter-Ebene abgeschafft." Die neue Unternehmensstrategie der GEMA ist am 25. April 2006 von Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA beschlossen worden. Für weiteren Diskussionsstoff bei der bevorstehenden GEMA-Mitgliederversammlung wird die Nachricht sorgen, dass die Niederländische Verwertungsgesellschaft BUMA den Gegenseitigkeitsvertrag mit der GEMA einseitig gekündigt hat. Wer seine Reise zur GEMA-Mitgliederversammlung (26. - 28. Juni in Berlin) noch nicht geplant hat, sollte sich dringend bei Eva Bekker in der CC-Geschäftsstelle melden. Mit den besten Grüßen, Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 7/2006 (Juli) |
Composers Club beim Münchner FilmfestLiebe CC-Mitglieder, dieses Jahr ist der Composers Club zum erstenmal beim Münchner Filmfest vertreten. Die Münchener Sektion des CC veranstaltet dort eine Podiumsdiskussion zum Thema: Filmmusik in Deutschland - Eine Bestandsaufnahme Sonntag, 16.Juli 2006, 17.00 Uhr, Black Box/Gasteig München, Eintritt frei Teilnehmer: - Alexander Adolph, Autor und Regisseur, München - Marcel Barsotti, Filmkomponist, Dozent und Labelinhaber, München - Jobst Oetzmann, Autor, Regisseur und Dozent, Vorstandsmitglied Bundesverband Regie, München - Dieter Schleip, Filmkomponist und Dozent, München Moderation: - Dr. Rainer Fabich, Komponist und Dozent, Vorstandsmitglied Composers Club, München Das Münchner Filmfest ist das zweitgrößten Filmfestival in Deutschland und gilt als eines der wichtigsten in Europa. Diskutiert werden die Themenkreise (Bedeutung und Rolle der Filmmusik aus der Sicht der Beteiligten, momentane Situation der Filmschaffenden und -komponisten, status quo/Optimierungsvorschläge, internationaler Vergleich der Arbeits-bedingungen, Vorstellung aktueller Projekte, filmmusikalische Trends und vieles mehr). Ziel der Veranstaltung ist es, das Thema Filmmusik noch deutlicher ins Bewußtsein der Filmschaffenden zu bringen und anschließend bei einem "get together" Kontakte von Regisseuren und Autoren mit Filmkomponisten zu ermöglichen. Bitte kommt deshalb recht zahlreich, damit die Veranstaltung erfolgreich wird und künftig zu einer festen Einrichtung des Filmfestes werden kann. Mit den besten Grüßen, Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 8/2006 (Juli) |
Europäische Mitgliedschaft deutscher KomponistenLiebe CC-Mitglieder, Während der Jahreshauptversammlung des Deutschen Komponisten Verbandes (DKV) hatte ich Gelegenheit, als Präsident des CC Composers Club e.V. (CC) den Stand der Bemühungen um die Etablierung eines Zusammenschlusses europäischer Komponisten Vereinigungen zu präsentieren. Es hat mich sehr gefreut festzustellen, dass ich dabei offene Türen einrannte. Die Notwendigkeit für eine kraftvolle und vereinigte Stimme europäischer Komponisten wurde erkannt. Die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Finanzierung einer solchen Organisation ergeben, wurden zur Kenntnis genommen jedoch nicht tiefergehend diskutiert. Man kam prinzipiell überein, dass DKV und CC ihre Kräfte vereinen sollten, um als Einheit europäische Angelegenheiten anzugehen. Für alle anderen Belange bleiben die beiden Verbände unabhängig. Der Vorschlag, dass interne Arbeitsgruppen gebildet werden könnten, welche sich mit individuellen oder Musik-Genre-bezogenen Themen befassen könnten, wurde begrüßt. Der DKV machte jedoch deutlich, dass es nicht in seinem Interesse läge, an irgendeiner Form von Organisation teilzunehmen, die eine komplizierte Struktur aufweist oder vielfache Beitrittsgebühren einfordern würde, sondern wünscht sich eine starke Vereinigung. Als Zeichen der Solidarität werden CC und DKV bis zum Ende des Jahres in einer gemeinsamen Mitgliedschaft bei FFACE teilnehmen, wobei der DKV die Möglichkeit erhält, eine aktive Rolle zu übernehmen und an den nötigen Verfahren bei der Vereinigung aller europäischen Komponisten zu einem Verband teilzunehmen. Diese Vereinigung zwischen DKV und CC mag sich auch zwecks Erhalt wesentlicher finanzieller Unterstützung als hilfreich erweisen. Die deutschen Komponisten sichern ihren europäischen Kollegen vollste Unstertstützung zu, sie werden sich bemühen, dazu beizutragen, dass europäische Komponisten nicht nur ein Gesicht ("FACE") sondern auch eine Stimme erhalten - eine starke und laute Stimme für Europa. Ich freue mich, Euch diese gute Nachricht zu bringen. Mit freundlichen Grüßen John Groves Präsident CC Composers Club e.V. |
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Newsletter Nr. 9/2006 (Juli) |
Gute NeuigkeitenLiebe CC-Mitglieder, es gibt zwei gute Nachrichten von der GEMA-Mitgliederversammlung, die wir Euch, bevor Ihr wie immer einen ausführlicheren Bericht bekommt, vorab schon einmal mitteilen möchten: 1. Wer's noch nicht gehört hat: Der CC-Antrag zur Zwangsinverlagnahme ist von der GEMA-Mitgliederversammlung (also auch von der Verlegerkurie!) angenommen worden. Demnach wird es im GEMA- Verteilungsplan ab 2007 wie folgt heißen: "Für Auftragskompositionswerke zu Fernsehproduktionen, die bei der GEMA ab dem 01.01.2007 angemeldet werden gilt: Voraussetzung für die Beteiligung eines Verlages ist eine schriftliche, werkbezogene Bestätigung durch den Verlag an die GEMA, dass die Übertragung der Verlagsrechte nicht Bedingung oder Voraussetzung für die Erteilung des Kompositionsauftrags war." Das bedeutet, dass der ohnehin sittenwidrigen Praxis der Zwangsinverlagnahme jetzt auch von Seiten der GEMA begegnet werden kann: Zwangsverleger sollen für Werke aus erzwungenen Verlagsverträgen zukünftig keine Ausschüttung mehr erhalten. Ein Verleger, der wahrheitswidrig schriftlich versichert, dass die Übertragung der Verlagsrechte nicht erzwungen war, handelt betrügerisch. Er muss also damit rechnen, rechtlich belangt zu werden und riskiert darüber hinaus, von der GEMA ausgeschlossen zu werden. 2. Für die Eigenpräsentation Eurer Werke auf Euren Websites müsst Ihr ab sofort (endlich) keine GEMA mehr bezahlen. Näheres könnt Ihr auf der GEMA-Website unter http://www.gema.de/urheber/aktuelles/eigenpraesentation.shtml nachlesen. Mit den besten Grüßen, Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 10/2006 (August) |
Tim Renner: "Wer in Deutschland Werbemusiker wird, ist für das normale Musik-Business oft nicht gut genug."Liebe CC-Mitglieder, mancher von Euch hat sicher die Ausgabe Nr. 33 der Zeitschrift Horizont (17.08.06) gelesen. Unter der Überschrift Bloß keine Sound-alikes findet sich dort ein Interview mit Tim Renner, ehemals Polydor und Universal Music, Gründer von Motor Entertainment und, neuerdings, der "Liedagentur", die sich als "Schnittstelle zwischen Werbe- und Musikindustrie" versteht. Da scheint es ein einfacher Weg, die deutsche Werbemusik - und mit ihr die Komponisten - schlecht zu reden, um anschließend die eigene Idee in diesem Markt als Garant für mehr Qualität und Erfolg anzubieten. Der Composers Club widerspricht den Aussagen Renners ("die richtig guten Musiker waren sich in der Vergangenheit häufig zu schade, Werbung zu machen ...") vehement. In der Stellungnahme des CC an den Horizont heißt es: "Wer sich auf den zahlreichen Websites der deutschen Werbekomponisten umsieht, wird schnell merken, dass hier in den letzten Jahren eine lebendige, innovative und qualitativ hochwertige Musiklandschaft entstanden ist. Die letztendliche Entscheidung über die Musikauswahl für einen TV-Spot liegt jedoch bekanntermaßen beim Kunden. Dass sich auch die Komponisten häufig über ausgefallenere und mutigere Musik-konzepte in der Werbung freuen würden, liegt auf der Hand. Solche Musiken werden jedoch nicht von großtönenden Quereinsteigern aus Plattenfirmen geschrieben, sondern von kreativen Komponisten. Tim Renners selbst-gefälliges Miesmachen der deutschen Werbemusik entlarvt sich als durchsichtiger Versuch, abseits der krisengeschüttelten Plattenbranche neue Geschäftsfelder eröffnen zu wollen. Eines könnten die Werbekomponisten immerhin von den neuen selbsternannten Heilsbringern lernen: Endlich einmal PR für sich selbst zu machen." In einem weiteren Artikel in der derselben Horizont-Ausgabe ist eine Liste "Von Agenturen empfohlene Tonstudios und Komponisten" abgedruckt. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Auswahl wurde nicht vom CC getroffen und weder mit dem CC Vorstand noch der Geschäftsführung abgesprochen. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 11/2006 (Oktober) |
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Münchner Medientage - Nacht der Filmmusik Liebe CC-Mitglieder, auf zwei wichtige Veranstaltungen bzw. Beteiligungen des CC im Herbst möchten wir Euch hinweisen. Podiumsdiskussion bei den Münchner Medientagen Wie in den letzten Jahren findet wieder die Podiumsdiskussion des CC auf den Münchner Medientagen am Freitag, 20.10.06, 14:00 Uhr, Medienbühne Halle BO des ICM (Messe München-Riem) statt. Thema der hochkarätig besetzten Veranstaltung ist ein aufgrund jüngster Entwicklungen für die Komponisten äußerst wichtiges Thema: Kulturgut contra Handelsware: Wird der Wettbewerb Europäischer Musikverwertungsgesellschaften auf dem Rücken der Urheber ausgetragen? Die Generaldirektionen der EU-Kommission Binnenmarkt bzw. Wettbewerb sind entschlossen, den Wettbewerb zwischen den europäischen Verwertungsgesellschaften um das Repertoire der Rechteinhaber und um die günstigsten Tarife für die Nutzer zu entfachen. Dabei wird auch das vielfach bewährte System der Gegenseitigkeitsverträge zwischen den Verwertungsgesellschaften unter massiven Druck gesetzt. Kulturelle Aspekte - wie z.B. von der UNESCO-Konvention zur Förderung kultureller Vielfalt postuliert - scheinen dabei unter die Räder einer ausschließlich ökonomischen "Waren"-Betrachtungsweise zu geraten. Zahlen letztendlich die Urheber die Zeche dafür, dass die besondere Stellung der Verwertungsgesellschaften mit ihrem wirtschaftlichen und kulturell-sozialen Doppelcharakter nicht gebührend gewürdigt wird? Begrüßung und Einführung Jörg Evers, Vorstand Composers Club, Präsident Deutscher Komponistenverband, GEMA-Aufsichtsrat, München Podiumsdiskussion Prof. Dr. Jürgen Becker, Sprecher des Vorstands der GEMA, München Dr. Tilman Lueder, European Commission, Head of Unit/DG Internal Market Copyright and knowledge-based Economy, Brüssel Wolfgang Schimmel, Fachbereich Medien ver.di, Justiziar für Urheberrecht, Stuttgart Mike Weller, Managing Director EMI Music Publishing GSA, Hamburg Moderation Dr. Ralf Weigand, Vorstand Composers Club, GEMA-Aufsichtsrat, München Der Zugang zu dieser Veranstaltung ist kostenfrei, eine gesonderte Akkreditierung ist diesmal nicht erforderlich. Weitere Infos findet ihr unter: www.medientage-muenchen.de
Nacht der Filmmusik Nach dem großen Erfolg vor zwei Jahren, der bundesweit Wellen schlug, präsentiert die Münchner Sektion des CC zusammen mit dem DKV (Landesverband Bayern) und der Hochschule für Musik wieder die "Nacht der Filmmusik - Highlights aus München", am Samstag 28.10.2006, ab 20.00 Uhr in der Hochschule für Musik und Theater, Arcisstr. 12, München, veranstaltet von München Musik. Unter der Beteilung von über 40 Komponisten und 200 ausführenden Musikern findet/en in den Sälen der Musikhochschule statt: - orchestrale Filmmusik (Münchner Symphoniker)
- Livemusik zur Leinwand
- Rock- und Popsongs aus berühmten Filmscores
- Gespräche mit Komponisten
- Verleihung des Franz-Grothe-Nachwuchspreises für Filmmusik
- Liveübertragung durch Bayern 4 Klassik (BR Radio)
Interessenten für ermäßigte Eintrittskarten (15 € statt 26 €) melden sich bitte spätestens bis zum 26.10. per Mail in der Geschäftstelle. Die vorbestellten Karten können dann namentlich (maximal 2 Karten pro Mitglied) an der Abendkasse mit dem Stichwort "CC-Liste" abgeholt werden. Da beim letzten Mal die Veranstaltung fast ausverkauft war, diesmal mit noch mehr Publikum gerechnet wird, wird eine frühzeitige Reservierung dringend empfohlen. Weitere Infos zum Programm findet Ihr unter: www.nachtderfilmmusik.de Kartenreservierung für Nicht-CC-Mitglieder: www.muenchenmusik.de Mit den besten Grüßen, Euer Vorstand |
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Newsletter Nr. 12/2006 (Dezember) |
Bericht vom Filmfestival in Auxerre - European Soundtrack Council Awards -Liebe CC-Mitglieder, Ende Oktober fand in Auxerre/Frankreich das siebte "International Festival of Music and Cinema" statt. Daran beteiligte sich auch der europäische Komponistenvereinigungs-Verband FFACE, indem er erstmals die European Soundtrack Council Awards präsentierte. Da der CC, wie wir berichteten, FFACE-Gründungsmitglied ist, nahmen John Groves, Wilbert Hirsch und Dr. Rainer Fabich an diesem Festival teil. Die malerische alte Stadt Auxerre, gelegen in der Region Burgund, war vollständig in das Festival einbezogen. Da der Höhepunkt der Veranstaltungen in einem Konzert mit Ennio Moricone bestand, gab es z.B.einen Wettbewerb um das am besten im "Morricone-Look" gestaltete Schaufenster, an allen Laternenpfählen hingen Banner, in allen Gassen verbreiteten Lautsprecher Morricones Musik. Zwei internationale Jurys, eine für die Festivalauswahl, die andere für die Vergabe der European Soundtrack Council Awards, sahen insgesamt 16 Filme. Die gesamte Veranstaltung war sehr beeindruckend: Das Abschluss-Konzert wurde von der ganzen Stadt besucht, etwa 4000 Menschen. Auf der Bühne Ennio Morricone mit einem Orchester von 100 Mann und dazu 100 Chorsänger! Er spielte alle seine Hits, und als Gäste begrüßte er u.a. Francis Lai (Ein Mann und eine Frau), Maurice Jarre (Doktor Schiwago und 5 andere Oscar-prämierte Filme) und Mireille Matthieu (1200 in 11 Sprachen veröffentlichte Titel). Es war alles in allem ein gelungenes Event - und das in einer so kleinen Stadt! Sicher hat sie dadurch einen Image-Schub erhalten, am meisten aber profitierte die Filmmusik, denn die stand hier absolut im Mittelpunkt. Und nun das Wichtigste: Einer der drei European Soundtrack Council Awards ging an CC-Mitglied Fabian Römer. Er erhielt den Prix du jury du public für "Les fragments d'Antonin". Herzlichen Glückwunsch! Angesichts des Erfolgs und der Außenwirkung dieser Veranstaltung ist es zu überlegen, ob das Konzept zu übernehmen und ein ähnliches Event auch in Deutschland zu realisieren ist. Natürlich fanden in Auxerre auch Sitzungen der FFACE statt. Hier wurden u.a. die Vizepräsidenten gewählt, für Deutschland übernimmt John Groves dieses Amt. Desweiteren gab es wichtige Beschlüsse, die Euch in einem gesonderten Newsletter noch zugehen. Mit den besten Grüßen, Euer Vorstand |
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