Umsonst arbeiten? - I don't work for nothing!Liebe CC-Mitglieder, zu Eurer Information möchten wir Euch mitteilen, dass aus gegebenem Anlass der Composers Club am 20. Januar 2004 folgenden Brief an die Herren Jean-Remy von Matt und Holger Jung, Inhaber der Werbeagentur Jung von Matt, mit Kopie an die Fachpresse geschickt hat: Lieber Jean-Remy von Matt, lieber Holger Jung, wie wir hören, beklagen Sie sich bitter darüber, dass André Kemper, BBDO Ihnen den Kunden Sixt abzujagen versucht, indem er ihm eine kostenlose dreijährige Betreuung sowie die Übernahme aller durch die Kündigung von JvM entstehenden Kosten anbietet. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass es für Ihre Agentur offenbar ganz selbstverständlich ist, Komponisten umsonst (!) für sich arbeiten zu lassen. Momentan zum Beispiel für Ihren Neukunden West. Wir meinen, es ist höchste Zeit, die Aktion "I don't work for nothing" ins Leben zu rufen. Neben zahlreichen Komponisten hätten ja vielleicht auch Sie Interesse mitzumachen, wer weiß? Wer etwas bestellt, sollte auch dafür bezahlen. So denken bestimmt nicht nur wir als Verband der deutschen Auftragskomponisten, sondern auch Sie als Werbeagentur. Also dann: Schluss mit dem Falschgeiz! Ihr Composers Club Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
CC-Antwort auf K.-H. Wahrens "Informationen"-Leitartikel nun veröffentlichtLiebe CC-Mitglieder, im November berichteten wir über den Leitartikel in den DKV-"Informationen", in dem DKV-Präsident Prof. Karl-Heinz Wahren den CC in, wie wir meinen, unsach-licher und polemischer Weise angriff. Die renommierte Neue Musikzeitung (NMZ) erklärte sich daraufhin freundlicherweise bereit, dem CC in ihrer aktuellen Ausgabe die Gelegenheit zu einer umfassenden Stellungnahme zu geben. Den Artikel "Vorsicht - Composers Club" von CC-Vorstandsmitglied Christian Wilckens könnt Ihr nachlesen: auf S.8 der NMZ-Ausgabe 2/04, auf der NMZ-Website, oder hier auf der CC-Website. Wir hoffen, dass durch diesen Beitrag viele Zweifel vor allem auch bei jenen ausgeräumt werden, die nicht an der GEMA-Versammlung teilgenommen haben und somit ihre Meinung allein anhand der momentan zahlreich kursierenden Gerüchte bilden konnten. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
Böse Composer, gute Komponisten?Vorsicht: Composers Club – vom Leben nach der GEMA-Aufsichtsratswahl Bei der Lektüre einiger aktueller Beiträge über die neue Zusammensetzung des GEMA-Aufsichtsrats mag den einen oder anderen Leser das mulmige Gefühl beschlichen haben, das Ende der abendländischen Kultur – und zwar insbesondere der E-Musik – stünde unmittelbar bevor. Was ist passiert? Bei den Wahlen zum GEMA-Aufsichtsrat im vergangenen Sommer hat sich die Versammlung der Komponisten mehrheitlich für sechs Vertreter entschieden, von denen fünf Mitglied im „Composers Club“ (CC), dem Verband der deutschen Auftragskomponisten, sind. Eine weitere, wesentliche Änderung besteht darin, dass die E-Musik erstmalig nur noch durch einen Komponisten vertreten ist (sowie einen weiteren als Stellvertreter). Nur eines scheint beim Alten geblieben: Alle sechs Vertreter der Komponistenkurie im GEMA-Aufsichtsrat sind wie seit jeher – unabhängig davon, ob nun im Composers Club oder nicht – Mitglied im Deutschen Komponistenverband (DKV). Obwohl der neue Aufsichtsrat ganz offensichtlich in keiner Weise eine wie auch immer geartete Benachteiligung der E-Musik verfolgt, sitzt der Schock bei einigen offenbar tief: E-Komponist Moritz Eggert spricht in seinem Beitrag in der neuen musikzeitung von einem „Thronsturz zu Ungunsten der E-Musik“ durch „die perfekt vorbereitete Inszenierung der Wahl durch den Composers Club“. Karl Heinz Wahren, E-Komponist, seines Zeichens DKV-Präsident und ehemaliger (weil nicht wiedergewählter) GEMA-Aufsichtsrat warnt seine Mitglieder in seinem aktuellen Leitartikel in der DKV-Verbandszeitschrift „Informationen“ wie folgt: „Mit dem vom Composers Club kollektiv vertretenen neoliberalen Marktfundamentalismus, der alles ausschließlich produktorientiert aus dem Blickwinkel der eigenen Gewinnmöglichkeiten sieht, werden von diesen Gentlemen die immerhin noch teilweise funktionierenden solidarischen Strukturen der GEMA völlig zerstört, vom totalen Fehlen eines künstlerisch-humanistischen Denkens nicht zu reden.“ Starker Tobak. Unter den so Gescholtenen finden sich immerhin so klangvolle Namen wie Klaus Doldinger, Enjott Schneider, Manfred Schoof oder Martin Böttcher. Auch Dieter Schleip, Preisträger des Deutschen Fernsehpreises 2003, ist „CC“-Mitglied. Die gerade einmal 185 Mitglieder (Tendenz allerdings stark steigend) leisten einen nicht unwesentlichen kulturellen Beitrag zum musikalischen Erscheinungsbild unserer Film-, Funk- und Fernsehlandschaft. Die meisten von ihnen sind übrigens schon seit langem ebenso Mitglied im Deutschen Komponistenverband (einige sogar im Vorstand) und es steht zu vermuten, dass sich der Composers Club Anfang der 90er-Jahre gar nicht erst gegründet hätte, wenn sich der „große Bruder“ DKV stärker auch um die Interessen der jungen, kritischen Kollegen in den neuen, stark wachsenden Musiksparten gekümmert hätte. Seit seiner Gründung ist von verschiedenen Seiten immer wieder versucht worden, den Composers Club mit teilweise absurden Behauptungen und Verschwörungstheorien zu diskreditieren, ohne sich hierbei ernsthaft mit dessen berechtigten Anliegen zu befassen. So haben sich in dem knapp 400-seitigen Werk „Musik hat ihren Wert“ zum hundertjährigen Bestehen der GEMA zahlreiche Gegner des CC zu Wort melden dürfen – eine Stellungnahme von Seiten des Composers Club sucht man allerdings vergeblich. „Der CC – ein Verein von Spitzbuben?“ – zu diesem Schluss mag aufgrund der sehr einseitigen Darstellungen manch ein Leser des Buches gelangt sein. Zum Festakt anlässlich des runden GEMA-Jubiläums fand sich auch folgerichtig unter den 900 Geladenen kein einziger offizieller Vertreter des Composers Club. Lange hat es gedauert, bis der CC als ernst zu nehmender Gesprächs- und Verhandlungspartner überhaupt wahrgenommen wurde. Festzuhalten bleibt: Bei der Wahl zum GEMA-Aufsichtsrat am 24. Juni 2003 ging alles mit rechten Dingen zu. Die Komponisten wählten die sechs Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Amt, und zwar schlicht gemäß GEMA-Satzung und jener neuen Wahlordnung, die sie noch im Vorjahr mit großer Mehrheit, also auch mit den Stimmen der E-Komponisten, beschlossen hatten. Ganz einfach – und übrigens ganz im Gegensatz zum bisher „gewohnheitsmäßig“ angewendeten (wenngleich nie von der Mitgliederversammlung beschlossenen) Wahlverfahren der vergangenen Jahre, das von vornherein ein Verhältnis von je drei U- und drei E-Komponisten unabhängig von der auf sie entfallenden Stimmanzahl vorsah. Den Ausgang der Wahlen ausschließlich auf das Stimmverhalten der CC-Mitglieder zurückzuführen wäre eine starke Übertreibung, denn diese waren in der Versammlung klar in der Minderzahl. Das Wahlergebnis mag vielmehr Ausdruck dafür gewesen sein, dass sich die überwiegende Mehrheit der Komponisten unabhängig von ihrer Verbandszugehörigkeit eine personelle Veränderung ihrer Interessenvertretung im Aufsichtsrat gewünscht hat. Dies zu akzeptieren fällt offenbar nicht jedem leicht. Und so verdächtigt manch einer auf der Suche nach möglichen Drahtziehern einmal mehr die im Composers Club vertretenen Werbekomponisten, die, so wird gemunkelt, den Wechsel im Aufsichtsrat herbeigeführt hätten, um drohende Kürzungen ihrer vermeintlich phantastischen GEMA-Tantiemen zu verhindern. Das ist jedoch schwer nachvollziehbar, hat doch ausgerechnet der CC den aktuellen Beschluss der GEMA-Mitgliederversammlung mit dem Inhalt einer so genannten „Deckelung“ der Verrechnungshöhe für TV-Werbespots mit vorbereitet und mehrheitlich unterstützt. Exorbitante GEMA-Ausschüttungen für ausgesprochene „Werbe-Hits“ sind seitdem nicht mehr möglich. Im Übrigen ist von den amtierenden sechs Aufsichtsräten kein einziger in erster Linie Werbekomponist. Wozu also die Aufregung? Der Versuch, E-Musik und Composers Club als zwei gegnerische Lager zu positionieren, ist durchsichtig und wenig hilfreich. Der CC als natürlicher Feind der E-Musik? Wohl kaum. Ob die Gegner der E-Musik nun wirklich so zahlreich sind, wie von einigen befürchtet, sei dahingestellt. Der Composers Club zählt zumindest nicht dazu und steht demnach als Feindbild nicht zur Verfügung. Hier wünscht man sich vielmehr, dass sich die Gemeinschaft der Komponisten endlich auf die Suche nach Lösungen tatsächlicher Probleme machte. Eine möglichst umfassend legitimierte und respektierte Komponistenvertretung im GEMA-Aufsichtsrat wäre hierbei von großem Nutzen. Schon aus diesem Grund stünde es allen Beteiligten gut an, das mehrheitliche Votum nun endlich zu akzeptieren und den neuen Aufsichtsräten ihr Vertrauen zu schenken. Ganz gleich, ob E oder U. Christian Wilckens, Vorstandsmitglied Composers Club |
Offener Brief der Musik-Autorenverbände an die Deutsche Landesgruppe der IFPI (Verband der Tonträgerhersteller)Liebe CC-Mitglieder, wie Ihr alle wisst, will die IFPI Deutschland rückwirkend zum 1.Januar 2004 den Urheber-Lizenzsatz für Tonträger von 9,009 % des Herstellerabgabepreises auf 5,6 % senken. Vorstandsmitglied Jörg Evers hat in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Komponisten Verband e.V., dem Deutschen Textdichterverband e.V. und der Vereinigung Deutscher Musik-Bearbeiter e.V. einen offenen Brief formuliert, der bereits gestern in der "Musikwoche" veröffentlicht wurde. Zu Eurer Information erhaltet Ihr nachfolgend den gesamten Wortlaut. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand
MUSIKAHLSCHLAG ? Offener Brief der Musik-Autorenverbände an die Deutsche Landesgruppe der IFPI (Verband der Tonträgerhersteller). Zur Vorgeschichte: Rückwirkend zum 1.Januar 2004 will die IFPI Deutschland den Urheber-Lizenzsatz für Tonträger von 9,009 % des Herstellerabgabepreises auf 5,6 % senken und den Differenzbetrag bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung auf Sperrkonten hinterlegen. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit wissen alle beteiligten Parteien, dass sich derartige Gerichtsverfahren über mehrere Jahre hinziehen können. So wird Tausenden von Urhebern und deren Musikverlegern für die Dauer jener Auseinandersetzung 40 % ( in Worten: vierzig Prozent!) ihres Einkommens vorenthalten, um deren Widerstand zu brechen. Die deutschen Musikurheber ( Komponisten, Textdichter und Bearbeiter ) sind entsetzt und empört über diesen offensichtlich willkürlichen, überfallartigen Erpressungsversuch. Der aus der geplanten Auszahlungsblockierung des Differenzbetrages resultierende Einkommensausfall von 40 % wird für viele Kollegen, die vorwiegend im Tonträgerproduktionsbereich arbeiten und bisher bereits im gleichen Maß wie die Industrie vom Einbruch der CD-Verkäufe betroffen waren, zwangsläufig deren finanzielle Existenzvernichtung zur Folge haben. Diesen doppelten Aderlass werden nur die wenigsten verkraften können. Man stelle sich einmal den Aufschrei der Schriftsteller und Journalisten vor, würde deren Beteiligung am Buch plötzlich beinahe halbiert werden ! Wir betrachten darum diese in jeder Hinsicht inakzeptable Vorgehensweise als einen Anschlag auf die Musikurheber, denen ja der schöpferische Rohstoff jeglicher Verwertungshandlungen und damit die eigentliche Existenzgrundlage der Tonträgerindustrie zu verdanken ist. Da die meisten Tonträgerfirmen außerdem angeschlossene Musikverlage besitzen, deren Einkünfte so ebenfalls um 40% reduziert werden, handelt es sich bei dieser Kampagne zudem um eine kurzsichtige Selbstzerfleischung, die unabsehbare negative Folgen auf das kreative Klima der Musikkultur nach sich ziehen wird. Schließlich bekommen die direkten Vertrags-partner der Industrię nämlich die Künstler, Interpreten und Musikproduzenten, die gleichzeitig auch meist Musikurheber sind, ebenfalls diesen kannibalischen Rundumschlag ab. Dieser zum Scheitern bestimmte Einschüchterungsversuch der deutschen IFPI offenbart ein scheuklappenverengtes Gesichtsfeld, in dem nur noch die unmittelbare Gewinnmaximierung - auf Kosten der schöpferischen Partner und auch "entbehrlicher Mitarbeiter" - Priorität besitzt. Wir fordern daher auch jeden einzelnen Mitarbeiter deutscher Tonträgerfirmen und insbesondere der sog. Major-Musikverlage auf, sich - nicht zuletzt in seinem eigenen Interesse - entschieden gegen diesen unfairen, kontraproduktiven Willkürakt auszusprechen ! Wir appellieren an Eure Einsicht und an Euren Mut ! Die brüskierende Aufkündigung der bisher langjährig bewährten Partnerschaftsbasis zwischen Urhebern und Tonträgerindustrie lässt es zur Zeit unmöglich erscheinen, selbst in Bereichen von beiderseitigen Interessen, konstruktiv zu kooperieren. Nachträglich müssen uns ja die vollmundigen Bekenntnisse der IFPI zur angeblich beabsichtigten Förderung der Urheber anlässlich der Verhandlungsrunden zur Urheberrechts-Novellierung wie blanker Hohn in den Ohren klingen; denn die Maske ist gefallen: wie der Phonoverbands-Chef Gerd Gebhardt in der jüngsten Ausgabe des "Musikmarkts" bekundet hat, geht es der IFPI zuallererst darum, "neue Verträge mit realistischen Eckdaten" zu erreichen, mit denen sie auf dem zukünftigen Online-Markt die lästigen Urheberlizenzen klein kriegen will . Statt über eine Absenkung der Phono-Urheberlizenzen nachzudenken, sollte die deutsche IFPI sich vielmehr die USA mit der jährlich steigenden "statutory rate" (gesetzlich garantierte Urhebermindestlizenz) als Vorbild nehmen, bevor sie ihre eigentlichen schöpferischen Gefährten und ehemaligen Mitstreiter auf der Schlachtbank ihrer eigenen Begehrlichkeiten zu opfern gedenkt. Trotz steigender Urheberabgabe ist der CD-Absatz in den USA im Jahr 2004 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12 % gestiegen, was eindeutig beweist, dass die Misere der Tonträgerindustrie nicht durch angeblich prohibitive Urheber-Lizenzsätze verursacht wurde. Deutscher Komponistenverband e.V. Deutscher Textdichterverband e.V. Composers Club e.V. Vereinigung Deutscher Musik-Bearbeiter e.V. Die Vorstände |
Gegendarstellung - Jörg Evers antwortet Leslie Mandoki im Musikmarkt LET IT BE, LESLIE ! Lieber Leslie, in dem Artikel "Zum Wohle der Gesamtindustrie" hast Du im Musikmarkt 8/2004 ein Forum für Deine Gedanken zur Höhe der Tonträgerlizenzen erhalten. Durch Deine Formulierungen , wie "...von uns Musikproduzenten", und " Wir Komponisten und Texter" konnte dabei leicht der Eindruck entstehen, Du würdest diese Berufsgruppen repräsentieren und in deren Namen sprechen. Du hast aber - Gott sei Dank - nicht deren Mandat, denn von Deinen oft widersprüchlichen Aussagen , die sich bedenklich dem Industriestandpunkt anbiedern und diesen in manchen Aspekten noch liebedienerisch zu übertrumpfen versuchen, muss jedenfalls ich mich, als Komponist, Textdichter und Musikproduzent entschieden distanzieren! Zunächst stehen am Anfang der "Wertschöpfungskette" ( ich geb’s zu, der Ausdruck macht wirklich was her) niemand anderes als die Musikautoren, denn ohne deren kreativen Basis-Bauplan könnten die von Dir primär genannten Tonstudios und Musiker nicht viel aufnehmen. Die Repertoirepalette der TT-Firmen unter Umgehung der Musikurheber müsste sich sonst z.B. auf Meßtöne und Vogelgezwitscher beschränken. Die Komponisten und Textdichter schaffen mit Ihren Werken also erst die Existenzgrundlage der Verwerterindustrie. Ihnen ist daher für die Nutzung ihrer Werke Respekt und von Gesetz wegen angemessenes Entgelt zu zollen. Damit hast Du recht: wir sitzen, was den Tonträgermarkt betrifft, alle in einem Boot! Alle Beteiligten sollten im Idealfall eine solidarische Mannschaft bilden. Daher ist es völlig inakzeptabel, dass ein Teil der Mannschaft - die IFPI, die ja ganz groß die Pirateriebekämpfung auf ihr Banner geschrieben hat - den anderen Teil der Mannschaft ( die Musikautoren), der jenes Boot ganz entscheidend mitgebaut hat, nun offensichtlich ausplündern und aushungern will. Denn die lästige Urheber-Beteiligung ist natürlich für die TT-Industrie - und deren Standpunkt ist von Dir bedauerlicherweise "klar nachvollziehbar" - nicht "rentabel". Am "rentabelsten" wären demnach ohnehin nur Tonträger-Veröffentlichungen ganz ohne , oder nur mit Mini Urheber,- Künstler- und auch Musikproduzenten-Beteiligungen. Deswegen wäre ich mit der blauäugigen Äußerung, "die Tonträgerindustrie würde auch die Interessen von uns Musikproduzenten vertreten" gerade an Deiner Stelle sehr vorsichtig; in einigen gemeinsamen Sektoren der Durchsetzung der Leistungsschutzrechte mag das ja zutreffen , im internen Lizenz-Verteilungsbereich sicherlich und verständlicherweise nicht. Du schreibst dann, dass die GEMA sich rühme, als Einzige (von der Tonträgermarkt-Schrumpfung ) wirtschaftlich nicht betroffen zu sein. Du solltest eigentlich als selbst betroffener Autor durch einen Blick in Deine GEMA-Phono-Abrechnung wissen, dass das Unsinn ist. Der Niedergang der Tonträgerverkäufe hat natürlich genauso bei der prozentualen Urheber-Lizenzbeteiligung seinen schmerzhaften Niederschlag gefunden. Dass die GEMA glücklicherweise im Repertoire-Bereich des Aufführungs- und Senderechts, für die dort aufgeführten Werke ihrer Autoren u.a. im Live-Bereich bescheidene Zuwächse verbuchen konnte, hat mit dem allseitigen Verlust bei den mechanischen Rechten nichts, aber auch gar nichts zu tun. Deswegen ist es überhaupt nicht "klar", warum die Tonträger-Autoren (und somit ggf. auch Du) zusätzlich zu den bereits erlittenen Lizenz-Einbußen nun durch Kürzung von 9.009% auf 5,6% doppelt zur Kasse gebeten werden sollen. Deine folgenden, weiteren Argumentationsversuche für eine Erlösverschiebung "klar" zuungunsten der GEMA sind aber - mit Verlaub - einfach nur wirr und widersprüchlich: Deiner Meinung nach sollte die GEMA (als Deine Interessenvertreterin Deiner Funktion als Autor) den Musikproduzenten (also Dir in Funktion als Musikproduzenten) und den Tonträgerfirmen "vermitteln", was die "tägliche wirtschaftliche Realität der Autoren" ist. Doch keine Sorge, die GEMA(-Verwaltung) kennt diese aktuelle Autoren-Realität, einerseits durch den demokratisch aus den eigenen Reihen der Autoren und Verlegern gewählten Aufsichtsrat, andrerseits durch die tägliche Kommunikation mit ihren Mitgliedern. Da aber die Autoren - wie Du anschaulich erklärst - heute üblicherweise dem Musikproduzenten bzw. den Tonträgerfirmen direkt Demos ihrer Werke anbieten, ist mir unerklärlich, warum und weshalb nun die GEMA diesen ohnehin für alle bekannten Vorgang nochmals "vermitteln" soll. Oder wolltest Du etwa unterstellen, dass die GEMA ( also die Autoren und Verleger) so sehr "hinter dem Mond" sei und noch immer wie Ende der fünfziger Jahre an das erfolgreiche Song-Plugging bei Tonträgeraufnahmen vornehmlich durch Notenblatt-Versand glaube ? Dieses kann doch sicherlich nicht Deine Absicht gewesen sein. Zweifellos wolltest Du besonders deutlich machen, dass man als Autor heutzutage nur einen Song platzieren kann, wenn das Demo schon fast die Qualität einer fertigen Produktion hat. Lieber Leslie, da machst Du wirklich auf einen Missstand aufmerksam. Der Grund dafür liegt zunehmend in der Tatsache begründet, dass sich an den dafür verantwortlichen Stellen bei den Plattenfirmen immer seltener "real musicians" oder "real record people" befinden, sondern immer öfter branchenfremde Seiteneinsteiger, die sich kein fertiges Arrangement vorstellen können ( keine "Ohren" haben) oder schlicht und einfach überfordert sind. Dem Komponisten, Textdichter und ggf. dem Verleger werden also bereits für das Demo ohne Song-Abnahmegarantie massive Entwicklungs-, Vorproduktions-, Musiker- und Arrangements -Kosten zwangsläufig auferlegt, die bei Song-Übernahme durch die TT-Firma, z.B. bei einer Künstlervertrags-Konstellation, die von ihr zu zahlende Produktions-Erstellungskosten erheblich mindern, bzw. das Produktionsbudget des Auftragsproduzenten entlasten. Der Musikautor sollte also logischerweise gerade wegen dieser Usancen sogar eine höhere Lizenzbeteiligung erhalten ! Wie Du aus dieser Zusatzbelastung der Tonträgerautoren eine "absolut nachvollziehbare" Berechtigung zur Urheberlizenzkürzung durch die IFPI ableiten kannst, ist mir schleierhaft und nur durch Identitätsschwankungen zwischen der Person des Autoren und der des Produzenten zu erklären. Dein Ansinnen, dass - nachdem ein Autor seine Titel mit großem Aufwand einmal platzieren konnte - der Autor dann dem (ausführenden ) Musikproduzenten, den Differenzlizenzbetrag zwischen 9,009% und 5,6% zur Verfügung stelle möge, damit jener diesen - ohne Kontrolle durch den Urheber - für die Produktion sinnvoll oder sinnlos "verbraten" kann, ist ein schamloser Versuch, die Urheber zugunsten der Musikproduzenten zu übervorteilen . Am Ende Deiner Ausführungen beglückst Du den Leser noch mit einem Paukenschlagfinale, welches Dich vielleicht in die Ruhmeshalle der wackeren Urheberlizenzdrücker bringen wird, Dir aber ein kollegiales, solidarisches Verhältnis zu Deinen Musikautoren-Kameraden zukünftig erschweren könnte. Allen Ernstes beschwörst Du da eine goldene (digitale) Zukunft herauf, in der Autoren auch ohne Bezahlung (!) ihrem Idealismus nachgehen und Songs schreiben werden und -Achtung, jetzt kommt’s - "davon schon immer gut leben konnten" ! Lieber Leslie, bist Du jetzt von allen guten Geistern verlassen? Wie soll denn das gehen ?! Let it be! Dein Jörg Evers (Anm: J. Evers ist Aufsichtrat der GEMA, Vorstandsmitglied des Deutschen Komponistenverbands.e.V. Vorstandsmitglied des CC ComposersClub e.V.) |
CC reagiert auf diffamierenden Artikel von Volker Hagedorn in der ZEIT vom 11. März 04Liebe CC-Mitglieder, wie einige von Euch sicher mitbekommen haben, werden der CC und seine Mitglieder derzeit vor allem von Seiten der E-Musik eigentlich unverdient, dafür aber umso heftiger unter publizistischen Beschuss genommen. Dies fand seinen Höhepunkt in dem von Volker Hagedorn verfassten Feuilleton-Leitartikel in der ZEIT Nr.12 vom 11.03.04 mit dem Titel "Nur der Markt macht die Musik" (in der Geschäftsstelle anzufordern). Hier wurden neben einer höchst einseitigen und verzerrten Situationsbeschreibung zum Verhältnis E und U unsere Mitglieder Enjott Schneider und Ralf Weigand persönlich angegriffen, letzterer sogar auf höchst polemische Weise in eine Reihe mit Joseph Goebbels gestellt! Nach zähem Ringen mit der Redaktion hat Ralf Weigand durchgesetzt, dass er in einem Leserbrief wenigstens einen Teil der Behauptungen und Diffamierungen kommentieren durfte; der am 25.03. abgedruckte, von der ZEIT-Redaktion stark gekürzte Leserbrief lautet wie folgt: Was ist ein "kulturell bedeutendes Werk"? Volker Hagedorn: "Nur der Markt macht die Musik", ZEIT Nr. 12 Volker Hagedorn diffamiert die gesamte Musikautorschaft der sogenannten Unterhaltungsmusik - sie wollten Bach und Bohlen gleichsetzen. Nun sollte der Leser darüber aufgeklärt werden, dass auch sinfonische Werke wie Gershwins Ein Amerikaner in Paris; die komplexen BigBand-Arrangements eines Gil Evans ebenso wie zeitgenössischer Jazz des Vienna Art Orchestra sowie viele andere Formen des grenzüberschreitenden Cross-Over der Gema-Sparte U zugeschlagen werden; ja sogar Orffs Carmina Burana würden nach heutigen Kriterien wohl nicht mehr der privilegierten E-Musik zugerechnet! Dieses "Prädikat" erhalten fast ausschließlich Werke der zeitgenössischen Moderne, und es bezieht sich entgegen der landläufigen Meinung nicht unmittelbar auf den Begriff der "klassischen Musik". Deshalb wurde behutsam die Diskussion unter den Komponisten begonnen, ob nicht die Kriterien zur Einstufung als "kulturell bedeutende Werke" einer Überarbeitung unterzogen werden sollten. Es geht also keineswegs um die Umverteilung der Fördermittel zugunsten der sich über den Markt sehr wohl selbst finanzierenden Schlager-Massenware; zu erörtern ist vielmehr eine Ausweitung hin zu all jenen höchst anspruchsvollen und komplexen Werken jenseits der sich selbst so bemüht abgrenzenden E-Musik, also zu Werken, die zumindest gleich subversives und kritisches Potenzial in sich tragen und es eben auch in keinster Weise "auf 3000 Sendetermine im Jahr" bringen. Insofern will ich nicht "die Trennung zwischen E und U infrage" stellen, sondern allenfalls die Abgrenzungsproblematik und die damit verbundenen kulturpolitischen Folgen diskutiert wissen. Entsprechend würde ich es begrüßen, wenn Volker Hagedorn die überaus unangemessenen und beleidigenden Vergleiche mit "prominenten" Vertretern des Nationalsozialismus zukünftig unterließe. RALF WEIGAND, MÜNCHEN GEMA-AUFSICHTSRAT, Vors. LANDESVERBAND BAYERN DES Dt. KOMPONISTENVERBANDES Der Vorstand ist nun übereingekommen, zu diesem Thema ein Positionspapier zu verfassen, um künftig derartigen Unterstellungen zuvorzukommen, einen Beitrag zu dieser gegenwärtig brisanten kulturpolitischen Diskussion zu leisten und zu einem vernünftigen, konstruktiven Dialog zwischen allen Komponistenkollegen zurückzufinden. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
Mustertexte für Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der CC-WebsiteKostenlose Erstberatung vom Rechtsanwalt für CC-Mitglieder Liebe CC-Mitglieder, endlich stellt Euch der CC auf seiner Website auch Mustertexte für "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zur Verfügung. Im geschützten Bereich "Intern" könnt Ihr die Texte ansehen oder auch downloaden. (Benutzername und Passwort können in der Geschäftsstelle erfragt werden.) Der Frankfurter Rechtsanwalt Dirk Böttcher hat die AGB speziell für den CC aufbereitet. Es gibt zwei Versionen, die - je nach Bedarf - verschiedene Bereiche der Produktion umfassen. Der CC freut sich sehr, dass sich Dirk Böttcher darüber hinaus bereit erklärt hat, für CC Mitglieder kostenlos telefonisch eine rechtliche Erstberatung anzubieten. Informationen hierzu findet Ihr ebenfalls auf der CC-Website im Bereich "Intern" oder bei mir. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
Tarifempfehlungen des CCLiebe CC-Mitglieder, nach langen und zähen Verhandlungsrunden zwischen den Filmurheberverbänden und den verwertenden (Film/TV)-Produzentenverbänden wurde eine gemeinsam ausgearbeitete Schlichtungsvereinbarung, die zur Verbindlichkeit der ausgehandelten Mindest-Vergütungssätze geführt hätte, einseitig von einem Filmproduzentenverband durch dessen Mitgliederversammlung nicht ratifiziert. Dieser Verband wollte lediglich Vergütungsregeln mit Empfehlungscharakter und ohne Verbindlichkeit akzeptieren und wollte sich die Möglichkeit für individuelle Einzelabschlüsse (meist unter den Mindestvergütungsbeträgen) offen halten. Die anderen Film/Fernsehproduzentenverbände haben sich daraufhin mit diesem Verband solidarisch erklärt, womit das im Urhebervertragsrecht geregelte Procedere zur Erstellung gemeinsamer Vergütungsregeln zwischen Verwerterverbänden und Verbänden der Urheber nun wie gesetzlich vorgesehen läuft, d.h. mit der Möglichkeit jeder Partei (nach § 36,(4) UrhG), dem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle bzgl. des Inhalts gemeinsamer Vergütungsregeln innerhalb von drei Monaten zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch würde dann eine Klärung vor Gericht zur Folge haben. Die gesetzlich vorgesehenen Vergütungsverhandlungen können also noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Da die Komponisten durch das von den Filmproduzenten zunächst selbst vorgebrachte Angebot der Verbindlichkeitsanerkenntnis gemeinsamer Vergütungsregeln in der Schlichtungsvereinbarung davon ausgehen mussten, möglichst bald allseits gültige Honorarrichtlinien verabschieden zu können, hatte der CC vorerst davon abgesehen, einseitig provisorische Tarif-Empfehlungen für seine Mitglieder zu veröffentlichen. Nach dem unvorhersehbaren Verhandlungsverlauf und der daraus resultierenden drohenden Länge des Verfahrens sieht der CC sich jetzt aber gezwungen, anhand der Auswertung der Mitgliederbefragung einseitig Tarifempfehlungen aufzustellen. Leider müsst Ihr noch etwas Geduld beweisen, denn zum einen ist dies eine umfangreiche und zeitaufwändige Aktion und zum anderen sind die Vorstände zur Zeit mit einer ganzen Reihe von weiteren CC-Aktivitäten sehr eingespannt. Wir hoffen, dass zur Mitgliederversammlung im Juni die Arbeit abgeschlossen sein wird und der CC dann Empfehlungen für die Preisgestaltung aussprechen kann. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
Eine kleine Auswahl an Hotels in Berlin anl. der GEMA-MVLiebe CC-Mitglieder, wie in jedem Jahr ist es auch 2004 wieder besonders wichtig, dass Ihr an der Mitgliederversammlung der GEMA teilnehmt. Damit Ihr schon zeitig Eure Buchungen vornehmen könnt, habe ich Euch eine Hotel-Liste zusammengestellt. Alle Häuser liegen in der Nähe des InterConti, in dem die Versammlung stattfindet. Air In Berlin Ansbacher Straße 6, 10787 Berlin (Schöneberg) Tel: 030 212992-0 - Einzel inkl. Frühstück: 55,- Euro Avantgarde Kurfürstendamm 15, 10719 Berlin (Charlottenburg) Tel: 030 8824011 - Einzel inkl. Frühstück 70,- Euro Frühling am Zoo Kurfürstendamm 17, 10719 Berlin (Charlottenburg) Tel: 030 889110 - Einzel 62,- Euro Frühstück 13,- Euro Holiday Inn Garden Court Bleibtreustr.25, 10707 Berlin (Charlottenburg) Tel: 030 88093-0 - Einzel inkl. Frühstück: 75,- Euro Hamburg Landgrafenstraße 4, 10787 (Tiergarten) Tel: 030 26477-0 - Einzel inkl. Frühstück: 79,- Euro Am Zoo Kurfürstendamm 25, 10719 Berlin (Charlottenburg) Tel: 030 884370 - Einzel inkl. Frühstück 90,- Euro Hotel Best Western President (GEMA-Rate! Bitte bei Buchung angeben.) An der Urania, 10787 Berlin (Tiergarten) Tel: 030 21903153 (Economy Kategorie) Einzel 90,- Euro, Doppel 115,- Euro jeweils inkl. Frühstück (Business Kategorie) Einzel 105,- Euro, Doppel 130,- Euro jeweils inkl. Frühstück (Presidential Club) Einzel 123,- Euro, Doppel 147,- Euro jeweils inkl. Frühstück Excelsior Hardenbergstr. 14, 10623 Berlin, Tel: 030 31550 - Einzel inkl. Frühstück 110,- Euro Hotel Inter*Continental (GEMA-Rate! Bitte bei Buchung angeben.) Budapester Straße 2, 10787 Berlin (Tiergarten) Tel: 030 26021287 - Einzel/Doppel inkl. Frühstück 170,- Euro Achtung: Die aufgelisteten Preise stammen aus dem Internet (bis auf die Angaben zu den beiden Hotels mit GEMA-Rate). Bitte erfragt bei der Buchung sicherheitshalber noch einmal den aktuellen Preis. Mit freundlichen Grüßen Eva Bekker - Geschäftsstelle - |
Alle hinfahren: GEMA-Mitgliederversammlung und CC-Mitgliederversammlung 28.-30. Juni in BerlinLiebe CC-Mitglieder, Hier schon einmal ein kurzer Überblick über die wichtigsten Termine: Montag, 28. Juni, 13.30 Uhr: Mitgliederversammlung des Deutschen Komponistenverbandes GEMA-Generaldirektion Berlin, Bayreuther Straße 37 Wichtig: Der DKV-Vorstand wird neu gewählt. Alle DKV-Mitglieder sollten daher unbedingt teilnehmen. Montag, 28. Juni, 19.00 Uhr: CC-Mitgliederversammlung Hotel InterConti, Saal "Bellevue", Budapester Straße 2 Neue, wichtige Infos und Diskussion der Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung Dienstag, 29. Juni, 10.00 Uhr: GEMA-Mitgliederversammlung / Sitzung der ordentlichen Mitglieder der Komponistenkurie Hotel InterConti, Budapester Straße 2 Hier finden die wichtigsten Abstimmungen statt - unbedingt dabei sein! Dienstag, 29. Juni 19.30 Uhr: Große CC-Party!! 15 Jahre Composers Club - das muss gefeiert werden! Location wird noch bekannt gegeben. Mittwoch, 30. Juni 10.00 Uhr: GEMA-Mitgliederversammlung / Hauptversammlung Hotel InterConti, Budapester Straße 2 Zweite Abstimmungsrunde, unbedingt bis zum Ende bleiben (ca. 17.00 Uhr). Auch in diesem Jahr wird wieder über Anträge von fundamentaler Wichtigkeit für alle von uns abgestimmt. Alle ordentlichen GEMA-Mitglieder sollten daher unbedingt ihre Teilnahme an allen drei Tagen einplanen! Mit freundlichen Grüßen Eva Bekker - Geschäftsstelle - GEMA-Mitgliederversammlung 28.-30. Juni 2002 CC-Mitgliederversammlung 28. Juni 2002 Hotel InterContinental, Budapester Straße 2, 10787 Berlin Zimmerreservierung unter Tel. 030 / 26 02 - 1287
|
Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung 2004 liegen vorLiebe CC-Mitglieder,
auch bei der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung stehen wieder einige Anträge auf der Tagesordnung, die weitreichende Auswirkungen auf die existenzielle Grundlage von uns Komponisten nach sich ziehen könnten. Eure Anwesenheit bei den Versammlungen vom Montag 28.Juni bis zur Hauptversammlung am Mittwoch, den 30.Juni ist deshalb im eigenen Interesse äußerst wichtig. Inzwischen dürfte die GEMA-Tagesordnung mit den Anträgen allen Mitgliedern zugegangen sein. Von den insgesamt 42 Tagesordnungspunkten erscheinen uns u.a. folgende Anträge besonders bemerkenswert: 11) Antrag zur Verringerung der Mindestbeiträge für die Erlangung der ordentlichen Mitgliedschaft bei Urhebern und Musikverlegern der Sparte E auf die Hälfte des dafür entsprechenden erforderlichen U-Einkommens. Hier soll für E-Komponisten das jährliche erforderliche Mindestaufkommen in vier aufeinanderfolgenden Jahren auf je € 920,32 gesenkt werden und das Fünf-Jahres-Gesamteinkommen auf € 15.338,75. Die Zielrichtung ist eine Verschiebung der Abstimmungsverhältnisse in der ordentlichen Mitgliederversammlung zugunsten eines größeren Einflusses der E-Komponisten. 14) Antrag zur Festschreibung des Repräsentationsverhältnisses im GEMA-Aufsichtsrat bei den 6 Komponisten-Aufsichtsräten: 3 E-Komponisten, 3 U-Komponisten. Dieser Antrag verfolgt die gleiche Zielrichtung wie Antrag 11) und erscheint unter den gegenwärtigen Umständen nahezu anachronistisch. Außerdem würde sich die Komponistenkurie freiwillig ein Quoten-Korsett auferlegen, welches in den anderen Kurien nicht besteht. Ausschlaggebend zur Aufsichtsratswahl sollte allein die umfassende Kompetenz und nicht eine Bereichs-Zugehörigkeit sein. 17) Unser CC-Antrag zur Reduzierung des Verlegeranteils von Auftragskompositions-Werken zu Fernsehproduktionen von 4/12 auf 1/12. Dieser Antrag soll die berüchtigte Zwangsinverlagnahme besonders für Senderverlage uninteressant machen. Mit diesem Antrag wird aber nicht auf die verlegerischen Verpflichtungen verzichtet. Da die meisten sender-ungebundenen Musikverlage ohnehin keinen Zugang mehr zum Fernsehauftragsmusik-Markt haben, ist voraussichtlich auch von der Verlegerkurie mit einigem Zuspruch zu rechnen; von der Textdichterkurie ohnehin, da ja auch der Textdichteranteil erhöht wird. Es wird also spannend! 26) Diskothekenantrag Mit diesem Antrag soll durch Monitoring ermöglicht werden, dass die Urheber des Diskotheken-Repertoires auch weitgehend den ihnen zustehenden Erlös-Anteil erhalten, welcher bisher zu 60% im Livemusik-Topf(Sparte M) und zu 40% in die Sparte R wanderte. 28) Bildtonträgerwiedergabe-Verteilung Bisher wanderten 60% der Erlöse aus der BT-Wiedergabe (öffentliche Wiedergabe von DVDs, Videos, in Gaststätten, Hotels etc.) ebenfalls in den Livemusik-Topf (Sparte M). Das BT-Musikrepertoire ( z.B. dramaturgische Filmmusik) unterscheidet sich aber drastisch vom Live-Musik-Repertoire, sodaß eine Korrektur der Verteilungsschlüssel dringed erforderlich ist. 30) Klarstellungsantrag des CC zur Einbeziehung von Film- und Fernsehmusiken in die Höherbewertung gemäß XI.6. Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, daß auch Film- und Fernsehmusiken als Unterhaltungsmusikwerke von überdurchschnittlichem Wert eine höhere Punktebewertung erfahren können. 42) Antrag zum Pro-Verfahren Mit diesem ebenfalls vom CC erarbeiteten Antrag soll der Richtlinien-Gedanke der engeren Verknüpfung zwischen Ausschüttungen und GEMA-Inkasso auf den Weg gebracht werden. Liebe CC-Mitglieder, ihr seht, es stehen wieder Anträge mit weitreichenden Folgen für uns alle zur Abstimmung. Doch nur wer da ist, kann auch abstimmen ! Wir sehen uns also dann möglichst zahlreich in Berlin! Mit freundlichen Grüßen Eva Bekker - Geschäftsstelle - Hier noch einmal die Termine: Montag, 28. Juni: 19:00 Uhr CC-Mitgliederversammlung
Dienstag, 29. Juni: 10:00 Uhr GEMA-Mitgliederversammlung / Sitzung der ordentlichen Mitglieder der Komponistenkurie Mittwoch, 30.Juni: 10:00 Uhr GEMA-Mitgliederversammlung / Hauptversammlung ...und nicht vergessen: Dienstag ab 19:30 Uhr CC-Party! |
Bericht von GEMA-Mitgliederversammlung und CC-Jahresversammlung im Juni 2004Liebe CC-Mitglieder, eine wesentliche Erkenntnis nach der GEMA-Mitgliederversammlung ist: Nicht nur der Composers Club, auch andere Interessengemeinschaften sind in der Lage, ihre Mitglieder zur Teilnahme an der GEMA-Versammlung zu mobilisieren: So gelang es der kürzlich gegründeten Initiative der E-Komponisten "Pro Klassik", immerhin rund 100 Kollegen zur Teilnahme in Berlin zu bewegen. Aufgrund der regen Teilnahme der E-Komponisten war die Kuriensitzung folglich deutlich stärker besucht als in den vergangenen Jahren. Trotzdem wurde der Antrag Nr. 11, der eine niedrigere Hürde für das Erreichen der ordentlichen GEMA-Mitgliedschaft für E-Komponisten vorsah, (wenn auch nur mit einer Sperrminorität) von der Komponistenkurie abgelehnt. Ein wichtiger Ablehnungsgrund war die offensichtliche Nichtexistenz des statistischen Zahlenmaterials, welches die behauptete Antragsbegründung hätte belegen können. Als besonders positiv empfanden es dabei viele, dass die CC-Mitglieder im GEMA-Aufsichtsrat Jörg Evers und Dr. Ralf Weigand so konsequent waren, sich aufgrund des fehlenden - ihnen jedoch im Vorwege zugesichterten - Zahlenmaterials von dem von GEMA-Vorstand und -Aufsichtsrat (also auch ihnen selbst) gestellten Antrag zu distanzieren. So wünschenswert eine einheitliche Außendarstellung des GEMA-Aufsichtsrats für manche auch sein mag: Die teilweise sehr unsachliche und polemische Kritik einiger Kollegen während der Versammlung sollte die beiden auch zukünftig nicht daran hindern, ihren Prinzipien treu zu bleiben. Auch der Antrag Nr. 14, der ein Verhältnis von drei E- zu drei U-Komponisten im GEMA-Aufsichtsrat festschreiben sollte, wurde u.a. mit den Stimmen der CC-Mitglieder abgelehnt, ebenso eine Antrags-Modifikation, die ein festes Verhältnis von zwei E-Komponisten zu vier U-Komponisten vorsah. Der vom CC vorbereitete Antrag Nr. 17 mit dem Inhalt einer Reduzierung des Verlagsanteils für Fernsehauftragsproduktionen auf 1/12 wurde erfreulicherweise von der Komponisten- und Textdichterkurie mit großer Mehrheit angenommen, jedoch - wie zu erwarten war - von den Verlegern mit ebenso großer Mehrheit abgelehnt. Immerhin wurde beschlossen, in einer gemeinsamen Runde mit GEMA-Vorstand und Verlegern Maßnahmen gegen "schwarze (Verleger-) Schafe" im TV-Bereich zu erörtern. Die Anträge 26 (Diskothekenaufführungen) und 28 (Bildtonträgerwiedergabe) mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit in diesen Bereichen wurden angenommen (Antr. 26 mit 3-jähriger Befristung). Bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Komponistenverbandes (DKV) wurde am Montag der E-Komponist Prof. Manfred Trojahn als Nachfolger von Prof. Karl Heinz Wahren zum neuen Präsidenten gewählt. Stellvertretender DKV-Präsident wurde CC-Vorstandsmitglied Jörg Evers. Herzlichen Glückwunsch! Ebenso erfreulich: Im Vorfeld zur GEMA-Mitgliederversammlung hatte es eine Gesprächsrunde von Vertretern der Initiative "Pro Klassik" und CC-Vorständen gegeben. Dieser in überraschend freundlicher und sachlicher Atmosphäre geführte Meinungsaustausch machte - ungeachtet bestehender unterschiedlicher Ansichten in manchen Fragen - Hoffnung auf einen konstruktiven zukünftigen Dialog von E und U. Bei der CC-Mitgliederversammlung am Vorabend der Kuriensitzung wurde neben den Anträgen zur GEMA-Mitgliederversammlung besonders das inakzeptable Verhalten einiger Auftraggeber diskutiert, Komponisten in Konkurrenz zueinander ("Pitch") kostenlose Layouts erstellen zu lassen. Schnell wurde klar, dass ein wirksames Mittel gegen diese unseriöse Praxis eine funktionierende Kommunikation der Komponisten untereinander sein kann, wenn diese ihr Vorgehen bei solchen Jobangeboten abstimmen. (Hierfür eignet sich besonders gut die CC-Mailing-List. Wer sich noch nicht eingetragen hat, sollte das baldmöglichst nachholen. Eva Bekker sagt Euch, wie es funktioniert.) Des Weiteren bedeutet das neue Urhebervertragsrecht eine große Hilfe für Auftragskomponisten - und eine große Rechtsunsicherheit für unseriöse Auftraggeber: Wer Komponisten "umsonst" oder zu Dumpingpreisen beschäftigt, muss auch noch nach Jahren damit rechnen, dass diese nachträglich eine angemessene Vergütung fordern. Dabei ist unerheblich, was ursprünglich vereinbart war. Ein voller Erfolg war die - mittlerweile schon traditionelle - CC-Party am Dienstagabend, gab es doch immerhin das 15-jährige Bestehen des Composers Club zu feieren. Besonders positiv fanden wir, dass neben zahlreichen CC-Mitgliedern auch Vertreter von GEMA-Vorstand und -Verwaltung sowie einige E-Komponisten mitfeierten. Die diesjährige Broschüre des Composers Club zum 15-jährigen Jubiläum (inklusive eines Grußwortes an den CC vom GEMA-Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Reinhold Kreile) könnt Ihr bei Eva Bekker (CC-Geschäftsstelle) bestellen. Fazit: Angesichts des veränderten Stimmverhältnisses in der Komponistenkurie und der Brisanz der anstehenden Entscheidungen sollten wir versuchen, künftig mehr CC-Mitglieder von der Notwendigkeit ihrer Teilnahme an GEMA-Mitgliederversammlungen zu überzeugen. Um auch weiterhin zumindest Verschlechterungen des GEMA-Verteilungsplans für uns zu verhindern und unsere Mitsprache in wichtigen Gremien zu gewährleisten, muss der Composers Club in den kommenden Jahren noch zahlreicher in der Komponistenkurie vertreten sein. Angesichts von mittlerweile mehr als 200 CC-Mitgliedern sollte dies eigentlich möglich sein. Es bleibt dabei: Die GEMA-Mitgliedersammlung ist für jeden von uns in seinem eigenen Interesse ein absoluter Pflichttermin. Hierbei kann und sollte sich keiner darauf verlassen, dass es "die anderen schon richten werden"; persönliches Erscheinen jedes Einzelnen ist unverzichtbar. Tragt Euch also schon einmal den Termin für nächstes Jahr ein und plant Eure Teilnahme: GEMA Mitgliederversammlung 27.-29. Juni 2005 Hotel Hilton Park München Wir werden alles daransetzen, Euch die Teilnahme durch bestmöglich aufbereitete Informationen und ein interessantes Rahmenprogramm (CC-Party in München!) so schmackhaft wie möglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Eva Bekker - Geschäftsstelle - |
Patentamt erteilt Erlaubnis für neue Verwertungsgesellschaft VG WerbungLiebe CC-Mitglieder, Der CC Composers Club e.V., der Berufsverband der Auftragskomponisten mit besonders hoher Mitgliederdichte im Bereich der Werbung, TV, Film und Internet, nimmt zur Gründung der neuen Verwertungsgesellschaft "VG Werbung" wie folgt Stellung: 1. Gemäß der auf der Internet-Seite der Kanzlei RAe Graefe veröffentlichten Satzung der VG-Werbung besteht der Beirat, dem einige wichtige Beschlusskompetenzen obliegen, aus fünf Beiratsmitgliedern, wovon lt. §6 3.a) die Gesellschafter zwei Beiratsmitglieder berufen und lt. §6.4 lediglich "mindestens ein Beiratsmitglied" Urheber sein muss. Die anderen vier können also durchaus z.B. Verleger (angeschlossene Verlage von Nutzerunternehmen) sein. Die Möglichkeit einer Repräsentanz der Urheber im Beirat durch nur einen einzigen Vertreter steht im Widerspruch zu den Mitglieder-Repräsentanz-Forderungen der EU-Kommission für Verwertungsgesellschaften und wird vom Composers Club als urheberfeindlich und undemokratisch empfunden. 2. Wer auf welche Weise ermächtigt ist, Satzungsänderungen durchzuführen, ist nicht geregelt. Ein diesbezügliches Mitspracherecht für Urheber, denen ja in erster Linie Werknutzungserlöse zu verdanken sind, ist nicht vorgesehen. 3. In seinem Akquisitionsschreiben vom 19.08.04 stellt Dr. Thomas Graefe seine neue Verwertungsgesellschaft als wahrnehmungsberechtigt für sämtliche musikalische Urheber-, Sende- und Darbietungsrechte sowie mechanische Rechte dar. Im Gegensatz dazu begrenzt sich lt. Satzung §2.1. der Gesellschafts-Gegenstand der Wahrnehmung auf "Nutzungsrechte von Werken, die in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Werbeäußerungen stehen oder stehen können". So entsteht der Eindruck, als würde die VG-Werbung z.B. Rechte an TV-Auftragsmusik, Kinofilmmusik, Musik auf CD sowie Live-Musik (sämtlich in der Regel außerhalb eines Werbekontextes) wahrnehmen können. Laut eigener Satzung darf die VG Werbung dies jedoch nicht. 4. Die Programmerfassung für die VG Werbung soll durch das langjährig erprobte und anerkannte Monitoringverfahren der media control GmbH geschehen. Die Nutzung solcher digitaler Erfassungsmethoden wird vom Composers Club ausdrücklich begrüßt, ebenso grundsätzlich die Transparenz von Einnahmen und Ausgaben sowie zeitnahe Tantiemenausschüttungen. 5. Das media control-Monitoringverfahren wird bisher lediglich im Fernseh- und Radiobereich eingesetzt. Wie die VG Werbung eine von ihr angekündigte Programmerfassung an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Einrichtungen technisch durchführen will, bleibt ein Rätsel. 6. Verträge mit Musiknutzern (also z.B. Sendeunternehmen) sind laut VG Werbung bisher noch nicht geschlossen worden. Das potenzielle Mitglied hat dementsprechend derzeit noch überhaupt keine Kenntnis darüber, ob, wann und in welcher Höhe es überhaupt mit Tantiemenzahlungen rechnen kann. 7. Rechtsanwalt Dr. Thomas Graefe, einer der Hauptinitiatoren und Gesellschafter der VG Werbung, ist außerdem Vertragsanwalt der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien), sowie Mitglied des Gesamtvorstands des BVDW (Bundesverband digitale Wirtschaft). Der Umstand, dass diese Verbände einerseits niedrigere Tarife für kommerzielle Musiknutzer fordern, die VG Werbung andererseits jedoch Interesse an einem möglichst hohen Inkasso für die von ihr vertretenen Urheber haben sollte, wird vom CC als problematischer Interessenkonflikt gewertet. Aufgrund der aufgeführten Mängel und Unklarheiten rät der Composers Club seinen Mitgliedern derzeit von einer Mitgliedschaft in der VG Werbung ab. CC Composers Club e.V. Der Vorstand |
Aktuelle Veranstaltungen des CC:Podiumsdiskussion bei den Internationalen Münchener Medientagen Nacht der Filmmusik - Highlights aus München Liebe Kollegen, in nächster Zeit ist der CC bei zwei hochkarätigen Veranstaltungen federführend beteiligt: Die Podiumsdiskussion des CC im Rahmen der Internationalen Medientage bezieht sich auf aktuelle, für uns Autoren äußerst negative Entwicklungen und Bestrebungen. Sie lautet: Globalisierung, Monopolisierung … Kahlschlag! Führt die Krise der Tonträgerindustrie zum Ausverkauf der Autorenrechte? und findet statt am: Freitag, den 22.10.04, 14:00 Uhr, München ICM (Messe/Riem) Die CC-Vorstandsmitglieder Jörg Evers (Einführung) und Dr. Ralf Weigand (Moderation) diskutieren zusammen mit: - Frank Dostal, Deutscher Textdichterverband, Hamburg
- Dr. Thomas Ermer, Ministerialrat, Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, München
- Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, Phonoline, Hamburg
- Peter James, Managing Director German Sounds, Berlin
- Hartwig Masuch, Geschäftsführer BMG Music Publishing Germany, Berlin
- Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen, stv. Direktor GEMA, München
Zutritt zu dieser kostenfreien Veranstaltung ist durch vorherige Anmeldung im Internet bzw. vor Ort am Tag der Veranstaltung möglich. Die Medientage enden noch am selben Tag mit einem Höhepunkt, der: Nacht der Filmmusik - Highlights aus München 22.Oktober 2004, 19:30 bis 2:00 Uhr, in den Sälen der Musikhochschule, Arcisstr. 12 Diese bislang in Deutschland einzigartige Gemeinschaftsveranstaltung von CC Composers Club (Sektion München), Deutschen Komponistenverband (LV-Bayern), und der Münchner Musikhochschule bietet Filmmusik konzertant, live zur Leinwand, in Jazz-, Rock-, Song- und Remixversionen. Die Werke von über dreißig beteiligten Kollegen aus dem Großraum München werden von weit über hundert Mitwirkenden (darunter die Münchner Symphoniker, Klaus Doldinger, Wolfgang Lackerschmid, Aljoscha Zimmermann) aufgeführt, so z.B. "Das Wunder von Bern", "Das Boot", "Anatomie", "(T)Raumschiff Surprise", "Bibi Blocksberg", "Unendliche Geschichte", "Lola", "Rama Dama", "Winnetou", "Lederstrumpf" oder "Schulmädchen-Report". Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auch der "Franz-Grothe-Nachwuchspreis" für Filmmusik verliehen, der Bayerische Rundfunk überträgt den Abend live in Bayern 4 Klassik. Ermäßigte Karten für CC-Mitglieder hierzu gibt es zum Preis von 12.50 € (statt 25.00 €). Aufgrund der hohen Kosten der Veranstaltung ist leider nur eine ermäßigte Karte pro CC-Mitglied möglich. Interessenten bestellen ihre Karte bitte bis spätestens 17. Oktober per e-mail bei Eva. Die namentlichen Mitglieder-Karten können dann an der Abendkasse abgeholt und bezahlt werden. Wir hoffen natürlich bei beiden Veranstaltungen auf regen Besuch der Mitglieder. Die monatelangen Vorbereitungsaktivitäten vieler engagierter Kollegen haben es mehr als verdient! Weitere Informationen zu diesem Mega-Event gibt es unter www.nachtderfilmmusik.de. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand
|
Umfragen zur Quote für deutsche Musik im RundfunkLiebe CC-Mitglieder, wie bekannt wird derzeit diskutiert, ob es eine gesetzlich festgelegte Quote für den Anteil deutscher Musik in Radioprogrammen geben soll. Dazu werden momentan allerorten Umfragen gestartet, um ein Meinungsbild vom Hörer zu gewinnen. Nachfolgend nenne ich Euch eine Reihe von Links, bei denen Ihr Eure Meinung zu diesem Thema per Abstimmung oder auch in Diskussionsforen einbringen könnt: - Mitteldeutscher Rundfunk
- Süddeutsche Zeitung
- n-tv
- ZDF - heute
- Südwestfunk
- Kölner Stadtanzeiger
- GIGA (forum)
- Spiegel
Mit freundlichen Grüßen Eva Bekker - Geschäftsstelle - |
|