Composers-Club e.V.

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Newsletter 2002
April 2002

CC Vorstand bei der FDP in Berlin

Lintig, den 14. März 2002

Liebe CC-Mitglieder,

am 26. Februar waren unsere Vorstandsmitglieder John Groves, Jörg Evers und Christian Wilckens von der FDP-Bundestagfsfraktion eingeladen, in Berlin an einer Diskussionrunde über die Monopolstellung der GEMA teilzunehmen.

Außer unserem Vorstand waren andere hochrangige Vertreter eingeladen: Für die GEMA nahmen Prof. Kreile und Prof. Karbaum teil, für die Verleger sprach Herr Klempnow. Desweiteren waren anwesend die RAe Dr. Graefe (Geschäftsführer Deutscher Multimediaverband) und Hartmann, für die FDP die MdBs Hans-Joachim Otto, Rainer Funke und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sowie eine Reihe junger Juristen.

Es gab einen interessanten und fruchtbaren Gedankenaustausch, und es gelang unseren Vorständen, für den CC deutlich Profil zu zeigen sowie gute neue Kontakte zu knüpfen, sodass die Teilnahme an dieser "Elefantenrunde" als Erfolg verbucht werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen
aus der Geschäftsstelle
Eva Bekker

 
Mai 2002

Bericht von John Groves zur Londoner Konferenz "Home And Away"

Hamburg im April 2002

Liebe Kollegen,

unsere Britische Schwesterorganisation PCAM, die Gesellschaft für Produzenten und Auftragskomponisten, hatte uns freundlicher Weise zu einer eintägigen Konferenz in London eingeladen, an der ich am 21.März 2002 teilnahm.

Vorbereitet wurde die Konferenz von einem Zusammenschluß von Organisationen, der "Creative Rights Alliance", die - jede auf eine Weise - mit der Präsentation und dem Schutz der Rechte Kreativer, seien es Autoren, Journalisten, Fotografen oder Komponisten, zu tun haben. Die Veranstaltung mit dem Namen "Home And Away", welche im National Film Theatre am Themse South Bank stattfand, war recht gut besucht und wurde in zwei Teile gegliedert.

Um es kurz zu machen, werde ich Euch nur einige Highlights mitteilen, die uns betreffen, obwohl die Veranstaltung auch zu sehr interessanten Gesprächen um Probleme der Schriftsteller führte durch Leute wie zum Beispiel Jonathan Tasisni, Präsident der Schriftsteller-Gerwerkschaft USA, und Fred Breinersdorfer, Präsident des Schriftstellerverbandes in Deutschland.

Die Morgensitzung stand unter dem Titel "Away". David Ferguson, CRA-Vorsitzender, den zu treffen ich bereits bei einem früheren London-Besuch das Vergnügen hatte, in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der BACS, British Academy of Songwriters, hielt eine kurze Einführungrede.

Mario Lauer vom ZDF sprach über die Situation in Deutschland. Ich kenne Mario mittlerweile gut und glaube fest daran, dass er doch hinter den Komponisten steht. Jedoch zeichnete er ein ziemlich rosiges Bild von den deutschen Komponisten und wollte die Versammlung glauben machen, dass die meisten Komponisten gern ihren Verlagsanteil abgeben.
Er erzählte, dass - obwohl es Eigner des Dany Musik Verlages war, - das ZDF den bekannten Prozess gegen die Komponisten nicht verlor, sondern dass man sich geeinigt habe, von der bisherigen Verfahrensweise Abstand zu nehmen. Er sagte weiter, dass jetzt der Bavaria Sonor Musik Verlag die für das ZDF gemachte Musik verlege und dass die meisten Komponisten bereitwillig dort verlegen.
Daraufhin sprach ich die Versammlung an und teilte mit, dass obwohl Herr Lauer einer der "Guten" sei, es naiv sei anzunehmen, dass diese Komponisten freiwillig bereit wären, ein Stück ihres Einkommens abzugeben. Tatsächlich fühlen sie sich noch immer gezwungen dazu, und obwohl man ihnen Versprechungen macht, dass man das best mögliche täte, verlagsartige Pflichten wahrzunehmen, fühlen sie sich dennoch, wenn auch sanft, dazu gedrängt, als Bedingung, einen Auftrag zu erhalten, einen Teil ihre Tantiemen abgeben zu müssen.

Nichtsdestotrotz wurde uns danach deutlich gemacht, wie gut wir es in Deutschland haben, als eine sehr nette Dame aus Frankreich, Debora Abramowicz, Director of International Affairs der SACD, nach überschwenglichen Entschuldigungen für ihr schlechtes Englisch einen der klarsten Vorträge hielt, den ich seit langem gehört habe.
Sie hatte einen Fragenkatalog an verschiedene Länder geschickt, in dem es um Copyrights und die Rechte der Kreativen ging. Unglücklicher Weise gab es derart viele saftige Informationen, dass ich nicht alles notieren konnte. (Ich habe David Bedford um eine Kopie ihres Vortrags gebeten.) Wie ich schon sagte, sieht es in Deutschland grundsätzlich gar nicht schlecht aus, obwohl es in Litauen sogar ein Urheberrecht für Kameraleute gibt! Das Urheberrecht liegt in Deutschland festgeschrieben und uneingeschränkt beim Urheber.
CC Composers Club e.V., Meckelstedter Str.9, 27624 Lintig Meckelstedt
Tel./Fax: 04745 / 931 594

In manchen anderen Ländern, wie z.B. in den USA, landet es bei Auftragsarbeiten jedoch normaler Weise beim Produzenten. In den USA gibt es kein gesetzgebendes moralisches Recht, welches das Recht des Urhebers bedeutet, ihn mit seinem Werk zu identifizieren und zugleich sein Veto-Recht gegen unmoralische oder subversive Nutzung seines Werkes.

Auch wurde in diesem Vortrag deutlich gemacht, dass selbst in den Gebieten, in denen das Urheberrecht beim Urheber liegen soll, es Möglichkeiten gibt, vertraglich darauf zu verzichten, und somit kann der Urheber seine Rechte und die daraus resultierenden Einnahmen übertragen. Von dieser Möglichkeit wird reichlich, wenn auch nicht freiwillig, Gebrauch gemacht. In Deutschland ist dies nicht möglich.

Es wurde ferner vorgeschlagen, dass das Prinzip des Urheberrechts (Copyright), das ja entstand im Zusammenhang mit dem gedruckten Wort, überholt sei und ersetzt/verbessert werden sollte durch den Begriff "Creator's Right". Im Deutschen haben wir allerdings bereits den richtigen Begriff: Urheberrecht.

Ich war sehr beeindruckt davon, dass man dort einen echten MP (Member of Parliament), Dr.Kim Howells MP, Minister für Tourismus, Film und Broadcasting eingeladen hatte, der zur Eröffnung der Nachmittagssitzung, Titel: "Home", eine Schlüsselrede hielt.

Das Hauptthema des Nachmittags war ein kürzlich erschienenes, von der CRA in Auftrag gegebenes Buch des Institue of Employment Rights mit dem Titel "Between a Rock and a Hard Place: The Problems Facing Freelance Creators in the UK Media Market-place", welches den Missbrauch dokumentiert, dem sich selbständige Kreative gegenüber sehen. Diese sind identisch mit den Gegebenheiten in Deutschland.
Das Buch schlägt entscheidende Änderungen in der Gesetzgebung vor, welche helfen sollen, "ein Umfeld zu schützen, in dem sich Kreativität entwickeln kann und die kulturelle Industrie, von der die Wirtschaft zunehmend abhängt, sich entfalten kann." Dieses Buch liefert den obligatorischen Hintergrund für alle, die damit befasst sind, GEMA-Anträge bezüglich Zwangsinverlagnahme zu formulieren. Interessanter Weise scheint das Buch keine konkrete Gesetzgebung oder Vorschläge zu enthalten, die Zwangsinverlagnahme 100%ig zu verbieten. Ich habe ein Exemplar gekauft und wenn es Euch interessiert, könnt Ihr ein eigenes Exemplar beziehen über: www.creatorsrights.org.

Fazit: Was ich bei dieser Veranstaltung gelernt habe ist das folgende: Die Selbstwahrnehmung der Urheber, in unserem Falle der Komponisten, ist die, dass wir uns selbst noch sehr als Individuen betrachten. Der CC ist einen langen Weg gegangen, um den Auftragskomponisten zu helfen, mit einer gemeinsamen Stimme zu sprechen, dennoch sind wir noch lange nicht stark genug.
Wir müssen erkennen, dass Deals, die wir machen, häufig nicht eine Frage von zwei gleichwertigen Partnern an einem Tisch sind, und wir müssen uns der Kraft kollektiven Verhandelns mehr bewußt werden. Deshalb müssen wir danach streben, mit anderen Organisationen, die ähnliche Interessen vertreten, zu kommunizieren und eine deutsche "Urheber-Allianz" etablieren. Dies haben wir ja angefangen.

Zum Schluß möchte ich speziell im Hinblick auf Zwangsinverlagnahme wiederholen, dass wir fortfahren müssen, auch den moralischen Aspekt herauszustellen, wenn wir mit Leuten der "anderen Seite" sprechen, und zwar nicht als "scheinheiliges Klingeln" sondern als handfeste Taktik, indem wir
unsere ganze, echte Überzeugung hineinlegen. Vielleicht erleben auch sie in anderen Situationen einen ähnlichen Verfall der Moral, den wir erfahren, und eine Erinnerung an so alte Begriffe wie "Fairness" und "Werte" könnte gerade die gewünschte Hebelwirkung haben, die vonnöten ist, um ihnen zu einem neuen Verständnis ihrer Verantwortung zu verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
John Groves


 
Mai 2002

Alle hinfahren: GEMA-Mitgliederversammlung und CC-Mitgliederversammlung 24.-26. Juni in Berlin

Liebe Mitglieder,

erst vor kurzem haben wir die "magische" Mitgliederzahl von 150 (!) übersprungen. Nun gilt es, bei der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung in Berlin unsere Stärke zu nutzen, um gefährliche Anträge abzuwehren und eigene Anträge zu unterstützen.

GEMA-Kürzungen für CC-Mitglieder: Prof. Banter, Vorsitzender der GEMA-Verteilungsplan-kommission, hat im soeben erschienenen Mitteilungsblatt des Deutschen Komponistenverbandes erneut die Forderung nach einer Absenkung für Dailies, Jingles und Werbung erhoben. Wie wir wissen, kann er hier mit der Unterstützung von Texter- und Verlegerseite sowie leider auch großen Teilen der "traditionellen" Komponistenschaft rechnen. Es ist also damit zu rechnen, dass wir uns auch in diesem Jahr wieder gegen existenzbedrohende Angriffe zur Wehr setzen müssen.

Zwangsinverlagnahme: Der CC hat zwei Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung gestellt, die die Bekämpfung der Zwangsinverlagnahme zum Inhalt haben, unter der besonders Fernsehauftrags-komponisten zu leiden haben. Dieses Vorhaben hat bereits im Vorfeld ein so großes Echo hervorge-rufen, dass selbst der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Bruhn sich den Anträgen angeschlossen hat.

CC-Mitgliederversammlung: Am Montagabend, den 24. Juni wird unsere alljährliche Mitglieder-versammlung stattfinden. Hier werden wir unsere Strategie für die GEMA-Mitgliederversammlung abstimmen und Gelegenheit zur gemeinsamen Aussprache haben. Außerdem stehen Vorstands-wahlen an. Auch interessierte Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen. Einladung folgt.

Der erfreuliche Zuwachs des CC birgt leider auch die Gefahr, dass viele Mitglieder nach dem Motto "die machen das schon" darauf vertrauen, dass ihre Interessen durch andere gewahrt werden. Wer jedoch nicht zur GEMA-Mitgliederversammlung fährt, läuft Gefahr, die eigene wirtschaftliche Exis-tenz zu gefährden: Immer wieder kommt es zu äußerst knappen Abstimmungsergebnissen, bei denen buchstäblich jede einzelne Stimme von existentieller Wichtigkeit ist. Trotz unserer zahlenmäßigen Stärke ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu äußerst riskanten Situationen gekommen.

Angesichts der Gefahr, dass eine verlorene Abstimmung nie wieder umkehrbare Reduzierungen Eures GEMA-Einkommens bedeuten kann (z.B. Absenkung auf ein Drittel!), sollte sich jeder Komponist die GEMA-Mitgliederversammlung zum persönlichen Pflichttermin machen.
Plant also schon jetzt Eure Teilnahme an allen 3 Tagen in Berlin!

Euer Vorstand
GEMA-Mitgliederversammlung 24.-26. Juni 2002
CC-Mitgliederversammlung 24. Juni 2002
Hotel InterContinental, Budapester Straße 2, 10787 Berlin
Zimmerreservierung unter 030 / 26 02 - 1287

 
Juni 2002

CC-Reaktion auf Professor Banters umstrittenen Beitrag zum Thema "Verteilungsgerechtigkeit" in den GEMA-Nachrichten Nr. 164 und den DKV-"Informationen" Nr. 63

Liebe Mitglieder,

eigentlich waren wir nach der letztjährigen GEMA-Mitgliederversammlung ganz guter Hoffnung: Nach sachlicher und ausführlicher Diskussion kamen die Komponisten auch bei strittigen Punkten fast einstimmig zu gemeinsamen und für alle tragfähigen Beschlüssen. Angesichts des wachsenden Verständnisses der Kollegen untereinander ist der vorliegende Beitrag von Professor Banter völlig unverständlich und wirkt wie ein Relikt aus (glücklicherweise) vergangenen Tagen. Viele seiner Ausführungen sind - nach unserer Meinung - völlig indiskutabel und sachlich falsch.

Die hier gemachten, wie wir finden, leider sehr pauschalen, unvollständigen und somit irreführenden Darstellungen sind geeignet, althergebrachte Vorurteile zwischen den verschiedenen Berufsgruppen neu zu beleben. Hellhörig machen sollte uns Professor Banters Aussage, das Prinzip des Verteilungsplans sei "am System der Werkebewertung nach deren Schöpfungshöhe ausgerichtet". Mit keinem Wort wird das Grundprinzip der Verwertungsgesellschaft erwähnt, dem Urheber schlicht und einfach zu den vermögenswerten Ergebnissen seiner Arbeit zu verhelfen (also Ausschüttung im gesunden Verhältnis zum Inkasso). Immerhin ist Professor Banter (noch immer) Vorsitzender der GEMA-Verteilungsplankommission.

In den vergangenen Jahren haben wir uns immer wieder sagen lassen müssen (übrigens unter anderem von Professor Banter), der Verteilungsplan der GEMA sei nun einmal durch die demokratischen Beschlüsse der Mitgliederversammlung "historisch gewachsen". Dass nun ausgerechnet Professor Banter ankündigt, möglicherweise mit juristischen Mitteln seine Vorstellungen von Verteilungsgerechtigkeit durchsetzen zu wollen, ist bemerkenswert. Wie auch immer: Sein Vorhaben wird offenbar von maßgeblicher juristischer Seite als chancenlos eingestuft.

Es ist selbstverständlich, dass es von unserer Seite eine offizielle Gegendarstellung zu dem Beitrag geben muss. Unser Vorstandsmitglied Christian Wilckens hat daher eine Entgegnung geschrieben, die in den kommenden Tagen in den GEMA-Nachrichten veröffentlicht wird (und die ihr natürlich auch auf unserer Website findet).

Euer Vorstand

 
Juni 2002

Stellungnahme zum Beitrag von Prof. Harald Banter "Verteilungsgerechtigkeit - zur Problematik des Verteilungsplans" (GEMA-Nachrichten 164)

Miteinander reden
Sehr geehrter Herr Professor Banter,

die Kuriensitzung der Komponisten anlässlich der letztjährigen Mitgliederversammlung ist mir noch in guter Erinnerung: Zuerst wurde diskutiert und gestritten, aber schlussendlich raufte man sich dann doch zusammen und kam - fast einstimmig - zu gemeinsamen und für alle tragfähigen Beschlüssen. Angesichts der Tradition vieler vorhergehender Jahre stellte dies, so empfand ich es zumindest, eine erfreuliche Entwicklung dar, wurden doch jenseits von überholten Generations- und Grabenkämpfen die Argumente der Betroffenen gehört und gemeinsame Lösungen gesucht.

Ich glaube es Ihnen gern: Das Motiv für Ihren neuerlichen Diskussionsanstoß, der GEMA-Verteilungsplan würde den Veränderungen der Musiknutzung in den sogenannten "neuen Medien" nicht mehr gerecht, resultiert zweifelsohne aus Ihrem ehrlichen Wunsch nach mehr Verteilungsgerechtigkeit. Trotzdem haben Sie bitte Verständnis für einige kritische Anmerkungen: Viele Mitglieder des Composers Club, dem ich als Vorstandsmitglied angehöre, sind als Auftragskomponisten in eben diesem stark wachsenden Bereich tätig. Zwar ist man auch hier der Ansicht, der Verteilungsplan müsse sich verstärkt den veränderten Anforderungen der "neuen Medien" anpassen, nur sehen wir, mit Verlaub, die Notwendigkeit zur Erneuerung doch eher für andere Bereiche, so zum Beispiel für das Internet.

Mit Ihrer Aussage, die Gerechtigkeit sei kein absoluter Begriff, haben Sie natürlich Recht. Unter den Mitgliedern - und schon gar unter den Komponisten - gibt es sicherlich viele unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema, was bei der Vielzahl der vertretenen Berufs- und Interessengruppen auch nicht verwunderlich ist. So bleibt den Mitgliedern keine andere Wahl als immer wieder zu versuchen, gemeinsam Kompromisse zu finden. Das klappt nicht immer, aber die Erfahrung lehrt: Miteinander reden hilft.

Ein Kernpunkt Ihrer Ausführungen ist, wie nun schon seit Jahren, Ihre Forderung nach einer generellen Absenkung des Abrechnungskoeffizienten für Musik zu TV-Werbespots auf ein Drittel des jetzigen Wertes. Als Begründung hierfür führen Sie unter anderem "die Häufigkeit der Einsätze mancher Werbespots" an, die - unbestritten - zu exorbitant hohen Ausschüttungssummen für einzelne Werke führen. Das hieraus resultierende Bild hat jedoch nicht mehr viel mit der durchschnittlichen Realität gemein: Einmal mehr wird unser Augenmerk ausschließlich auf die wenigen ausgewählten Fälle gelenkt, die in der Abrechnungsstatistik einsame Spitzenplätze einnehmen.

Ihr Vorschlag, schlicht eine pauschale Absenkung vorzunehmen, mag manchem plausibel erscheinen. Es sei jedoch der Einwand gestattet, dass eine solche Änderung hauptsächlich die Falschen treffen würde: In der großen Mehrheit wären Werke betroffen, die, bedingt durch nicht so häufige Wiederholung, Ihren Urhebern eben nicht die zitierten exorbitanten Ausschüttungen bescheren. Es liegt auf der Hand, dass durch eine solche Reduzierung ihres Basiseinkommens die wirtschaftliche Existenz vieler Kollegen gefährdet wäre. Sämtliche Anträge mit dem Inhalt einer Absenkung des Koeffizienten sind daher wiederholt von der großen Mehrheit der Komponistenkurie - also nicht nur von den Betroffenen - abgelehnt worden.

Dass sich die große Mehrheit der Komponisten keineswegs der Idee verweigert, exorbitante Ausschüttungen für einzelne, extrem häufig wiederholte Werbespots zu reduzieren, hat die letztjährige Mitgliederversammlung bewiesen. Wir bedauern, dass Sie hier nicht anwesend sein konnten, wurde doch der Beweis erbracht, dass die Komponisten auch bei kontroversen Themen wie diesem in der Lage sind, durch den fairen und sachlichen Austausch von Argumenten zu vernünftigen Einigungen zu kommen: Die Versammlung der Komponisten stimmte hier annähernd einstimmig dem Kompromiss zu, unverhältnismäßig hohe Ausschüttungen durch eine sogenannte "Deckelung" abzusenken. Dieses Modell, das dem "Großen" einen solidarischen Beitrag abverlangt, ohne den "Kleinen" zu gefährden, findet bekanntlich seit Jahren erfolgreich auch für andere Sparten Anwendung. Ich finde es daher sehr bedauerlich, dass der bereits von den Komponisten angenommene Antrag in der Abstimmung aller Kurien aufgrund der mehrheitlichen Ablehnung durch die Verlegerkurie nicht die erforderliche Zustimmung erhalten hat.

Wäre es da nicht hilfreich, im Sinne eines verbesserten Verständnisses den Meinungs- und Informationsaustausch - auch zwischen den Kurien - zu verstärken? Wäre es nicht sinnvoll, schon im Vorfeld der Mitgliederversammlungen kontroverse Themen in gemeinsamen Gesprächsrunden unter Beteiligung der Betroffenen zu diskutieren? Der enge Zeitrahmen der Mitgliederversammlung macht es nun einmal schwierig, sämtliche Fakten und Meinungen zu den zahlreichen Anträgen auszutauschen.

Auch bei Lektüre Ihres Beitrags hätte ich mir ein ausgewogeneres Bild sämtlicher Informationen gewünscht. So beschränken Sie sich beim Vergleich der Abrechnung der verschiedenen Sparten im Wesentlichen auf die Höhe des Abrechnungs-Koeffizienten. Allein dieser macht jedoch noch keine Aussage über die tatsächliche Höhe der Ausschüttung. Der Vollständigkeit halber sei hier daher auf weitere, wesentliche Unterschiede in der Abrechnung zwischen Signets und Jingles einerseits und Musik zu Werbespots andererseits hingewiesen:

- Signets und Jingles sind Teil des sendereigenen Programms und unterliegen so völlig anderen Abrechnungskriterien. Im Gegensatz zu ihnen erfährt die Musik zu Werbespots in der Abrechnung zwei wesentliche Nachteile, die erst den Koeffizienten 3 rechtfertigen: Erstens wird Musik zu Werbespots lediglich an zwei Dritteln der Gesamtverteilungssumme, dem sogenannten AR-Anteil, beteiligt. Zweitens wird für sie (im Gegensatz zu allen übrigen Sparten des Senderechts!) keinerlei Wertung vergütet. Verglichen mit der Musik des sendereigenen Programms ist demnach im Extremfall der so oft zitierte Koeffizient unterm Strich weniger als die Hälfte wert.
- Signets und Jingles werden von den Sendeanstalten in aller Regel für die Dauer eines oder sogar mehrerer Jahre eingesetzt. Für besonders häufig aufgeführte Werke greift hier die vor einigen Jahren im Konsens beschlossene sogenannte "Deckelung". Die durchschnittliche Einsatzdauer eines Werbespots beträgt hingegen etwa drei Monate. Für die Extremfälle, in denen es, bedingt durch exorbitant hohe Aufführungszahlen, auch in diesem Bereich zu unverhältnismäßigen Spitzen in der Abrechnung kommt, hatte sich die große Mehrheit der Komponisten bekanntlich für eine "Deckelung" auf betragsmäßig gleichem Niveau wie bei Jingles ausgesprochen.

Immer wieder fällt auf, wie viele unterschiedliche Vorstellungen die Berechtigten von der Funktion der GEMA als ihrer Verwertungsgesellschaft haben. So wird es vermutlich auch zu dem in Ihrem Beitrag benutzten und, wie ich finde, dabei arg strapazierten Begriff "Werkebewertung nach Schöpfungshöhe" viele verschiedene Meinungen geben. Einigkeit besteht hingegen sicherlich darüber, dass dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz entsprechend kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind. Allerdings werden es viele als problematisch ansehen, die Verrechnungshöhe ganzer Musiksparten pauschal einer solchen Bewertung unterwerfen zu wollen: Diese ist nämlich häufig eine Frage der individuellen Einschätzung eines jeden Hörers. Und über (Musik-) Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Vielmehr vermisse ich einen Hinweis auf den zentralen Sinn und Zweck der GEMA, dem Urhebern schlicht und einfach zu den vermögenswerten Ergebnissen seiner Arbeit zu verhelfen. Ich möchte daher der Befürchtung vieler Kollegen Ausdruck geben, dass im Zuge einer möglichen Überbewertung der von Ihnen so geschätzten "Werkebewertung nach Schöpfungshöhe" das Verhältnis zwischen Inkasso und Ausschüttung in Vergessenheit geraten könnte.

Zugegeben, eine Veränderung des GEMA-Verteilungsplans herbeizuführen, ist - insbesonders im Hinblick auf das Kuriensystem der GEMA - oft schwierig. Das haben auch wir, die jüngeren Mitglieder, bei unseren (meist vergeblichen) Versuchen erlebt, Veränderungen am sogenannten "historisch gewachsenen" Verteilungsplan herbeizuführen. Dass jedoch nun ausgerechnet Sie, Herr Professor Banter, ankündigen, mit juristischen Mitteln gegen das Votum der Mitgliederversammlung vorzugehen, erstaunt mich. Auch Ihre Darstellung der vergeblichen "Mühe der vergangenen Jahre, zu einer Einigung zu gelangen" vermag ich nicht nachzuvollziehen, wurde doch tatsächlich noch kein einziger Versuch unternommen, zu einer Einigung zu gelangen. Während der vergangenen Jahre haben Sie nie Kontakt mit uns, den betroffenen Kollegen aufgenommen, hat es nie eine gemeinsame Gesprächsrunde zu diesem Thema gegeben. Wir bedauern dies, haben wir doch die Hoffnung nicht aufgegeben, dass Sie in Kenntnis der tatsächlichen Situation und sämtlicher Fakten Ihre Meinung ändern würden.

Mein Wunsch wäre daher, dass Sie endlich einmal einen Schritt auf uns, Ihre Komponistenkollegen, zugehen würden. Wer weiß? Vielleicht sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt.

Mit herzlichen Grüßen

Christian Wilckens

 
August 2002

Bericht von CC- und GEMA-Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

es war unübersehbar: Der CC ist mittlerweile ein gut funktionierender und professionell organisierter Verband, dessen Mitglieder sachlich miteinander diskutieren und ohne große Umwege zu sinnvollen Entscheidungen kommen. Das war in Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung auch nötig, und so möchten wir allen achtundvierzig erschienenen Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Disziplin herzlich danken. Alle beantragten Satzungsänderungen wurden angenommen. Der Vorstand wurde in seiner bisherigen Zusammensetzung wiedergewählt. Jetzt, einen Monat nach der Versammlung, beträgt unsere Mitgliederzahl bereits stattliche 164 (!).

GEMA-Mitgliederversammlung: Der CC hatte im Vorfeld drei Anträge gestellt mit dem Inhalt, den "schwarzen Schafen" unter den Verlegern die sog. Zwangsinverlagnahme erheblich zu erschweren. Wir werten es als großen Erfolg, dass zumindest eine von uns beantragte Satzungsänderung ange-nommen wurde. Beide anderen Anträge scheiterten bedauerlicherweise am Votum der Verlegerkurie.

Eine lebhafte Diskussion entwickelte sich zum Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand "Vorläufiger Verteilungsplan C für den Nutzungsbereich Online". Hierzu gab es aus den Reihen des CC viel Kritik: Immerhin bedeutet dieser Entwurf die - wenn auch nur provisorische - Übernahme des althergebrachten, von uns in vielen Belangen als überholt kritisierten, bisherigen GEMA-Verteilungsplans. Die Befürchtung vieler war, dass eine solche Regelung nach Ablauf eines Jahres dann doch auf Dauer übernommen werden könnte (mit dem altbekannten Argument, die Regelung "hätte sich bewährt"). Bei dieser Gelegenheit machte der CC auch auf die völlig überhöhten Internet-Tarife der GEMA aufmerksam, die dazu geführt haben, dass für Auftragsmusik in diesem Bereich fast ausschließlich gemafreie Musik genutzt wird. Man bedenke: Die gesamten Einnahmen der GEMA für den Internetbereich beliefen sich für das vergangene Jahr auf weniger als € 500.000 (!), d.h. Musiknutzung im Internet findet mittlerweile fast unter Ausschluss der GEMA (und ihrer Mitglieder!) statt. Vielen drängte sich so der Verdacht auf, dass die GEMA die Zeichen der Zeit scheinbar noch nicht erkannt hat. Immerhin wurde auf unsere Initiative hin der Wortlaut des Antrages so modifiziert, dass der provisorische Charakter der Regelung unterstrichen wurde verbunden mit dem Auftrag für eine zu bildende Kommission, einen völlig neuen Verteilungsplan für den Online-Bereich unter Maßgabe des Inkassoprinzips zu erarbeiten. Dieser Kommission für die Entwicklung des neuen "Verteilungsplan C für den Nutzungsbereich Online" gehören folgende CC-Mitglieder an: Prof. Gottfried Böttger, Jochen Schmidt-Hambrock, Dr. Ralf Weigand und Christian Wilckens.

Des Weiteren wurde eine erweiterte Verteilungsplankommission unter dem Vorsitz von Prof. Harald Banter ins Leben gerufen. Hier soll eine mögliche Reduzierung der Vergütung für Musik zu TV-Werbespots (!) diskutiert werden. Von Seiten des CC wird u.a. Christian Wilckens teilnehmen.

Wie Ihr Euch also vorstellen könnt, wird es nächstes Jahr bei der GEMA-Mitgliederversammlung hoch hergehen. Außerdem stehen Wahlen zum GEMA-Aufsichtsrat an. Hier müssen wir uns möglichst zahlreich dafür einsetzen, dass der Einfluss des CC in diesem wichtigen Gremium erhalten bleibt. Tragt Euch also schon jetzt diesen wichtigen Termin ein:

GEMA-Mitgliederversammlung 23.-25. Juni 2003 in München.

Euer Vorstand

 
Dezember 2002

Online-Tarife der GEMA

Liebe Mitglieder,

seit langem liegt Euch und damit auch uns, dem Vorstand, das Problem der Online-Tarife der GEMA im Magen. Vor allem die Tarife VR-W 1 (Nutzung in Websites zu Präsentationszwecken) und VR-W 2 (Nutzung in Websites mit Electronic Commerce) für Musik-Streaming im Internet bewirken, dass die Kompositionsaufträge in diesem wichtigen Markt fast ausschließlich an GEMA-freie Komponisten vergeben werden.

Wie bei der Mitgliederversammlung der GEMA im Juni diesen Jahres beschlossen, tagte nun erstmalig die "Mitglieder-Fachkommission Online", der von Seiten des CC Prof. Gottfried Böttger, Jörg Evers, Wilbert Hirsch, Jochen Schmidt-Hambrock, Dr. Ralf Weigand und Christian Wilckens angehören.

Das umfangreiche Positionspapier, das Ralf Weigand für den CC entwickelt hatte, ist in der Geschäftsstelle bei Eva Bekker anzufordern und bildet die Grundlage für das Verständnis der Position des CC in dieser Angelegenheit.

Die Thesen in aller Kürze:

  • Die derzeitigen Tarife der GEMA bei der Online-Nutzung vor allem von "ge-streamter" Musik sind zu wenig praxisnah gestaltet und bedürfen einer Überarbeitung.
  • Untermalung von Web-Pages mit Musik findet zwar permanent statt, jedoch so gut wie nie unter Verwendung von GEMA-Repertoire!
  • Partner für Tarifverträge der Verwertungsgesellschaften müssen die Internet-Provider sein, hier findet der relevante, kontrollierbare Strom der zu schützenden Daten statt.
  • Durch Pauschalvereinbarungen zwischen Providern und der GEMA bietet die Verwendung GEMA-freier Musik keine Kostenvorteile für Betreiber von Web-Pages mehr, da auf diese Weise die Musiknutzung pauschaler Bestandteil von deren Tarifen mit den Providern ist.
  • Ist die Tarifseite transparent und praxisgerecht gestaltet, kann auf der Ausschüttungsseite Verteilungsgerechtigkeit im Sinne des Inkassoprinzips und der Nettoeinzelverrechnung erreicht werden.

Bei der Diskussion zeigte sich, dass die GEMA-Verwaltung in vielen Punkten unserer Meinung ist. Allerdings sind für die Realisierung des Zieles eines Provider-Inkasso die rechtlichen Rahmenbedingungen noch ungenügend, und die unterschiedlichen Rechteinhaber wie Autoren (GEMA), Verlage, ausübende Künstler (GVL) und Labels müssen zuvor ihre Interessen bündeln, um den Providern tatsächlich eine umfassende Lizenzierung anbieten zu können.

In der Zwischenzeit sollten die bestehenden Tarife angepasst werden, um die GEMA- (und damit CC-) Autoren nicht weiter von diesem wachstumsträchtigen Markt auszugrenzen.
Wir werden hier auch weiterhin mit der GEMA kommunizieren und die Interessen der CC-Mitglieder entsprechend nachdrücklich vertreten.

Euer Vorstand

 
Dezember 2002

Werbemusik: GEMA beabsichtigt erneut drastische Absenkung der Vergütung für TV-Spots

Liebe Mitglieder,

nachdem in der Mitgliederversammlung 2001 eine Absenkung des Koeffizienten für TV-Werbemusik von 3 auf 2 verhindert werden konnte, streben dieselben Initiatoren jetzt erneut eine deutliche Reduzierung für den gesamten Bereich TFS Werbung an.

Für uns ist diese aktuelle Entwicklung natürlich frustrierend: Schon in der Mitgliederversammlung 2001 hatte sich der CC kompromissbereit erklärt, woraufhin sich die Komponistenkurie mit großer Mehrheit auf eine Deckelung bei 7.500 Abrechnungsminuten geeinigt hatte. Ausgerechnet durch die Blockade der Verlegerkurie war jedoch das Inkrafttreten dieser Lösung verhindert worden.

Um vielleicht doch noch auf dem Verhandlungswege zu einem Ergebnis zu kommen, wurde eine sogenannte "Erweiterte Verteilungsplankommission" unter dem Vorsitz von Prof. Banter ins Leben gerufen, deren erste Sitzung am 7. Oktober in Berlin stattfand. Von unserer Seite waren dabei: Jörg Evers, John Groves, Christian Wilckens, Reinhard Besser und Wilbert Hirsch. Hierbei bestätigte sich unser Eindruck, dass die Chancen für einen Kompromiss zumindest bei den Vertretern der Komponisten nicht schlecht sind.

Bedauerlicherweise stellte sich jedoch schnell heraus, dass die "Hardliner" der Gegenseite keinerlei Interesse an einer Kompromisslösung hatten: So forderte Prof. Sikorski, Leiter der Verlegerkurie und stellvertetender GEMA-Aufsichtsratsvorsitzender, für sämtliche TV-Spots eine pauschale Reduzierung um 50% (!). Es ist kein Geheimnis, dass - insbesonders angesichts der momentanen Wirtschaftslage - derlei Pläne eine existientielle Bedrohung für jeden Werbekomponisten darstellen.

Wie zu erwarten war, präsentierte die GEMA-Verwaltung auch dieses Mal wieder eine "Hitliste" der höchsten Abrechnungssummen pro Werbemusikwerk. Zu unserem Erstaunen stellte sich dabei heraus, dass die GEMA sog. "Trailer für sendereigenes Programm" und klassische TV-Spots in derselben Sparte abrechnet (!). Bemerkenswert ist, dass die vordersten Plätze in dieser Abrechnungsstatistik fast ausschließlich von Trailern für sendereigenes Programm belegt werden, ein Umstand, der die seit Jahren kursierenden Gerüchte über "exorbitante Ausschüttungen für TV-Werbespots" relativiert.

Sollte es zu weiteren Verhandlungen kommen, würden wir gern vorher mit Euch mögliche Strategien und Kompromisslösungen diskutieren: Immerhin kann ein Verhandlungsergebnis empfindliche Einkommenseinbußen für viele von Euch bedeuten. Nehmt also bitte unbedingt an den kommenden Sektionsmeetings teil, die noch im November stattfinden werden (die Einladung folgt in den nächsten Tagen).

Im Falle des Scheiterns der Verhandlungen bleibt uns nur noch als letztes Mittel, bei der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung möglichst vollzählig zu erscheinen und geschlossen gegen mögliche Anträge der Gegenseite zu stimmen. Plant also unbedingt schon jetzt Eure Teilnahme:

GEMA-Mitgliederversammlung 23.-25. Juni 2003 in München
Euer Vorstand

 
Dezember 2002

CC bei den Münchener Medientagen 2002

Liebe Kollegen,
wie bereits mehrfach angekündigt, veranstaltet der CC wieder im Rahmen der Münchener Medientage eine Podiumsdiskussion:

Spielregeln des Medienmonopoly: Musik und das neue Urhebervertragsrecht
Donnerstag, 17.Oktober 2002 16.00-17.30 MCM (Messe), München

Einführung: Jörg Evers
Komponist, Vorstandsmitglied des Composers Club, GEMA-Aufsichtsrat, München

Podiumsdiskussion

Bernd Burgemeister,
Vorstand Bundesverband Fernsehproduzenten, München
Jörg Evers,
Komponist, Vorstandsmitglied des Composers Club, GEMA-Aufsichtsrat, München
Dr. Rainer Fabich,
Komponist, Dozent, Vorstandsmitglied des Composers Club, München
Dr. Elmar Hucko,
Ministerialdirektor, Bundesjustizministerium, Berlin
Dr. Martin Vogel,
Generalsekretär der INTERGU (Intern. Gesellschaft für Urheberrecht), München
Stefan Meuschel,
Vorstand des Bundesverbandes der Fernseh- und Filmregisseure, München
Dr. Rolf Moser,
Geschäftsführer Bavaria Sonor, München
Prof. Dr. Wilhelm Nordemann,
Justitiar des Deutschen Komponistenverbandes (DKV), Berlin

Moderation

Jochen Schmidt-Hambrock,
Komponist, Vorstandsmitglied des Composers Club, München

Weitere Infos unter:
www.medientage-muenchen.de

Der Zutritt zu unserer Veranstaltung ist auch diesmal wieder mit einem kostenfreien Ticket möglich, das im ICM (Neue Messe Riem) vom Akkreditierungsbüro ausgegeben wird.
Die Diskussion wir sicher spannend, bitte kommt recht zahlreich!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand

 
Dezember 2002

Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat

Liebe CC-Mitglieder,

die Bedeutung des CC wächst, das zeigt die Aufnahme des Verbandes als Mitglied beim Deutschen Musikrat.

Der Deutsche Musikrat besteht seit 1953 und ist der Dachverband für über 90 Musikorganisationen in Deutschland. Er koordiniert zahlreiche Projekte und repräsentiert über 8 Millionen Menschen, die sich mit Musik beschäftigen.

Unser Vorsitzender, John Groves, nahm am 25. und 26. Oktober an der 32.General-versammlung des Deutschen Musikrates in Berlin teil. Dort wurde den anwesenden Mitgliedern vom Präsidium empfohlen, dem CC-Antrag auf Aufnahme in den Verband zuzustimmen.

Wenn auch die Herren Sikorski und Hee (GEMA-Aufsichtsräte von Verleger- bzw. Textdichterseite) sich nicht dafür aussprechen mochten, so wurde dem Aufnahme-antrag dennoch zugestimmt.

Wir freuen uns sehr über die Aufnahme, die zugleich eine Anerkennung unserer Arbeit und unser Anliegen darstellt.


Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand

 
Dezember 2002

Filmfest Hamburg 2002

Liebe CC-Mitglieder,

es ist wieder soweit: vom 23. Bis 29. September 2002 findet in Hamburg das Filmfest statt. Auch in diesem Jahr wird der CC eine Podiumsdiskussion veranstalten mit dem Thema:

Filmmusik vom feinsten, am besten kostenlos?
Chancen und Risiken durch das neue Urhebervertragsrecht

Wir freuen uns, dass wir den Filmkomponisten Jochen Schmidt-Hambrock (Vorstandsmitglied des CC) dafür gewinnen konnten, die Moderation zu übernehmen. Als Referenten erwarten wir den Medienrechtsexperten RA Alexander Unverzagt, Filmkomponist Dr. Rainer Fabich (ebenfalls CC-Vorstand), den Journalisten und Redakteur des BR Matthias Keller, die Filmproduzentinnen Claudia Schröder und Gloria Burkert, sowie den Regisseur Manuel Siebenmann. Des Weiteren wird wahrscheinlich auch ein Vertreter der Senderseite dabei sein.

Wir hoffen auf eine angeregte und spannende Diskussion und würden uns freuen, wenn auch Ihr an dieser Veranstaltung teilnehmen würdet.

26. September 2002 Alster Pavillon am Jungfernstieg
Beginn 15:30 Uhr

Also bis dahin!
Mit freundlichen Grüßen

Eure
Eva Bekker