Filmmusik Leistungskatalog11.Januar 2001 Liebe Kollegen, auf Initiative unserer Mitgliedern NJ Schneider und Jörg Evers, haben sich die Kollegen in München zusammengesetzt und einen Leistungskatalog für Filmmusikschaffende erarbeitet. Wir alle kennen das Problem knapper Budgets und unzureichender Zeit in der Planung und Durchführung einer Filmmusik. Auch wird von uns oftmals eine Arbeitsleistung verlangt, die in keiner Form oder nur unzureichend honoriert wird. Dies zu ändern ist für die Arbeit jeweiligen Komponisten eminent wichtig – mit genügend Zeit und einem realistischen Budget, können wir einfach bessere Arbeit abliefern. Hinterher fragt keiner nach den Bedingungen einer Produktion! Nicht zuletzt kommt uns auch die geplante Novelle des Urheberrechts zu Hilfe, denn dort wird erstmals gesetzlich festgeschrieben, daß ein Komponist für seine Arbeit angemessen zu vergüten ist. Und was eine angemessene Vergütung ist, wird durch die Berufsverbände (mit-) definiert. Um hier zu einer realistischen Preisempfehlung zu gelangen senden wir Euch beiliegenden Fragebogen. Die Erhebung wird neutral durchgeführt, alle Daten werden unabhängig von der Person, die sie uns zusendet ausgewertet. Laßt Euch von dem Umfang des Fragenkataloges nicht abschrecken er verdeutlicht sehr gut,, was ein Filmkomponist eigentlich so alles leistet. Zusätzlich haben wir zwischen TV Movies und TV-Serien/Dokus sowie dem jeweilgen Aufwand unterschieden. Bitte macht Euch Gedanken, wie Euer Stundensatz aussieht, und was Ihr braucht um eine professionelle Produktion abzuliefern. Es gibt bestimmt einige Punkte, die nicht bei jedem anfallen und daher auch nicht von jedem beantwortet werden können. Aber je mehr Daten wir zur Auswertung vorliegen haben, desto klarer wird sich das Bild darstellen lassen. Alle Eure Daten werden selbstverständlich anonym und streng vertraulich behandelt. Wir glauben fest daran, daß die Ergebnisse einer solchen Befragung uns helfen werden, die Wertigkeit und Professionalität von Filmmusik in Deutschland voranzutreiben. Dieser Fragebogen wird auch an Komponisten weitergeleitet, die nur im DKV und nicht im CC sind, um die Chance auf repräsentative Daten zu erhöhen. Wenn wir die Daten ausgewertet und zusammengefasst haben, werden wir neben der Preisempfehlung für unsere Mitglieder auch mit den Verbänden der Filmwirtschaft diese Daten für deren zukünftige Budgetplanung diskutieren. Solltet Ihr Euch nicht oder nur unzureichend von den Fragen repräsentiert fühlen, so laßt es uns wissen, macht Vorschläge und ergänzt die Liste mit - nach Eurer Meinung (oder für Euren Arbeitsbereich) - wichtigen Punkten. Es wäre schön, wenn Ihr den möglichst vollständig ausgefüllten Fragebogen bis zum 31.1.00 an die CC Geschäftsstelle zurückgesendet habt. Gruß Euer Vorstand P.S. Natürlich wird eine spätere Preisempfehlung wesentlich überschaubarer und gestraffter sein. Tätigkeitsliste „FILMMUSIKPRODUKTION“ Zusammengestellt von Enjott Schneider & Jörg Evers 12/2000 Bitte nach jedem Posten (wenn dazu Erfahrungswerte vorliegen) die Tätigkeitszeit (Stundenwert) und die gewünschte Honorierung (in DM) eintragen, damit sich aus dem gesammelten Rückfluß ein Meinungsbild für die weitere Verfeinerung bzw. Zusammenfassung ergibt. Bitte senden an: Composer Club e.V. - Meckelstedter Str. 9 - 27624 MECKELSTEDT - Tel: 04745-93 15 94 Fax: 04745-93 15 94 – email:
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I. Arbeitsaufwand an TV-Movie 90 Min. (Einzelfilm) ohne Orchester (im eigenen Studio mit nur ca. 2-3 Live-Musikern im Overdup): KONZEPT-/ KRITIK- UND LAYOUTPHASE 1) Alleiniges Sichten der Videokassette (Probelayouten, Stoppen, Musikliste erstellen, TC-aufschreiben, Konzept erarbeiten) h: DM: 2) externe Fahrt zum Kunden (Schneideraum, TV-Sender, Produktionsfirma) h: DM: 3) Fahrtkosten (Fahrkilometer) + Übernachtung h: DM: 4) Spottingsession /(Planungsgespräch mit Regie, Produktion, Redaktion) h: DM: 5) Recherche (Soundsuchen, real, auf CD-Roms, Musikstudien nach Ansage und Belangen des Films) h: DM: 6) Komposition von ca._____ Musik-Cues (=______Min.) eines 90Minüters (Bitte nennt, gerne mit aktuellem Projekt-Beispiel,Namen)´, Erfahrungswerte) h: DM: 6a) – Alt.: Preis pro Minute Filmmusik (Studiokosten nicht vergessen!) h: DM: 7) Eventuell: Herstellen eines Playbacks (Schimmel = rhythm. vorläufige Version) zum Drehen, z.B. Tanzen, Marschieren h: DM: 8) Herstellen einer Demo-/Layoutversion zum Vorführen der Kompositions Ideen im Midi-/Sampling-Studio (=Layoutarrangement) h: DM: 9) Midiproduktion (Einspielen am Keyboard, am Instrument, evtl. Fremdkosten für (einen) Layoutmusiker h: DM: 10) Anlegen der Layout-/Demo-Cues via TC auf DA88, proTools, o.a. h: DM: 11) Layout-/Demomischung der gesamten 90 Min.als Vorführ-Video h: DM: 12) Kopieren mehrer Videos für Redaktion/Produktion/Regie h: DM: 13) Versand der Videokassetten h: DM: 14) Herstellen von Musiklisten/TC-Listen/Besprechungslisten h: DM: 15) Telefonate zur Abnahme mit Redaktion/Regie/Produktion h: DM: 16) Abnahmesession der Layout-/Demoversion (Kritik-Session) im Studio h: DM: 17) eventl: Musikanlegen im externen Schneideraum z.B. am Avid h: DM: 18) externe Abnahme bei TV-Sender/ Schneideraum/Produzent h: DM: 19) Korrekturdurchgang (neue TC’s, neue sync points, neue Themen etc.) als Ergebnis der Abnahmesession oder der Fern-Kritik /Faxe/Telefone h: DM: 20) Eventuell. Neuer Versand/neue Besprechung wie Top 10-18 h: DM: 21) eventuell erneuter Korrekturdurchgang (wie Top 19) h: DM: ENDPRODUKTION (bei Nichtorchester-Musiken gering) 22) Ausarbeiten und Verfeinerung der abgenommenen Layout-Cues/und Mix h: DM: 23) Einstellen eines Tonmeisters h: DM: 24) Herstellen der Arbeitspuren für die Livemusikproduktion (Clicks) h: DM: 25) Herstellen des Overdup-Notenmaterials für die 1-3 Musiker h: DM: 26) Musikerhonorare für 1-3 Overdup-Solisten h: DM: 27) Mastering (Finalizer o.a., Digitalwandeln etc.) h: DM: 28) TC-Anlegen der fertig produzierten Musik auf DAT/DA88/ProTools o. ähnl. h: DM: 29 Herstellen von S-Kopien und Produktionsbändern (Kopieren) h: DM: 30) Archivieren/Backups der Festplatte etc. h: DM: 31) Versand der fertigen Musiken ins Mischstudio h: DM: 32) eventl: Anlegen der fertigen Musik im Schneideraum/Mischstudio h: DM: 33) evtl. Fahrt/Übernachtungskosten zum Anlegen Top 32 h: DM: 34) Präsenz bei der Filmmischung h: DM: 35) Herstellen der TC’s/Musikliste/Sendermeldung h: DM: 36) CD-Brennen/DAT-Kopien für weitere Werbe-/Pressezwecke pro Filmmusikauswahl (ca. 40 Min.) h: DM: 37) allg. Pauschale Reisetag extern h: DM: 38) allg. Pauschale Besprechung (2 Stunden) nach Aufforderung h: DM: 39) Stundensatz für jede weitere Regiearbeit (Korrektur, Musikschnitt) im eigenen Tonstudio h: DM: 40) Stundensatz für weiteres Überspielen eines zusätzlichen Titels (auch Source-CD’s oder Variante, Änderung) auf DAT/CD oder Protools h: DM: 41) Handlungspauschale für eine Woche Tätigkeit h: DM: II. Arbeitsaufwand an TV-Movie 90 Min. (Einzelfilm) mit Orchester (im Fremdstudio mit ca. 20-40 Musikern): KONZEPT-/ KRITIK- UND LAYOUTPHASE 1) Alleiniges Sichten der Videokassette (Probelayouten, Stoppen, Musikliste erstellen, TC-aufschreiben, Konzept erarbeiten) h: DM: 2) externe Fahrt zum Kunden (Schneideraum, TV-Sender, Produktionsfirma) h: DM: 3) Fahrtkosten (Fahrkilometer) + Übernachtung h: DM: 4) Spottingsession /(Planungsgespräch mit Regie, Produktion, Redaktion) h. DM: 5) Recherche (Soundsuchen, real, auf CD-Roms, Musikstudien nach Ansage und Belangen des Filmes h: DM: 6) Komposition von ca._____ Musik-Cues (=______Min.) eines 90Minüters (Bitte nennt, gerne mit aktuellem Projekt-Beispiel-Namen)´, Erfahrungswerte) h: DM: 7) Eventuell: Herstellen eines Playbacks (Schimmel = rhythm. vorläufige Version) zum Drehen, z.B. Tanzen, Marschieren h: DM: 8) Herstellen einer Demo-/Layoutversion zum Vorführen der KompositionsIdeen im Midi-/Sampling-Studio (=Layoutarrangement) h: DM: 9) Midiproduktion (Einspielen am Keyboard, am Instrument, evtl. Fremdkosten für (einen) Layoutmusiker h: DM: 10) Anlegen der Layout-/Demo-Cues via TC auf DA88 oder proTools o.a. h: DM: 11) Layout-/Demomischung der gesamten 90 Min.als Vorführ-Video h: DM: 12) Kopieren mehrer Videos für Redaktion/Produktion/Regie h: DM: 13) Versand der Videokassetten h: DM: 14) Herstellen von Musiklisten/TC-Listen/Besprechungslisten h: DM: 15) Telefonate zur Abnahme mit Redaktion/Regie/Produktion h: DM: 16) Abnahmesession der Layout-/Demoversion (Kritik-Session) im Studio h: DM: 17) eventl: Musikanlegen im externen Schneideraum z.B. am Avid h: DM: 18) externe Abnahme bei TV-Sender/ Schneideraum/Produzent h: DM: 19) Korrekturdurchgang (neue TC’s, neue sync points, neue Themen etc.) als Ergebnis der Abnahmesession oder der Fern-Kritik /Faxe/Telefone h: DM: 20) Eventuell. Neuer Versand/neue Besprechung wie Top 10-18 h: DM: 21) eventuell erneuter Korrekturdurchgang (wie Top 19) h: DM: ENDPRODUKTION 22) Ausarbeiten und Verfeinern der abgenommenen Layout-Cues h: DM: 23) Herstellen eines rohen Partiturausdrucks im Computer h: DM: 24) Orchestration (eventl. mit Orchestrator additional) und Herstellen einer feinen und exakten Partitur von ca. ________ Seiten h: DM: 25) Herstellen der Arbeitspuren für die Livemusikproduktion (Clicks) incl. Datentransfer (Elektronik, guidetracks auf Festplatte u.a.) h: DM: 26) Herstellen des Notenmaterials für das Orchester (Kopist) h: DM: 27) Buchen und Vororganisieren des Fremdstudios (Planungsgespräche mit Studiobetreiber, Tonmeister, Orchesterwart u.a.) h: DM: 28) Anmieten von Instrumenten (Celesta, Flügel u.a) h: DM: 29) Anmieten von zusätzlichen techn. Geräten (Hall, Computer, Bildzuspielung u.a.) h: DM: 30) Contractor (Bestellen des Orchesters, Agentur, Verträge) h: DM: 31) Proben mit Konzertmeister/Solisten/Vorabzustellung von Noten h: DM: 32) Musikerhonorare für Orchester und Solisten h: DM: 33) Kosten für Fremdstudio h: DM: 34) Kosten für Tonmeister h: DM: 35) Kosten für Studioassistent h: DM: 36) Kosten für Dirigent h: DM: 37) Catering für Produktionsteam im Fremdstudio h: DM: 38) Abmischung oder Transfermischung im Fremdstudio h: DM: 39) Rücktransfer des aufgenommenen Materials ins eigene Studio, falls dort der final mix erfolgt h: DM: 40) Mastering (Finalizer o.a., Digitalwandeln etc.) h: DM: 41) TC-Anlegen der fertig produzierten Musik auf DAT/DA88/ProTools h: DM: 42) Herstellen von S-Kopien und Produktionsbändern (Kopieren) h: DM: 43) Archivieren/Backups der Festplatte etc. h: DM: 44) Versand der fertigen Musiken ins Mischstudio h: DM: 45) eventl: Anlegen der fertigen Musik im Schneideraum/Mischstudio h: DM: 46) evtl. Fahrt/Übernachtungskosten zum Anlegen Top 32 h: DM: 47) Präsenz bei der Filmmischung h: DM: 48) Herstellen der TC’s/Musikliste/Sendermeldung h: DM: 49) CD-Brennen/DAT-Kopien für weitere Werbe-/Pressezwecke pro Filmmusikauswahl (ca. 40 Min.) h: DM: 50) allg. Pauschale Reisetag extern h: DM: 51) allg. Pauschale Besprechung (2 Stunden) nach Aufforderung h: DM: 52) Stundensatz für jede weitere Regiearbeit (Korrektur, Musikschnitt) im eigenen Tonstudio h: DM: 53) Stundensatz für weiteres Überspielen eines zusätzlichen Titels (auch Source-CD’s oder Variante, Änderung) auf DAT/CD oder Protools h: DM: 54) Handlungspauschale (Büro/Telefonate) für eine Woche Tätigkeit h: DM: __________________________________________________________________________ III. Arbeitsaufwand an TV-Episodenfilm/Serie/Dokumentation ohne Musiker im eigenen Studio von 25 Min. – 45 Min. Gesamtfilmlänge
KONZEPT-/ KRITIK- UND LAYOUTPHASE 1) Alleiniges Sichten der Videokassette (Probelayouten, Stoppen, Musikliste erstellen, TC-aufschreiben, Konzept erarbeiten) h: DM: 2) externe Fahrt zum Kunden (Schneideraum, TV-Sender, Produktionsfirma) h: DM: 3) Fahrtkosten (Fahrkilometer) + Übernachtung h: DM: 4) Spottingsession /(Planungsgespräch mit Regie, Produktion, Redaktion) h. DM: 5) Komposition von ca.____ Musik-Cues (=_____Min.) eines 25- 45 Minüters (Bitte nennt, gerne mit aktuellem Projekt-Beispiel-Namen)´, Erfahrungswerte) h: DM: 6) Herstellen einer Demo-/Layoutversion zum Vorführen der KompositionsIdeen im Midi-/Sampling-Studio (=Layoutarrangement) h: DM: 7) Midiproduktion (Einspielen am Keyboard, am Instrument, evtl. Fremdkosten für (einen) Layoutmusiker h: DM: 8) Anlegen der Layout-/Demo-Cues via TC auf DA88 oder proTools o.a. h: DM: 9) Layout-/Demomischung der gesamten Folge als Vorführ-Video h: DM: 10) Kopieren mehrer Videos für Redaktion/Produktion/Regie h: DM: 11) Versand der Videokassetten h: DM: 12) Herstellen von Musiklisten/TC-Listen/Besprechungslisten h: DM: 13) Telefonate zur Abnahme mit Redaktion/Regie/Produktion h: DM: 14) Abnahmesession der Layout-/Demoversion (Kritik-Session) im Studio h: DM: 15) eventl: Musikanlegen im externen Schneideraum z.B. am Avid h: DM: 16) externe Abnahme bei TV-Sender/ Schneideraum/Produzent h: DM: 17) Korrekturdurchgang (neue TC’s, neue sync points, neue Themen etc.) als Ergebnis der Abnahmesession oder der Fern-Kritik /Faxe/Telefone h: DM: ENDPRODUKTION (relativ gering, da meist wie Layouts) 22) Ausarbeiten und Verfeinern der abgenommenen Layout-Cues h: DM: 23) TC-Anlegen der fertig produzierten Musik auf DAT/DA88/ProTools h: DM: 24) Herstellen von S-Kopien und Produktionsbändern (Kopieren) h: DM: 25) Archivieren/Backups der Festplatte etc. h: DM: 26) Versand der fertigen Musiken ins Mischstudio h: DM: 27) eventl: Anlegen der fertigen Musik im Schneideraum/Mischstudio h: DM: 28) evtl. Fahrt/Übernachtungskosten zum Anlegen Top 27 h: DM: 29) Präsenz bei der Filmmischung h: DM: 30) Herstellen der TC’s/Musikliste/Sendermeldung h: DM: 31) CD-Brennen/DAT-Kopien für weitere Werbe-/Pressezwecke pro Filmmusikauswahl (ca. 40 Min.) h: DM: 32) allg. Pauschale Reisetag extern h: DM: 33) allg. Pauschale Besprechung (2 Stunden) nach Aufforderung h: DM: 34) Stundensatz für jede weitere Regiearbeit (Korrektur, Musikschnitt) im eigenen Tonstudio h: DM: 35) Stundensatz für weiteres Überspielen eines zusätzlichen Titels (auch Source-CD’s oder Variante, Änderung) auf DAT/CD oder Protools h: DM: 36) Handlungspauschale (Büro/Telefonate) für eine Woche Tätigkeit h: DM: __________________________________________________________________________ ZUSÄTZLICH: Nennt gerne weitere Handlungsvorgänge/Tätigkeiten/weitere Kosten, die wir vergessen haben (Vorschläge, Kritiken): |
Leistungskatalog für Filmmusikschaffende 11.Januar 2001 Liebe Kollegen, auf Initiative unserer Mitgliedern NJ Schneider und Jörg Evers, haben sich die Kollegen in München zusammengesetzt und einen Leistungskatalog für Filmmusikschaffende erarbeitet. Wir alle kennen das Problem knapper Budgets und unzureichender Zeit in der Planung und Durchführung einer Filmmusik. Auch wird von uns oftmals eine Arbeitsleistung verlangt, die in keiner Form oder nur unzureichend honoriert wird. Dies zu ändern ist für die Arbeit jeweiligen Komponisten eminent wichtig – mit genügend Zeit und einem realistischen Budget, können wir einfach bessere Arbeit abliefern. Hinterher fragt keiner nach den Bedingungen einer Produktion! Nicht zuletzt kommt uns auch die geplante Novelle des Urheberrechts zu Hilfe, denn dort wird erstmals gesetzlich festgeschrieben, daß ein Komponist für seine Arbeit angemessen zu vergüten ist. Und was eine angemessene Vergütung ist, wird durch die Berufsverbände (mit-) definiert. Um hier zu einer realistischen Preisempfehlung zu gelangen senden wir Euch beiliegenden Fragebogen. Die Erhebung wird neutral durchgeführt, alle Daten werden unabhängig von der Person, die sie uns zusendet ausgewertet. Laßt Euch von dem Umfang des Fragenkataloges nicht abschrecken er verdeutlicht sehr gut,, was ein Filmkomponist eigentlich so alles leistet. Zusätzlich haben wir zwischen TV Movies und TV-Serien/Dokus sowie dem jeweilgen Aufwand unterschieden. Bitte macht Euch Gedanken, wie Euer Stundensatz aussieht, und was Ihr braucht um eine professionelle Produktion abzuliefern. Es gibt bestimmt einige Punkte, die nicht bei jedem anfallen und daher auch nicht von jedem beantwortet werden können. Aber je mehr Daten wir zur Auswertung vorliegen haben, desto klarer wird sich das Bild darstellen lassen. Alle Eure Daten werden selbstverständlich anonym und streng vertraulich behandelt. Wir glauben fest daran, daß die Ergebnisse einer solchen Befragung uns helfen werden, die Wertigkeit und Professionalität von Filmmusik in Deutschland voranzutreiben. Dieser Fragebogen wird auch an Komponisten weitergeleitet, die nur im DKV und nicht im CC sind, um die Chance auf repräsentative Daten zu erhöhen. Wenn wir die Daten ausgewertet und zusammengefasst haben, werden wir neben der Preisempfehlung für unsere Mitglieder auch mit den Verbänden der Filmwirtschaft diese Daten für deren zukünftige Budgetplanung diskutieren. Solltet Ihr Euch nicht oder nur unzureichend von den Fragen repräsentiert fühlen, so laßt es uns wissen, macht Vorschläge und ergänzt die Liste mit - nach Eurer Meinung (oder für Euren Arbeitsbereich) - wichtigen Punkten. Es wäre schön, wenn Ihr den möglichst vollständig ausgefüllten Fragebogen bis zum 31.1.00 an die CC Geschäftsstelle zurückgesendet habt. Gruß Euer Vorstand P.S. Natürlich wird eine spätere Preisempfehlung wesentlich überschaubarer und gestraffter sein. Tätigkeitsliste „FILMMUSIKPRODUKTION“ Zusammengestellt von Enjott Schneider & Jörg Evers 12/2000 Bitte nach jedem Posten (wenn dazu Erfahrungswerte vorliegen) die Tätigkeitszeit (Stundenwert) und die gewünschte Honorierung (in DM) eintragen, damit sich aus dem gesammelten Rückfluß ein Meinungsbild für die weitere Verfeinerung bzw. Zusammenfassung ergibt. Bitte senden an: Composer Club e.V. - Meckelstedter Str. 9 - 27624 MECKELSTEDT - Tel: 04745-93 15 94 Fax: 04745-93 15 94 – email:
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I. Arbeitsaufwand an TV-Movie 90 Min. (Einzelfilm) ohne Orchester (im eigenen Studio mit nur ca. 2-3 Live-Musikern im Overdup): KONZEPT-/ KRITIK- UND LAYOUTPHASE 1) Alleiniges Sichten der Videokassette (Probelayouten, Stoppen, Musikliste erstellen, TC-aufschreiben, Konzept erarbeiten) h: DM: 2) externe Fahrt zum Kunden (Schneideraum, TV-Sender, Produktionsfirma) h: DM: 3) Fahrtkosten (Fahrkilometer) + Übernachtung h: DM: 4) Spottingsession /(Planungsgespräch mit Regie, Produktion, Redaktion) h. DM: 5) Recherche (Soundsuchen, real, auf CD-Roms, Musikstudien nach Ansage und Belangen des Films) h: DM: 6) Komposition von ca._____ Musik-Cues (=______Min.) eines 90Minüters (Bitte nennt, gerne mit aktuellem Projekt-Beispiel,Namen)´, Erfahrungswerte) h: DM: 6a) – Alt.: Preis pro Minute Filmmusik (Studiokosten nicht vergessen!) h DM: 7) Eventuell: Herstellen eines Playbacks (Schimmel = rhythm. vorläufige Version) zum Drehen, z.B. Tanzen, Marschieren h: DM: 8) Herstellen einer Demo-/Layoutversion zum Vorführen der KompositionsIdeen im Midi-/Sampling-Studio (=Layoutarrangement) h: DM: 9) Midiproduktion (Einspielen am Keyboard, am Instrument, evtl. Fremdkosten für (einen) Layoutmusiker h: DM: 10) Anlegen der Layout-/Demo-Cues via TC auf DA88, proTools, o.a. h: DM: 11) Layout-/Demomischung der gesamten 90 Min.als Vorführ-Video h: DM: 12) Kopieren mehrer Videos für Redaktion/Produktion/Regie h: DM: 13) Versand der Videokassetten h: DM: 14) Herstellen von Musiklisten/TC-Listen/Besprechungslisten h: DM: 15) Telefonate zur Abnahme mit Redaktion/Regie/Produktion h: DM: 16) Abnahmesession der Layout-/Demoversion (Kritik-Session) im Studio h: DM: 17) eventl: Musikanlegen im externen Schneideraum z.B. am Avid h: DM: 18) externe Abnahme bei TV-Sender/ Schneideraum/Produzent h: DM: 19) Korrekturdurchgang (neue TC’s, neue sync points, neue Themen etc.) als Ergebnis der Abnahmesession oder der Fern-Kritik /Faxe/Telefone h: DM: 20) Eventuell. Neuer Versand/neue Besprechung wie Top 10-18 h: DM: 21) eventuell erneuter Korrekturdurchgang (wie Top 19) h: DM: ENDPRODUKTION (bei Nichtorchester-Musiken gering) 22) Ausarbeiten und Verfeinerung der abgenommenen Layout-Cues/und Mix h: DM: 23) Einstellen eines Tonmeisters h: DM: 24) Herstellen der Arbeitspuren für die Livemusikproduktion (Clicks) h: DM: 25) Herstellen des Overdup-Notenmaterials für die 1-3 Musiker h: DM: 26) Musikerhonorare für 1-3 Overdup-Solisten h: DM: 27) Mastering (Finalizer o.a., Digitalwandeln etc.) h: DM: 28) TC-Anlegen der fertig produzierten Musik auf DAT/DA88/ProTools o. ähnl. h: DM: 29 Herstellen von S-Kopien und Produktionsbändern (Kopieren) h: DM: 30) Archivieren/Backups der Festplatte etc. h: DM: 31) Versand der fertigen Musiken ins Mischstudio h: DM: 32) eventl: Anlegen der fertigen Musik im Schneideraum/Mischstudio h: DM: 33) evtl. Fahrt/Übernachtungskosten zum Anlegen Top 32 h: DM: 34) Präsenz bei der Filmmischung h: DM: 35) Herstellen der TC’s/Musikliste/Sendermeldung h: DM: 36) CD-Brennen/DAT-Kopien für weitere Werbe-/Pressezwecke pro Filmmusikauswahl (ca. 40 Min.) h: DM: 37) allg. Pauschale Reisetag extern h: DM: 38) allg. Pauschale Besprechung (2 Stunden) nach Aufforderung h: DM: 39) Stundensatz für jede weitere Regiearbeit (Korrektur, Musikschnitt) im eigenen Tonstudio h: DM: 40) Stundensatz für weiteres Überspielen eines zusätzlichen Titels (auch Source-CD’s oder Variante, Änderung) auf DAT/CD oder Protools h: DM: 41) Handlungspauschale für eine Woche Tätigkeit h: DM: II. Arbeitsaufwand an TV-Movie 90 Min. (Einzelfilm) mit Orchester (im Fremdstudio mit ca. 20-40 Musikern): KONZEPT-/ KRITIK- UND LAYOUTPHASE 1) Alleiniges Sichten der Videokassette (Probelayouten, Stoppen, Musikliste erstellen, TC-aufschreiben, Konzept erarbeiten) h: DM: 2) externe Fahrt zum Kunden (Schneideraum, TV-Sender, Produktionsfirma) h: DM: 3) Fahrtkosten (Fahrkilometer) + Übernachtung h: DM: 4) Spottingsession /(Planungsgespräch mit Regie, Produktion, Redaktion) h. DM: 5) Recherche (Soundsuchen, real, auf CD-Roms, Musikstudien nach Ansage und Belangen des Filmes h: DM: 6) Komposition von ca._____ Musik-Cues (=______Min.) eines 90Minüters (Bitte nennt, gerne mit aktuellem Projekt-Beispiel-Namen)´, Erfahrungswerte) h: DM: 7) Eventuell: Herstellen eines Playbacks (Schimmel = rhythm. vorläufige Version) zum Drehen, z.B. Tanzen, Marschieren h: DM: 8) Herstellen einer Demo-/Layoutversion zum Vorführen der KompositionsIdeen im Midi-/Sampling-Studio (=Layoutarrangement) h: DM: 9) Midiproduktion (Einspielen am Keyboard, am Instrument, evtl. Fremdkosten für (einen) Layoutmusiker h: DM: 10) Anlegen der Layout-/Demo-Cues via TC auf DA88 oder proTools o.a. h: DM: 11) Layout-/Demomischung der gesamten 90 Min.als Vorführ-Video h: DM: 12) Kopieren mehrer Videos für Redaktion/Produktion/Regie h: DM: 13) Versand der Videokassetten h: DM: 14) Herstellen von Musiklisten/TC-Listen/Besprechungslisten h: DM: 15) Telefonate zur Abnahme mit Redaktion/Regie/Produktion h: DM: 16) Abnahmesession der Layout-/Demoversion (Kritik-Session) im Studio h: DM: 17) eventl: Musikanlegen im externen Schneideraum z.B. am Avid h: DM: 18) externe Abnahme bei TV-Sender/ Schneideraum/Produzent h: DM: 19) Korrekturdurchgang (neue TC’s, neue sync points, neue Themen etc.) als Ergebnis der Abnahmesession oder der Fern-Kritik /Faxe/Telefone h: DM: 20) Eventuell. Neuer Versand/neue Besprechung wie Top 10-18 h: DM: 21) eventuell erneuter Korrekturdurchgang (wie Top 19) h: DM: ENDPRODUKTION 22) Ausarbeiten und Verfeinern der abgenommenen Layout-Cues h: DM: 23) Herstellen eines rohen Partiturausdrucks im Computer h: DM: 24) Orchestration (eventl. mit Orchestrator additional) und Herstellen einer feinen und exakten Partitur von ca. ________ Seiten h: DM: 25) Herstellen der Arbeitspuren für die Livemusikproduktion (Clicks) incl. Datentransfer (Elektronik, guidetracks auf Festplatte u.a.) h: DM: 26) Herstellen des Notenmaterials für das Orchester (Kopist) h: DM: 27) Buchen und Vororganisieren des Fremdstudios (Planungsgespräche mit Studiobetreiber, Tonmeister, Orchesterwart u.a.) h: DM: 28) Anmieten von Instrumenten (Celesta, Flügel u.a) h: DM: 29) Anmieten von zusätzlichen techn. Geräten (Hall, Computer, Bildzuspielung u.a.) h: DM: 30) Contractor (Bestellen des Orchesters, Agentur, Verträge) h: DM: 31) Proben mit Konzertmeister/Solisten/Vorabzustellung von Noten h: DM: 32) Musikerhonorare für Orchester und Solisten h: DM: 33) Kosten für Fremdstudio h: DM: 34) Kosten für Tonmeister h: DM: 35) Kosten für Studioassistent h: DM: 36) Kosten für Dirigent h: DM: 37) Catering für Produktionsteam im Fremdstudio h: DM: 38) Abmischung oder Transfermischung im Fremdstudio h: DM: 39) Rücktransfer des aufgenommenen Materials ins eigene Studio, falls dort der final mix erfolgt h: DM: 40) Mastering (Finalizer o.a., Digitalwandeln etc.) h: DM: 41) TC-Anlegen der fertig produzierten Musik auf DAT/DA88/ProTools h: DM: 42) Herstellen von S-Kopien und Produktionsbändern (Kopieren) h: DM: 43) Archivieren/Backups der Festplatte etc. h: DM: 44) Versand der fertigen Musiken ins Mischstudio h: DM: 45) eventl: Anlegen der fertigen Musik im Schneideraum/Mischstudio h: DM: 46) evtl. Fahrt/Übernachtungskosten zum Anlegen Top 32 h: DM: 47) Präsenz bei der Filmmischung h: DM: 48) Herstellen der TC’s/Musikliste/Sendermeldung h: DM: 49) CD-Brennen/DAT-Kopien für weitere Werbe-/Pressezwecke pro Filmmusikauswahl (ca. 40 Min.) h: DM: 50) allg. Pauschale Reisetag extern h: DM: 51) allg. Pauschale Besprechung (2 Stunden) nach Aufforderung h: DM: 52) Stundensatz für jede weitere Regiearbeit (Korrektur, Musikschnitt) im eigenen Tonstudio h: DM: 53) Stundensatz für weiteres Überspielen eines zusätzlichen Titels (auch Source-CD’s oder Variante, Änderung) auf DAT/CD oder Protools h: DM: 54) Handlungspauschale (Büro/Telefonate) für eine Woche Tätigkeit h: DM: __________________________________________________________________________ III. Arbeitsaufwand an TV-Episodenfilm/Serie/Dokumentation ohne Musiker im eigenen Studio von 25 Min. – 45 Min. Gesamtfilmlänge KONZEPT-/ KRITIK- UND LAYOUTPHASE 1) Alleiniges Sichten der Videokassette (Probelayouten, Stoppen, Musikliste erstellen, TC-aufschreiben, Konzept erarbeiten) h: DM: 2) externe Fahrt zum Kunden (Schneideraum, TV-Sender, Produktionsfirma) h: DM: 3) Fahrtkosten (Fahrkilometer) + Übernachtung h: DM: 4) Spottingsession /(Planungsgespräch mit Regie, Produktion, Redaktion) h. DM: 5) Komposition von ca.____ Musik-Cues (=_____Min.) eines 25- 45 Minüters (Bitte nennt, gerne mit aktuellem Projekt-Beispiel-Namen)´, Erfahrungswerte) h: DM: 6) Herstellen einer Demo-/Layoutversion zum Vorführen der Kompositions- h: DM: Ideen im Midi-/Sampling-Studio (=Layoutarrangement) 7) Midiproduktion (Einspielen am Keyboard, am Instrument, evtl. Fremdkosten für (einen) Layoutmusiker h: DM: 8) Anlegen der Layout-/Demo-Cues via TC auf DA88 oder proTools o.a. h: DM: 9) Layout-/Demomischung der gesamten Folge als Vorführ-Video h: DM: 10) Kopieren mehrer Videos für Redaktion/Produktion/Regie h: DM: 11) Versand der Videokassetten h: DM: 12) Herstellen von Musiklisten/TC-Listen/Besprechungslisten h: DM: 13) Telefonate zur Abnahme mit Redaktion/Regie/Produktion h: DM: 14) Abnahmesession der Layout-/Demoversion (Kritik-Session) im Studio h: DM: 15) eventl: Musikanlegen im externen Schneideraum z.B. am Avid h: DM: 16) externe Abnahme bei TV-Sender/ Schneideraum/Produzent h: DM: 17) Korrekturdurchgang (neue TC’s, neue sync points, neue Themen etc.) als Ergebnis der Abnahmesession oder der Fern-Kritik /Faxe/Telefone h: DM: ENDPRODUKTION (relativ gering, da meist wie Layouts) 22) Ausarbeiten und Verfeinern der abgenommenen Layout-Cues h: DM: 23) TC-Anlegen der fertig produzierten Musik auf DAT/DA88/ProTools h: DM: 24) Herstellen von S-Kopien und Produktionsbändern (Kopieren) h: DM: 25) Archivieren/Backups der Festplatte etc. h: DM: 26) Versand der fertigen Musiken ins Mischstudio h: DM: 27) eventl: Anlegen der fertigen Musik im Schneideraum/Mischstudio h: DM: 28) evtl. Fahrt/Übernachtungskosten zum Anlegen Top 27 h: DM: 29) Präsenz bei der Filmmischung h: DM: 30) Herstellen der TC’s/Musikliste/Sendermeldung h: DM: 31) CD-Brennen/DAT-Kopien für weitere Werbe-/Pressezwecke pro Filmmusikauswahl (ca. 40 Min.) h: DM: 32) allg. Pauschale Reisetag extern h: DM: 33) allg. Pauschale Besprechung (2 Stunden) nach Aufforderung h: DM: 34) Stundensatz für jede weitere Regiearbeit (Korrektur, Musikschnitt) im eigenen Tonstudio h: DM: 35) Stundensatz für weiteres Überspielen eines zusätzlichen Titels (auch Source-CD’s oder Variante, Änderung) auf DAT/CD oder Protools h: DM: 36) Handlungspauschale (Büro/Telefonate) für eine Woche Tätigkeit h: DM: __________________________________________________________________________ ZUSÄTZLICH: Nennt gerne weiteresHandlungsvorgänge/Tätigkeiten/weitere Kosten, die wir vergessen haben (Vorschläge, Kritiken): |
Einladung zum Münchener CC-Sektions-Meeting Einladung zum Münchener CC-Sektions-Meeting Mittwoch, 28.3.2001, Restaurant Chinesischer Turm, Englischer Garten 3, Beginn: 19.30 Uhr,
TAGESORDUNG 1. - Bericht vom CC – Vorstandsmeeting 2. - Neue Entwicklungen bei der GEMA 3. - GEMA-Versammlung: Anträge von CC-Mitgliedern 4. - GEMA-Versammlung Juli 2000 in München
Planung und Vorbereitung einer CC-Party bzw. eines CC-Empfanges 5. - Münchner Medientage Herbst 2001
Teilnahmebedingungen, Entwicklung eines Konzeptes für die CC-Veranstaltung
Teilnahme-Bestätigung bitte an Dr. Rainer Fabich:TEL 089/332938, FAX 089/344587 oder e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
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GEMA-Mitgliederversammlung im Juni: Offenbar erneut Anträge zur Reduzierung von TV- Werbemusik zu erwarten03. April 2001 Liebe Mitglieder, nachdem wir 1998 bei der GEMA-Mitgliederversammlung in Berlin mit Erfolg gegen die Anträge von Vorstand und Aufsichtsrat gestimmt haben, ist allem Anschein nach in diesem Jahr erneut mit dem Versuch zu rechnen, den Abrechnungskoeffizienten für TV-Werbemusik per Abstimmungsbeschluss abzusenken. Folgende Begründung ist zu erwarten: Einige, sehr wenige Werbemusiken sollen in der Abrechnung schier unglaubliche Größenordnungen erreicht haben. Offensichtlich soll nun durch das Herzeigen dieser Handvoll von Extremfällen der Eindruck vermittelt werden, sämtliche Werbemusiken würden ihren Komponisten derart exorbitante Ausschüttungen erbringen. Diese Art der Argumentation seitens der GEMA hat, wie wir aus den Diskussionen der letzten Jahre wissen, mittlerweile Tradition. Natürlich werden wir im Vorfeld versuchen, die Gegenseite zum Einlenken zu bewegen. Vielleicht gelingt es, einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss auszuhandeln. Dabei werden wir jedoch klarmachen, dass es eine generelle Absenkung des Werbemusikkoeffizienten nicht geben darf. Insbesonders vor dem Hintergrund, dass die Abrechnungsgenauigkeit der GEMA für Werbemusik immer neue Minusrekorde erreicht, scheinen diese Pläne eigentlich unglaublich. Darüber hinaus muss offensichtlich immer wieder daran erinnert werden, dass im GEMA-Verteilungsplan für den Bereich der TV-Werbemusik eine Verrechnung wesentlicher Anteile des Gesamtaufkommens nicht vorgesehen ist: So wird - wie im gesamten Bereich TFS - der VR-Anteil in Höhe von 33,3% nicht vergütet. Des Weiteren ist Werbemusik mittlerweile die einzige Sparte im gesamten Senderecht, auf deren Aufkommen keinerlei Wertung gezahlt wird. Um unsere gemeinsamen Interessen zu wahren und die Annahme von derartigen Anträgen zu verhindern, müssen wir auch in diesem Jahr möglichst viele gleichgesinnte Kollegen für die Teilnahme an der GEMA-Mitgliederversammlung mobilisieren. Gelingt es uns hier, in der Abstimmung die notwendige Sperrminorität von einem Drittel der anwesenden Komponisten zu erreichen, ist ein solcher Antrag abgelehnt, und die bisherige Regelung bleibt in Kraft. Wie wir aus den vergangenen Jahren wissen, stehen unsere Chancen dafür gut. Allerdings werden die Werbekomponisten auf die Solidarität der Komponisten aus den anderen Bereichen angewiesen sein. Informiert also bitte möglichst viele Kollegen und kommt alle nach München! Euer Vorstand |
Einladung zum Sektionsmeeting Lintig, 12.April 2001 Liebe CC-Mitglieder, es geht mit Riesenschritten auf die Jahreshauptversammlung der GEMA zu. Deshalb möchten wir Euch herzlich zum Sektionsmeeting in Hamburg einladen. Da es bis zum Sommer in Berlin, Frankfurt und Köln/Düsseldorf kein Meeting mehr geben wird, sind auch die Mitglieder dieser Gebiete willkommen. Es gibt vieles zu besprechen und es wäre schön, wenn Ihr es alle einrichten könntet. Wir treffen uns am 25.April 2001 18:30 Uhr im Vereinshaus Barmbek-Uhlenhorst Steilshooper Str.210 Die Küche wird geöffnet sein, Ihr könnt also dort ein Abendessen einnehmen. Unter der Edresse: www.werballliga.de/derplatz.html findet Ihr einen Link mit einer Anfahrtskizze. Tagesordnung - GEMA-Versammlung im Juni - Mögliche Anträge des CC - Reklamationen - Filmleistungskatalog - Sonstiges Für den Vorstand werden John Groves, Christian Wilckens, Lothar Brandes und Wilbert Hirsch dabei sein. Wir freuen uns auf Euer Kommen und wünschen Euch schöne Ostertage! Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
Achtung: GEMA plant Kürzung für TV-Werbemusik um ein Drittel!Liebe Mitglieder, ungeachtet des klaren Abstimmungsergebnisses von 1998 versucht es die GEMA offensichtlich wieder einmal, TV-Auftragsmusik schlechterzustellen. In diesem Jahr wird es u.a. erst einmal gegen die Werbemusik gehen: Wie wir jetzt offiziell erfahren haben, werden Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA in der diesjährigen Mitgliederversammlung den Antrag stellen, den Koeffizienten 3 für TV-Werbemusik innerhalb von zwei Jahren schrittweise auf 2 abzusenken. Sollte der Antrag in der Versammlung angenommen werden, müssten Werbekomponisten demnach zukünftig auf ein Drittel ihres GEMA-Einkommens verzichten. Nachdem die GEMA vor drei Jahren mit ihrem Antrag scheiterte, die Koeffizienten für mehrere TV-Bereiche gleichzeitig abzusenken, ist die diesjährige Taktik offensichtlich: Bei der Abstimmung über nur einen Bereich erhofft man sich weniger Gegenwehr. Was in diesem Jahr den Werbekomponisten droht, kann jedoch im nächsten Jahr den anderen ebenso passieren. Gemeinsam können wir die Annahme dieses gefährlichen Antrags verhindern! Hierfür genügt bereits die Sperrminorität von einem Drittel der anwesenden Komponisten. Da ein knappes Abstimmungs-ergebnis zu erwarten ist, kommt es auf jede einzelne Stimme an. Es ist also unverzichtbar, dass wirklich jedes (!) ordentliche GEMA-Mitglieder aus unseren Reihen an der Versammlung teilnimmt. Ebenfalls geplant ist eine empfindliche sog. „Deckelung“ für Musik zu Gameshows. CC-Mitglieder, die hiervon betroffen wären, sollten sich unbedingt bei uns melden! Am Abend des 25. Juni wird übrigens - ebenfalls im Hilton - die Jahreshauptversammlung des CC stattfinden. Hier können wir die Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung diskutieren und uns auf gemeinsame Strategien einigen. Einladung folgt. Die GEMA-Mitgliederversammlung in München ist zweifelsohne unser wichtigster Termin des Jahres. Informiert daher möglichst viele gleichgesinnte Kollegen! Plant unbedingt Eure Teilnahme an allen drei Tagen - und zwar bis zum Ende der Versammlung am Mittwoch abend: Sollte es uns am Dienstag gelingen, den Antrag abzuwehren, wird die Gegenseite am Mittwoch eine erneute Abstimmung herbeiführen. Euer Vorstand |
Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung liegen vor Liebe Mitglieder, wie zu erwarten war, wird es bei der GEMA-Mitgliederversammlung in zwei Wochen um Entscheidungen von existentieller Bedeutung für viele von uns gehen. Hier vorab schon einmal unser Kommentar zu drei besonders brisanten Themen: Antrag Nr. 17 (Deckelung für Musik zu Game-Shows): Der Grund für diesen Antrag sind neue, extrem häufige Sendungen wie z.B. "Wer wird Millionär". Offensichtlich werden hier extreme Spitzenwerte in der Abrechnung erreicht. Wie wir meinen, ist eine Deckelung einer generellen Absenkung des gesamten Koeffizienten grundsätzlich vorzuziehen. Ob die Reduzierung auf ein Sechstel (ab 5.000 gewichtete Sendeminuten) bzw. auf ein Zehntel (ab 10.000) jedoch übertrieben ist, wäre zu diskutieren. Antrag Nr. 18 (Drittel-Kürzung für TV-Werbemusik): Der Koeffizient für TFS-Werbung soll von 3 auf 2 gesenkt werden. Vorsicht Falle! Die Begründung des Antrages ist in grobem Maße irreführend: Die genannte Prozentzahl (27%) bezieht sich lediglich auf den AR-Anteil, also auf zwei Drittel der Verteilungssumme für die Privatsender. Tatsächlich erhält die Werbemusik nur 10,9% (!) der Gesamtverteilungssumme für alle TV-Sender, das belegen offizielle GEMA-Zahlen. Nicht zu vergessen: Wegen fehlenden VR-Anteils und fehlender Wertung hat TFS-Werbung, verglichen mit FS, nur einen effektiven Koeffizienten von bis zu 1,4 ! Unerklärlich ist, warum die GEMA nicht, wie bei Antr. Nr. 17, eine Deckelung befürwortet. Eine generelle Absenkung des Koeffizienten gefährdet dagegen das Basiseinkommen jedes Werbekomponisten. Also: Unbedingt dagegen stimmen! Antrag Nr. 19 (Trennung des einheitlichen Minutenwerts von TV und Radio): Eine Trennung des Minutenwertes wäre nur gerecht und ist daher seit langem eine der zentralen Forderungen des CC. Aber Vorsicht: Unter dem Deckmantel dieser an sich vernünftigen Forderung wird versucht, die Relationen der TV-Sparten untereinander zugunsten der dargestellten Musik zu verschieben. In der Begründung findet sich Irreführendes und Unwahres: So bekommt die Musik zu FS-Dailies korrekterweise den Koeffizient 2 (nicht "Faktor 1") und bringt seinem Komponisten - bei gleicher Einsatzdauer - unterm Strich sogar mehr ein als TV-Werbemusik mit Koeffizient 3. Es ist erstaunlich, dass dem Autor offensichtlich einige Feinheiten des GEMA-Verteilungsplans fremd sind. Falls es uns gelingt, den Wortlaut des Antrags auf die wesentliche Grundidee zu reduzieren, könnten wir dem Antrag in modifizierter Form zustimmen. Informiert also bitte möglichst viele Kollegen und kommt alle nach München! Euer Vorstand GEMA-Mitgliederversammlung 25.-27. Juni 2001 in München Hotel Hilton München Park, Am Tucherpark 7, 80538 München Tel. 089 / 38 45 - 0 |
EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2001 Montag, 25. Juni 2001, 18.00 Uhr Hotel Hilton München Park Raum Sapporo, 15. Etage Am Tucherpark 7, 80538 München Tel. 089 / 38 45 - 0 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung (bei der Geschäftsstelle abrufbar) 4. Finanzbericht 5. Abstimmung über Änderung des Jahresmitgliedsbeitrages auf € 120,- 6. Entlastung des Vorstandes 7. Bericht über Aktivitäten 8. Erläuterung und Diskussion der Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung 9. Sonstiges
Ab TOP 7 (19.00 Uhr) sind auch Freunde des CC und interessierte Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Informiert also möglichst viele Kollegen! Euer CC-Vorstand |
Zwei ASCAP-Awards für Jörg Evers - Herzlichen Glückwunsch!Bei der diesjährigen Verleihung der ASCAP Rhythm & Soul Awards 2001 gewann CC-Vorstandsmitglied und Jörg Evers mit den Titeln GET IT ON TONITE und WHAT 'CHU LIKE in der Kategorie Rhythm & Blues/Hiphop Songs gleich zwei der begehrten Autorenauszeichnungen der amerikanischen Verwertungs-gesellschaft. Darüber hinaus wurde Jörg Evers, der bereits seit dem letzten Jahr Mitglied des GEMA-Aufsichtsrats ist, in den Vorstand des DKV (Deutscher Komponistenverband) gewählt. Der CC gratuliert ganz herzlich zu diesem Erfolg. |
Bericht von CC-Jahreshauptversammlung und GEMA-Mitgliederversammlung auch in diesem Jahr stand die CC-Mitgliederversammlung im Zeichen freundschaftlicher Atmosphäre und konstruktiver Zusammenarbeit. Anwesend waren 48 von insgesamt 124 CC-Mitgliedern. Dieses große Interesse ist - insbesondere im Vergleich zu den Versammlungen der vergangenen Jahre - sehr erfreulich; allerdings hätten wir uns besonders gefreut, auch alle übrigen Mitglieder begrüßen zu dürfen ... nächstes Jahr klappts bestimmt! Übrigens: Mittlerweile zählt der CC 130 Mitglieder! Zunächst einigten wir uns auf einen künftigen, geringfügig abgesenkten Jahresmitgliedsbeitrag von € 120,-. Ein wesentlicher Punkt war dann der Bericht über die Aktivitäten des CC, d.h.: Dialog mit der GEMA, Möglichkeiten zur Kontrolle und Reklamation unserer GEMA-Abrechnungen, Vorstellung des Leistungskatalogs für Filmmusik, Aktivitäten zu Zwangsinverlagnahme und Ghostwriting, Erläuterung von Watermarking und Fingerprint, CC-Website etc. Die verbleibende Zeit wurde darauf verwendet, die Tagesordnung zur GEMA-Mitgliederversammlung zu diskutieren und hierzu gemeinsame Kompromisse und Strategien zu erörtern - mit Erfolg, wie die beiden folgenden Tage zeigen sollten. (Bei Interesse könnt Ihr das Protokoll zur dieser CC-Versammlung von Eva bekommen.) GEMA-Mitgliederversammlung: Am folgenden Tag war die Auseinandersetzung zu zwei Tagesordnungspunkten für uns besonders wichtig. Hierbei zeigte sich, dass der CC mittlerweile eine ernstgenommene und respektierte Größe in der Kurie der Komponisten ist. Antrag Nr. 17 (Musik zu tägl. Game-Shows): Es konnte der Kompromiss geschlossen werden, zukünftig zwar die Gesamtsumme wiederkehrender Werke, nicht aber automatisch den gesamten Musikinhalt solcher Sendungen zu deckeln. So kann es z.B. nicht passieren, dass ein Werk, das speziell nur für eine einzige Folge komponiert wurde, unter eine solche Deckelung fällt. Besonders wichtig ist außerdem, dass es auch weiterhin keine generelle Deckelung pro Sendeplatz geben wird. Antrag Nr. 18 (Musik zu TV-Werbespots): Unsere Argumente gegen eine generelle Absenkung des Koeffizienten von 3 auf 2 überzeugten die große Mehrheit der Komponisten. So wurde dann auch unser Kompromissvorschlag, statt einer generellen Reduzierung eine Deckelung analog zu anderen Sparten einzuführen, einstimmig (!) angenommen. Eine Reduzierung für sog. "Infomercials" und nächtliche TV-Spots wurde ebenfalls angeboten, diese Ausstrahlungen können jedoch momentan von der GEMA-Verwaltung noch nicht getrennt erfasst werden.
Am Mittwoch in der Hauptversammlung wurde die noch am Vortag herrschende konstruktive und sachliche Atmosphäre leider von Vertretern der Textdichter- und - insbesondere - der Verlegerkurie zunichte gemacht. Um ein Haar (es fehlten 3 Stimmen!) hätten die Verleger die Wiederaufnahme der Diskussion - und so eine erneute Abstimmung über die Absenkung des Koeffizienten - erwirkt. (Dies hätte ernste Auswirkungen haben können, denn: Viele CC-Mitglieder waren zu diesem Zeitpunkt leider bereits abgereist.) Nicht nachvollziehbar war dann die Entscheidung der Verlegerkurie, den bereits von Komponisten und Textdichtern angenommen Kompromiss abzulehnen, wodurch - paradoxerweise - ausgerechnet die Verleger dafür gesorgt haben, dass nun alles bleibt wie bisher. Es bleibt zu konstatieren, dass wir mittlerweile gut informiert und zahlenmäßig stark genug sind, um gegen unsere Interessen gerichtete Anträge abwehren zu können. Allerdings würden wir es uns in Zukunft leichter machen, wenn es uns gelänge, noch mehr Mitglieder für die Teilnahme an allen Tagen der GEMA-Mitgliederversammlung zu mobilisieren. Tragt Euch also schon einmal ein:
Die nächste GEMA-Mitgliederversammlung findet vom 24. - 26. Juni 2002 in Berlin statt!
Euer Vorstand |
Stellungnahme zur "VG Werbung" Liebe Mitglieder, der Vorstand des CC wurde kürzlich über die Existenz folgender Projekte informiert, in die der CC zwar nicht involviert ist, zu denen wir jedoch wie folgt Stellung nehmen wollen: Neue Verwertungsgesellschaft "VG Werbung" Vielleicht haben einige von Euch schon davon gehört: Zur Zeit liegt dem Deutschen Patentamt ein Antrag privater Initiatoren auf Genehmigung einer neuen Verwertungsgesellschaft vor. Das Aufgabengebiet dieser Konkurrenz zur GEMA soll zunächst ausschließlich die Werbemusik umfassen. Die Grundidee ist eine auf das Wesentliche reduzierte Inkassogesellschaft, die - im Gegensatz zur GEMA - die ihren Mitgliedern zustehenden Summen sofort nach Zahlung der Sendeanstalten monatlich überweist und deren Verteilungsplan eine völlig paritätische Aufteilung nach Spieldauer pro Sender vorsieht. Ob und wann eine Genehmigung erteilt wird, ist unbekannt. Vorverträge mit Sendeantstalten liegen unseres Wissens bisher nicht vor. Des Weiteren haben wir momentan weder verbindliche Informationen über das zu erwartende Inkasso (also auch die Ausschüttungshöhe) noch über mögliche rechtliche Probleme, z.B. im Zusammenhang mit bestehenden GEMA-Mitgliedschaften. Stellungnahmen von weiterer, dritter Seite (z.B. von unabhängigen Juristen oder von der GEMA) liegen uns noch nicht vor. Wir können daher zur Zeit weder diesem Modell zustimmen noch es ablehnen. In wieweit ein derzeitiger Beitritt zur "VG Werbung" für Komponisten ein mögliches Risiko bedeuten könnte, können wir nicht beurteilen. Unsere Empfehlung: Erst einmal abwarten. Reklamation von GEMA-Altansprüchen im Bereich Werbemusik Ebenfalls aus dem Umfeld der "VG Werbung" stammt die Idee, sich Ansprüche auf eventuell entgangene GEMA-Zahlungen für die Ausstrahlung von Werbespots übertragen zu lassen. Die Initiatoren sind offensichtlich in der Lage, Werbemusik-Aufführungen teilweise bis in die frühen 80er Jahre zurück dokumentieren zu können. Darüber hinaus sollen VR-Anteil und Wertung, die lt. GEMA-Verteilungsplan für TV-Werbemusik seit jeher nicht vergütet werden, für sämtliche Ausstrahlungen nachgefordert werden. Diese Ansprüche sollen dann gesammelt der GEMA gegenüber geltend gemacht werden - notfalls gerichtlich. Das Prozessrisiko trägt eine Investorengruppe. Die Aufteilung der Nachverrechnungssumme soll wie folgt vorgenommen werden: Komponist 60%, Initiatoren (u.a. Anwaltsbüro) 15%, Prozessfinanzierer (Investment-AG) 25%. Aus folgenden Gründen möchten wir Euch von einer Beteiligung an diesem Modell klar abraten: - Komponisten sollten sich nicht von einer Venture Capital-Gesellschaft instrumentalisieren lassen
- Berechtigte Ansprüche lt. GEMA-Verteilungsplan stehen zu 100% dem Komponisten zu
- Das Fehlen von VR-Anteil und Wertung wird durch die Höhe des Abrechnungskoeffizienten 3 für Werbemusik gerechtfertigt
- Noch ist nicht entschieden, ob in diesem Fall die 4- oder 30-jährige Verjährungsfrist gilt
- Der Komponist hat keinen Einfluss auf Strategie und Ergebnis der Auseinandersetzung
- Durch unberechtigte Forderungen verschlechtert sich unsere Position gegenüber der GEMA
- Entstehen für die Tätigkeit der Initiatoren höhere Kosten als die genannten 15%, werden die Mehrkosten vom Komponistenanteil bezahlt, d.h., dieser Anteil ist dann geringer als 60%
- Das vom CC empfohlene Modell für die Reklamation von GEMA-Abrechnungen sieht als Kosten für CC-Mitglieder lediglich die Zahlung von 12,5% der geleisteten Nachverrechnungssumme sowie die Übernahme der Recherchekosten vor, Ansprüche werden hier nicht übertragen.
Wie immer halten wir Euch natürlich auch weiterhin auf dem Laufenden.
Euer Vorstand |
Betr.: Reklamationen im Bereich Spielfilm/Serie / brisanter GEMA-Beschluss zu TFS Werbung Liebe Mitglieder, wie wir hören, sind auch in diesem Jahr viele von Euch von teilweise im erheblichen Maße unvollständigen GEMA-Abrechnungen betroffen.
So konnten die im letzten Jahr auf SAT 1 ausgestrahlten TV-Werbespots nicht verrechnet werden, weil SAT 1 der GEMA nicht rechtzeitig die betreffenden Sendeprotokolle geliefert hat. Sämtliche Aufführungen auf Premiere und Premiere World konnten ebenfalls wegen noch nicht vorliegender Sendeprotokolle abgerechnet werden. In beiden Fällen nimmt die GEMA die Nachverrechnungen zum 1. Juli 2002 (also bis zu zweieinhalb Jahre nach Ausstrahlung) vor. Leider hat sich bisher nichts an dem der Abrechnung zugrundeliegenden Dokumentationssystem geändert: Die GEMA rechnet ausschließlich aufgrund der Protokolle der Sendeanstalten ab, und diese sind bekanntermaßen in vielen Fällen unvollständig. Wie wir vom Filmkunst Musikverlag hören, verweigert die zuständige GEMA-Abteilung bisher mit Verweis auf die sechsmonatige Einspruchsfrist die Anerkennung der Reklamationen im Bereich Spielfilm/Serie. Wir weisen die GEMA jedoch darauf hin, dass den betroffenen Komponisten dieses Instrument zur Kontrolle ihrer Abrechnungen erst seit Mai 2001 zur Verfügung steht. Des Weiteren sei erwähnt, dass die GEMA auch in anderen Sparten regelmäßig Nachverrechnungen bis 4 Jahre (und mehr!) zurück vornimmt. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher mit den Reklamationen im Bereich Spielfilm/Serie ebenso zu verfahren. Wir fordern die GEMA also auf, der zuständigen Abteilung unverzüglich eine dementsprechende Anweisung zu geben, sodass den Berechtigten schnellstmöglich die ihnen zustehenden Nachverrechnungen ausgezahlt werden können. Viele von Euch haben in diesen Tagen einen Brief von der GEMA (Direktion Abrechnung I) erhalten. In diesem werden wir um "Mithilfe zur Verbesserung der Sendemeldungen im Bereich der Fernsehwerbung" gebeten, ein Wunsch, dem wir nach Möglichkeit natürlich gern nachkommen. Also, liebe Werbekomponisten, wir machen Euch hier erneut darauf aufmerksam, dass Ihr Eure Chancen auf Ausschüttung am besten wahrt, indem Ihr in Eurer Werkanmeldung möglichst genaue und vollständige Angaben macht! Insbesondere dürfen nicht fehlen: Original-Spottitel, Produkt, Werbetreibender und Musikdauer. Wovon dieser Brief leider ablenkt, ist, dass die GEMA selbst den Großteil der Fehlerquote in ihrer Abrechnung vermeiden könnte, wenn sie, wie seit langem von uns gefordert, selbst zusätzliche Hilfsmittel (wie z.B. Media-Control-Daten) einsetzen und schlicht und einfach mehr Mitarbeiter zur - oft genug völlig problemlosen - manuellen Zuordnung von TV-Spots einstellen würde. Ebenfalls keine Erwähnung findet der - außerordentlich brisante - kürzlich gefasste Beschluss des GEMA-Aufsichtsrates zum Thema Abrechnung/Nachverrechnung im Bereich TFS Werbung (GEMA-Nachrichten Ausgabe 163 / Juni 2001 / S. 47). Das einzig Positive hieran ist, dass künftig Reklamationsunterlagen in Form von (rückschauenden) Schaltplänen sowie Media-Control-Listen ein stärkeres Gewicht haben sollen. ACHTUNG! Teil I des Beschlusses hat dagegen außerordentlich gefährliche Auswirkungen: "Zu den Voraussetzungen für die Abrechnung von sog. Werbespots (Sparte Tonfilm im Fernsehen) und für die Behandlung für Reklamationen für bisher noch nicht abgerechnete Ausstrahlungen von sog. Werbespots (Sparte Tonfilm im Fernsehen) gehört grundsätzlich, dass eine korrekte, komplett ausgefüllte und somit zuordenbare Tonfilmmusikaufstellung für Werbefilme für die reklamierten Spots bei der GEMA eingereicht wurden. Insbesondere muss hier der von der Werbewirtschaft vergebene Original-Spottitel angegeben werden. Eine Werkanmeldung muss folgende unverzichtbare Angaben enthalten, die auch auf der Musikaufstellung anzugeben sind: Original-Spottitel, Produkt, Werbetreibender und Dauer der Musik in der konkreten Produktion." Dieser Teil des Beschlusses bedeutet, dass die GEMA zukünftig berechtigt ist, die Verrechnung zu verweigern, wenn der Inhalt der Werkanmeldung nicht mit anderen der GEMA vorliegenden Informationen, d.h. insbesondere Angaben in den Protokollen der Sendeanstalten, übereinstimmt. So hat der Komponist z.B. keinen Anspruch auf Verrechnung mehr, wenn sein Kunde dem Spot nachträglich einen anderen Namen gibt oder der Film nachträglich gekürzt wird, - beides Fälle, die häufig vorkommen. Es liegt auf der Hand, dass ein Komponist unmöglich immer dafür garantieren kann, dass seine Angaben immer übereinstimmend und vollständig sind. Daher protestieren wir entschieden gegen diesen Teil des Beschlusses und nehmen wie folgt Stellung: - Die GEMA kann und darf nicht von ihrer Verpflichtung entbunden werden, im Fall einer zunächst nicht zuordenbaren Aufführung die größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dem Berechtigten zu der ihm zustehenden Ausschüttung zu verhelfen.
- Des Weiteren muss dem Berechtigten auch weiterhin grundsätzlich eine Nachverrechnung für belegbar nicht abgerechnete Aufführungen seines Werkes zustehen.
- Der Urheber kann weder für die Übereinstimmung sämtlicher Angaben garantieren, noch darf er im Falle unvollständiger oder nicht übereinstimmender Angaben seinen Verrechnungsanspruch verlieren, wenn das gesendete Werk zweifelsohne ihm zugeordnet werden kann oder er die Ausstrahlung seines Werkes glaubhaft machen kann.
Wir fordern die GEMA daher dringend auf, den genannten Teil I des Beschlusses entweder zurückzunehmen oder aber dergestalt zu modifizieren, dass sichergestellt ist, dass der Anspruch des Berechtigten auf bisher nicht erfolgte Ausschüttungen weiterhin gewährleistet ist. Zu beiden Themen (Reklamationen im Bereich Spielfilm/Serie / Beschluss zu TFS Werbung) haben wir uns mit einem offenen Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA gewandt. Es steht außer Frage, dass wir dieses Vorgehen der GEMA nicht akzeptieren werden. Ihr findet den Wortlaut des offenen Briefes auf unserer Website unter "Newsletter" (Bei Bedarf faxt oder schickt Euch Eva gern ein Exemplar zu.) Euer Vorstand |
Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der GEMASehr geehrte Herren, aus gegebenem Anlass wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie: Nach wie vor sehen sich die meisten unserer Mitglieder mit teilweise in erheblichem Maße unvollständigen GEMA-Abrechnungen für die Ausstrahlung ihrer Werke im Fernsehen konfrontiert. Spielfilm/Serie: Die ersten Recherecheergebnisse, die in unserem Auftrag von dem zur Kirch-Gruppe gehörenden Filmkunst Musikverlag für einige CC-Mitglieder erstellt wurden, belegen, dass im Abrechnungs-zeitraum 1996-1999 durchschnittlich 13,7 % der überprüften Ausstrahlungen im deutschen Fernsehen nicht abgerechnet worden waren. Wie wir nun erfahren, verweigert die zuständige GEMA-Mitarbeiterin mit Verweis auf die sechsmonatige Einspruchsfrist bisher die Anerkennung dieser Reklamationen. Wir erlauben uns jedoch darauf hinzuweisen, dass den betroffenen Berechtigten dieses Instrument zur Kontrolle ihrer Abrechnungen erst seit Mai 2001 zur Verfügung steht. Des Weiteren sei erwähnt, dass die GEMA auch in anderen Sparten regelmäßig Nachverrechnungen bis 4 Jahre (und mehr!) zurück vornimmt. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher mit den Reklamationen im Bereich Spielfilm/Serie ebenso zu verfahren. Wir bitten Sie daher dringend, der zuständigen Abteilung unverzüglich eine dementsprechende Anweisung zu geben, sodass den Berechtigten schnellstmöglich die ihnen zustehenden Nachverrechnungen ausgezahlt werden können. TFS Werbung: Zumindest das Problem der unvollständigen Werbemusikabrechnungen dürfte spätestens bekannt sein, seitdem Berechtigte Reklamationen anhand von Media-Control-Daten vornehmen (seit Mitte 1999). Darüber hinaus haben wir in diversen Gesprächen mit Vorstand und Verwaltung die Situation geschildert und Verbesserungen angemahnt. Bereits im September 2000 haben wir Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass die Berechtigten im Bereich TFS Werbung bisher einen durchschnittlichen Fehlbetrag von 63% (!) reklamiert haben. Ein in unserem Auftrag von Prof. Hertin, Berlin erstelltes Rechtsgutachten, welches eindeutige Kritik am Vorgehen der GEMA äußert, liegt Ihnen seit Oktober 2000 vor. Wir weisen darauf hin, dass der prozentuale Anteil der Nachverrechnungen aufgrund von Reklamationen an der Gesamtausschüttungssumme 1998/1999 im Bereich TFS Werbung 45% (!) betrug. Und noch immer ist ein erheblicher Teil der reklamierten Summen für 1995-1999 nicht bezahlt worden. In den GEMA-Nachrichten (Ausgabe 163, Juni 2001, S. 47) ist nun ein Beschluss des Aufsichtsrats zum Thema Abrechnung/Nachverrechnung im Bereich TFS Werbung abgedruckt. Wir begrüßen hierbei ausdrücklich, dass künftig Reklamationsunterlagen in Form von (rückschauenden) Schaltplänen sowie Media-Control-Listen ein stärkeres Gewicht haben sollen, und wir hoffen, dass dieser Teil II. des Beschlusses auch tatsächlich zu zählbaren Verbesserungen für unsere Mitglieder führen wird. Unter Abschnitt I. dieses Aufsichtsratsbeschlusses vom 9./10. Mai 2001 heißt es jedoch: "Zu den Voraussetzungen für die Abrechnung von sog. Werbespots (Sparte Tonfilm im Fernsehen) und für die Behandlung für Reklamationen für bisher noch nicht abgerechnete Ausstrahlungen von sog. Werbespots (Sparte Tonfilm im Fernsehen) gehört grundsätzlich, dass eine korrekte, komplett ausgefüllte und somit zuordenbare Tonfilmmusikaufstellung für Werbefilme für die reklamierten Spots bei der GEMA eingereicht wurden. Insbesondere muss hier der von der Werbewirtschaft vergebene Original-Spottitel angegeben werden. Eine Werkanmeldung muss folgende unverzichtbare Angaben enthalten, die auch auf der Musikaufstellung anzugeben sind: Original-Spottitel, Produkt, Werbetreibender und Dauer der Musik in der konkreten Produktion." Dieser Teil des Beschlusses bedeutet, für den Berechtigten unzumutbar, dass die GEMA zukünftig berechtigt ist, die Verrechnung für ein Werk dann zu verweigern, wenn der Inhalt der vorliegenden Werkanmeldung nicht mit anderen der GEMA vorliegenden Informationen von dritter Seite, d.h. insbesondere Angaben in den Protokollen der Sendeanstalten, übereinstimmt. Dagegen protestieren wir entschieden und nehmen wie folgt Stellung: Die GEMA kann und darf nicht von ihrer Verpflichtung entbunden werden, im Fall einer zunächst nicht zuordenbaren Aufführung die größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dem Berechtigten zu der ihm zustehenden Ausschüttung zu verhelfen. Des Weiteren muss dem Berechtigten auch weiterhin grundsätzlich eine Nachverrechnung für belegbar nicht abgerechnete Aufführungen seines Werkes zustehen. Der Urheber kann weder für die Übereinstimmung sämtlicher Angaben garantieren, noch darf er im Falle unvollständiger oder nicht übereinstimmender Angaben seinen Verrechnungs-anspruch verlieren, wenn das gesendete Werk zweifelsohne ihm zugeordnet werden kann oder er die Ausstrahlung seines Werkes glaubhaft machen kann. Wir fordern Sie daher dringend auf, den genannten Teil I Ihres Beschlusses entweder zurückzunehmen oder aber dergestalt zu modifizieren, dass sichergestellt ist, dass der Anspruch des Berechtigten auf bisher nicht erfolgte Ausschüttungen weiterhin gewährleistet ist. In einem Schreiben vom 19.07.2001 an alle Werbekomponisten bittet die GEMA die Berechtigten um "Mithilfe zur Verbesserung und Vervollständigung der Sendemeldungen im Bereich der Fernsehwerbung", eine Anregung, die wir gern unterstützen und weitergeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die große Mehrzahl der Komponisten (schon im eigenen Interesse!) die Anmeldung ihrer Werke mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen vornimmt. Trotzdem kann es hierbei aus folgenden Gründen zu nicht übereinstimmenden oder unvollständigen Angaben kommen: - Immer wieder kommt es vor, dass der Werbetreibende einem Werbespot bei Ausstrahlung einen anderen Titel gibt als den, der dem Komponisten ursprünglich von der Werbeagentur genannt wurde.
- Wird eine bestehende Musik für einen neuen Werbespot verwendet, erhält der Komponist hierüber häufig keine Nachricht.
- Leider nehmen die Werbetreibenden in vermehrten Maße ohne Kenntnis oder Zustimmung des Komponisten Schnittverändererungen am Audiomaterial (z.B. sog. "Cutdowns") vor, die dann für neue Spotlängen (oder sogar neue Spots) verwendet werden.
- Wird die zu bewerbende Marke von einer neuen Agentur betreut, erhält der Komponist selten Informationen über die weitere Verwendung seines Werkes.
- Wird ein Werk von einem anderen Komponisten bearbeitet oder als Fremdanteil in einem neuen Werk verwendet, hat der ursprüngliche Komponist kaum noch Einfluss auf die Werkanmeldung.
- Wird eine Komposition, die ursprünglich für einen anderen Einsatz als den der Werbung erstellt wurde, für einen Werbespot ausgewählt, ist eine Kontrolle für den Komponisten schwierig. Gleiches gilt für den Bereich der Archivmusik.
- Der bei weitem häufigste Fall ist, dass entweder Filmproduzent, Werbe- bzw. Mediaagentur oder aber die Sendeanstalt es versäumt hat, den Urheber zu nennen. Zudem kommt es bekanntermaßen in zunehmendem Maße zu verspäteten Meldungen der Sendeanstalten an die GEMA.
Angeregt durch das bereits genannte Schreiben der GEMA vom 18.07.2001 wird sich der CC schon bald mit einem Brief zu diesem Thema an sämtliche relevanten Filmproduktionsfirmen, Werbe- und Mediaagenturen wenden. Nur möchten wir schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass der einzelne Komponist leider nicht in der Position ist, seinen Auftraggeber (oder gar über diesen die betreffende Mediaagentur oder Sendeanstalt) in Form einer Verpflichtung zur korrekten Weitergabe der Informationen zu zwingen. In dem Schreiben rechtfertigt sich die GEMA, eine Zuordnung und somit Ausschüttung für einzelne Werbemusikwerke sei ("selbst in Fällen ordnungsgemäßer Anmeldung") bisher oftmals schlichtweg unmöglich gewesen - eine Darstellung, der wir ausdrücklich widersprechen: Das regelmäßige Fehlen von durchschnittlich annähernd zwei Dritteln (!) in den Werbemusik-abrechnungen wäre vermeidbar, wenn die GEMA sich geeigneter technischer Hilfsmittel und zusätzlicher Daten zur Dokumentation der Aufführungen bediente und darüber hinaus schlicht und einfach mehr Personal für die notwendige manuelle Zuordnung der TV-Spots bereitstellte. Mit den Recherechen anlässlich unserer Reklamationen haben wir bewiesen, dass unter Zuhilfenahme zusätzlicher Daten (wie z.B. Media-Control-Listen) und mit einem zumutbaren Zeitaufwand eine annähernd vollständige Zuordnung für sämtliche Werbespots möglich ist. Die zuständige GEMA-Abteilung ist jedoch mit regulären Abrechnungen und Reklamationen offenbar derart überlastet und personell chronisch unterbesetzt, dass selbst einfachste Rechercheaufgaben, bei denen TV-Spots bereits angemeldeten Werken zugeordnet werden müssen, nicht vorgenommen werden. Ein Beispiel: Hat ein Komponist seine Komposition für einen TV-Werbespot regel- und fristgerecht bei der GEMA angemeldet, findet sich jedoch anschließend in dem der GEMA zugehenden Protokoll der Sendeanstalt zu diesem TV-Spot der Vermerk "Komponist unbekannt", so fragt die GEMA in aller Regel nicht beim Komponisten nach, ob ihm das Werk zugeordnet werden müsse. Eine Verrechnung findet in diesem Fall nicht statt. Immer wieder kommt es vor, dass Briefe des Komponisten, selbst mit Fristsetzung, an die zuständige Abteilung der GEMA unbeantwortet bleiben. Wird dem Komponisten eine Nachverrechnung für ein Werk von der GEMA verwehrt, bekommt er hierfür in der Regel keine Begründung. Es ist ihm demnach auch nicht möglich zu erfahren, welche Art der Information er selbst noch beschaffen könne, um doch noch eine Verrechnung zu erwirken. Vielen vergeblich auf Antwort wartenden Komponisten bleibt schließlich nur die letzte Möglichkeit, Klage gegen ihre Verwertungsgesellschaft einzureichen. So sind bereits zu diesem Zeitpunkt diverse Verfahren anhängig und zahlreiche weitere zu erwarten - ein Zustand, der vermeidbar wäre, wenn die Kommunikation zwischen Komponist und GEMA besser funktionieren würde. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Kreile sprach anlässlich der GEMA-Mitgliederversamm-lung 2001 von einer jährlichen Ausschüttung im Bereich TFS Werbung in Höhe von 25 Mio. DM. Tatsächlich ist diese Ausschüttungshöhe jedoch in den vergangenen Jahren nie erreicht worden: - Für 1998 wurden 9,5 Mio. DM mit der regulären Abrechnung verrechnet, 10,2 Mio. DM wurden aufgrund von Reklamationen nachverrechnet (gesamt: 19,7 Mio. DM)
- Für 1999 wurden 10 Mio. DM mit der regulären Abrechnung verrechnet, 7,3 Mio. DM wurden aufgrund von Reklamationen nachverrechnet (gesamt: 17,3 Mio. DM)
(Es ist zu beachten, dass in den hier genannten Nachverrechnungsummen die teilweise Abgeltung von Nachverrechnungsansprüchen aus den Jahren 1995 bis 1997 enthalten sind.) - Für 2000 wurden 9,7 Mio. DM mit der regulären Abrechnung verrechnet.
Wir können also davon ausgehen, dass der GEMA durchaus bekannt ist, welche jährliche Gesamtaus-schüttungssumme der TV-Werbemusik eigentlich zustünde. Ebenfalls können wir davon ausgehen, dass der GEMA angesichts des hohen Anteils der Nachverrechnungen im Vergleich zu den regulären Ausschüttungen die Unzulänglichkeiten des bisher angewandten Dokumentationsverfahrens im Bereich der TV-Werbemusik ausreichend bekannt sind. Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang, den Verteilungsplan (Abschn. III 2.) zu zitieren: "Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, auf die Erfassung der Programme die größte Sorgfalt zu legen. Sie ist berechtigt, jede ihr geeignet erscheinende Maßnahme zur Erfassung der Programme zu treffen. (...)" Des Weiteren erlauben wir uns, den Kommentar von Herrn Prof. Dr. Kreile zu einem LG-Urteil zum PRO-Verfahren (GEMA-Nachrichten 34 / Mai 2000, S. 3) wie folgt zu zitieren: "Die GEMA ist als Treuhänderin aller musikalischen Rechte und aller Werke allen Komponisten gegenüber verpflichtet. Sie muss dafür Sorge tragen, dass sie stets mit den neuesten technischen Mitteln die Verteilungsgerechtigkeit bei der Ausschüttung der Lizenzeinnahmen für die Urheber garantieren kann. (...)" Wir müssen feststellen, dass die Geschäftsleitung offenbar der hier genannten Verpflichtung nicht ausreichend nachkommt. Obwohl dazu berechtigt, hat der Vorstand bisher keine wirksamen Maßnahmen zum Zweck einer möglichst vollständigen Programmerfassung ergriffen, und das, obwohl der Aufsichtsrat Media-Control-Daten ausdrücklich als verwertbare Hinweise zur Abrechnung von TV-Werbespots anerkannt hat. Wir sind daher der Ansicht, dass die GEMA, solange sie kein anderes geeignetes Instrument zur Verfügung hat, verpflichtet ist, selbst Media-Control-Daten zur Programmerfassung zu verwenden (vergl. Gutachten Prof. Hertin S.10). Man bedenke: Die GEMA belastet den Werbekomponisten mit einem Kostensatz von 24% und liefert ihm dafür eine Abrechnung, in der durchschnittlich 63% fehlen. Die Kosten, die dem Berechtigten darüber hinaus zusätzlich im Zuge einer Reklamation mittels Media-Control-Daten entstehen, betragen durchschnittlich ca. 20% der Nachverrechnungssumme. Vor diesem Hintergrund ist dem Komponisten nicht zuzumuten, seine Reklamationskosten selbst zu tragen. Wir stehen daher auf dem Standpunkt, dass dem Berechtigten solange die entstandenen Kosten für seine Reklamationen zu erstatten sind, bis die GEMA mittels Media-Control-Daten oder anderer Maßnahmen eine annähernd vollständige Erfassung der Programme gewährleisten kann. Offenbar kann man sich nicht oft genug ins Gedächtnis rufen, dass es sich bei der GEMA um unsere Verwertungsgesellschaft (also auch Interessenvertretung!) handelt, deren Aufgabe es ist, mit allen Mitteln und in unserem Sinne - anstatt "im Zweifel gegen den Berechtigten" - uns zu den uns zustehenden Ausschüttungen zu verhelfen. Leider müssen wir feststellen, dass die von uns in den vergangenen zwei Jahren vorgebrachten Argumente weder zu einem verbesserten Dialog zwischen Komponist und GEMA noch zu verbesserten Abrechnungen geführt haben. Wir hoffen trotzdem, dass dieser Brief ein Anstoß sein kann, beides zu verbessern, und wir bieten erneut an, gemeinsam an Lösungen hierfür zu arbeiten. Mit freundlichen Grüßen der Vorstand gez. Reinhard Besser Lothar Brandes Jörg Evers Dr. Rainer Fabich Wilbert Hirsch Jochen Schmidt Dr. Ralf Weigand Christian Wilckens |
Filmfest HamburgLiebe Kollegen, wie Ihr vielleicht schon wisst, findet vom 24. bis.30. September das Filmfest Hamburg statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird der CC eine Podiumsdiskussion mit dem Titel: Music Makes Movies - Qualitätsvorteil Filmmusik veranstalten. Namhafte Regisseure, Vertreter von Sendern, Produzenten und Komponisten werden zu diesem Thema Stellung beziehen und in einen Dialog treten. Wir wollen einmal mehr dazu beitragen, dass den sogenannten Entscheidern die Wichtigkeit der Musik im Film und der damit zusammenhängende finanzielle Aufwand bewusster gemacht wird, um Schritt für Schritt eine realistischere Budgetierung von Film und TV-Musiken zu erreichen (Stichwort: Filmmusikleistungskatalog). Die Veranstaltung findet statt: Donnerstag, den 27.September im Alsterpavillon am Jungfernstieg von 15:30 Uhr bis 18:30 Es wurde von uns eine große Zahl von Entscheidungsträgern aus der Filmbranche eingeladen, und wir würden uns freuen, wenn wir auch aus den Reihen des CC zahlreiche Gäste begrüßen könnten. Wenn Ihr kommen wollt, wäre eine kurze Rückmeldung bei unserer Planung hilfreich. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand |
Frist für GEMA-WerkeanmeldungenLiebe Mitglieder, bitte denkt daran, die Werkeanmeldungen, Tonfilmmusikaufstellungen etc. für Eure noch nicht angemeldeten Werke - soweit wie möglich - noch im September bei der GEMA einzureichen. Grund hierfür ist ein Passus im GEMA-Verteilungsplan (Jahrbuch S. 290), welcher vorsieht, dass eine Abrechnung im Folgejahr nur gewährleistet wird, wenn die Anmeldung bis zum 1. Oktober des laufenden Jahres eingeht. D.h.: Wenn die GEMA nicht aus Kulanz später eingehende Anmeldungen noch für diesen Abrechnungszeitraum akzeptiert, werden Eure nach dem 1. Oktober angemeldeten Werke erst in 2003 abgerechnet. Eigentlich müsste einleuchten, dass insbesondere Auftragskomponisten in den Bereichen Film, Funk, TV und Werbung im Regelfall bis zum 1. Oktober keine Kenntnis darüber haben können, welche Werke sie in den folgenden, letzten 3 Monaten des Jahres komponieren werden. Es wäre daher schön, wenn wir diese Regelung bei der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung mit einem eigenen Antrag abschaffen könnten. Euer Vorstand |
CC bei den Internationalen Medientagen MünchenLiebe CC-Mitglieder, wie bereits letztes Jahr nimmt der Composers-Club auch diesmal wieder bei den Internationalen Münchener Medientagen teil und veranstaltet eine Podiumsdiskussion zum Thema: Autorenschutzgebiet oder Haifischbecken - Musiklandschaft im 21. Jahrhundert Medientage München, Freitag, den 19.Okober 2001, 16.00-18.00 Uhr, ICM (Messegelände) Einführung: Dr. Ralf Weigand, Vorstandsmitglied Composers-Club e.V., München Folgende, hochkarätige Teilnehmer an der Podiumsdiskussion konnten gewonnen werden: - Prof. Dr. Jürgen Becker, Vorstandsmitglied und Chefsyndikus GEMA, München
- Peter Ende, Deutscher Verlegerverband, GEMA-Aufsichtsrat, EMI Music Publishing, Hamburg
- John Groves, Komponist, Vorsitzender des Composers-Club e.V., Hamburg
- Andy Müller-Maguhn, Europa Direktor ICANN; Sprecher Chaos Computer Club e. V., Berlin
- Dr. Stefan Ventroni, Rechtsanwalt, München
- Dr. Ralf Weigand, Vorstandsmitglied Composers-Club e.V., München
- Peter Zombik, Geschäftsführer GVL, Hamburg
Moderation: Jörg Evers, GEMA-Aufsichtsrat, Mitglied des Vorstands Composers-Club e.V., München Zum Thema: Die Musik als archaische Kunstform und emotionales Transportmittel steht mehr denn je im Zentrum auch wenig ehrenhafter Begehrlichkeiten: Alle in der Verwertungskette zwischen Autor und Endverbraucher angesiedelten Strukturen streben maximalen eigenen Profit an - natürlich auch zu Lasten derer, ohne deren "content" sie gar nicht existieren könnten! Angesichts zunehmender Oligo- oder gar Monopolisierung der Medienlandschaft muss diskutiert werden, ob und wie eine angemessene Vergütung für Komponisten und Texter zukünftig noch zu gewährleisten ist. Wie wird die zukünftige Rolle und Situation der Verwertungsgesellschaften aussehen, und welchen Beitrag zur Gesetzgebungsdiskussion können und müssen Verbände (CC Composers Club, DKV) leisten? Inwieweit schwächt ein Missbrauch der Argumente von "opensource"-Befürwortern durch kommerzielle Rechteverwerter die Position der Autoren? Wie könnte ein Kompromiss zwischen wirklich unkommerziellen Interessen der "public domain"-Verfechter und dem Schutzbedürfnis der Autoren aussehen? Die Zusammensetzung des Diskussionspanels mit Vertretern aus verschiedensten Lagern lässt eine spannende Auseinandersetzung erwarten! Organisatorisches: Der Zutritt zu unserer Veranstaltung/Podiumsdiskussion ist kostenfrei. Eine Anmeldung hierzu ist dennoch unbedingt erforderlich, und zwar unter: Per E-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Per Fax: Formular bei Eva/CC-Büro anfordern Internet: www.medientage-muenchen.de
Anmeldeschluß: 5.Oktober 2001 Wer darüber hinaus die z.T. sehr interessanten Veranstaltungen besuchen will, muß sich ein
- Tagesticket (250,00 DM + 16% MWSt.), oder
- Kombiticket (17.-19. Oktober, 590,00 DM + 16% MWSt.) besorgen.
Weitere Infos: http://www.medientage-muenchen.de/ unter: Kongresse/Specials oder bei Rainer.
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
, 089/332938 |
Mailinglist des CCLiebe CC-Mitglieder, ab sofort bietet Euch der CC einen neuen Service: Die Mailinglist! Jeder, der eine E-Mail Adresse hat, kann sich bei dieser Liste einschreiben und so in direkten Dialog zu anderen Mitgliedern treten.
Diese Mailinglist soll den Austausch der Mitglieder des CC Composers Club e.V. fördern und hoffentlich auch beflügeln. Sie soll ein Forum darstellen, in dem Ideen, Fragen, Probleme, eventuell Angebote oder Gesuche im Kollegenkreis geäußert und ggfs. diskutiert werden können. Ferner sollen in dieser Liste auch Neuigkeiten von der Tätigkeit des Vorstands verbreitet werden. Es funktioniert folgendermaßen: Wer immer die Kollegen etwas fragen oder ihnen etwas mitteilen möchte, schickt eine Mail an die Liste. Von dort aus wird diese Mail automatisch an alle Teilnehmer weitergeleitet. Antworten gehen denselben Weg. Eine einfache Sache! (Einzelheiten zum Umgang mit der Mailinglist werden Euch bei Anmeldung zugeschickt.) Wer teilnehmen möchte, braucht nichts weiter zu tun als eine leere E-Mail an diese Adresse zu senden:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Die Liste ist nur für Mitglieder des CC eingerichtet und wird von mir betreut, so daß gewährleistet ist, daß keine Außenstehenden dieses Forum für fremde Zwecke nutzen können. So hoffe ich denn auf viele interessante Beiträge oder Diskussionen! Viele Grüße Eure Eva CC-Geschäftsstelle |
Autorenschutzgebiet oder Haifischbecken - Musiklandschaft im 21. JahrhundertDies war das Thema der diesjährigen Veranstaltung des CC Composers Club am 19.10. um 16 Uhr auf den Münchner Medientagen. Das Panel war erfreulich hochkarätig besetzt: - Prof. Dr. Jürgen Becker, Vorstandsmitglied und Chefsyndikus der GEMA, München
- Peter Ende, EMI Music Publishing, Deutscher Verlegerverband, GEMA-Aufsichtsrat, Hamburg
- John Groves, Komponist, Vorsitzender des CC, Hamburg
- Andy Müller-Maghuhn, Sprecher des CCC (Chaos Computer Club, Berlin) Europa Direktor ICANN
- Dr. Stefan Ventroni, Medienanwalt, München
- Dr. Ralf Weigand, Komponist, Vorstandsmitglied CC, München
- Peter Zombik, Geschäftsführer GVL, Hamburg
- Moderation:
Jörg Evers, Komponist, GEMA-Aufsichtsrat, Vorstandsmitglied CC und Deutscher Komponistenverband, München Erfreulich ist, dass alle Panelisten im wesentlichen auf eigene Kosten der Einladung des CC gefolgt sind. Trotz des etwas ungünstigen Zeitpunktes der Veranstaltung - letztes Panel der Medientage und bestes Biergartenwetter - war die Besucherzahl noch erstaunlich hoch.
Im eindringlichen Einführungsreferat von Ralf Weigand (welches auf Anfrage bei der CC-Geschäftsstelle erhältlich ist) schilderte dieser, wie die Musik als archaische Kunstform und emotionales Transportmittel mehr denn je ins Zentrum auch wenig ehrenhafter Begehrlichkeiten rückt. Er zeigte diejenigen Strukturen in der Verwertungskette zwischen Autor und Endverbraucher auf, wo das Recht auf angemessene Vergütung in Gefahr ist und durch gemeinsame Anstrengungen der Autoren und deren Verwertungsgesellschaften zu bewahren sein wird. Danach kam es zu einer angeregten Diskussion, an der sich auch das Auditorium zunehmend beteiligte: Prof. Becker klagte, das der Autorenstandpunkt "geistiges Eigentum soll bezahlt werden" schon immer schwer vermittelbar war. Seine leidenschaftlich vorgetragene Klage, nach zwei "Bekehrten" immer gleich wieder mit zwei Ahnungslosen konfrontiert zu sein, provozierte Müller-Maghuhn später zu der Diagnose, hier würde mit schneidig militaristischen Mitteln vorgegangen - eine bezgl. Prof. Becker sicherlich einzigartige Assoziation. Während im Senderecht die Programmerfassung für TV und Rundfunk keine allzu große Heraus-forderung darstelle, sieht Prof. Becker durch den kostenfreien Online-Zugang zum Weltrepertoire große Probleme der Abrechnung. Der Kampf müsse hierbei im gesellschaftspolitischen Raum geführt werden, wobei die allergrößten Gefahren natürlich von Napster-ähnlichen Tausch-Diensten ausgingen: "Die kollektive Rechtewahrnehmung stößt an Grenzen, wenn politisch / technisch nicht geholfen wird." Peter Zombik führte weitere Gefahrenpunkte auf: Durch die Territorialität der Verwertungsgesellschaften und Urheberrechte werde die Globalität der Datendienste zum Problem. Da die Massennutzung hier immer grenzüberschreitend stattfinde, forderten die Verwerter eine globale Lizensierung. Besonders betroffen sei hierbei das Webcasting, die Programmgenerierung speziell fürs Internet (im Gegensatz zum Simulcasting, dem gleichzeitigen streamen von z.B. TV-Inhalten). Es handele sich dabei nun mal um eine Erstverwertung, für die es eine globale Lizensierung an sich territorialer Rechte geben müsse. Man kann sich vorstellen, welche Schwierigkeiten die Tariffindung und Abrechnung einer solchen globalen Lizenz mit sich bringen wird. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass die EU-Kommission eine Klage der RTL-Gruppe anhören will, die auf eine von der GEMA anzubietende internationale Gesamtlizensierung für ihre Sendergruppe drängt. Sollte diese Forderung durchkommen, so werden wir laut Prof. Becker in zwei Jahren eine völlig andere GEMA-Abrechnung erhalten. Die GEMA wäre gezwungen, von z.B. französischen TV-Sendern Sendemeldungen auszuwerten. Auch hier lässt sich ausmalen, was die ausländischen Komponisten davon halten werden, ihre TV-Abrechnung nicht nur ein Jahr später, sondern auch noch abzüglich der GEMA-Kommission für Auslandsabrechnung zu bekommen. Die Feststellung, Territorialität sei ein Anachronismus, führt im Moment allerdings in der Computerszene zu dem geistigen Kurzschluss, dies träfe aufs Urheberrecht insgesamt zu. Im weiteren informierte Peter Zombik darüber, dass das private Vervielfältigen von CD´s eine "offene Flanke" für die Erstverwertung - und ein weit schwerer wiegendes Problem als die kriminelle Piraterie darstelle. Der CCC-Sprecher Andy Müller-Maghuhn begann seine Ausführungen damit, dass es z.B. im Islam eine Straftat sei, Geld für Musikrechte zu verlangen, da dies die Verbreitung der Kultur behindere. Im Gegensatz zu seinen sonstigen Äusserungen "Urheberrecht = Relikt aus dem vorigen Jahrhundert" sprach er nun aber eine "angemessene Vergütung" den Komponisten und Musikern nicht generell ab. (Die Worte "angemessene Vergütung" waren aufgrund der Urheberrechtsnovelle übrigens so etwas wie ein Leitmotiv der Medientage schlechthin). Er berichtete vom vorherigen Forum zu Geschäftsmodellen im Internet, bei dem anwesende Venture-Kapitalgeber sämtliche diesbezüglichen Geschäftsmodelle als "Bullshit" bezeichnet hätten. Tatsächlich sei die Musikdistribution im Netz derart "gut gelöst", dass die zu einem funktionierenden Gewinnschema nötige künstliche Verknappung der Ware Musik einfach nicht mehr möglich sei. "Es ergab sich ein Paradigmenwechsel durch Geschäftsgrundlagen-Wegfall." Seiner Meinung nach ist der einzige Ausweg hier ein auf der Basis der freien Verfügbarkeit basierendes freiwilliges Vergütungssystem. Konkreter: Bei jedem Download einer Musik gibt es einen "Bezahlknopf" der - freiwillig betätigt - dem Künstler einen gewissen Betrag direkt zukommen lässt. Dies, von den anwesenden Autoren sogleich als "Trinkgeld-Lösung" bezeichnet, hätte den Vorteil der "Direktheit", da die Beträge sofort auf dem Konto der Berechtigten landeten. Große Zwischen-Strukturen wie GEMA, Verlage, Plattenfirmen, also Haifische laut Müller-Maghuhn, seien dabei unnötig. Peter Ende ergriff hier das Wort mit dem Argument, dass im Gegensatz zur Bezahlung der "Software" Musik die Bezahlung der Hardware wie Computer, mp3-Player etc. für die Hörer selbstverständlich sei. Auch könne man nicht die Zwischenstrukturen in Bausch und Bogen abqualifizieren, nur weil sich"einige Leute in Verwertungsketten eingeschlichen haben, die dort nichts zu suchen haben" (Zwischenruf aus dem Publikum: " Filmmusik-Verleger!" - allgemeine Heiterkeit). Dies sei eine Entscheidung der Autoren und liege damit in ihrer Verantwortung. Tatsache sei, so Peter Ende, dass die "Vielfalt der Musik verschwinden wird, wenn keine Geschäftsgrundlage mehr existiert". Stefan Ventroni pflichtete Peter Zombik bei, dass die private Vervielfältigung zur Zeit das größte Problem sei. Die dementsprechende Vorschrift stamme noch aus einer Zeit in der das massenweise und verlustfreie Kopieren durch die Digitaltechnik noch nicht existierte. 50% der Anwender kopierten zudem eindeutig ausserhalb des vom Gesetzgeber gesteckten Rahmens (Kopien innerhalb des Familien/Freundeskreises). Es sei also fraglich, ob die dementsprechende Vorschrift überhaupt noch angewendet werden könne. Es muss hier übrigens angemerkt werden, dass dies im Wesentlichen die Argumentation von Hewlett Packard im Verfahren gegen die GEMA wg. Der Kopierabgabe auf CD-Brenner ist. HP wird hierbei von Stefan Ventroni´s Sozietät vertreten. Seiner Meinung nach sollte die private Vervielfältigung insgesamt verboten werden, so wie es im Moment z.B. in England der Fall ist. Zwar räumte auch Ventroni ein, dass dies im Moment noch absurd sei, doch könne es in naher Zukunft eine solche technische Möglichkeit durchaus geben. Die GEMA hätte dann durch die "leichtfertige und zu billige" Kopierschutzabgabe Millionen für ihre Mitglieder verschenkt. Der hier direkt angesprochene Prof. Becker räumte ein, dass in der Tat die Kopierschutzabgabe zu gering sei. Statt der z.Zt. erzielten 12 Pfennig pro Stunde wären DM 5.- angemessener. Ein Wegfall der privaten Kopiererlaubnis würde allerdings eine "Kriminalisierung der Kinderzimmer" nach sich ziehen und - wie die Erfahrung in England zeigt - das Kopieren nicht im Mindesten verhindern. Peter Zombik verdeutlichte: "Schützen, wo geschützt werden kann. Vergüten, wo nicht geschützt werden kann". Unser Vorsitzender John Groves pflichtete dem bei: Moralappelle gegen das Kopieren schienen nicht sonderlich erfolgreich. Er als Engländer z.B. sei es eigentlich gewohnt, an Bushaltestellen eine Schlange zu bilden und frei zugängliche Zeitungen zu bezahlen. Aber seit Napster hätte selbst er bedeutend weniger CD´s gekauft. Ralf Weigand sprach von seinen Erfahrungen mit Plattenfirmen, denenzufolge die Produktions-Budgets gewaltig eingeschränkt würden und es besonders für neue Acts immer schwieriger werde, aufgrund des fehlenden "artist development" ihre Kunst zu perfektionieren und für den Markt entsprechend professionell produziert anzubieten. Jörg Evers gab das Wort an Müller-Maghuhn zurück, der hier nun sichtlich nach Argumenten suchte: "Also ich glaube, es scheint, als hätten die Musiker hier ein echtes Problem. Tja, sie haben sich wohl zu sehr zu den Haifischen ins Becken gesetzt ..."! Ein Kommentar aus dem Publikum machte deutlich, dass die "Trinkgeld-Lösung" durchaus nicht eine GEMA überflüssig mache, da mit diesem Knopf wohl nur die Interpreten, nicht aber die Komponisten, Texter oder Bearbeiter berücksichtigt würden. Es müsse also weiterhin "verteilt" werden, da man dies wohl nicht den Musikern überlassen wolle. Auch dürften Zweifel an der von Maghuhn vertretenen Auffassung erlaubt sein, die User würden "massenweise und verzweifelt" nach der Möglichkeit suchen, die Autoren für den Download zu bezahlen. Als lautstark von der Computerszene propagierte Lösung ist dies für uns Komponisten recht dürftig. Enttäuschung hier also auf beiden Seiten. Offensichtlich macht man sich in der Hackerszene Illusionen, Musiker und Komponisten würden die neue "Freiheit" ihrer Werke zu schätzen wissen. Um 18 Uhr wurde per freundlicher Durchsage über die Saallautsprecher die Messe (und die Veranstaltung) beendet. Die Diskussion wurde erfreulich lebendig und kontrovers geführt. Ein Fazit könnte lauten: Musik muss bequem im Netz downloadbar sein, mit einer entsprechend einfachen Möglichkeit des Bezahlens. Appelle an die Moral helfen nicht weiter, das unentgeltliche Kopieren von geschützter Musik muss so erschwert werden, dass es für den durchschnittlichen Konsumenten uninteressant wird. Dies ist sowohl eine technische, als auch eine politische Herausforderung. En besonderer Dank gilt unserem Vorbereitungskommitee, bestehend aus Jörg Evers, Rainer Fabich, Jochen Schmidt-Hambrock und Ralf Weigand. Ein Vertreter der Landesregierung Bayern hat bereits sein Interesse an einem weiteren CC-Panel für die Medientagen 2002 signalisiert. Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand CC Composers Club e.V., Meckelstedter Straße 9, 27624 Lintig, Fon/Fax: 04745-93159 |
Wichtige Fristen zum JahresendeLiebe Mitglieder, für alle, die ihre GEMA-Abrechnungen reklamieren, gilt: Einige Fristen laufen zum Jahresende aus. Denkt also noch rechtzeitig daran, Eure Ansprüche der GEMA gegenüber in der nötigen Form (s.u.) geltend zu machen. (Unbedingt: Per Einschreiben mit Rückschein.) 4-jährige Verjährungsfrist: Momentan erscheint es als nicht unwahrscheinlich, dass für Nachverrechnungsansprüche der GEMA gegenüber eine Verjährungsfrist von 4 Jahren (statt 30 Jahren) angenommen wird. Das würde demnach bedeuten, dass für Aufführungen in 1996 (Abrechnung in 1997), für die bisher keine Abrechnung stattgefunden hat, eine Verjährung zum 1. Januar 2002 eintritt. Eine kostengünstige Möglichkeit, eine Verjährung außer Kraft zu setzen, besteht, wenn die GEMA freiwillig (und schriftlich!) auf die Verjährung verzichtet. Gelingt dies nicht, kann die Verjährung nur noch durch Zustellung eines Mahnbescheides an die GEMA unterbrochen werden. Einen solchen Mahnbescheid müsstet Ihr beim zuständigen Amtsgericht in Berlin so rechtzeitig beantragen, daß er vor dem 31. 12. 2001 an die GEMA zugestellt werden kann. Dafür nehmt Ihr Euch am besten einen Rechtsanwalt. Der Mahnbescheid ist allerdings der erste Schritt in eine gerichtliche Auseinandersetzungen mit der GEMA, mit entsprechenden Kostenrisiken. 12- bzw. 6-monatige GEMA-Fristen: Der GEMA-Verteilungsplan nennt in sich widersprechenden Absätzen (V Abs. 2., IX Abs. 5.) zwei unterschiedliche Fristen, in denen der Berechtigte seine Abrechnung reklamieren soll (12 bzw. 6 Monate). Wir empfehlen in jedem Fall vorsorglich, Eure GEMA-Abrechnung vom 1. Juli 2001 wenn irgend möglich noch jetzt nachzuprüfen (bzw. nachprüfen zu lassen) und Eure Unterlagen bis zum Jahresende der GEMA zugehen zu lassen - für den Fall, daß die sechsmonatige Frist maßgebend sein sollte. Es liegt auf der Hand, dass die notwendige Recherche für eine Reklamation innerhalb von 6 (oder selbst 12) Monaten nicht immer möglich ist. Falls Ihr eine detaillierte Kontrolle Eurer Abrechnungen in so kurzer Zeit schlicht und einfach nicht hinbekommt, solltet Ihr zumindest die GEMA hierüber in Kenntnis setzen, um Eure Bemühungen zu dokumentieren. Der anerkannte Urheberrechtler Prof. Hertin vertritt in seinem Gutachten für den CC vom Oktober 2001 folgende Meinung: Selbst die Anwendung der im GEMA-Verteilungsplan genannten Frist von 12 Monaten ist dann unzulässig, wenn "die Unterlagen zur Glaubhaftmachung (Schaltpläne, Media-Control-Listen) nicht rechtzeitig ohne Verschulden des Berechtigten beigebracht werden können". Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die GEMA in der Vergangenheit von sich aus zahlreiche Ansprüche, die mehr als 6 oder 12 Monate zurücklagen, nachverrechnet hat. Euer Vorstand |
| | Liebe Mitglieder des CC,
wieder ist ein Jahr wie im Fluge vergangen und wieder ist viel passiert im Composers Club. Zeit für mich also, Euch einen kleinen Rückblick auf 2001 anzubieten. Mit 99 Mitgliedern starteten wir ins Jahr 2001, noch einen Schritt von der magischen Grenze 100 entfernt. Inzwischen haben wir viele neue Mitglieder begrüßen können, der CC ist nun 140 Mann und eine Frau stark. Ich bin sicher, dass der erfreuliche Trend anhält und der CC weiterhin wächst!
Zu Beginn des Jahres startete das Projekt Filmmusik Leistungskatalog. Jörg Evers und Enjott Schneider haben gemeinsam einen Katalog erarbeitet, der Euch zugesandt wurde, um im großen Feld der Filmmusikkomposition einen Überblick zu schaffen. Es wurde erfaßt, wieviel Zeit welche Schritte bis hin zum fertigen Produkt erfordern, welche Preise dafür angemessen sind. Das Ergebnis wurde zur Hauptversammlung des CC im Juni präsentiert. Da auch in diesem Jahr leider das Thema mangelhafte Abrechnung seitens der GEMA für viel Verdruss sorgte, war es besonders zu begrüßen, dass es dem CC im Frühjahr gelang, für seine Mitglieder günstigere Konditionen für die Recherche im Bereich FS auszuhandeln.
Die GEMA-Mitgliederversammlung war ein großer Erfolg für den CC. Die Diskussionen und Abstimmungen zu den TOPs zeigten: Der CC ist mittlerweile eine ernstgenommene und respektierte Größe in der Komponistenkurie. Trotz unsachlicher und polemischer Angriffe, insbesonders von Textdichter- und Verlegerseite, hat der CC an seinem Weg der sachlichen und fundierten Auseinandersetzung festgehalten und so erfolgreich Eure Interessen gewahrt. Wünschenswert wäre es, wenn im nächsten Jahr noch mehr CC-Mitglieder teilnehmen würden. Tragt Euch also schon einmal den Termin ein: 24. - 26. Juni 2002 in Berlin. Im September richtete der CC eine Podiumsdiskussion anlässlich des Filmfest Hamburg aus: Music Makes Movies - Qualitätsvorteil Filmmusik. Die Veranstaltung wurde mit einer großen Summe von der Hamburger Wirtschaftsförderung unterstützt. Das machte es möglich, interessante Referenten einzuladen. So wurde der Nachmittag auch ein Erfolg, und es ist geplant, im nächsten Jahr wieder ein solches Event zum Thema Musik im Film auf die Beine zu stellen. Ebenfalls erfolgreich verlief die CC-Veranstaltung Autorenschutzgebiet oder Haifischbecken - Musiklandschaft im 21.Jahrhundert, die im Rahmen der Münchener Medientage 2001 im Oktober stattfand. Auch hier waren hochkarätige Referenten eingeladen worden und eine interessante Diskussion war das Resultat. Die nächsten Medientage kommen bestimmt, der CC wird wieder dabei sein.
Für ineterssierte Mitglieder wurde die Mailinglist eingerichtet. Sie bietet ein Forum, das den Austausch der Mitglieder fördern soll. Bisher ist dieses Angebot eher verhalten aufgenommen worden, aber ich denke, das wird sich noch entwickeln. Außer der Hauptversammlung im Juni hielt der CC im Frühjahr und im Herbst Sektions-Meetings ab. Diese Meetings haben gezeigt, wie wichtig die Kommunikation zwischen Mitgliedern und Vorstand ist. Deshalb werden nun regelmäßig zwei Sektions-Meetings jährlich stattfinden. Es wäre schön, wenn möglichst viele von Euch (am liebsten natürlich alle) an diesen Meetings teilnehmen würden, denn hier gibt es interessante Informationen und Diskussionen, hier können Fragen gestellt und Ideen eingebracht werden. Im Hintergrund hat auch in diesem Jahr der Vorstand mit ungeheurer Energie seine Arbeit getan. Es gab eine Reihe von Gesprächen und Verhandlungen mit der GEMA, es wurden Gutachten angefertigt und ausgewertet, die genannten Veranstaltungen wurden geplant und abgewickelt, ebenso die Sektions-Meetings. Stellvertretend für Euch möchte ich an dieser Stelle allen Vorstandsmitgliedern danken für ihren Einsatz, der viel für Euch erreicht. Auch dafür, dass alle Vorstandsmitglieder diese Tätigkeit ehrenamtlich erfüllen und Kosten, die beispielsweise ihre Reisen für den CC verursachen, selbst übernehmen. So kann der CC seinen relativ geringen Jahresbeitrag von € 120,- beibehalten.
Mir hat es wieder großen Spaß gemacht, für Euch da zu sein. Nun wird es eine kurze, ruhige Zeit geben, in der wir alle hoffentlich stressfrei und mit Freude die bevorstehenden Festtage begehen können. Rutscht gut in das neue Jahr, das bestimmt wieder eine Menge Interessantes bieten wird. Mit freundlichen Grüßen Eure Eva Bekker |
Wichtige Information für alle: Neue GEMA-Einzelabrechnungen nach Sender und Sendedatum anfordern!Liebe Mitglieder, jahrelang haben wir uns - u.a. mit Anträgen in der GEMA-Mitgliederversammlung - darum bemüht, endlich mehr Transparenz in unsere GEMA-Abrechnungen zu bekommen. Seit diesem Jahr bietet die GEMA nun endlich detailliertere Informationen an - und so gut wie keiner von uns hat es mitbekommen! Die GEMA hat einen fünfstelligen Betrag aufgewendet, um eine neue Art der Einzelaufstellung zu ermöglichen und muss sich nun wundern, warum das neue Angebot von so gut wie niemandem genutzt wird. Diese neuen Einzelaufstellungen sind nicht zu verwechseln mit den seit Jahren bekannten Einzelaufstellungen, in denen lediglich die Beträge pro Werk aufgelistet sind. Die Änderung findet sich auf S. 301/302 im GEMA-Jahrbuch 2000/2001: "Zusätzlich zu dieser Aufstellung kann der Bezugsberechtigte in den Sparten R, FS und TFS für die verrechneten Werke und Filme gegen vorstehende Kostenerstattung (EUR 1,02 / DM 2,-- pro Seite) eine gesonderte Aufstellung des Senders, des Sendedatums und der Koeffizienten gemäß Abschnitt XIV anfordern, soweit die GEMA von den Rundfunkanstalten und Sendeunternehmen die entsprechenden Angaben erhalten hat." Im Verteilungsplan ist vorgesehen, dass Einzelaufstellungen in einer Frist von 6 Wochen nach Postaufgabe des Kontoauszugs vom Bezugsberechtigten anzufordern sind. Kulanterweise hat sich jedoch die GEMA auf Anfrage des CC bereiterklärt, für dieses Jahr eine Ausnahme zu machen und Euch die neuen Einzelaufstellungen für dieses Jahr nachträglich zu erstellen, wenn Ihr es jetzt beantragt. Ab dem nächsten Jahr besteht die GEMA jedoch auf Einhaltung der Frist. Am besten, Ihr beantragt die Zusendung pauschal für alle zukünftigen Abrechnungen gleich mit - genauso, wie Ihr es (hoffentlich) mit den bisher bekannten Einzelaufstellungen auch gemacht habt.
Wir empfehlen jedem, die neuen Einzelaufstellungen bei der GEMA anzufordern; sie enthalten wertvolle Informationen zur Kontrolle Eurer Abrechnungen. Euer Vorstand |
GEMA-Nachverrechnungen zum 1. Dezember 2001Liebe Mitglieder, einige Anfragen von Euch veranlassen uns - nach Rücksprache mit der GEMA - zu folgenden Klarstellungen: Bei dem außerplanmäßigen Zahlungstermin zum 1. Dezember 2001 handelt es sich im Wesentlichen um Nachverrechnungen für bisher noch nicht verrechnete TV-Werbespots auf SAT 1 aus dem Abrechnungszeitraum 2000. SAT 1 hatte die Sendeprotokolle nicht fristgemäß geliefert, sodass diese Aufführungen nicht mit dem offiziellen Zahlungstermin zum 1. Juli 2001 abgerechnet worden waren. Diese Nachverrechnung für SAT 1 hat nichts mit eventuellen Reklamationen Eurerseits zu tun; sie ist Teil der regulären GEMA-Abrechnung aufgrund von GEMA-interner Dokumentation. Demnach sind hierauf keine Provisionen (z.B. an Dr. Sauter oder andere) von Euch zu zahlen. Des Weiteren sind eventuell anhängige Reklamationen für 2000 um die jeweiligen Nachverrechnungssummen zu bereinigen. In einigen Fällen sind jedoch darüber hinaus mit dem Zahlungstermin zum 1. Dezember bereits einige Nachverrechnungen aufgrund von Reklamationen von Berechtigten vorgenommen worden. Solltet Ihr Eure Reklamationen mit Hilfe von Dr. Sauter oder anderen durchgeführt haben, sind auf diese Beträge selbstverständlich die vereinbarten Provisionen zu zahlen. Solltet Ihr zum 1. Dezember sowohl eine SAT 1-Nachverrechnung als auch eine Reklamations-Nachverrechnung erhalten haben, so könnt Ihr - lt. Auskunft der GEMA - die Summen folgendermaßen auseinanderhalten: Die Einzelaufstellungen für SAT 1-Nachverrechnungen sehen aus wie die bekannten Einzelaufstellungen zu regulären GEMA-Zahlungsterminen (DIN A 4 Hochformat). Einzelaufstellungen zu Reklamations-Nachverrechnungen werden im DIN A 4 -Querformat (Excel-Tabellen) erstellt. Euer Vorstand
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