Bericht über die Sitzung der außerordentlichen Verteilungsplankommission vom 30.11.98 in MünchenLiebe Kollegen, Ihr erinnert Euch sicherlich noch an die letzte GEMA-Mitgliederversammlung im Juli '98 in Berlin: Es ging dabei u. a. um eine erhebliche Reduzierung des Aufkommens für Werbung, Daylies und Funk-Jingles. Glücklicherweise wurden diese Anträge von der Komponistenkurie - teilweise sogar mit deutlicher Mehrheit - abgelehnt. Dem Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA hat dieses Abstimmungsergebnis naturgemäß nicht gefallen. Es wurde daher eine sog. "erweiterte Verteilungsplankommission" unter dem Vorsitz von Prof. Banter in's Leben gerufen. In dieser ca. 20-köpfigen Runde sollten die strittigen Punkte diskutiert und nach Möglichkeit Kompromisse gefunden werden. Von unserer Seite waren eingeladen: Jörg Evers, John Groves, Jochen Schmidt-Hambrock, Dr. Ralph Weigand und Christian Wilckens. Wir wiesen während der Diskussion wiederholt darauf hin, daß die Fernsehkomponisten nicht bereit sind, weitere Kürzungen hinzunehmen. Man bedenke: Mittlerweile wird jede dritte Mark, die im Bereich R (Hörfunk) ausgeschüttet wird, von den Fernseherträgen bezahlt! Die in der letzten Mitgliederversammlung abgelehnten Anträge hätten diese ungerechte Subvention des Hörfunkaufkommens durch die Fernsehkomponisten noch weiter verstärkt. (Die genauen Zahlen schicken wir Euch in einem der nächsten Rundfaxe.) Für die Bereiche Werbung/Dailies boten wir als Kompromiß an, einer Deckelung auf hohem Niveau zuzustimmen, falls es endlich auch auf der Radioseite zu Kürzungen käme. Auch für Radio-Jingles boten wir eine moderatere Deckelung an - ohne Ergebnis. Einigkeit bestand lediglich darüber, daß Kinofilmmusik im Fernsehen zu Unrecht viel schlechter vergütet wird als Musik zu Fernseheigenproduktionen. Wir stellten jedoch klar, daß der Plan, eine Besserstellung der Kinofilmmusik durch eine Schlechterstellung von Werbe- und Dailymusik zu finanzieren, von uns abgelehnt wird. Obwohl die Diskussion von allen Seiten sachlich geführt wurde, kam es leider zu keiner Einigung. Ob es eine weitere Sitzung dieser Kommission geben wird, blieb bei Sitzungsende ebenfalls unklar. Wir müssen also schlimmstenfalls damit rechnen, daß bei der nächsten Mitgliederversammlung erneut dieselben Anträge gestellt werden. Tragt Euch schon einmal den Termin ein: 28.-30. Juni 1999 in München. Euer CC Composers Club e. V. |
Mitgliedsbeitrag für 1999Liebes Mitglied, wie wir auf unserer letzten Hauptversammlung beschlossen haben, sollen nun endlich wieder Mitgliedsbeiträge gezahlt werden, um unsere Kosten zumindest einigermaßen decken zu können. Um möglichst vielen Interessenten die Mitgliedschaft im CC zu ermöglichen, haben wir uns auf die Reduzierung des Jahresbeitrags auf DM 240,- geeinigt. Wichtig: Firmenmitgliedschaften sind nicht mehr möglich; die Beitragshöhe gilt pro Einzelperson. Den Jahresbeitrag für '99 in Höhe von DM 240,- zahle bitte zum Januar auf folgendes Konto: Composers Club e. V., Nassauische Sparkasse, Kto-Nr.: 11 60 47 888, BLZ: 510 500 15 Noch praktischer wäre es, wenn Du uns eine Einzugsermächtigung für Deinen Mitgliedsbeitrag geben würdest (einfach ausfüllen und zurückfaxen) |
Bericht über die zweite Sitzung der erweiterten Verteilungsplankommission vom 15.03.99 in BerlinLiebe Kollegen, wie versprochen halten wir Euch hier über den Fortgang unserer Verhandlungen mit der GEMA auf dem laufenden: Anwesend waren Vorstand und Aufsichtsrat sowie Verteter der Verwaltung. Den Vorsitz hatte wieder Prof. Harald Banter. Von unserer Seite waren dabei: John Groves, Jochen Schmidt-Hambrock, Dr. Ralph Weigand und Christian Wilckens. Erneut wiesen wir darauf hin, daß die Subvention des Hörfunkaufkommens durch das Fernsehaufkommen (mittlerweile mehr als 60 Mio. pro Jahr!) nicht länger akzeptiert werden kann. Momentan fließt jede jede 3. Mark der Fernsehkomponisten in den Radiotopf! Die Minimalforderung muß also sein, endlich - wie im Fernsehen - auch im Hörfunk die Vergütung für nachts gesendete Musik um ein Drittel zu kürzen. Lt. Prof. Karbaum von der Verwaltung ist dieses leider wegen technischer Probleme erst ca. in zwei Jahren möglich. Es kam jedoch erfreulicherweise auch zu einigen Ergebnissen: - Radio-Jingles: Der von uns bei der letzten Sitzung vorgeschlagene Kompromiß einer Deckelung auf höherem Niveau wurde angenommen. Auf diese Weise wird nur die Vergütung für einige wenige, extrem häufig gesendete Jingles reduziert.
- Kinofilmmusik im Fernsehen (TFs III): Eine Besserstellung ist längst überfällig. Der jetzt verabschiedete Kompromiß ist ein Schritt in die richtige Richtung.
- TV-Werbemusik / Dailies: Es bleibt für's erste beim alten. Aber: Aufpassen! Obwohl die erweiterte Verteilungsplankommission nur beratende Funktion hat, wurde uns von Prof. Banter versichert, daß die verhandelten Kompromisse Inhalt von Anträgen bei der kommenden Mitgliederversammlung sein werden. Ihr hört von uns!
Euer CC-Vorstand Alle hinfahren und mitstimmen! Es geht um Eure Interessen! GEMA-Mitgliederversammlung 28.-30. Juni in München |
Wichtige Information für alle Fernsehkomponisten! Unnötige Subvention des Hörfunkaufkommens durch das FernsehaufkommenLiebe Kollegen, eigentlich klingt es nur logisch: Die Beträge, die jedes Jahr von den Fernsehanstalten für die in ihrem Programm gesendete Musik an die GEMA bezahlt werden, sollten schließlich auch bei den Komponisten des Fernsehprogramms landen. Das ist jedoch leider nur zum Teil der Fall. Denn: Die GEMA rechnet nach dem sog. "einheitlichen Minutenwert" für Fernsehen und Hörfunk ab. Dieses hat zur Folge, daß ca. ein Drittel (!) des Gesamtertrages für die TV-Musik in den Hörfunktopf fließen, ca. jede 3. Mark, die für den Hörfunk ausgeschüttet wird, aus dem Fernsehtopf kommt, woraus sich eine Subventionierung des Hörfunkaufkommens durch das Fernsehaufkommen von jährlich mehr als 60 Mio. DM ergibt. Tendenz steigend. Dieses belegen die Zahlen von 1997: Zahlungen der Hörfunkanstalten an die GEMA: DM 113.600.123,77 Zahlungen der Fernsehanstalten an die GEMA: DM 197.847.449,24 Gesamtertrag für die GEMA: DM 311.447.572,91 Zahlungen der Fernsehanstalten abzgl. Kommission der GEMA: DM 180.041.178,80 Ausgeschüttet wurden an die Fernsehberechtigten: DM 116.311.893,74 An die Fernsehberechtigten wurde zuwenig ausgeschüttet: DM 63.729.285,06 Zahlungen der Hörfunkanstalten abzgl. Kommission der GEMA: DM 103.376.112,60 Ausgeschüttet wurden an die Hörfunkberechtigten: DM 167.105.397,66 Subvention des Hörfunk durch das Fernsehaufkommen 1997: DM 63.729.285,06 Man bedenke: Diese grobe Ungerechtigkeit besteht trotz der z. T. höheren Koeffizienten, die der Verteilungsplan für den Bereich Fernsehen vorsieht.Der Anteil ausländischer Musik ist mittlerweile im Hörfunk um einiges höher als im Fernsehen. Diese sinnlose Subventionierung hat daher den kuriosen Nebeneffekt, daß die GEMA mittlerweile mehr als 13 Mio. (!) pro Jahr unnötigerweise ins Ausland verschenkt.
Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA, die eigentlich für sich beanspruchen, korrigierend auf grobe Fehlentwicklungen in der Verteilung einzuwirken, haben in den vergangenen Jahren nichts zur Behebung dieses Mißstandes getan. Im Gegenteil: Ihre Anträge 19 und 20 der letzten Mitgliederversammlung hätten dieses Mißverhältnis zu Ungunsten der Fernsehkomponisten noch verstärkt. Die bereits beschlossene Drittel-Absenkung für nachts gesendete Fernsehmusik ist nur auf den ersten Blick vernünftig: Diese Absenkung gibt es nämlich für den Hörfunkbereich nicht. Und das, obwohl nachweislich die nächtliche Reichweite des Hörfunks extrem gering ist. Das Fernsehen hat das Radio längst in der täglichen Mediennutzung überholt. Warum nun müssen Fernsehkomponisten auf ein Drittel ihres Aufkommens verzichten? Die Erklärungsversuche seitens der GEMA bleiben für uns unverständlich. Die Begründung, der gemeinsame Minutenwert sei "historisch gewachsen", ist zumindest unbefriedigend. Leider scheint es aussichtslos, durch Anträge in der Mitgliederversammlung eine Korrektur dieses Mißstandes bewirken zu wollen: Die Mehrheit der Textdichter und Verleger profitiert offensichtlich von der Subvention des Hörfunkaufkommens. Daher würden ihre Kurien wahrscheinlich gegen einen solchen Antrag stimmen. Trotzdem sollten wir bei der diesjährigen Mitgliederversammlung (28. 30. Juni in München) unseren Standpunkt vertreten und schlimmeres verhindern. Euer CC-Vorstand |
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April 1999 - DKIV - Leserbrief (Offener Brief) |
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An den Deutschen Komponisten-Interessenverband (DKIV) Sehr geehrte Damen und Herren, mit einiger Verwunderung lasen wir den "sehr besorgten Brief eines Kollegen" (der für den Leser leider anonym bleibt) aus Ihrer letzten Ausgabe (Nr. 56, S. 14 ff.). Die allergrößte Besorgnis herrscht wahrscheinlich auf der Seite der Daily-Komponisten, denn: Das Zahlenbeispiel für die "Soap-opera-Serie" auf S. 15 ist in erheblichem Maße falsch. Die Ausschüttungssumme hat für 1996 anstatt wie behauptet über 3,6 Millionen selbst unter den günstigsten Voraussetzungen weniger als 1,1 Millionen betragen! Der Autor hat sich also um weit mehr als das 3-fache verrechnet. Oder: die tatsächliche Summe liegt mehr als 2,5 Millionen Mark unter der Angabe des Autors. Wir möchten Ihnen die korrigierte Rechnung nicht vorenthalten: Die betreffende Serie ist 1996 vermutlich bei SAT1 ausgestrahlt worden, und zwar in 46 Wochen je 5 mal mit je ca. 16 Minuten Musik (insgesamt: 3.794 Minuten). SAT1 hat den Senderkoeffizient 7. Daraus ergeben sich die Sendeminuten: 26.558 Minuten. Die Musik zu täglichen Serien erhielt in 1996 den Koeffizienten 3 (heute Koeffizient 2) und damit die Abrechnungsminuten: 79.674 Minuten. Zu den Abrechnungszahlen (fettgedruckt, zum Vergleich die Zahlen des anonymen Autors kursiv): | 79.674 Min. x Minutenwert 1996 (AR + VR = DM 10,12): | 806.300,88 DM | 806.300,88 DM | | Die nochmalige Anwendung von Koeff. 3 ist falsch: | 0,00 DM | 2.418.902,60 DM | | Wertung in Gruppe I (wird nicht für VR-Anteil gezahlt!): | 265.750,14 DM | 1.209.451,30 DM | | max. Ausschüttung an alle Autoren (alle Werke verlagsfrei!): | 1.072.051,02 DM | 3.628.354,90 DM |
Es wurden mehr als 63 Stunden Musik gesendet. Eine reife Leistung, die, wie man sich denken kann, kaum von einem einzelnen Komponisten zu bewerkstelligen ist. Mittlerweile gilt darüber hinaus, daß sämtliche berechtigte Autoren nach heutigen Maßstäben und unter Berücksichtigung der marktüblichen Umstände in der beschriebenen Beispielkonstellation weit weniger als DM 500.000 erzielen würden. Das hat folgende Gründe: 1. Die Sendeplatzkoeffizienten für sog. "Soap-operas" wurde seither von 3 auf 2 gesenkt, was einer Einkommensminderung von 1/3 entspricht. 2. Der Komponist von Musiken zu diesen Serien hat sich in der Regel stark spezialisiert. Er kann daher nie in all den Wertungs-Sparten Punkte sammeln, die nötig wären, um in Gruppe I (Zuschlag = 50%) zu gelangen. Realistisch für eine Beispielsrechnung wäre es, die Zugehörigkeit zu Gruppe II oder III anzunehmen (Zuschlag 20 oder 30%). 3. Es ist heute nahezu ausgeschlossen, den Auftrag zur Komposition von Musik zu einer täglichen Serie zu bekommen, ohne den vom Sender vorgeschlagenen Musikverlag zu beteiligen. Damit mindern sich die realistisch zu erwartenden Erträge für den/die Komponisten noch einmal um 1/3. 4. Handelt es sich bei einer Fernsehserie um eine sog. Fremdproduktion (TFS), entfällt der VR-Anteil und die Wertung. Das würde beim o. g. Beispiel einen Ausschüttungsbetrag an alle Beteiligten (Komponisten/Textdichter/Verlage) i. H. v. DM 335.958,70 bedeuten.
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Niedrigere Ausschüttungen für TV-Komponisten erwartet!- Fehlende Sendeprotokolle von SAT 1 und Pro 7 für 1998 - TFs-Ausschüttung zum Sommer vorverlegt Liebe Kollegen, die GEMA-Auschüttung für TFs (TV-Werbemusik, Kinomusik im Fernsehen, fremdproduzierte TV-Serien) ist vom Herbst auf den Sommer-Zahlungstermin Ende Juni vorverlegt worden. Dieses geschieht lt. GEMA-Verwaltung im Zuge einer notwendigen Bündelung der Zahlungstermine und zum Zwecke einer exakteren Minutenwert-Bestimmung. All diejenigen, die sich nun darüber freuen, daß sie ihre GEMA ein Vierteljahr früher bekommen als bisher, müssen wir jedoch enttäuschen: - SAT 1 hatte bis zum Stichtag keine Sendeprotokolle für das 2. bis 4. Quartal '98 geliefert - Außerdem fehlen die Angaben von PRO 7 für das 4. Quartal '98. Das bedeutet, daß Werke, die hier gesendet worden sind, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von der GEMA abgerechnet werden können. Sie sind also nicht Teil der unmittelbar bevorstehenden Ausschüttung. Die GEMA hat angekündigt, daß diese Auszahlungen zum nächstmöglichen Zahlungstermin nachgeholt werden sollen. Der nächste Zahlungstemin ist: Sommer 2000. Man bedenke: Die Werke wurden in 1998 gesendet und werden erst 2 Jahre später verrechnet - und zwar zum im Jahr 2000 gültigen Minutenwert (!), der erfahrungsgemäß von Jahr zu Jahr niedriger ausfällt. Es ist unstrittig, daß SAT 1 und PRO 7 durch ihre Versäumnisse der GEMA gegenüber vertragsbrüchig geworden sind. Die GEMA hat nur leider kein adäquates Druckmittel für solche Fälle - daran hat in den Vertragsverhandlungen mit den Sendern offensichtlich keiner gedacht. Euer CC-Vorstand |
Anträge zur diesjährigen GEMA- MitgliederversammlungLiebe Kollegen, die Tagesordnung liegt Euch vor. Schon bei der ersten Durchsicht wird klar, daß ein wesentlicher Diskussionspunkt der Protest vieler Mitglieder gegen das neue Hochrechnungsverfahren "PRO" sein wird. Nun sind wir als Auftragskomponisten für Werbung, Film, Funk und Fernsehen nicht direkt von dieser Entscheidung der GEMA betroffen; schließlich geht es hier um den Live-Bereich. Allerdings sollten wir den Argumenten der in diesem Jahr Betroffenen im gleichen Maße Aufmerksamkeit schenken, in dem die Mehrheit der anderen Komponisten im letzten Jahr Verständnis für unseren Protest hatten. Nun zu den uns betreffenden Anträgen: Diese Punkte beinhalten größtenteils die Verhandlungsergebnisse, die unter unserer Mitwirkung in der sog. "erweiterten Verteilungsplankommission" erzielt worden sind. Allerdings ist der GEMA ein erhebliches Versäumnis unterlaufen: Wir (J. Groves, J. Schmidt-H., Dr. R. Weigand und C. Wilckens) werden als Antragsteller genannt, obwohl uns die betreffenden Anträge nicht zur Unterschrift vorgelegt worden sind. Natürlich stehen wir zu den Verhandlungsergebnissen, aber: Den Begründungen der Anträge hätten wir so nie zugestimmt. Vielmehr hätte aus ihnen hervorgehen müssen, daß es sich hier um Kompromisse handelt, nicht um die Idealvorstellungen aller Kommissionsteilnehmer. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß der gesamte TV-Bereich im Vergleich zum Hörfunk dringend um einiges bessergestellt werden sollte. (Vergl. unser Newsletter vom Mai.) Antrag Nr. 30 (Radiojingles): Es wird erst ab einer sehr hohen Minutenzahl (10.000) zu einem Zehntel abgerechnet. Das betrifft ausschließlich wenige, extrem häufig gesendete Jingles. Die Forderung der Gegenseite war eine Zehntelung ab 5.000 Minuten. Antrag Nr. 34 (Dailies): Für TV-Eigenproduktionen bleibt es beim Koeffizienten 2. Nicht zu vergessen: Es wird AR- und VR-Anteil vergütet, darüber hinaus Wertung. Im letzten Jahr hatten Vorstand und Aufsichtsrat noch beantragt, den gesamten Daily-Bereich schrittweise auf Koeff. 1 zu reduzieren. Antrag Nr. 35 (Kinomusik im Fernsehen): Die Verbesserung auf Koeff. 2 ist zuwenig, aber immerhin ein Anfang. Man bedenke: Es wird für TFs kein VR-Anteil gezahlt, außerdem bisher keine Wertung (siehe Antr. Nr. 40). Antrag Nr. 36 (dargestellte Musik): Die Vertreter der Textdichter haben angekündigt, der (eigentlich überfälligen und vom Patentamt geforderten) Besserstellung der Kinomusik im Fernsehen (Antr. 35) nur unter der Bedingung zuzustimmen, daß dargestellte Musik (z. B. in Schlager und Volksmusiksendungen) einen höheren Koeffizienten bekommt. (Koeff. 3,5 das wäre dann der Spitzenreiter). Nett, oder? Zu diesem Punkt gab es in der erweiterten Verteilungsplankommission eigentlich keinen Konsens. Die Mehrheit der Kommissionsteilnehmer war zwar für den Antrag, von unserer Seite gab es jedoch keine Zustimmung. Vielleicht überzeugen uns ja die Textdichter und Schlagerkomponisten in der Versammlung mit vernünftigen Argumenten. Videoclips (gelten als Fremdproduktionen) wären von dieser Vergünstigung übrigens ausgeschlossen. Antrag Nr. 40 (Wertung für TFs ohne Werbung): Späte Gerechtigkeit für die Kinokomponisten. Am Rande: Damit wären die Werbekomponisten die einzigen, die keinen VR-Anteil und keine Wertung bekommen. (Aber dafür bleibt es wenigstens bei Koeff. 3.) Euer CC-Vorstand |
Bericht von der GEMA-Mitgliederversammlung vom 29. - 30. Juni 99Die diesjährige MV stand eindeutig im Zeichen des ohne Mitgliederbeschluß eingeführten umstrittenen sog. PRO-Verfahrens. Die Anträge 44-47 hatten auch direkt die vorläufige Absetzung von PRO im Sinn, solange bis ein wirklich verbessertes Verfahren gefunden worden ist. Die Anträge 12 und 13 dienten der Stärkung des Souveräns der GEMA, der Mitgliederversammlung und hatten die Aufwertung des Mitspracherechts bei den Abrechnungsmethoden als Ziel, wobei sich Antrag 13 in der Begründung mehr auf das PRO-Verfahren bezog. Bereits bei der vorangegangenen MV der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder wurde dem PRO-Verfahren eine überwältigende, fast einstimmige Abfuhr von allen Kurien erteilt. Die mit Abstand größte Kurie der ordentlichen Mitglieder, die der Komponisten, hat alle o.g. Anträge mit ebenfalls überwältigender Mehrheit angenommen und so deutlich gemacht, daß das PRO-Verfahren an sich und besonders die Art und Weise seiner Einführung unmißverständlich abgelehnt wurde. So wurde klargestellt, daß, falls über die Einführung des PRO-Verfahrens vorher bei der MV 1998 "ordnungsgemäß" abgestimmt worden wäre, diese nie die nötige Mehrheit erreicht hätte. Es bleibt zu hoffen, daß Vorstand und Aufsichtsrat dieses eindeutige Signal richtig deuten und es in Zukunft unterlassen, derartig schwere Eingriffe in die Verteilung ohne Mitgliederbeschluß über die Köpfe der Betroffenen hinweg durchzupeitschen. Antrag 39, der die durch die Einführung des PRO-Verfahrens entstandenen Härtefälle abfedern sollte, wurde von der Komponistenkurie erheblich modifiziert: Zunächst wurde zu Protokoll gegeben, daß die Annahme dieses Antrags keineswegs konkludent die Annahme des PRO-Verfahrens impliziert. Dieser Protokollvermerk war wichtig geworden, da mit Recht anzunehmen war, daß Vorstand und Aufsichtsrat versuchen würden, die Wogen, die das PRO-Verfahren verursacht hatte, mit der Behauptung propagandistisch zu glätten, die Meinungsverschiedenheiten würden nun mit der Akzeptanz dieser Härtefallregelung beseitigt sein. Durch die auf Veranlassung der Komponisten erreichte Modifizierung wurde u.a. sichergestellt, daß der Härtefall-Ausgleich keine unverbindliche, die GEMA zu nichts Konkretem verpflichtende "Kann"-Verordnung mehr ist und daß auch noch die Sparte M mit einbezogen wurde. Auf alle Fälle wurde so eine, für die betroffenen Mitglieder zunächst hilfreiche Übergangslösung gefunden, bis ein Verfahren in der erweiterten Verteilungsplankommission gefunden wird, das dann allgemein eine breitere Zustimmung findet. Bei der Hauptversammlung, bei der alle Kurien dann gemeinsam anwesend waren, wurde jedoch deutlich, wie weit doch die Auffassungen und Interessen unter den Komponisten einerseits und den Textdichtern und Verlegern andererseits auseinanderklaffen. So wurden o.g. Anträge, die ja die überwältigende Mehrheit der Komponisten fanden, von den Verlegern und Textdichtern abgeschmettert. Lediglich der modifizierte Härtefall-Antrag wurde nach Anrufung des Vermittlungsausschusses angenommen. Daß Antrag 12 von den Textdichtern und Verlegern abgelehnt wurde, erscheint im Nachhinein völlig unverständlich. Dieser Antrag sollte doch gerade den Mitgliedern mehr Mitspracherecht bei der Verteilung ihres Eigentums sichern. Gerade die kaufmännisch agierende Verleger-Kurie sollte doch daran besonderes Interesse haben. Stattdessen wurde der Zustand der größeren Bevormundung konserviert. Es hat sich also wieder einmal eklatant gezeigt, daß die Kommunikation zwischen den einzelnen Kurien erheblich verbessert werden muß, um Besorgnisse, Standpunkte und Blickwinkel der einzelnen Kurien besser verstehen zu können und um dann von allen tragbare Lösungen gemeinsam erreichen zu können. |
Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der GEMASehr geehrte Herren, anläßlich der diesjährigen Mitgliederversammlung erfuhren die GEMA-Mitglieder (eher zufällig), daß es in der GEMA vermutlich einen schweren Fall von Bestechung gegeben hat. So hieß es, bei der Vergabe eines mehrstelligen Millionen-Auftrages der GEMA für EDV-Entwicklung durch den - mittlerweile nicht mehr bei der GEMA beschäftigten - Herrn Koch sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Aufgrund dieser Erkenntnis habe die GEMA sich von Herrn Koch getrennt. Außerdem sei ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig. Auf die Frage an Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA, warum die Mitglieder nicht informiert worden seien, hieß es, man sei nicht gefragt worden. Nun erinnern wir uns an die Mitgliederversammlung des Jahres 1998: Ein Mitglied stellte bereits hier Herrn Prof. Kreile die Frage, was der Grund für die (bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgte) Trennung der GEMA von Herrn Koch gewesen sei. Er erhielt daraufhin die Antwort, Herr Koch habe im gegenseitigen Einvernehmen seine Tätigkeit für die GEMA aufgegeben und würde sich jetzt anderen Aufgaben zuwenden. Differenzen hätte es keine gegeben. Um uns nicht erneut dem Argument auszusetzen, "wir hätten nicht gefragt", wollen wir hiermit um Beantwortung der folgenden Fragen bitten: - Hat die GEMA Herrn Koch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt?
- Was ist der genaue Stand der Ermittlungen?
- Gab es eine Ausschreibung für den Auftrag? Wenn ja, nach welchem Ausschreibungsverfahren ist die GEMA vorgegangen?
- Wurde der Firma, die den Auftrag für EDV-Entwicklung erhalten hat, der Auftrag entzogen?
- Gab es in der GEMA aufgrund dieser Vorkommnisse noch weitere personelle Veränderungen?
- Warum wurden wir - trotz konkreter Anfrage (s. o.) - nicht schon eher informiert?
- Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Fälle?
- Aus welchen Gründen hat sich die GEMA von Herrn Großkopf getrennt?
Immer wieder heißt es, die GEMA seien wir, die Urheber. Nun möchten wir, der sog. "Souverain", jedoch auch umfassend darüber informiert werden, was in unserer GEMA mit unserem Geld geschieht. Insbesonders, da es sich bei den jetzt bekanntgewordenen Mißständen um Summen in astronomischer Höhe handelt. Der Umstand, daß Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA die Mitglieder nicht von sich aus über diesen Vorgang informiert haben, führt, wie wir beobachten müssen, zu einem eklatanten Vertrauensverlust in der Mitgliedschaft. Es ist kein Wunder, daß wir, die Mitglieder, den Eindruck gewinnen, bei den bekanntgewordenen Vorkommnissen handele es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Es soll hier nicht vorenthalten werden, daß sich in der letzten Zeit in vielen Bereichen das Verhältnis zwischen den Mitgliedern einerseits und dem Vorstand, Verwaltung und Aufsichtsrat andererseits enorm verbessert hat. Als Beispiel hierfür sei die konstruktive Zusammenarbeit in der erweiterten Verteilungsplankommission genannt. Andererseits kommt es leider immer noch vor, daß sich das GEMA-Mitglied seiner GEMA gegenüber wie ein Bittsteller vorkommen muß. Wir wollen nicht undankbar erscheinen: Die Leitung eines so großen und komplexen Unternehmens wie der GEMA ist sicherlich eine schwierige Aufgabe. Darüber hinaus können wir alle mit dem Geschäftsverlauf der GEMA der letzten Jahre hochzufrieden sein. Es ist unstrittig, daß Sie sich die größte Mühe geben, und dabei erwarten wir natürlich nicht von Ihnen, perfekt zu sein. Gern sind wir bereit, unserer GEMA bei der Lösung von Problemen zu helfen - wenn wir über solche informiert werden. Durch Offenheit und das Eingestehen eigener Fehler gewinnt man Sympathien. Auch für die GEMA sollte das Zeitalter von "Glasnost" endlich beginnen! Hamburg, 27.09.99 Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand des CC Composers Club e. V. John Groves Christian Wilckens Wilbert Hirsch Reinhard Besser Lothar Brandes |
GEMA Harald Banter (Offener Brief)
Stellungnahme des CC zu Harald Banters Artikel "Wir Komponisten - und die GEMA" im GEMA-Brief vom August 1998
GEMA z. Hdn. Herrn Prof. Harald Banter - Mitglied des Aufsichtsrats - Postfach 800767 81607 München -Stellungnahme des CC zu Ihrem Artikel "Wir Komponisten - und die GEMA" im GEMA-Brief vom August 1998 Hamburg, 5. November 1998 Sehr geehrter Herr Professor Banter! Durch Ihre jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit in der GEMA haben Sie sich als "Urgestein" unserer Verwertungsgesellschaft ohne Frage den Dank aller Mitglieder verdient. Auch Ihr persönlicher Energie- und Zeitaufwand für - wie auch wir meinen - notwendige Korrekturen des Verteilungsplans verdient unseren vollen Respekt. Dennoch erlauben Sie uns ein paar kritische Töne: In Ihrem Artikel nehmen Sie Stellung zu den Abstimmungsergebnissen der Anträge 15, 19 und 20 der diesjährigen Mitgliederversammlung. Es ging dabei um eine erhebliche Reduzierung des Aufkommens für Daily-, Jingle- und Werbekomponisten. Immer wieder werden wir daran erinnert, daß die GEMA eine Solidargemeinschaft ist. Das Ziel der Anträge, ganzen Berufsgruppen den Großteil ihres Einkommens wegzunehmen, empfanden wir jedoch nicht als solidarisch, sondern als diskriminierend. Echte Solidarität mit den betroffenen Kollegen hat hingegen am 7. Juli die Mehrzahl der anwesenden Komponisten bewiesen, indem sie die Anträge mit deutlicher Mehrheit ablehnte. Beim Lesen Ihres Artikels können wir uns des Gefühls nicht erwehren, daß Sie das Abstimmungsergebnis der Komponistenkurie schlicht als zu korrigierenden Fehler hinstellen wollen. Wir glauben jedoch, daß es allen Beteiligten gut zu Gesicht stünde, dieses Votum mündiger Mitglieder als Tatsache zu akzeptieren und als Grundlage für weitere Gespräche anzuerkennen. Es ist verständlich, daß Sie die Entscheidung der Komponistenkurie enttäuscht hat. Wir sind überzeugt, daß der Grund für die Entwicklung eines neuen Verteilungskonzeptes der Wunsch nach mehr Verteilungsgerechtigkeit war. Wir meinen jedoch, daß die genannten Anträge nur in völliger Unkenntnis der tatsächlichen Situation der betroffenen Komponisten gestellt worden sein können, denn: Die Annahme der Anträge hätte ungerechterweise den wirtschaftlichen Ruin vieler Komponisten bedeutet. Die Existenz eines ganzen Zweiges moderner und lebendiger Musik wäre gefährdet gewesen. Anläßlich der Diskussion in der Kurie sagten Sie, daß die Entwicklung Ihres neuen Verteilungskonzeptes die Arbeit der letzten zwei Jahre gewesen sei. Wir fragen Sie: Warum haben Sie - als unser Interessensvertreter im Aufsichtsrat - in diesen zwei Jahren nie Kontakt mit uns, den betroffenen Kollegen, aufgenommen, um sich ein Bild von unserer tatsächlichen Situation zu machen? Stattdessen konnte vielmehr der Eindruck entstehen, daß wir gar nichts von den Vorbereitungen des Aufsichtsrats auf die Mitgliederversammlung erfahren sollten. Die Sorgen und Nöte der Komponisten von Dailies, Jingles und Werbemusik sind offensichtlich vielen anderen Kollegen unbekannt. Ein besserer Dialog zwischen allen Komponisten wäre hier sicherlich hilfreich. Sie schreiben von "derart exorbitanten Ausschüttungen, daß das Verhältnis zwischen Vergütung und Leistung" nicht mehr angemessen sei. Leider hat das Heranziehen von Extrembeispielen, um ein gewünschtes Bild zu erzeugen, bei der Verteilungsdiskussion Tradition. Mit Verlaub, Herr Professor Banter, die Wirklichkeit für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Komponisten sieht leider anders aus: Solche hohen Aufkommen sind Einzelfälle. Diese Ausnahmen dürfen jedoch nicht als Argument dafür herangezogen werden, auch die Erträge für weniger häufig aufgeführte Werke zu kürzen! Allein der Umstand, Komponist für Dailies, Jingles oder Werbemusik zu sein, führt eben nicht automatisch dazu, "exorbitante Auschüttungen" von der GEMA zu erhalten. Wenn es nun im - mittlerweile arg strapazierten - Verteilungsplan darum gehen soll, andere Musiksparten zu unterstützen, darf dieses nicht zu Lasten der Werke geschehen, die eben nicht so häufig gesendet werden. Es ist unstrittig, daß die GEMA vernünftigerweise einen sozialen und kulturellen Auftrag hat. In erster Linie ist sie allerdings lediglich die Verwertungsgesellschaft für ihre Mitglieder, denen sie zu den vermögenswerten Ergebnissen ihrer schöpferischen Arbeit verhelfen soll. Daher kann der GEMA lediglich ein begrenzter Spielraum bei der Entscheidung über die Verteilung zustehen. Der soziale und kulturelle Auftrag darf hierbei nicht als Deckmantel für eine Umverteilung zwischen verschiedenen Interessensgruppen mißbraucht werden. Natürlich braucht dieser Auftrag die Solidarität der GEMA-Mitglieder. Dem Komponisten eines häufig gespielten Werkes wird es dabei naturgemäß leichter fallen, zugunsten der Gemeinschaft auf einen Teil seines Aufkommens für dieses Werk zu verzichten. Der Komponist eines nicht so häufig gespielten Werkes kann sich dieses schlichtweg nicht leisten. Wir meinen daher, daß eine maßvolle Deckelung für extrem häufig gesendete Werke (d. h. ein geringerer Koeffizient ab xy Abrechnungsminuten) einen möglichen Kompromiß darstellt. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß für Werbemusik lediglich ein Minutenwert von DM 6,25 gilt, weil hier der VR-Anteil nicht vergütet wird. Außerdem wird für Werbemusik keinerlei Wertung ausgeschüttet. Auch wir blicken in der Hoffnung auf einen fairen und sachlichen Meinungsaustausch auf die bevorstehende erweiterte Verteilungskommission. Solange etwaige beabsichtigte Veränderungen des Verteilungsplans über jeden juristischen Zweifel erhaben sind, teilen wir selbstverständlich Ihre Meinung, daß die Gespräche "ohne Einschaltung von Rechtsanwälten, Aufsichtsbehörden oder Gerichten" geführt werden sollten. Gelänge es hier, zu einer wahrhaft kollegialen und für alle befriedigenden Lösung zu kommen, wäre in der Tat viel für die GEMA gewonnen. Mit freundlichen Grüßen im Namen des Composers Club e. V. John Groves, Christian Wilckens |
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