Composers-Club e.V.

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Newsletter 1998
Januar 1998

 

Wichtige Information für alle TV-Auftragskomponisten! Geplante Kürzung des GEMA-Aufkommens für Werbemusik

Aus zuverlässiger Quelle sickerte durch, daß bei der GEMA-Hauptversammlung dieses Jahr in Berlin der Abrechnungsmodus für Werbespots geändert werden soll. Dies bedeutet für alle Werbemusik-Komponisten eine Reduzierung Ihrer GEMA-Einnahmen auf 33%!

Was das für uns bedeutet, kann sich jeder vorstellen, wenn er einen Blick auf seine GEMA Abrechnung vom letzten Jahr wirft und 2/3 abzieht! Was kann man dagegen unternehmen ? Die einzige Chance, diese Neuregelung zu verhindern ist, alle ordentlichen Mitglieder zu mobilisieren, dagegen zu stimmen!

Daher fordert der CC alle Komponisten auf, vom 6.7.-8.7. in Berlin zu erscheinen. Um das erforderliche Drittel bei der Abstimmung zu ermöglichen ist es notwendig, ca. 120 Komponisten zusätzlich nach Berlin zu bekommen. Es zählt also jede Stimme!

Verlasst Euch nicht auf die anderen, denn es geht um Euer Geld!

Die Gema verfolgt offensichtlich das Ziel, alle TV-Auftragskomponisten auf den s.g. Koeffizienten 1 zu reduzieren. Dies ist bedauerlicherweise schon bei den täglichen TV-Serien und -Jingles geschehen. Daher beschränkt sich dieses Problem nicht nur auf die Komponisten, die gerade gut im Werbegeschäft sind. Vielmehr ist die Solidarität aller Komponisten gefragt, um auch in Zukunft gemeinsam zu stimmen und eine Reduzierung des GEMA-Einkommens zu verhindern, daß bei vielen von uns wesentlich zur Existenz als Komponist beiträgt.

Um einen Überblick zu bekommen bitten wir Euch, kurz in der CC Außenstelle in Hamburg anzurufen und dort Britta den Erhalt des Faxes zu bestätigen. Es folgen dann weitere Informationen.

Mitgliederversammlung der GEMA in Berlin im Hotel InterContinental, Budapester Straße 2, 10787 Berlin

 
Februar 1998

GEMA-Mitgliederversammlung 6. - 8. Juli 1998 in Berlin

Die offizielle Tagesordnung liegt nun vor, und es bestätigen sich unsere schlimmsten Befürchtungen:

Das Aufkommen für TV-Werbemusik sowie für Musik in täglichen TV-Sendungen (z. B. Fernsehfilm-, Sport- und Info-Serien) soll schrittweise auf ein Drittel (!) gekürzt werden. Dies sehen gleich 2 Anträge vor. (Nr. 19 und 20) Aber es kommt noch dicker: Darüber hinaus soll das Aufkommen für TV-Musik zwischen 1.00 und 5.30 Uhr nachts ebenfalls auf ein Drittel reduziert werden, was zur Folge hätte, daß in diesem Zeitraum gesendete Werbungen und tägliche Sendungen im Endeffekt nur noch ein Neuntel der jetzigen GEMA bringen würden! (Antrag Nr. 17)

Ihr könnt Euch sicherlich vorstellen, daß die Existenz vieler Komponisten ernsthaft bedroht wäre, wenn diese Anträge angenommen würden. Das aber können wir verhindern: Die Anträge sind abgelehnt, wenn mindestens 1/3 der anwesenden Komponisten (und zwar ordentliche GEMA-Mitglieder) dagegen stimmen (und zwar am 7. und am 8. Juli). 100 Gegenstimmen müßten dafür eigentlich ausreichen. Jede Stimme zählt! Mobilisiert möglichst viele Kollegen, die ordentliche Mitglieder sind! Die Anträge sind unfair und diskriminierend! Überzeugt auch diejenigen Kollegen, die nicht von der Regelung betroffen wären, mit uns gegen die Anträge zu stimmen!

GEMA-Mitgliederversammlung 6. - 8. Juli 1998 in Berlin Hotel InterContinental, Budapester Straße 2, 10787 Berlin

CC-MEETING AM MONTAG, 6. JULI, 19.00 UHR IM HOTEL INTERCONTI, BERLIN

 

 
März 1998

Wichtige Information für alle TV-Auftragskomponisten!


Wie bereits im letzten CC-Rundfax mitgeteilt, werden Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA bei der diesjährigen Mitgliederversammlung den Antrag stellen, das Aufkommen für TV-Werbemusik auf ein Drittel zu reduzieren. Dieses soll schrittweise innerhalb von 4 Jahren geschehen. D. h., TV-Werbekomponisten müßten dann auf 2/3 ihres GEMA-Einkommens verzichten!

Ebenso wird darüber abgestimmt werden, ob die vor 2 Jahren verabschiedete Regelung, das Aufkommen für Musik in sog. "Dailies" (d. h. Serien auf täglichen Sendeplätzen) zu reduzieren, weiterhin bestehen soll. Die betroffenen Komponistengruppen können jedoch die Reduzierung ihrer GEMA-Einnahmen verhindern, wenn Sie gemeinsam gegen die Anträge stimmen, denn: Ein Antrag ist abgelehnt, wenn mindestens 1/3 der anwesenden Komponisten dagegen stimmt.

Es ist also von existentieller Wichtigkeit, daß jeder Betroffene, der ordentliches GEMA-Mitglied ist, an der diesjährigen Mitgliederversammlung teilnimmt! Reist unbedingt schon am Montag, den 6. Juli an, damit Ihr am Dienstag Morgen pünktlich um 10.00 Uhr in der Versammlung sitzt! Außerdem plant der CC am Montag abend ein Meeting.

Wichtig: Bleibt auf jeden Fall bis zum offiziellen Ende der Versammlung am Mittwoch nachmittag bzw. abend! Sollte es uns nämlich am Dienstag gelingen, die Anträge abzulehnen, wird die Gegenseite erfahrungsgemäß bis zuletzt versuchen, die Abstimmung erneut auf die Tagesordnung zu bringen! Genau dieses ist vor 2 Jahren anläßlich der Abstimmung zur Reduzierung des "Daily"-Aufkommens passiert: Die Daily-Komponisten freuten sich (zu früh) über die Ablehnung des Antrages - und reisten ab. Am dritten Tag wurde der Antrag dann (leicht verändert) erneut zur Abstimmung gebracht und - leider - angenommen!

Informiert also möglichst viele Kollegen und kommt alle nach Berlin! GEMA-Mitgliederversammlung 6. - 8. Juli 1998 in Berlin Hotel InterContinental, Budapester Straße 2, 10787 Berlin

 
Juni 1998

 

GEMA Christian Bruhn (Offener Brief)


Schreiben des CC in Bezug auf die geplante Reduzierung des Koeffizienten für TV-Werbemusik

GEMA
Christian Bruhn - Vorsitzender des Aufsichtsrats
Postfach 800767
81607 München

-Geplante Reduzierung des Koeffizienten für TV-Werbemusik

Hamburg, 3. Juni 1998

Sehr geehrter Herr Bruhn!

Ihr Fax vom 15.05.98 bestätigte unsere Befürchtungen. Daher möchte ich hiermit schon einmal Protest gegen die geplante Entscheidung anmelden und Sie bitten, die Absicht zu überdenken und erst einmal den Antrag von der Tagesordnung zur diesjährigen Versammlung abzusetzen. Eine Änderung des Verteilungsplans von derartigem Gewicht bedarf in jedem Fall einer sorgfältigen Vorbereitung, bei der auch und gerade den Betroffenen Gelegenheit zu ausführlichen Stellungnahmen gegeben werden muß. Eine Mitgliederversammlung, in der ein fertiger Plan präsentiert und lediglich Redezeiten zur prompten Stellungnahme bewilligt werden, ist nicht geeignet, den versammelten Mitgliedern den nötigen Überblick zu verschaffen.

Zunächst möchte ich auf die Folgen der beabsichtigten Änderung für die Betroffenen eingehen:
Der Musik zu Fernseh-Werbespots ist schon seit Jahrzehnten der normale Koeffizient 3 zuerkannt worden (XIV Nr. 3 der AusfBest.) Die GEMA hat diesen Koeffizienten also seit Jahrzehnten für angemessen gehalten und offensichtlich triftige Gründe dafür gesehen, die Werbemusik entsprechend zu bewerten. Darauf haben sich die Komponisten einstellen können und eingestellt: Die GEMA-Einnahmen sind die wichtigste Einnahmequelle der Werbefilmkomponisten. Viele von uns haben - mit hohen laufenden Kosten und langfristigen Investitionen - ihre gesamte berufliche Existenz darauf aufgebaut. Es liegt auf der Hand, daß im Falle der Annahme des Antrages viele Existenzen ernsthaft bedroht und in zahlreichen Fällen ver nichtet würden. Die schrittweise Reduzierung des Koeffizienten nützt hierbei letztlich nichts.

Sie schreiben, der Koeffizient für Musiken auf sogenannten "festen Sendeplätzen" solle herabgesetzt werden, und dazu gehöre auch die Werbemusik. Das stimmt jedoch nicht: Die Sendeplätze für eine Werbemusik sind im Regelfall auf unterschiedlichste Sender, Tage und Tageszeiten verteilt. Werbeblöcke (als Sendeplätze für die Werbemusik) stellen lediglich eine Kategorie dar, nicht jedoch einen spezifischen Sendeplatz. Die Zunahme des Werbeaufkommens in den letzten Jahren - von dem letztlich die GEMA insgesamt profitiert - führte keineswegs zu einer dementsprechenden Erhöhung der durchschnittlichen Verteilung an den einzelnen Werbekomponisten, denn: Die Ausweitung des Werbemarktes erhöht naturgemäß auch die Anzahl der sich um ihn bewerbenden Komponisten. Wer das Werbegeschäft in Zeiten zunehmender Konkurrenz kennt, weiß, wieviel Mühe und Aufwand es bedeutet, bis eine solche Musik - oft nach Ausschreibungen gegen andere Komponisten und Bearbeitung zahlreicher Änderungswünsche - vom Auftraggeber abgenommen wird; und selbst dann noch steht die tatsächliche Ausstrahlung häufig in Frage.

Tatsächlich wird nur ein kleiner Teil der eigens komponierten - und aufwendig produzierten - Werbemusiken wirklich gesendet. Die geringe Spieldauer der Kompositionen bedingt außerdem einen geringen Verrechnungswert der einzelnen Sendungen, der sich erst durch eine ausreichende Anzahl an Wiederholungen zu einer angemessenen Abgeltung der Leistung addiert.

Sie schreiben weiter, die Wettbewerbsfähigkeit der Sender würde von der Qualität bzw. Akzeptanz der eigentlichen Programm-Inhalte bestimmt, nicht vom Anteil der Werbung. Auch und gerade das Gegenteil ist jedoch richtig: Die Wettbewerbsfähigkeit der Sender wird sehr wohl vom Anteil der Werbung bestimmt, denn ohne Werbeeinnahmen könnten die Sender wohl kaum ein interessantes Programm finanzieren. Die Werbung bildet nicht nur eine maßgebliche Säule der Finanzgrundlage der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sie ist die alleinige Finanzierungsquelle der privaten Sender. Ohne sie wäre das Fernsehprogramm nicht denkbar; es würde gerade bei den privaten Sendern gar nicht existieren. Es ist richtig, daß insbesonders mit den Zahlungen der privaten Anstalten an die GEMA nicht nur die Verwertung der Werbemusik abgegolten wird, sondern auch die des restlichen Programms. Auf diese Weise profitiert aber auch die Musik des Programms - und zwar hier ausschließlich - vom Umfang der Werbemusik. Wie können Sie da behaupten, die Werbemusik sei aufgrund ihrer häufigen Aufführungen überbewertet? Je häufiger ihre Aufführungen, desto mehr entfällt doch auch auf die Komponisten des restlichen Programms! Wenn die Werbung in ihrem heutigen Umfang "überrepräsentiert" ist, so ist eben genau hierauf das Programm zu seiner Finanzierung angewiesen; dafür kann die Werbemusik nicht durch Zurückstufung "bestraft" werden.

Gerade die zu ihrer Natur gehörenden Wiederholung begründet den materiellen Wert der Werbemusik, indem sie der GEMA durch die Sendeanstalt in gleicher Höhe entgolten wird wie die Erstsendung. Dadurch unterscheidet sich die Werbemusik maßgebend von den in XIV Nr. 3 AusfBest. unter Koeffizient 1 aufgeführten Wiederholungsmusiken des Programms (Tonsignalen usw.), deren Wiederholungen der GEMA kein zusätzliches Geld einbringen. Der Wert der Werbung liegt eben nicht darin, daß sie ein minder zu bewertender oder gar lästiger Teil des Programms wäre, sondern darin, daß sie als Einnahmequelle der Sendeanstalten das Programm erst ermöglicht.

Deshalb steht dem Urheber der Werbemusik, vermittelt durch die GEMA als seine Sachverwalterin, ein insoweit angemessener Anteil am Verwertungserlös zu. Der Umstand, daß die Werbemusik, wie Sie schreiben, "subsidiär" (unterstützend) ist, kann demnach keinen negativen Einfluß auf ihre Vergütung haben. § 3 der GEMA-Satzung bestimmt, daß bei der Verteilung sowohl die materiellen wie die kulturellen Werte berücksichtigt werden müssen. Diese Vorschrift ist nicht frei zu handhaben, sondern am Verfassungsrecht zu messen: Das Urheberrecht ist als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG "privatnützig" ausgestaltet. Deshalb sind die vermögenswerten Ergebnisse der schöpferischen Leistung grundsätzlich dem Urheber zuzuordnen (BVerfGE 79, 29 (40) ). Einschränkungen dieses Grundsatzes konnte die gesetzliche Verteilungsregelung des § 7 Satz 1 UrhWG dem Urheber nur zum Wohl der Allgemeinheit auferlegen, und zwar, da es um sein Verwertungsrecht geht, nur aufgrund eines gesteigerten öffentlichen Interesses (BVerfGE a.a.O., S. 40 f.).

Ein solches gesteigertes öffentliches Interesse daran, die Werbemusik maßgebend geringer zu bewerten als seit Jahrzehnten angemessenerweise geschehen, ist nicht erkennbar. Daß nach § 7 Satz 2 UrhWG bei der Verteilung kulturell bedeutende Werke zu fördern sind, durfte der Gesetztgeber "verfassungskonform" bestimmen. Damit hat aber die beabsichtigte Zurückstufung der Werbemusik nichts zu tun: Die E-Musik, um die es dabei hauptsächlich gehen muß, ist über ihren Verteilungsschlüssel (X der AusfBest.) sowie über die Sonderregelung in § 1 Nr. 4 a) Absatz 2 des Verteilungsplans bereits maßgebend begünstigt. Die Herabstufung der Werbemusik wäre auch kein adäquates Mittel, die kulturell bedeutsame E-Musik zu fördern, da neben dieser auch alle anderen Musikarten unabhängig von ihrem etwaigen kulturellen Wert profitieren würden. Darüber hinaus ist die Werbemusik sicherlich nicht von geringerem kulturellen Wert als die Musik des Programms, die in der Verteilung auch weiterhin den Koeffizienten 3 erhalten soll. Davon können wir Sie gern mit Hörbeispielen unserer Mitglieder überzeugen. In der Werbemusik finden sich ebenso anspruchsvolle und komplexe Kompositionen wie auch neueste trendbildene Stilistiken wieder.

Über Geschmack läßt sich bekanntlich streiten; geschmackliche Vorlieben dürfen allerdings nicht Einfluß auf die Verteilung haben. Außerdem gibt es wohl kaum eine Musik, die sich in dem Maße dem Publikumsurteil stellen muß wie die Werbemusik, denn u. a. von ihr hängt ja letztlich der Verkaufserfolg des beworbenen Produktes ab. Ihre Auftraggeber stellen daher durch aufwendige Tests sicher, daß sie den Publikumsgeschmack trifft, und das mit Erfolg: Die Werbung prägt in zunehmendem Maße den Zeitgeist; bekanntermaßen sind aus Werbemusiken bereits zahlreiche Verkaufshits entstanden. Eine Musik, die vom Publikum nicht als legitimer Bestandteil des eigentlichen Programms akzeptiert würde, wäre für ihren Auftraggeber, den Werbekunden, wertlos. Allein schon deshalb sind auch die Werbekomponisten als "tatsächliche TV-Auftragskomponisten" zu bezeichnen. Das Wesen der vielberufenen Solidargemeinschaft verlangt es nun einmal: Werbemusik einerseits und Musik des Programms bilden eine echte Symbiose, ohne die beide nicht leben könnten.

Es geht daher nicht an, die Werbemusikbranche zu gefährden; ihr muß vielmehr auch weiterhin ihr gerechter, seit Jahrzehnten auch von der GEMA als gerecht empfundener Anteil an dem, was sie einspielt, belassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

John Groves CC Composers Club e. V.

cc: Deutsches Patentamt, z. Hd. Herrn Regierungsdirektor Dördelmann

 
November 1998

GEMA Harald Banter (Offener Brief)

Stellungnahme des CC zu Harald Banters Artikel "Wir Komponisten - und die GEMA" im GEMA-Brief vom August 1998

GEMA
z. Hdn. Herrn Prof. Harald Banter - Mitglied des Aufsichtsrats -
Postfach 800767
81607 München

-Stellungnahme des CC zu Ihrem Artikel "Wir Komponisten - und die GEMA" im GEMA-Brief vom August 1998

Hamburg, 5. November 1998

Sehr geehrter Herr Professor Banter!

Durch Ihre jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit in der GEMA haben Sie sich als "Urgestein" unserer Verwertungsgesellschaft ohne Frage den Dank aller Mitglieder verdient. Auch Ihr persönlicher Energie- und Zeitaufwand für - wie auch wir meinen - notwendige Korrekturen des Verteilungsplans verdient unseren vollen Respekt. Dennoch erlauben Sie uns ein paar kritische Töne:

In Ihrem Artikel nehmen Sie Stellung zu den Abstimmungsergebnissen der Anträge 15, 19 und 20 der diesjährigen Mitgliederversammlung. Es ging dabei um eine erhebliche Reduzierung des Aufkommens für Daily-, Jingle- und Werbekomponisten. Immer wieder werden wir daran erinnert, daß die GEMA eine Solidargemeinschaft ist. Das Ziel der Anträge, ganzen Berufsgruppen den Großteil ihres Einkommens wegzunehmen, empfanden wir jedoch nicht als solidarisch, sondern als diskriminierend. Echte Solidarität mit den betroffenen Kollegen hat hingegen am 7. Juli die Mehrzahl der anwesenden Komponisten bewiesen, indem sie die Anträge mit deutlicher Mehrheit ablehnte.

Beim Lesen Ihres Artikels können wir uns des Gefühls nicht erwehren, daß Sie das Abstimmungsergebnis der Komponistenkurie schlicht als zu korrigierenden Fehler hinstellen wollen. Wir glauben jedoch, daß es allen Beteiligten gut zu Gesicht stünde, dieses Votum mündiger Mitglieder als Tatsache zu akzeptieren und als Grundlage für weitere Gespräche anzuerkennen. Es ist verständlich, daß Sie die Entscheidung der Komponistenkurie enttäuscht hat.

Wir sind überzeugt, daß der Grund für die Entwicklung eines neuen Verteilungskonzeptes der Wunsch nach mehr Verteilungsgerechtigkeit war.

Wir meinen jedoch, daß die genannten Anträge nur in völliger Unkenntnis der tatsächlichen Situation der betroffenen Komponisten gestellt worden sein können, denn: Die Annahme der Anträge hätte ungerechterweise den wirtschaftlichen Ruin vieler Komponisten bedeutet. Die Existenz eines ganzen Zweiges moderner und lebendiger Musik wäre gefährdet gewesen. Anläßlich der Diskussion in der Kurie sagten Sie, daß die Entwicklung Ihres neuen Verteilungskonzeptes die Arbeit der letzten zwei Jahre gewesen sei. Wir fragen Sie: Warum haben Sie - als unser Interessensvertreter im Aufsichtsrat - in diesen zwei Jahren nie Kontakt mit uns, den betroffenen Kollegen, aufgenommen, um sich ein Bild von unserer tatsächlichen Situation zu machen?

Stattdessen konnte vielmehr der Eindruck entstehen, daß wir gar nichts von den Vorbereitungen des Aufsichtsrats auf die Mitgliederversammlung erfahren sollten. Die Sorgen und Nöte der Komponisten von Dailies, Jingles und Werbemusik sind offensichtlich vielen anderen Kollegen unbekannt. Ein besserer Dialog zwischen allen Komponisten wäre hier sicherlich hilfreich. Sie schreiben von "derart exorbitanten Ausschüttungen, daß das Verhältnis zwischen Vergütung und Leistung" nicht mehr angemessen sei. Leider hat das Heranziehen von Extrembeispielen, um ein gewünschtes Bild zu erzeugen, bei der Verteilungsdiskussion Tradition.

Mit Verlaub, Herr Professor Banter, die Wirklichkeit für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Komponisten sieht leider anders aus: Solche hohen Aufkommen sind Einzelfälle. Diese Ausnahmen dürfen jedoch nicht als Argument dafür herangezogen werden, auch die Erträge für weniger häufig aufgeführte Werke zu kürzen! Allein der Umstand, Komponist für Dailies, Jingles oder Werbemusik zu sein, führt eben nicht automatisch dazu, "exorbitante Auschüttungen" von der GEMA zu erhalten. Wenn es nun im - mittlerweile arg strapazierten - Verteilungsplan darum gehen soll, andere Musiksparten zu unterstützen, darf dieses nicht zu Lasten der Werke geschehen, die eben nicht so häufig gesendet werden.

Es ist unstrittig, daß die GEMA vernünftigerweise einen sozialen und kulturellen Auftrag hat. In erster Linie ist sie allerdings lediglich die Verwertungsgesellschaft für ihre Mitglieder, denen sie zu den vermögenswerten Ergebnissen ihrer schöpferischen Arbeit verhelfen soll. Daher kann der GEMA lediglich ein begrenzter Spielraum bei der Entscheidung über die Verteilung zustehen. Der soziale und kulturelle Auftrag darf hierbei nicht als Deckmantel für eine Umverteilung zwischen verschiedenen Interessensgruppen mißbraucht werden. Natürlich braucht dieser Auftrag die Solidarität der GEMA-Mitglieder. Dem Komponisten eines häufig gespielten Werkes wird es dabei naturgemäß leichter fallen, zugunsten der Gemeinschaft auf einen Teil seines Aufkommens für dieses Werk zu verzichten. Der Komponist eines nicht so häufig gespielten Werkes kann sich dieses schlichtweg nicht leisten.

Wir meinen daher, daß eine maßvolle Deckelung für extrem häufig gesendete Werke (d. h. ein geringerer Koeffizient ab xy Abrechnungsminuten) einen möglichen Kompromiß darstellt. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß für Werbemusik lediglich ein Minutenwert von DM 6,25 gilt, weil hier der VR-Anteil nicht vergütet wird. Außerdem wird für Werbemusik keinerlei Wertung ausgeschüttet.

Auch wir blicken in der Hoffnung auf einen fairen und sachlichen Meinungsaustausch auf die bevorstehende erweiterte Verteilungskommission. Solange etwaige beabsichtigte Veränderungen des Verteilungsplans über jeden juristischen Zweifel erhaben sind, teilen wir selbstverständlich Ihre Meinung, daß die Gespräche "ohne Einschaltung von Rechtsanwälten, Aufsichtsbehörden oder Gerichten" geführt werden sollten.

Gelänge es hier, zu einer wahrhaft kollegialen und für alle befriedigenden Lösung zu kommen, wäre in der Tat viel für die GEMA gewonnen.

Mit freundlichen Grüßen

im Namen des Composers Club e. V. John Groves, Christian Wilckens