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  02/2006
   
 

Erneut Zwangsinverlagnahme in der Werbung?

Liebe CC-Mitglieder,

die Hamburger Werbeagentur Jung von Matt hat einen Musikverlag ("White Horse") gegründet. Obwohl daran zunächst erst einmal nichts Verwerfliches ist, wollen wir trotzdem sicherstellen, dass dieser Verlag zukünftig nicht als Instrument benutzt wird, Komponisten zur Übertragung ihrer Verlagsrechte an die Agentur zu zwingen.

Um den Standpunkt des CC zum Thema Zwangsinverlagnahme eindeutig klarzumachen, haben wir daher einen Brief an Jung von Matt geschrieben, den Ihr hier nachlesen könnt.

Nachdem wir schon 2003 über einen Fall von versuchter Zwangsinverlagnahme in der Werbung berichtet hatten (Newsletter 12/2003) und bekanntlich auch in anderen Bereichen von Auftragsmusik gegen diese unseriösen Geschäftspratiken kämpfen, hoffen wir jetzt, dass wir nicht erneut auch im Bereich Werbung gezwungen sind, uns mit diesem unerfreulichen Thema auseinanderzusetzen.

Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, Justiziar des Deutschen Komponistenverbandes, hatte damals eine Stellungnahme geschrieben, die Ihr ebenfalls auf der CC-Website nachlesen könnt (Newsletter 12/2003 Nordemann).

Jung von Matt war bereits vor zwei Jahren öffentlich von uns kritisiert worden, nachdem sie Komponisten zur Teilnahme an einer unbezahlten Ausschreibung aufgefordert hatten (Newsletter 1/2004).

Wir erinnern noch einmal in aller Deutlichkeit daran, dass es gesetzlich verboten ist, die Erteilung von Kompositionsaufträgen von der Übertragung der Verlagsrechte abhängig zu machen, und wir möchten Euch allen dringend davon abraten, die Verlagsrechte an Euren Werbemusiken an Kundenverlage zu übertragen.

Mit den besten Grüßen,
Euer Vorstand



 

   
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