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Liebe Mitglieder,

am 26. November lud die GEMA zu einer Sitzung der „erweiterten Verteilungsplankommission“ in Berlin ein. Von Seiten des Composers Club nahmen die beiden Vorstandsmitglieder Christian Wilckens und Marcus Loeber teil.
Hauptthema war die seit längerem vom CC kritisierte Verteilung der TV-Einnahmen aus dem Senderecht (AR) und den mechanischen Rechten (VR). Bereits Anfang 2014 hatten wir darauf hingewiesen, dass die bisher praktizierte pauschale Verteilung von 2/3 AR zu 1/3 VR eine nicht zu rechtfertigende Umverteilung der Einnahmen aus dem Senderecht (AR) zugunsten der mechanischen Rechte (VR) bedeutet. Nachdem uns die GEMA zunächst widersprochen und eine Änderung der Verteilung abgelehnt hatte, ist man nun – u.a.  nachdem offenbar auch das DPMA Bedenken angemeldet hatte – zu der Erkenntnis gelangt, dass die Verteilung der TV-Einnahmen neu geregelt werden muss. Nach der Auffassung des Composers Club wären die TV-Einnahmen nicht pauschal, sondern Inkasso- und nutzungsgerecht pro Sender zu verteilen.

Eine aus Mitgliedern des GEMA-Aufsichtsrats vor über einem Jahr gegründete Arbeitsgruppe hat nun ein Modell vorgestellt, das bei der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung (25.-27. April 2016 in Berlin) zur Abstimmung kommen soll. Die Grundidee ist, die Senderprogramme nach ihrem Anteil von Sender-Eigenproduktionen drei „Segmenten“ zuzuordnen, innerhalb derer wiederum pauschal verteilt wird:

Segment 1
FS-Anteil 100 % – 66 2/3 %:                   Verteilung: 2 : 1                           (66,67 % AR zu 33,33 % VR)
–           Hier bliebe es demnach bei der bisherigen 2:1-Verteilung
–           Dieses Segment hat die bei weitem höchsten Ausschüttungssumme
–           Enthalten wären lt. GEMA alle öffentlich-rechtlichen Senderprogramme

Segment 2
FS-Anteil 66,67 % – 33,33 %:                  Verteilung: 2 : 2/3                       (75 % AR zu 25% VR)
–                 Nach diesem Schlüssel würden die größeren Privatsender wie RTL, SAT1, RTL2 etc. abgerechnet


Segment 3
FS-Anteil 33,33 % – 0 %                         Verteilung: 2 : 1/3                       (85,7 % AR zu 14,3 % VR)
–           Hier landen Kabel 1 und andere kleinere private Senderprogramme mit einem hohe Anteil
von Fremdproduktionen

Diese Neuverteilung würde zu einer Umverteilung bzw. Korrektur zugunsten der Verteilungssumme für das Senderecht von rd. 5 Mio. Euro führen und hätte den Nebeneffekt, dass die Zuweisungen für soziale und kulturelle Zwecke um ca. 0,5 Mio. Euro steigen würden.

Die Berechtigten in der Sparte T-FS dürften sich über eine um ca. 9 % höhere Ausschüttung freuen (wenn auch erst im übernächsten Jahr, s.u.). Auf der anderen Seite gäbe es ein 4%-iges Minus für die Sparte FS (wo dem niedrigeren VR ebenfalls ein höherer AR gegenüberstünde).

Die Ausschüttungssumme für das private Fernsehen würde sich voraussichtlich um ca. 7 % erhöhen, die für das öffentlich-rechtliche um ca. 6 % reduzieren.

Vorausgesetzt, die GEMA-Mitgliederversammlung stimmt im nächsten April diesem Modell zu, kommt es erstmals zum 1.7.2017 zu einer Ausschüttung nach dem neuen System.

Nicht beantwortet wurden unsere Fragen
–           nach konkreten Prozentzahlen der FS-Anteile pro Senderprogramm,
–           den prognostizierten Ausschüttungssummen pro Segment
–           sowie den errechneten Minutenwerten und Senderkoeffizienten (die immerhin den
Prognose-Rechnungen der GEMA zugrunde gelegen hatten).

Wir haben die GEMA gebeten, diese Zahlen nachzuliefern.

Unser Fazit:

Die Prognosen der GEMA (s.o.) zeigen eindeutig, dass ihre TV-Verteilung seit Jahren ungerecht ist. Selbst seitens der GEMA-Rechtsabteilung wurde eingeräumt, dass die bisherige pauschale 2:1-Verteilung unfair und juristisch schwer zu verteidigen sei.

Aus unserer Sicht ist das neue Modell ein Schritt in die richtige Richtung. Obwohl wir uns darüber freuen, dass die Kritik des CC nun endlich zu Änderungen führt, sind wir jedoch der Ansicht, dass die geplanten Pauschalierungen nach wie vor die Inkasso- und Nutzungs-Realität nicht abbilden. Anstatt der von uns errechneten notwendigen Korrektur von jährlich rd. 11 Mio. Euro bleibt es bei weniger als der Hälfte.

Im Gegensatz zur GEMA vertreten wir nach wie vor die Ansicht, dass das AR/VR-Inkasso für jedes Senderprogramm einfach zu ermitteln wäre und außerdem die GEMA schon aufgrund ihrer eigenen Daten aus der FS-/T-FS-Verteilung ein exaktes AR/VR-Verteilungsverhältnis für jedes Senderprogramm ableiten könnte.

Insbesondere im Segment 1 zeigt sich, dass man offenbar zu konsequenten Schritten nicht bereit ist. Das Verteilungsverhältnis von 2:1 (2/3 AR : 1/3 VR) würde nämlich nur in dem theoretischen Extremfall Sinn machen, wenn das Programm eines Senders ausschließlich aus Eigenproduktionen bestünde und kein einziger fremdproduzierter Beitrag (int. Produktionen, Kinofilme, Werbung) enthalten wäre.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der zähe Zeitplan für die überfällige Reform. Nach unserer offiziellen Beschwerde Anfang 2014 wird erst jetzt, nach eineinhalb Jahren, ein eher schlichtes Modell dreier arg pauschalierter Verteilungs-Segmente präsentiert. Auf uns macht das den Eindruck, als sei man weniger an der exakten Abbildung der Inkasso- und Nutzungsrealität als mit den Prognoserechnungen über die (befürchteten) finanziellen Veränderungen beschäftigt gewesen. Nachdem die Annahme der großen Rundfunkreform in 2013 bereits eine geänderte Verteilung zum 1. Juli des selben Jahres zur Folge hatte, lässt man sich bei der AR/VR-Reform – aus Gründen der technischen Komplexität – Zeit bis zum 1.7.2017. Das bedeutet, dass erst nach dreieinhalb Jahren eine (auch nur zum Teil) gerechtere Verteilung stattfinden wird.

Euer Vorstand