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Liebe Mitglieder,

wir möchten Euch in Sachen Verlegerbeteiligung darauf hinweisen, dass es im Fall, dass ihr eine Beteiligung nicht bestätigen wollt, zusätzlich ratsam ist, die GEMA diesbezüglich zu informieren und den Wunsch der Nicht-Beteiligung des betreffenden Verlags ausdrücklich gegenüber der GEMA zu erklären. Hintergrund ist, dass die GEMA – wie auf den Roadshows teilweise kommuniziert wurde – Verlagen offenbar die Möglichkeit bietet, im Einzelfall statt eines vom Urheber oder Rechtsnachfolger unterzeichneten Bestätigungsschreibens den Verlagsvertrag im elektronischen Bestätigungsverfahren hochzuladen, verbunden mit der Erklärung, dass der Vertrag eine Beteiligung begründet. Es reicht somit im Zweifelsfall nicht, eine vom Verlag zugesandte Bestätigung nicht zu unterzeichnen.

Euer Vorstand