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Liebe Mitglieder,

wir möchten euch von der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung berichten. Die beiden bestimmenden Themen waren

1) YouTube   und 2) Verlegerbeteiligung

1) YouTube: Aus den Schilderungen von Dr. Heker wurde trotz des zwischen der GEMA und YouTube bestehenden Stillschweigeabkommens deutlich, dass der wesentliche Anstieg für die ungefähre Verdopplung der Online-Erlöse im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr im YouTube-Vertrag liegt. Wir gehen vorsichtig von einer Gesamteinnahme der GEMA in Höhe von 40 Mio Euro aus. Allerdings kann aus dieser Summe in Anbetracht der abgedeckten Jahre kein realistischer Jahresdurchschnitt errechnet werden, da die rückwirkenden Zahlungen You Tubes pauschal erfolgten und das Nutzungsvolumen der Plattform ansteigt.

Was die Verteilung der eingenommenen Gelder angeht, so kann es vor Mitte 2018 keine Ausschüttung geben. Die drei Kurien haben nunmehr eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Aufsichtsrat Ralf Weigand legitimiert, ein Regelwerk für die Verteilung zu entwickeln. Dieses ist notwendig, da die von YouTube gelieferten Daten über Musiknutzungen nicht hinreichend für eine Direktverteilung sind. Somit müssen umfassende Analysen der Plattformnutzung unter Zuhilfenahme von GfK-Daten und Experteneinschätzungen vorgenommen werden, um eine sachgerechte Verteilung zu ermöglichen. Der Composers Club hat sich in der Diskussion um die Arbeitsgruppe zusichern lassen, dass Berufsverbände in diese Erörterungen mit einbezogen werden.

2) Verlegerbeteiligung: Die Diskussion um Antrag 21, über den die Verlegerbeteiligung ins Regelwerk der GEMA eingearbeitet werden sollte, verlief in der Komponistenkurie – und offenbar auch in den anderen Kurien – kontrovers und turbulent. Als Novum sieht der Antrag vor, dass eine „verlegerische Leistung“ zur Voraussetzung für die Ausschüttung an Verleger gemacht wird, wobei diese verlegerische Leistung jenseits des klassischen Notendrucks auch in den Bereichen „Promotion und Vermarktung des Werkes“, „Finanzierung und Produktion“ oder „Service und Administration“ erbracht werden kann. Der Composers Club äußerte ausdrückliche Kritik an dieser Kriterienliste, da sie es ermöglichen könnte, dass eine verlegerische Leistung auch durch geringfügige administrative Maßnahmen wie die Werkanmeldung gerechtfertigt werden könne. Dr. Holzmüller (Justiziar der GEMA) erklärte demgegenüber, dass es erst ein anderer im Antrag enthaltener Mechanismus sei, der zum Schutz der Urheber gereiche, nämlich die  „Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle“, die bei Streitigkeiten über das Vorliegen ausreichender verlegerischer Leistungen angerufen werden und eine Schlichtung erzielen könne. Diese paritätisch aus Urhebern und Verlegern besetzte Schlichtungsstelle hätte darauf zu achten, dass im Falle der Verlagerung verlegerischer Tätigkeiten in nur einen der genannten Bereiche der Umfang umfassend genug sei, um eine Verlegerbeteiligung zu ermöglichen. Der Composers Club hielt jedoch an der Kritik fest und forderte präzisere Definitionen der Verlagsarbeit, während der Aufsichtsrat der GEMA dringend zur Annahme des Antrages in der vorliegenden Form riet, da eine hohe Gefahr bestünde, dass internationale Großverlage anderenfalls ihr internationales Repertoire von der GEMA abziehen und letztlich das System GEMA mit der derzeitigen Schlagkraft zerstören könnten. Somit wurde der Antrag schließlich in der Komponistenkurie nach langer Auseinandersetzung angenommen, wohingegen die Textdichter und Verleger den Antrag ablehnten. Beide forderten Modifikationen insbesondere in Bezug auf die Schlichtungsstelle, deren Einsatz sie befristen wollten. Zwischen dem Composers Club und dem Komponisten-Aufsichtsrat der GEMA herrschte Einigkeit über die Einschätzung, dass eine solche Befristung in jedem Fall abzulehnen sei, da eine späterer Neubeschluss über den Einsatz einer Schlichtungsstelle unter den dann gänzlich anderen Kräfteverhältnissen in der Nachwirkung des Kammergerichtsurteils unmöglich sein würde. Somit wurde die Schlichtungskommission beauftragt, eine für alle drei Kurien tragbare Antragsmodifikation zu erarbeiten. Eine solche wurde bei der Hauptversammlung vorgelegt und fand die schnelle Zustimmung aller drei Kurien, da eine Befristung der Schlichtungsstelle nicht mehr vorgesehen war und lediglich – aus unserer Sicht sinnvolle – Klarstellungen zum Umgang mit der Schlichtungsstelle eingearbeitet wurden.

 

Über diese beiden Kernthemen hinaus gibt es aus unserer Sicht folgende Punkte zu berichten:

Rekordinkasso und pauschales Rundfunkinkasso

Die GEMA hat für das Geschäftsjahr 2016 einen deutlichen Inkassozuwachs zu verzeichnen und erstmals über eine Milliarde Euro eingenommen. Hauptgründe dafür sind erhebliche ZPÜ-Nachzahlungen für Smartphones und Tablet-PCs sowie der YouTube-Deal. Wegen des kumulierten Eingangs rückwirkender Zahlungen ist nicht damit zu rechnen, dass dieses Gesamtergebnis auch im Geschäftsjahr 2018 zu halten sein wird. Aber auch die Erträge für Fernsehen sind angewachsen und können durch die neuen Senderverträge gehalten oder ausgebaut werden. Wichtig ist dabei die Information, dass die nunmehr bis 2020 wirkenden Sender-Gesamtverträge pauschal und mit festgeschriebenem Musikanteil abgeschlossen wurden. Die Sender haben somit keinerlei Vorteile mehr, wenn sie an GEMA-Repertoire sparen.

Auszahlungstermine nach Reklamation

Der aus den Reihen des CC gestellte Antrag, dass bewilligte Nachverrechnungsansprüche innerhalb von 4 Wochen fällig werden sollten, erhielt in der Komponistenkurie immerhin 47% Ja-Stimmen. Für uns nicht nachvollziehbar bleibt indes, warum der Rest der Versammlung – inkl. der Textdichter- und Verlegerkurie – den Antrag insgesamt abgelehnt hat – zumal die Antragsteller sich hinsichtlich der 4-Wochen-Frist verhandlungsbereit gezeigt hatten. Das größte Zugeständnis kam immerhin von der Verwaltung der GEMA, die ankündigte, dass die EDV in wenigen Jahren in der Lage sein sollte, Nachverrechnungen auch zu variableren Zahlungsterminen vornehmen zu können.

Neue Regelung bei Fernseh-Coproduktionen

Ein weiterer für uns wichtiger Antrag führte eine neue Verteilungsregelung für Fernseh-Coproduktionen ein. Diese wurden bisher in vielen Fällen (auch abhängig vom Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiters) in der Sparte T-FS abgerechnet und somit nicht wie eine Sender-Eigenproduktion, sondern wie eine Fremdproduktion (Kinofilme, ausländische TV-Serien etc.) behandelt. In der Konsequenz erhielt der Komponist durch den Wegfall des VR-Anteils sowie den niedrigeren Sendungsfaktor nur etwa 2/5 des Inkassos, welches ihm im Falle einer Eigenproduktion zugestanden hätte. Die neue Regelung ordnet die Coproduktionen zwischen einem Sender und einer privaten Filmproduktion von nunmehr eindeutig den Sender-Eigenproduktionen zu.

Elektronische Wahlen und Stellvertreterregelung

Mitglieder- und Hauptversammlung wurden erstmals unter den neuen Möglichkeiten der Stellvertretung sowie der elektronischen Fernwahl abgehalten. Sowohl bei Komponisten als auch bei Verlegern herrschte damit eine durchschnittliche Beteiligung von ca. 320 Stimmberechtigten vor – mehr als bei vorherigen Sitzungen. Gleichzeitig hatten wir nicht den Eindruck, dass die Zahl anwesender Mitglieder durch die neuen Regelungen gesunken ist. Die Wahl über Tablet-PCs hat weitestgehend reibungslos funktioniert. Wir möchten ausdrücklich dafür plädieren, dass bei der nächsten GEMA-Versammlung möglichst viele Mitglieder persönlich erscheinen oder aber anderenfalls ihre Stimme rechtzeitig übertragen.

Rücktritt Enjott Schneiders

Schließlich ist zu berichten, dass am Ende der Hauptvertsammlung der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Enjott Schneider seinen Rücktritt vom Vorsitz bekannt gegeben hat, um zumindest noch bis zu den im kommenden Jahr stattfindenden Aufsichtsratswahlen dem Aufsichtsrat der GEMA weiter anzugehören. Als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden hat der Aufsichtsrat der GEMA im Anschluss an die Hauptversammlung Ralf Weigand gewählt. Wir bedauern den Rücktritt von Enjott Schneider und danken ihm ausdrücklich für seine stets souveränen, kenntnisreichen und humorvollen Leitungen der Aufsichtsratssitzungen sowie für seinen überaus engagierten Einsatz für die Belange der GEMA-Mitglieder. Gleichzeitig gratulieren wir dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Ralf Weigand, wünschen ihm viel Erfolg in der neuen Position und bieten ihm unsere umfassende Unterstützung an.

Mit kollegialen Grüßen
Euer Vorstand