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Christoph Rinnert berichtet von der Tagung des Deutschen Musikrats in Berlin

Liebe Mitglieder,

der Musikrat tagte dieses Wochenende (18./19.10.) in Berlin, wieder im alten RIAS Haus, jetzt museal Deutschlandradio, das ist dann jedes Mal ein Déja-Vu, wenn man durch das Treppenhaus, die Korridore, am Studio 7 vorbei in den großen Saal kommt…. Das Kernthema war nach wie vor (besonders vor dem Hintergrund der Ereignisse in Halle):

Haltung zeigen – Musik machen

Es wurden eingefordert im weitesten Sinne:

Neuerungen in der Musikpädagogik von der Regierung ,

Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht generell,

gesellschaftliche Wertschätzung für Ehrenämter im Musikunterricht

und die Bedeutung von Musik für eine weltoffene Gesellschaft.

Der Musikrat ist in vielen Bereichen ein Orchester-Musikpädagogen-Vertreter-Gremium….. Ich glaube, dass wird er auch noch einige Zeit bleiben, und wahrscheinlich muss man das akzeptieren. Ich habe mir dennoch erlaubt, in unserem Sinne als Kritikpunkt schriftlich anzumerken, dass es neben den o.a. Themen auch Fragen gibt, die uns Auftragskomponisten mehr betreffen, und bei denen wir uns Unterstützung vom Musikrat wünschen würden:

–    Öffentlich rechtliches Fernsehen = GEMA-freie Musik aus dem Ausland, um Geld zu sparen (ARD )?

–    Recht auf angemessene Vergütung im Zeitalter der Mediatheken

–    die Online Plattform – Lizenzfreies Broadcasting ?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Rinnert für den Vorstand

Monitoring von TV-Spots: Neue Rahmenbedingungen mit XAD

Liebe Mitglieder,

spätestens jetzt werden viele von Euch mit der Überprüfung der GEMA-Juli-Abrechnung ihrer TV-Spots beginnen. Deshalb möchten wir Euch heute über die aktuell geschlossene Rahmenvereinbarung des Composers Club mit dem Media Research Anbieter XAD informieren.

Bereits vor einiger Zeit hatte XAD die bis dahin gültige Rahmenvereinbarung mit dem CC gekündigt. Der Grund hierfür war, dass der jahrelang kostenlose Zugang für CC-Mitglieder zu allen Spot-Informationen auf der XAD-Website trotz der Downloads einiger CC-Mitglieder letztendlich ein Verlustgeschäft für XAD gewesen ist. Weil viele CC-Mitglieder XAD für die laufende Kontrolle ihrer Spots und die Kontrolle ihrer GEMA-Abrechnungen verwenden, sind wir froh, dass wir neue Rahmenkonditionen aushandeln konnten, die zwar nicht so günstig (bzw. teils kostenlos) ausfallen wie bisher, aber dennoch deutlich unter den normalen XAD-Preisen liegen.

XAD Sonderkonditionen für Mitglieder des Composers Club:

Persönlicher Zugang auf xad.de („Basic Flex“):

–          Sämtliche Spots auf über 50 deutschen TV-Sendern als Video und Motivansicht,

ab Juli 2019 auch Österreich / Schweiz

–          Suchfilterfunktion, individuelle Alerts und Favoriten-Verwaltung

–          aktuelle und zurückliegende Schaltdaten und Mediaspendings

49,- € (anstatt 75,- €) zzgl. MwSt. pro Monat

Download von Schaltdaten (von der GEMA anerkannt):

0,10 € pro gelistete Ausstrahlung

Sonderaktion für die Anmeldung bei XAD bis Ende September 2019:

Die Kosten für Downloads von Schaltdaten werden bis zu einem Betrag von 588,- € pro Jahr mit der Jahresgebühr (= 12 x 49,- €) verrechnet.

Falls dieses Angebot für Euch in Frage kommt, denkt bitte unbedingt daran, Euch noch im September bei XAD anzumelden.

Danach wird es keine Möglichkeit mehr zur Verrechnung der Schaltdaten mit der Jahresgebühr geben!

Weitere Infos und die Kontaktdaten zu XAD findet Ihr auf dem angehängten PDF von XAD.

 

Euer Vorstand

CC_August 2019 Angebot

Monitoring-Anbieter für CC-Mitglieder

Liebe Mitglieder,

für alle, die die TV-Ausstrahlungen ihrer Werke kontrollieren möchten, haben wir neue bzw. aktualisierte Sonderkonditionen für CC-Mitglieder mit den folgenden Monitoring-Anbietern geschlossen:

–          bmat

–          tunesat

–          XAD

Wir werden Euch in den kommenden Tagen einzeln über die jeweiligen Angebote Informieren.

Euer Vorstand

Die Mitgliederversammlungen 2019

Composers Club Mitgliederversammlung 2019 und GEMA Mitgliederversammlung 2019

Liebe Mitglieder,

vom 23. Bis 25. Mai fand die Mitgliederversammlung der GEMA in München statt. Für den Composers Club begann – wie gewohnt – alles mit der eigenen Mitgliederversammlung. Da es unserem Präsidenten, John Groves, diesmal leider nicht möglich war, diese Termine wahr­zu­nehmen, führte Christian Wilckens an seiner Stelle durch die Sitzung.

In Kürze: Nach Vorlage des Kassenberichts und des Haushaltsplans für das laufende Jahr durch Reinhard Besser wurde der Vorstand von den Mitgliedern einstimmig entlastet. Anschließend wurde von den politischen Aktivitäten des CC in Deutschland und Europa berichtet.

Wir hatten einen Gast eingeladen, Herrn Henke-Jantz (GVL). Den Mitgliedern brannten einige wichtige Fragen an ihn auf den Nägeln, die leider nicht zufriedenstellend beantwortet wurden.

Im Anschluss wurden die aus unserer Sicht wichtigsten Anträge zur GEMA-MV erläutert und diskutiert, insbesondere die Anträge 26 und 32a und 32b wurden ausführlich besprochen.

Da wir den Raum für unsere Versammlung pünktlich wieder frei geben mussten, endete die Sitzung um 18:30 Uhr.

Natürlich gab es am Abend das große Mitgliederfest der GEMA. Der inzwischen traditionell dabei verliehene Fred-Jay-Preis ging in diesem Jahr an Mark Forster, der die Gäste mit einem bejubelten Set in einen langen Abend führte.

Am Freitag versammelten sich dann die Kurien und gingen an die Arbeit. Soviel in Kürze vorweg: Von insgesamt 36 Anträgen (30 plus 3 Alternativ- sowie 3 Änderungsanträge) wurden sieben abgelehnt. Die Diskussionen verliefen in diesem Jahr konstruktiv und zielführend. Hier die Hauptpunkte:

In der Komponistenkurie wurden alle Anträge bis auf Antrag 19, 31, 32a und b, 36a, und 40a positiv abgestimmt.

Antrag 17 – Wir waren uns im CC einig, dass die Deklarierung des Antrags als „redaktionelle Änderung“ nicht korrekt ist und haben das auch so in der Versammlung kommuniziert. Dies wurde letztlich vom Aufsichtsrat eingeräumt. Leider war eine deutliche Mehrheit der Kurien der Meinung, dass die Fristen für den Aufsichtsrat nicht gelten sollen. Der Antrag wurde angenommen.(270 ja/77 nein/19 Enthaltungen)

Antrag 19 – („Streichung der Ersatzdelegiertenwahl und Regelung des Nachrückens eines Stellvertreters im Fall des Ausscheidens eines Delegierten“) hier wurde ein Änderungsantrag 19a positiv abgestimmt

Antrag 26 (YouTube-Verteilung): Die noch im letzten Jahr beschlossene und von uns kritisierte Regelung, das TFS-Werbung-Aufkommen in der Zuschlagsverrechnung nur zu 1/10 zu berücksichtigen, wird, wie beantragt, abgeschafft: Ab GJ 2017 wird die Werbung gleichberechtigt behandelt. Nicht akzeptabel ist aus unserer Sicht jedoch, dass der 1/10-Zuschlag für 2009 bis 2016 nicht nachträglich korrigiert werden soll.

Darüber hinaus wurden wir über folgenden Beschluss von Aufsichtsrat und GEMA informiert: Die Gewichtung innerhalb der YouTube-Zuschlagsverteilung wird zugunsten der Sparten Online und Aufführung/Wiedergabe und zu Lasten der TV-Sparten verändert.

Antrag 31 – („Fristen für die Berücksichtigung von Nutzungsmeldungen“) Auch hier wurde ein Änderungsantrag, der eine Befristung beinhaltet, positiv abgestimmt.

Anträge 32a + 32b (Anträge zur Regelmäßigkeit der Ausstrahlung im Rundfunkbereich): Die Anträge wurden nach langer Diskussion beide abgelehnt, so dass vorerst alles beim Alten bleibt. Das erscheint in Anbetracht der gravierenden Änderungen im Verteilergebnis, die beide Anträge zur Folge gehabt hätten, die beste temporäre Lösung zu sein. Nun haben GEMA-Verwaltung, Aufsichtsrat, Vorstand und die Betroffenen ein ganzes Jahr für die hoffentlich gemeinsame Ausarbeitung eines alle zufrieden stellenden, gerechten Antrags. Den Austausch zu vertiefen ist sehr im Sinne des CC. Beide Anträge waren in der jetzigen Form nicht perfekt, und nach eingehender Diskussion und Beschäftigung mit dem Thema schienen doch erhebliche Diskrepanzen in der Auffassung bei vielen Beteiligten zu bestehen. Leider waren für die schon im letzten Jahr angekündigte Arbeitsgruppe nicht genügend Informationen und Zeit verfügbar gewesen. Also auf ein Neues.

Antrag 36 – („Reform der Rundfunkverteilung“) auch hier wurde eine in Paragraf 91 geänderte Version 36b positiv abgestimmt.

Die Versammlung lief erfreulicherweise sehr konstruktiv ab. Bis auf Antrag 17, 32 und 26 waren die Themen auch ohne große Emotionalität und Diskussionen zu erledigen.

Am Samstag begann die gemeinsame Versammlung der Kurien.

In der Diskussionsrunde wurde nachdrücklich auf das in den nächsten zwei Jahren sehr wichtige Engagement und ein klares Bekenntnis der Urheber bei der Umsetzung der Urheberrechtsreform hingewiesen. Dabei wurden auch mehrfach einige Kollegen gelobt die sich zum Teil schweren ehrverletzenden Shitstorms ausgesetzt sahen, weil sie sich unter hohem Arbeitseinsatz offen und mit Klarnamen in die Diskussion eingemischt haben. Auch allen anderen die hier Stellung bezogen und sich engagiert haben wurde gedankt. Aber jetzt geht es erst richtig los. Stellung beziehen, wo möglich Einfluss auf Politik auch lokal ausüben, und an kommenden Aktionen teilnehmen ist gefordert.

Es wurden dann alle Abstimmungsergebnisse noch einmal vorgetragen, und bei keinem Punkt wurde ein Antrag auf Wiedereröffnung der Debatte gestellt.

Die Versammlung endete mit einem gemeinsamen Mittagessen.

Zum Schluss bliebe noch zu sagen, dass nur etwa 10% der ordentlichen GEMA-Mitglieder im CC bei der MV persönlich anwesend waren, das ist sehr bedauerlich. Wir wünschen uns und hoffen darauf, dass wir im nächsten Jahr in Berlin sehr viel mehr von Euch dort treffen werden. Damit Ihr es schon einplanen könnt:

GEMA-Mitgliederversammlung 2020 12.05. bis 14.05.

CC-Mitgliederversammlung 2020 am 12.05.

im Hotel Vienna House Andel’s Berlin (Landsberger Allee 106, 10369 Berlin)

 

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

 

 

 

 

 

Tagesordnung zur GEMA-Mitgliederversammlung liegt vor

Liebe Mitglieder,

hier ein kurzer Überblick über die aus unserer Sicht drei wichtigsten Themenbereiche:

  1.     Verteilungsplanänderungen für „häufig ausgestrahlte Sendungen“, z.B. TV-Eigen und Auftragsproduktionen (Sparte FS)

Antrag 32 b (ab S. 95) von Aufsichtsrat und Vorstand: Das Verteilung-Kriterium „häufig ausgestrahlte Sendung“ soll zukünftig im Falle von mindestens 27 Einzelsendungen einer Sendereihe (pro Jahr u. Sender) angewendet werden. Das würde für viele Fernsehsendungen eine Absenkung des Abrechnungs-Koeffizienten von 3 auf 2 bedeuten. Die Absenkung wird dann nicht vorgenommen, wenn „Musikeinsatz und Ausstrahlungspraxis individuellen Filmcharakter aufweisen“. Die Entscheidung hierüber – bzw. darüber, ob mit Koeffizient 3 oder 2 abgerechnet wird – soll zukünftig die GEMA- Verwaltung treffen. Ist das Mitglied mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann es sich mit seiner Reklamation an den Werkausschuss wenden.

Unser Kommentar: Wir halten das Verteilungskriterium „häufig ausgestrahlte Sendung“
(im Gegensatz zu „häufig ausgestrahltes Werk“) grundsätzlich für problematisch, weil schon für die einmalige Ausstrahlung eines Werkes innerhalb einer häufig ausgestrahlten Sendereihe die Ausschüttungssumme um ein Drittel sinkt, und weil die Ungewissheit über die jährliche Episodenanzahl bei einigen Sendereihen für Zufälligkeiten im Verteilergebnis sorgen würde. In der geplanten Befugnis für die Verwaltung zur eigenmächtigen Vergabe von Koeffizienten sehen wir, abgesehen von einer zu erwartenden Flut von Reklamationen, eine bedenkliche Tendenz. Wir meinen: Der Verteilungsplan muss dem Prinzip unstrittiger, transparenter und für jeden nachvollziehbarer Regeln folgen und hinsichtlich etwaiger Willkür-Vorwürfe über jeden Zweifel erhaben sein.

 

Antrag 32 a (ab S. 87) von 73 (!) Antragstellern, u.a. aus dem CC: Mit diesem Antrag soll versucht werden, den Antrag 32 b von Aufsichtsrat und Vorstand abzumildern. Aus diesem Grund soll ein weiteres Kriterium hinzugefügt werden: Eine Absenkung von 3 auf 2 soll erst dann vorgenommen werden, wenn die Sendungen in mindestens zwei aufeinander folgenden Wochen mindestens 5-mal pro Woche auf demselben Sender ausgestrahlt worden sind. Diese Bedingung entfällt erst nach 150 Einzelsendungen auf einem Sender pro Jahr.

Wir empfehlen dringend die Annahme. Obwohl wir, wie gesagt, grundsätzlich das Verteilungs-Kriterium „häufig ausgestrahlte Sendung“ kritisch sehen, würde diese Regelung die aus unserer Sicht schlimmsten Ungerechtigkeiten verhindern. Außerdem wäre die umstrittene Bewertung des „individuellen Filmcharakters“ durch die Verwaltung überflüssig.

 

      2.     Streaming auf Online-Plattformen -> YouTube-Verteilung

Antrag 26 (ab S. 57) von Aufsichtsrat und Vorstand: Die noch im vergangenen Jahr beschlossene Regelung, den YouTube-Zuschlag für Werbemusik nur zu 1/10 auszuzahlen, soll abgeschafft werden. Zukünftig soll der YouTube-Zuschlag demnach für alle TV-Sparten gleichberechtigt angewendet werden, also auch für Werbespots. Für die Vergangenheit, also insbesondere die YouTube-Verteilung 2009 bis 2016 (Auszahlung Dez. 2018) soll es jedoch keine Nachverrechnung der fehlenden 90% geben.

Unser Kommentar: Die Abschaffung der aus unserer Sicht willkürlichen 1/10-Regelung ist gerecht und überfällig – und vermutlich auf die Überzeugungsarbeit des CC gegenüber der GEMA zurückzuführen. (Siehe z.B. https://www.composers-club.de/cc-positionspapier-zur- youtube-zuschlagsverteilung.) Nicht akzeptabel ist hingegen die Weigerung der GEMA, diese Korrektur logischerweise auch für die Vergangenheit vorzunehmen. Die GEMA versucht es mit der folgenden – aus unserer Sicht völlig abwegigen – Begründung (S. 67): Es sei erst nach dem Vertragsschluss mit YouTube eine „vielfältige“ Nutzung von Werbung auf Gemischten Online-Plattformen zu verzeichnen gewesen.

 

     3.     Einreichungsfrist für Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung

Antrag 17 (S.30) von Aufsichtsrat und Vorstand: Die 8-Wochen-Frist für die Einreichung von Anträgen zur GEMA-Mitgliederversammlung soll künftig nur noch für Anträge aus der Mitgliedschaft gelten, während Aufsichtsrat und Vorstand das Recht erhalten sollen, Anträge auch noch nach dem Ablauf dieser Frist einzureichen. Diese Satzungsänderung wird in der Antragsbegründung als „rein redaktionelle Änderung (…) zum Zwecke der besseren Verständlichkeit (…)“ dargestellt.

Unser Kommentar: Zunächst halten wir es für irreführend, eine inhaltliche Satzungsänderung als „rein redaktionelle Änderung“ zu deklarieren. Bisher findet sich in der GEMA-Satzung unter § 10 die ganz einfache und damit aus unserer Sicht völlig eindeutige Regelung: „Anträge für die Mitgliederversammlung müssen spätestens acht Wochen vorher eingegangen sein.“ Von einer Ausnahme von dieser Frist für Aufsichtsrat und Vorstand ist unseres Erachtens in der Satzung bisher nicht die Rede. Demnach gilt nach unserer Einschätzung die 8-Wochen-Frist seit Jahren auch für Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA. Die beantragte Änderung würde aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung einführen, weil Aufsichtsrat und Vorstand künftig die Möglichkeit hätten, mit eigenen Anträgen auf die Anträge aus der Mitgliedschaft zu reagieren.

Hier Ihr findet Ihr die komplette Tagesordnung: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Mitgliderversammlung/2019/Ta gesordnung_2019.pdf

Euer Vorstand

Wichtige Termine für Mitglieder

Liebe Mitglieder, es gibt ein paar wichtige Termine:

Düsseldorf 13.Mai 19 Uhr -Sektions-Meeting Köln/Düsseldorf bei Peter Riese

Hamburg 13. Mai 19 Uhr bei Okko Bekker im Studio E

Frankfurt 16.Mai 19 Uhr -Sektions-Meeting im „Orpheo“

München 23.Mai 15 Uhr- Mitgliederversammlung im Westin Grand, Raum „Private Dining“