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Liebe Mitglieder,

wir möchten Euch von der Mitgliederversammlung der GEMA, die am 16. und 17. Mai 2018 in Berlin stattgefunden hat, berichten. Da uns die Erfahrung gezeigt hat, dass umfangreiche Newsletter von nur wenigen Mitgliedern gelesen werden, möchten wir Euch in aller Kürze von den aus unserer Sicht zentralen Themen berichten:

1) Geschäftsbericht 2017 der GEMA

2) Wahlen

3)  Verteilung in den Sparten GOP (Streaming auf Gemischten Online-Plattformen wie Youtube und Facebook)

4)  Antrag 26 (Gewichtung der Nutzung von Musik in „täglichen“ TV-Serien)

 

Geschäftsbericht 2017 der GEMA

Im Jahr 2017 konnte die GEMA ein Rekord-Inkasso von 1.074.323 Euro verzeichnen. Dr. Harald Heker stellte in seiner Ansprache allerdings auch unmissverständlich heraus, dass diese gute Situation der GEMA kein Selbstläufer ist und es nicht klar sei, inwieweit die GEMA derartige Erträge in der Summe auch in Zukunft sichern könne. Das Sendungsinkasso könne sich in den unmittelbar bevorstehenden Jahren nochmals steigern, mittelfristig sei aber dann mit einem Rückgang zu rechnen wegen der Verschiebung von den klassischen linearen Sendesparten hin zu Online-Nutzungen.

Im Bereich der Online-Nutzungen seien jetzt Verträge mit Anbietern wie Netflix, Amazon Prime und Maxdome geschlossen worden. Die Höhe der Vergütung und die Frage, ob solche Vergütungen mit klassischen Sendevergütungen mittelfristig mithalten können, blieben unkommentiert. Nach unseren Informationen ist mit einem Rückgang der Nutzungsvergütungen für Auftragskomponisten im Bereich der audiovisuellen Musiknutzungen zu rechnen.

Aufsichtsratswahlen

In diesem Jahr fanden auch wieder Wahlen statt, und Matthias Hornschuh wurde im ersten Anlauf in den Aufsichtsrat der Komponisten gewählt.
Ausgeschieden ist Hartmut Westphal, geblieben sind Jörg Evers, Micki Meuser, Jochen Schmidt-Hambrock, Dr. Charlotte Seither und Dr. Ralf Weigand. Prof. Dr. Enjott Schneider und Alexander Zuckowski wurden als Stellvertreter gewählt.

Alle weiteren Ergebnisse findet ihr auf der GEMA-Webseite.

Verteilung in den Sparten GOP

Große Diskussionen gab es in der Komponisten-Kurie um den von Aufsichtsrat und Vorstand gestellten Antrag zur Verteilung von Geldern, die von Youtube, Facebook & Co stammen. Im Zentrum stand dabei die Frage der Verteilung von Youtube-Geldern für die vergangenen Jahre und für die Zukunft. Wir verzichten an dieser Stelle darauf, die komplexe Verteilung im Detail zu erklären und beschränken uns auf eine Kommentierung der wesentlichen Eckpunkte.

Dreh und Angelpunkt der Diskussion war der vom Aufsichtsrat und der GEMA-Verwaltung mitgeteilte Umstand, dass Youtube vor allem für die zurückliegenden Jahre keine relevanten Nutzungsmeldungen abgegeben hat. Der Antrag basiert, begründet durch diesen Umstand, im Wesentlichen auf einer analogen Zuschlagsverteilung auf die klassischen Sparten. Lediglich 4% der Verteilungssumme werden einem Härtefall-Fonds gutgeschrieben, an den sich Mitglieder wenden können, die „YouTube-Hits“ mit mehr als 500.000 Klicks in Deutschland (denn nur für diese Region gilt der GEMA YouTube Vertrag) nachweisen können. Allerdings muss das Resultat dieser Härtefall-Fonds-Verteilung das Doppelte der Zuschlagsverteilung betragen, und eventuell erhaltene Zuschläge in anderen Sparten werden in Abzug gebracht. Das heißt aus unserer Sicht im Wesentlichen: Wer in der Vergangenheit ein hohes GEMA-Aufkommen hatte, wird in aller Regel auch gut an den Youtube-Einnahmen partizipieren.

Wer zusätzlich zu einem gewissen GEMA-Aufkommen in den klassischen Sparten YouTube-Hits hatte, wird von der Härtefall- Regelung nicht profitieren können, weil ihm sein Zuschlag abgezogen wird. Nur wer kein Aufkommen in den klassischen Sparten-, aber dennoch YouTube-Hits hatte, und dies auch nachweisen kann (ab min. 500.000 Klicks!), kann evtl. von der von der GEMA angesetzen Pro-Klick-Vergütung (ca. 0,00015 Euro pro Klick) profitieren (bei 500.000 = 75,- Euro).

Für die Zukunft erwartet die GEMA eine Verbesserung der Nutzungsmeldungen durch YouTube, wobei außer Frage steht, dass weiterhin große Lücken bestehen werden. Nach dem Antrag ist der Aufsichtsrat der GEMA berechtigt, von Jahr zu Jahr die Quote der „real verteilten Gelder“ festzulegen und zu bestimmen, wie viel Geld nach wie vor per Zuschlag auf die klassischen Sparten verteilt wird. Wir vermuten, dass dieser Anteil noch über viele Jahre den real verteilten Anteil überwiegen wird. Vor diesem Hintergrund kritisierten wir, dass Aufsichtsrat und Verwaltung der GEMA nicht mehr Anstrengungen unternommen haben, das tatsächliche Nutzerverhalten auf YouTube durch Studien und technische Hilfsverfahren zu untersuchen. Weder die im vergangenen Jahr durch den Aufsichtsrat in Aussicht gestellte GFK-Studie, noch technische Analyse-Verfahren via Fingerprinting wurden herangezogen, um zumindest den Weg einer Annäherung an die YouTube-Realität zu beschreiten. Senderkoeffizienten aus dem Fernsehen beispielsweise schlagen sich 1-zu-1 in der YouTube-Verteilung nieder. Sendungen von „kleinen“ (schwach bewerteten) Sendern, die auf YouTube durchaus häufig genutzt werden (etwa von Kinder-Sendern) ergeben nur geringe Zuschläge, während Sendungen von stark bewerteten Sendern unabhängig von ihrer durchschnittlichen Nutzung auf Youtube hoch bewertet werden.

Wir sind der Meinung, dass diese Art der Verteilung schlicht unsachgemäß ist und nicht das erlangbare Maß an Daten zur Nutzungsrealität berücksichtigt. Ausdrücklich fordern wir die GEMA auf, digitale Technologien zur Analyse von YouTube-Inhalten sowie Studien zum Nutzerverhalten einzubeziehen, um in Zukunft eine realistische Verteilung zu gewährleisten, die auch für diejenigen GEMA-Mitglieder fair und nachvollziehbar ist, die in den klassischen Sparten kein hohes Aufkommen haben aber sehr stark auf Social-Media-Plattformen stattfinden.

Vor dem Hintergrund einer weitgehenden Zuschlagsverteilung (Pauschalierung), die durch die Nicht-Verfügbarkeit belastbarer Daten begründet wurde, kritisieren wir überdies, dass im Bereich der Nutzung von Musik in Werbespots eine gewichtige Ausnahme gemacht wurde: Die Sparte T-FS-Werbung wird bei der Zuschlagsberechnung mit 90% beschnitten. Grund hierfür ist laut GEMA- Verwaltung, dass Vorschaltwerbung (Preroll-Werbung) auf YouTube nicht vom Deal mit der GEMA erfasst ist und die GEMA hierfür kein Inkasso erhält.

Dies sei bedauerlich, aber auf der ganzen Welt Realität, und die GEMA hätte hier keinen Erfolg beim Dringen auf ein weiteres Inkasso für Vorschaltwerbung gehabt. Jedoch negiert diese Regelung, dass Werbung in hohem Umfang auch im Content-Bereich auf YouTube stattfindet. Viele werbetreibende Firmen stellen ihre Spots sogar gezielt auf YouTube ein, um über das Embedding der Spots auf die eigenen Kanäle eine GEMA-Abgabe zu umgehen. Auch werden viele Werbespots von YouTube-Nutzern aus Interesse „angeklickt“.

Vor diesem Hintergrund wäre es durchaus angebracht gewesen, auch die klassischen „Werbe-Sparten“ mit einem nicht reduzierten Zuschlag zu bedenken.

Auf der Mitgliederversammlung wurden in einer langen Debatte von vielen Kollegen Bedenken an der vorgeschlagenen Verteilung geäußert, auch etwa zu dem Umstand, dass die Sparte M (die in sich selbst bereits ein Zuschlag ist) nicht mit einem weiteren „YouTube-Zuschlag“ bedacht wird. Da auch der GEMA-Aufsichtsrat klar eingestand, dass die vorgeschlagene Verteilung viele Verzerrungen und Ungerechtigkeiten beinhaltet, gleichzeitig aber – aus unserer Sicht zu leichtfertig – keine Alternative sah, wurde aus den Reihen des Composers Club auf der Versammlung ein zugleich provokanter aber ernst gemeinter Vorschlag unterbreitet, der das Ergebnis des Tags zuvor stattfindenden CC-Meetings war: YouTube-Gelder völlig pauschal zu gleichen Teilen an alle GEMA- Mitglieder zu verteilen.

Dies hätte einen Zuschlag von ca. 500-700 Euro pro Mitglied ergeben und wäre möglicherweise ein echter Presse-Coup pro-GEMA geworden. Ein vom CC beantragtes Stimmungsbild ergab innerhalb der Komponistenkurie, dass der Vorschlag mit großer Mehrheit befürwortet wurde. In der Sitzung der Komponistenkurie gab es viel Applaus, sogar auch aus der GEMA-Verwaltung. Schließlich wurde der Vorschlag jedoch aus rechtlichen Gründen als nicht durchführbar erklärt, sowohl durch den Justiziar der GEMA, als auch durch eine Vertreterin des DPMA, die an der Mitgliederversammlung teilnahm. Hauptargument war, die GEMA sei an eine leistungsgerechte Verteilung rechtlich gebunden.

Wir sehen grundsätzlich auch das Gebot zur leistungsgerechten Verteilung, wundern uns aber sehr über den Umstand, dass die im Antrag vorgeschlagene und viele Punkte von Leistungsgerechtigkeit negierende Verteilung offenbar beim DPMA auf keinerlei Widerstand stößt.

Schließlich wurde dem Antrag mit vielerlei Beschwichtigungen durch den Aufsichtsrat (die Sache müsse man genau im Auge behalten) und der Modifikation einer Befristung auf 2 Jahre zugestimmt; Textdichter und Verleger hatten dem Antrag auch ohne Befristung zugestimmt. Das Resultat der positiven Abstimmung auf der Hauptversammlung ist nun, dass vor allem die Gelder für die Vergangenheit nach dem vorgeschlagenen Modell unwiderruflich ausgeschüttet werden und eine Feinjustierung erst in Zukunft stattfinden wird.

In der Hauptversammlung brachte der Verleger Marc Chung auf den Punkt, dass wir uns alle klar sein müssen, hier keine gute Verteilung beschlossen zu haben.

Antrag 26

Der vom Composer Club gestellte Antrag 26 (Gewichtung der Nutzung von Musik in „täglichen“ TV-Serien) wurde in allen 3 Kurieren abgelehnt. Der Aufsichtsrat erklärte dazu, dass man befürchte, dass Sendeformate wie beispielsweise das Frühstücksfernsehen durch unseren Antrag den Sendungsfaktor 3 statt 2 erhalten würden. Dennoch erkannte der Aufsichtsrat unsere Intention, das Abwerten von Mini-Serien zu verhindern und bot an, 3 Vertreter des CC zu Beratungen über die Neuformulierung des Antrages zu entsenden, über den dann bei der nächsten MV abgestimmt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand