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Liebe Mitglieder,

im Zuge unseres Dialogs mit der GEMA wurden wir über folgende wichtige Neuerungen informiert:

AVW-Nummern für TV-Werbespots:

Die GEMA führt die Regelung ein, dass jedem TV-Spot verpflichtend eine individuelle AVW-Nummer zugeordnet werden muss. Diese Nummer ist vom Berechtigten, der Werbeagentur, Mediaagentur o.ä. bei der GEMA zu beantragen und in die AV-Anmeldung einzutragen. Die GEMA sagt zu, die AVW-Nummer bei Anfragen zwischen den Werktagen Mo-Do. innerhalb von 24 Std. nach Antrag mitzuteilen, Anfragen am Freitag werden am darauffolgenden Werktag beantwortet. Die Neuregelung wird ab sofort umgesetzt.

Im Falle von TV-Spots wird zukünftig nur noch eine AV-Anmeldung mit Unterschrift des Kunden für den ersten Spot einer Kampagne verlangt, alle Spot-Versionen mit identischem Musikinhalt (hinsichtlich Werk und Spieldauer) können unter derselben AVW-Nummer subsumiert werden und ohne Unterschrift direkt an die GEMA geschickt werden. Im Falle von Cut-Downs (gleiches Werk, aber abweichende Musikdauer) entfällt ebenfalls die Unterschrift, es wird jedoch eine neue AV-vergeben.

Inquiry-Listen„:

Wie wir erst jetzt erfuhren, veröffentlicht die GEMA bereits seit längerem im LogIn-Bereich auf ihrer Website sog. Inquiry-Listen (https://www.gema.de/musikurheber/online-services-fuer-gema-mitglieder/inquiry-listen/) für AV-Produktionen. Es handelt sich dabei um Listen, in denen nicht verteilungsfähige Sendungen der letzten 3 Jahre aufgelistet sind und in denen das Mitglied nach Nutzungen eigener Werke suchen kann. Inquiry-Listen für Werbespots beinhalten das aktuelle und das letzte Geschäftsjahr.

Euer Vorstand