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Urheberrechtskonferenz: Forderung nach fairer Aufteilung der Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits

Auszüge aus: 12.11.2019. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Urheber und Künstler wollen das Internet und die Plattformen als Transportmedium für Kunstwerke aller Art nutzen, es ist die Basis ihrer Kommunikation mit den Usern, den Fans, das beste Mittel zur Verbreitung ihrer Werke. In seinem jetzigen rechtlichen Zustand ist es allerdings auch eine große Herausforderung: bewährte Geschäftsmodelle brechen zusammen, neue entwickeln sich unter den Bedingungen des Raubtierkapitalismus – ich erinnere nur an ein gerade erschienenes Gespräch in der FAZ vom 8. November 2019 zu manchen Praktiken bei Facebook unter dem Titel „Die Märkte sollen nicht die menschliche Zukunft verkaufen“.  Wir sind hier noch weit entfernt von den geregelten Verhältnissen in der analogen Vergangenheit, in der nicht nur für demokratische Binnenstrukturen in der Medienwirtschaft Sorge getragen wird sondern – mehr oder weniger effizient – auch dafür, dass die professionellen Kreativen von ihrer Arbeit, von der Nutzung ihrer Werke durch die Öffentlichkeit und private Nutzer angemessen leben können, was uns in der Initiative Urheberrecht naturgemäß ganz besonders interessiert.

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In der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Verabschiedung der Richtlinie wird unter Punkt 3 ausgeführt: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber, letztlich alle Kreative“ und, so im Folgenden, „die Durchsetzung der angemessenen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, deren Werke und Leistungen im Netz genutzt werden.“ In der Richtlinie geht es jedoch nicht nur um die Sicherung der Existenzgrundlage der schöpferisch tätigen Menschen, der Urheber und ausübenden Künstler. Sie eröffnet wesentlich weiterreichende Perspektiven für den Weg in die digitale Zukunft. Sie bietet vielen Beteiligten am kulturellen Leben und den Akteuren aus der Kulturwirtschaft eine Fülle von neuen Chancen, die Vermittlung von Werken über Plattformen aller Art wird auf eine neue, sichere Basis gestellt, Nutzer werden entlastet, Lizenzierungen werden erleichtert. Diese Möglichkeiten, die die Richtlinie eröffnet, gilt es jetzt im Umsetzungsprozess im Interesse aller Beteiligten optimal nutzbar zu machen.

„Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen.“

Mit wesentlichen Aspekten dieser Herkulesaufgabe haben wir uns in unserer Konferenz am 11.November 2019 beschäftigt.

Es ging im Einzelnen um folgende Punkte:

  • Die Erleichterung des Zugangs zu gesetzlich erlaubten Nutzungen für Wissenschaft und Kultur, soweit die legitimen Vergütungsansprüche der Urheber gesichert bleiben. Dies unterstützen die Urheber und ausübenden Künstler uneingeschränkt; dazu gehört z.B. auch die Verbesserung des Zugangs zu vergriffenen Werken.
  • Die Einführung neuer bzw. verbesserter Lizenzierungsverfahren für neuartige Werknutzungen (z.B. Video – Abrufdienste), um möglichst breiten Bevölkerungsschichten die Nutzung der Möglichkeiten, die die digitale Technologie bietet, umfangreich zu erschließen; hierzu gehört auch die Verbesserung der Möglichkeiten zum  Erwerb von Nutzungsrechten ganz allgemein, sofern die Verwaltung der Rechte in der Hand der Verwertungsgesellschaften liegt und individuelle Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben: auch dies unterstützen wir. Alles, was den Zugang zu Werken für die Nutzer erleichtert, ist auch in deren Interesse. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die zweite Richtlinie dieses Pakets erwähnen, die sich mit der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehsendungen und begleitender Dienste in neuen digitalen Formaten beschäftigt.
  • In der Plattformwirtschaft kommt es zu einem Paradigmenwechsel: zukünftig sollen nicht mehr die individuellen User für den Rechteerwerb verantwortlich sein – und notfalls haften müssen. Vielmehr sollen die großen Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften bzw. Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen; Filtersysteme, die bisher und seit langem im Einsatz sind, werden dann weitgehend überflüssig und lediglich zur Werkidentifizierung benötigt, um die Vergütungen fair zu verteilen. Plattformen sollen auch Presseverlagen und Journalisten für die Nutzung von Werkteilen Vergütungen zahlen, weil sie davon in erheblichem Umfang profitieren. Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass dies noch nicht reicht: gerade bei neuen Nutzungen von Werken auf Plattformen und durch neuartige Dienste muss eine faire Aufteilung der erzielten Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits – notfalls auch durch Gesetzesänderungen – gewährleistet werden, um die oben zitierten Ziele der Richtlinie zu erreichen.
  • Die Zusammenarbeit von Urhebern mit Verlegern, die in Europa eine lange Tradition hat, soll zukünftig auf eine rechtssichere Basis gestellt werden. Ziel ist, Erlöse aus Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen sinnvoll und gerecht in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zu verwalten. Und zu verteilen. Diese Zusammenarbeit sollte sich zukünftig auch auf weitere Felder der Rechteverwertung erstrecken, wo eine derartige Zusammenarbeit für beide Seiten erforderlich und sinnvoll ist.
  • Weiter führt die Richtlinie zu erforderlichen Regelungen bzw. Klarstellungen im deutschen und europäischen Urhebervertragsrecht, die in manchen Staaten erstmals eingeführt und in Deutschland Lücken schließen werden, die nach der jüngsten Reform in der vergangenen Legislaturperiode offengeblieben sind, besonders im kollektiven Urhebervertragsrecht.
  • Dem Zweck, Zugang zu erleichtern, dienen auch zahlreiche Vorschläge für Schlichtungen und die Einrichtung von auf konsensuale Lösungen zielenden Institutionen bzw. Verfahren. Sie müssen allerdings vereinfacht und vereinheitlicht werden, um die Verfahren zu erleichtern und abzukürzen und gleichzeitig möglichst Prozesse vor Gerichten zu vermeiden.

„Die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.“

  • Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen und faire und einfache Vergütungslösungen zu finden für alle, die allein oder gemeinsam Werke schaffen und Leistungen erbringen, die digital verbreitet werden und möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern im In- und Ausland einfach und schnell zugänglich gemacht werden sollen.

Wir können und wollen jedoch nicht vergessen machen, dass im Beratungsprozess zur Richtlinie insbesondere in Deutschland von denjenigen, denen die ganze Richtung nicht passte, Bedenken geschürt wurden, die viele vor allem junge Menschen zu harter Kritik und zu öffentlichen Demonstrationen bewegt haben. Durch falsche Beschreibungen der Fakten und Leugnung der Realität der Plattformwirtschaft in ihrer gegenwärtigen Form, in der schon heute aufgrund der E-Commerce-Richtlinie seit dem Jahr 2000 vielfältige Uploadfilter angewendet werden – ich verweise nur auf die Google–Stellungnahme zur Umsetzung – wurde die Zielsetzung der Richtlinie auf das Projekt der Einführung eines gigantischen Filtermanövers reduziert. Dadurch wurden Befürchtungen geweckt, dass es um nichts Anderes gehe als um Zensur und die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit.

Parteien und Fraktionen haben diesen Besorgnissen merkwürdige und zum Teil untaugliche Vorschläge gegenübergestellt, die nicht durchdacht sind, statt zu helfen, die Diskussion zu versachlichen.  Die Spaltung in Gegner und Befürworter der Richtlinie bekam dadurch ideologische Dimensionen und ist leider noch nicht überwunden. Uns kann man mit diesen Bedenken keine Vorwürfe machen: nichts liegt den Urhebern und Künstlern ferner als Zensur und ähnliches: die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.

Jüngste Entwicklungen und schwerste Straftaten mit Vorbereitung im oder Unterstützung durch das Netz haben neuerdings aus einer ganz anderen Perspektive zu begründeten Forderungen nach Kontrolle im Netz und besonders auf Plattformen geführt.  Ich erinnere nur an eine Äußerung der Justizministerin in der FAZ vom 7.November 1919, in der sie die Forderung aufstellt, die sozialen Netzwerke „stärker in die Pflicht zu nehmen“, strafbare Äußerungen zu kontrollieren und ggf. sogar Straftaten zur Anzeige zu bringen. Diese Pläne gehen über die Aufgaben der im Frühjahr dieses Jahres in Deutschland, nicht aber in den Nachbarstaaten der EU problematisierten „Uploadfilter“ weit hinaus. Diese sollen im Wesentlichen nichts weiter erreichen, als Werkidentifizierungen zu erleichtern und die Verteilung von Lizenzerlösen zu ermöglichen, also in Zukunft genau das tun, was sie schon seit vielen Jahren unbeanstandet verrichten. In dieser Situation geht es jetzt uns und hoffentlich auch der Politik darum, aufzuklären, Brücken zu bauen und mit denen, die die Befürchtungen mit Umsetzung der Richtlinie verbinden, endlich ins Gespräch zu kommen bzw. zu im Gespräch zu bleiben.

Aus der Keynote von Prof. Dr. Gerhard Pfennig auf der 7. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht am 11.11.2019 in Berlin

https://214138.seu2.cleverreach.com/m/11653884/569358-9f022bc86614a9c2aa325e69e9a07c08

Deutscher Filmmusikpreis Halle/Saale

Sumup:

Dieses Jahr stand die Veranstaltung auf der Kippe. Ein großer Sponsor war abgesprungen. Dass es dann dennoch geklappt hat, ist dem Team von Mike Riemenschneider in Halle zu danken. Mike hat sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die Unterstützung durch den Composers Club bedankt.

Der Deutsche Filmmusikpreis ist eine Auszeichnung die die neue KollegInnen-Generation einbezieht, die Sparte Animationsfilm (Animationsfilm = 7% des Gesamt-outputs der Deutschen Filmwirtschaft, aber 50% des internationalen Deutschen Boxoffice-Anteils ) ist dieses Jahr neu hinzugekommen, so dass es nun 7 Kategorien für die Preisvergabe sind:

  • Nachwuchspreis Anna Kühlein (Ku’Damm 59)
  • Bester Song im Film Michael Beckmann, Tom Stöwer, Anja Krabbe, Tamara Olorga („Komm zurück“ aus „Schneewittchen und der Zauber der Zwerge“)
  • Kurzfilm Score Award Marcus Sander
  • Animation Score Award Frank Schreiber, Steffen Wick, Simon Detel (Manou –   flieg flink)
  • International Award John Ottman ( Bohemian Rhapsody Oscar )
  • Movie Award David Reichelt (8Tage)
  • Ehrenpreis Enjott Schneider

Der Abend war kurzweilig, insbesondere durch das musikalische Rahmenprogramm der Universitäts-Bigband Halle/Saale. Es war das 12.Jahr, in dem die Internationalen Filmmusiktage Halle/Saale stattfanden, zum 6. Mal wurde der „Deutsche Filmmusikpreis“ vergeben. Auch einige unserer CC-Mitglieder sind in den letzten Jahren ausgezeichnet worden, waren in der Jury vertreten und haben mitgeholfen, diese Veranstaltung zu fördern. Wir freuen uns besonders über die Auszeichnung unserer Mitglieder Frank Schreiber und Tom Stöwer!

Ein persönlicher Gruß per Videozuschaltung von Brian May ( als Überraschung ) an John Ottman während der Verleihung des Internationalen Preises, sowie Glückwünsche an Enjott per Video von ehemaligen Studenten und Kollegen machten die Preisverleihung im Steintor Varieté zu einem wunderbaren Abend, es wurde gelacht und gefeiert.

Die mahnenden Worte kamen von Micki. Er bemängelte den verschwindenden Anteil von Musik in der Musik zu Gunsten von Sounddesign und Ambiences (denen er natürlich grundsätzlich die Berechtigung dabei nicht absprach). Es sei dieses Mal weniger substanziell

musikalische Filmmusik bei der Jury eingereicht worden als sonst. Die Musik der nominierten KandidatInnen war neben klassisch-orchestrierten Arrangements auch eingebunden in Elektronik. Beeindruckend war die Musik von David Reichelt zu „8 Tage“.

Nach der Veranstaltung war dann das große Gettogether. Beherrschendes Thema: Was wird aus einer angemessenen Vergütung, verhandelbar im Rahmen des GVRs ( Gesamtver-gütungsrahmens) mit ZDF/ARD für den Bereich Online/Mediatheken….. )

Bemerkenswert: Thilo Gerlach (GVL) war zum ersten Mal anwesend und wirkte slightly not amused about the present situation @ GVL….

Herzlichen Glückwunsch Halle/Saale, und Grüße vom Composers Club, ein gelungener Abend!

Christoph Rinnert für den Vorstand

 

 

 

Erster Stakeholder Dialogue über Art. 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in Brüssel

Liebe Mitglieder,

vergangene Woche fand in der Europäischen Kommission in Brüssel der erste Stakeholder Dialogue über Art. 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie statt. Dort waren neben Experten aus der EC (European Commission) Vertreter von Verbänden, Dachverbänden und größeren Unternehmen aus den Bereichen Musikindustrie (Verlage, Labels, Digitalvertriebe), Journalismus, andere Kreativsektoren, Verwertungsgesellschaften (vertreten über die GESAC), Games-Industrie, Plattform-Wirtschaft (z.B. YouTube, Facebook, Vimeo, SoundCloud), digitale Startup-Unternehmen sowie Nutzer- und Verbraucherschutz vertreten. Unser Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer hatte im Zuge seiner Aktivität in der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) das Mandat erhalten, die ECSA und damit die Perspektive der europäischen Musikautoren zu vertreten und war der einzige Musikautor in der Runde.

Ziel des nunmehr fortgeführten Dialogs ist es, dass die Kommission ein tieferes Verständnis der aktuellen Marktlage und Probleme bei der Verwertung und angemessenen Vergütung von urheberrechtlich geschützten Werken im Digitalen Raum erlangt und damit den Gesetzgebungsprozess praxisnah begleiten kann.

Wegen des von der Kommission explizit so benannten Modell-Charakters der Musikrechtewahrnehmung für die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht in den EU-Mitgliedsstaaten und aufgrund der Einsicht, dass die Urheber im Zentrum der Gesetzgebung stehen sollten, bekam Anselm Kreuzer die Chance, das Eröffnungs-Statement zu der ganztägigen Sitzung abzuhalten. Dieses wurde zusammen mit weiteren in die spätere Diskussion eingebrachten Aspekten von der Kommission sehr positiv aufgenommen, wie diese zurückmeldete.

Stichpunkte für die Perspektive der Musikautoren: Herstellung eines „level playing field“ zwischen OCSSPs (Online Content Sharing Service Providers) und Autoren sowie Intermediären, durchsetzbarer Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung, Notwendigkeit der Übermittlung transparenter Nutzungsdaten durch Plattformen, Alternativlosigkeit der kollektiven Rechtewahrnehmung für die Lizenzierung großer Repertoires, Möglichkeit zur Teilhabe von Autoren an Content-Management-Systemen der Plattformen ohne zwischengeschaltete Intermediäre, Beibehaltung von Notice-And-Takedown/Staydown-Verfahren insbesondere im Blick auf Urheberpersönlichkeitsrechte, Heranziehung sämtlicher Wertschöpfungen von Plattformen für die Berechnung einer angemessenen Vergütung sowie Kooperation von Plattformen mit Rechteinhabern inkl. Optimierung von Claiming-Regeln. Diese Aspekte wurden insbesondere von Verleger-Dachverbänden und von der GESAC als Dachverband europäischer Verwertungsgesellschaften aufgegriffen und zielführend weiter beleuchtet.

Ein mehrfach von Plattform-Vertretern vorgebrachtes Argument bestand darin, dass die durch die Richtlinie und insbesondere durch Art. 17 geforderten Maßnahmen in der Praxis völlig überzogen seien, da viele Plattformen faktisch nur in sehr geringem Umfang rechtsverletzende Inhalte führten. Gegenwärtige Notice-And-Takedown/Staydown-Verfahren seien so weit gediehen, dass es kaum noch Rechtsverletzungen und damit auch keine Notwendigkeit zum Eingreifen durch die Gesetzgebung gäbe. Anselm Kreuzer konnte dieser Argumentation eindringlich entgegenhalten, dass es bei der neuen Gesetzgebung nicht primär um die Fernhaltung rechtsverletzender Inhalte, sondern um die angemessene Vergütung rechtskonform verfügbar gemachter Inhalte geht. Eine Plattform, die ihre Inhalte rechtskonform erwirbt, muss über eine neue Gesetzgebung verpflichtet werden, angemessene Teile des mit den Inhalten erzielten Profits an die Urheber und Interpreten zurückfließen zu lassen.

Ansonsten bestand der Kern der Einwände gegen Art. 17 in der Furcht eines „Overblockings“ und der übertriebenen Anwendung von „Upload-Filtern“. Die verschiedenen Vertreter insbesondere der Musikindustrie und der Verwertungsgesellschaften machten deutlich, dass es zu einem solchen Effekt nicht kommen wird, wenn breit angelegte Verträge zwischen Plattformen und Verwertungsgesellschaften abgeschlossen werden: Kollektive Lizenzierung ist der Schlüssel, um im Gegenteil urheberrechtlich geschützte Inhalte noch breiter und ohne massenhafte Takedowns zur Verfügung zu stellen. Anselm Kreuzer hob die besondere Rolle der Urheber-Persönlichkeitsrechte hervor, die unabhängig von der Richtlinie bestehen und deren gewissenhaftes Management in der Praxis dringend erforderlich ist.

Es wurden viele, teilweise aus unserer Sicht bizarre, Einwände gegen Art. 17 diskutiert, und insgesamt entstand der Eindruck, dass die Europäische Kommission die Forderungen von Autoren versteht und angemessen in der Begleitung der Gesetzgebung berücksichtigen wird. Der Dialog wird im November und voraussichtlich auch darüber hinaus fortgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Christoph Rinnert berichtet von der Tagung des Deutschen Musikrats in Berlin

Liebe Mitglieder,

der Musikrat tagte dieses Wochenende (18./19.10.) in Berlin, wieder im alten RIAS Haus, jetzt museal Deutschlandradio, das ist dann jedes Mal ein Déja-Vu, wenn man durch das Treppenhaus, die Korridore, am Studio 7 vorbei in den großen Saal kommt…. Das Kernthema war nach wie vor (besonders vor dem Hintergrund der Ereignisse in Halle):

Haltung zeigen – Musik machen

Es wurden eingefordert im weitesten Sinne:

Neuerungen in der Musikpädagogik von der Regierung ,

Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht generell,

gesellschaftliche Wertschätzung für Ehrenämter im Musikunterricht

und die Bedeutung von Musik für eine weltoffene Gesellschaft.

Der Musikrat ist in vielen Bereichen ein Orchester-Musikpädagogen-Vertreter-Gremium….. Ich glaube, dass wird er auch noch einige Zeit bleiben, und wahrscheinlich muss man das akzeptieren. Ich habe mir dennoch erlaubt, in unserem Sinne als Kritikpunkt schriftlich anzumerken, dass es neben den o.a. Themen auch Fragen gibt, die uns Auftragskomponisten mehr betreffen, und bei denen wir uns Unterstützung vom Musikrat wünschen würden:

–    Öffentlich rechtliches Fernsehen = GEMA-freie Musik aus dem Ausland, um Geld zu sparen (ARD )?

–    Recht auf angemessene Vergütung im Zeitalter der Mediatheken

–    die Online Plattform – Lizenzfreies Broadcasting ?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Rinnert für den Vorstand

Monitoring von TV-Spots: Neue Rahmenbedingungen mit XAD

Liebe Mitglieder,

spätestens jetzt werden viele von Euch mit der Überprüfung der GEMA-Juli-Abrechnung ihrer TV-Spots beginnen. Deshalb möchten wir Euch heute über die aktuell geschlossene Rahmenvereinbarung des Composers Club mit dem Media Research Anbieter XAD informieren.

Bereits vor einiger Zeit hatte XAD die bis dahin gültige Rahmenvereinbarung mit dem CC gekündigt. Der Grund hierfür war, dass der jahrelang kostenlose Zugang für CC-Mitglieder zu allen Spot-Informationen auf der XAD-Website trotz der Downloads einiger CC-Mitglieder letztendlich ein Verlustgeschäft für XAD gewesen ist. Weil viele CC-Mitglieder XAD für die laufende Kontrolle ihrer Spots und die Kontrolle ihrer GEMA-Abrechnungen verwenden, sind wir froh, dass wir neue Rahmenkonditionen aushandeln konnten, die zwar nicht so günstig (bzw. teils kostenlos) ausfallen wie bisher, aber dennoch deutlich unter den normalen XAD-Preisen liegen.

XAD Sonderkonditionen für Mitglieder des Composers Club:

Persönlicher Zugang auf xad.de („Basic Flex“):

–          Sämtliche Spots auf über 50 deutschen TV-Sendern als Video und Motivansicht,

ab Juli 2019 auch Österreich / Schweiz

–          Suchfilterfunktion, individuelle Alerts und Favoriten-Verwaltung

–          aktuelle und zurückliegende Schaltdaten und Mediaspendings

49,- € (anstatt 75,- €) zzgl. MwSt. pro Monat

Download von Schaltdaten (von der GEMA anerkannt):

0,10 € pro gelistete Ausstrahlung

Sonderaktion für die Anmeldung bei XAD bis Ende September 2019:

Die Kosten für Downloads von Schaltdaten werden bis zu einem Betrag von 588,- € pro Jahr mit der Jahresgebühr (= 12 x 49,- €) verrechnet.

Falls dieses Angebot für Euch in Frage kommt, denkt bitte unbedingt daran, Euch noch im September bei XAD anzumelden.

Danach wird es keine Möglichkeit mehr zur Verrechnung der Schaltdaten mit der Jahresgebühr geben!

Weitere Infos und die Kontaktdaten zu XAD findet Ihr auf dem angehängten PDF von XAD.

 

Euer Vorstand

CC_August 2019 Angebot